Umsetzung des Handlungskonzepts gegen Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit hier: Mittelweiterleitung an den Ev. Kirchenkreis Hamm
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0112/20_VL sieht die Weiterleitung von Finanzmitteln an den Ev. Kirchenkreis Hamm vor. Ziel ist die Fortführung und Weiterentwicklung des Handlungskonzepts gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit. Die Mittel setzen sich aus den Fördermitteln des Landesprogramms „NRWeltoffen“ für das Jahr 2021 sowie einem kommunalen Eigenanteil zusammen.
Die Gesamtsumme der geplanten Aufwendungen beläuft sich auf 90.125 Euro. Davon entfallen 72.100 Euro auf Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen und 18.025 Euro auf den städtischen Eigenanteil. Die Mittel dienen dazu, Stellen beim Kirchenkreis zu finanzieren, um die Umsetzung des bereits im Jahr 2016 verabschiedeten Konzepts sicherzustellen.
Inhaltliche Schwerpunkte der Weiterentwicklung des Programms sind die Themenbereiche Antisemitismus, antimuslimischer Rassismus sowie institutioneller Rassismus. Zudem sollen bestehende Handlungsfelder überprüft und das Konzept um lokale thematische Schwerpunkte ergänzt werden. Die Auszahlung der Mittel erfolgt unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung des Haushaltssanierungsplans für die Jahre 2021 und folgende. Die Haushaltsmittel sind in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen. Das Rechnungsprüfungsamt hat die Vorlage geprüft und keine Bedenken angemeldet.
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Beratungsfolge
- 14.12.2020kein Ergebnis hinterlegt
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