Welterbeantrag „Industrielle Kulturlandschaft Ruhrgebiet“
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm unterstützt den Welterbeantrag des Landes Nordrhein-Westfalen für die „Industrielle Kulturlandschaft Ruhrgebiet“. Mit dem vorliegenden Ergänzungsbeschluss zur Vorlage 0152/20 erklärt sich die Stadt mit der Gebietsauswahl sowie den im Stadtgebiet enthaltenen Elementen einverstanden. Ziel ist die Anmeldung der Strukturen auf die deutsche Tentativliste für das UNESCO-Weltkulturerbe. Der Prozess der Antragstellung wird hiermit eingeleitet, wobei die konkrete Ausgestaltung der einzelnen Projekte in den kommenden Jahren erfolgen soll.
Im Rahmen der politischen Beratung wurden spezifische Aspekte für den weiteren Prozess identifiziert. Dazu gehört die Berücksichtigung der Haldenlandschaft in Hamm, insbesondere die Gestaltung der Haldenfamilie und deren Kennzeichnung durch Haldenzeichen. Im Bereich der Transportwege und Kanäle soll zudem auf das Deichbauwerk in Herringen hingewiesen werden, welches mit einer Höhe von etwa 18 Metern als einer der höchsten Flussdeiche Europas gilt.
Ein weiterer Punkt betrifft den Winkhausschacht, der derzeit noch nicht unter Denkmalschutz steht. Es soll geprüft werden, diesen als Ensemble mit den bereits vorgeschlagenen Denkmälern der Zeche Radbod Schacht 1 und 2 einzubeziehen. Die Verwaltung beabsichtigt, die Gespräche mit der Stiftung Industriedenkmalpflege und Geschichtskultur sowie der RAG Montan Immobilien GmbH fortzuführen, um eine nachhaltige Sicherung und Trägerschaft zu prüfen. Die Einbeziehung des Winkhausschachtes wird dabei nicht als zwingende Voraussetzung für den übergeordneten Landesantrag betrachtet.
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Beratungsfolge
- 14.12.2020kein Ergebnis hinterlegt
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