Bildung eines Unterausschusses zum Ausschuss für Familie, Kinder und Jugendhilfe für die Aufgaben der Jugendhilfeplanung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0096/20 die Bildung eines neuen Unterausschusses für den Ausschuss für Familie, Kinder- und Jugendhilfe beantragt. Ziel dieses Gremiums ist die politische Begleitung der Projekte und Maßnahmen im Bereich der Jugendhilfeplanung für die laufende Wahlperiode 2020 bis 2025.
Der vorgeschlagene Unterausschuss soll mit insgesamt acht Mitgliedern besetzt werden. Die Zusammensetzung sieht vier Mitglieder aus der Vertretungskörperschaft vor, zwei Mitglieder, die die Jugend- und Wohlfahrtsverbände repräsentieren, sowie jeweils eine Vertretung der katholischen und der evangelischen Kirche. Die Bestimmung des Vorsitzes sowie der stellvertretenden Vorsitz im Unterausschuss ist Teil des Beschlussvorschlags. Die Geschäftsführung des Gremiums soll durch die Verwaltung wahrgenommen werden.
Hintergrund der Vorlage ist die rechtliche Grundlage gemäß der Satzung des Jugendamtes der Stadt Hamm, die dem Ausschuss für Familie, Kinder- und Jugendhilfe die Bildung beratender Unterausschüsse ermöglicht. Ein vergleichbares Gremium zur Begleitung der Jugendhilfeplanung bestand bereits seit 1977, stellte jedoch mit dem Ende der Wahlperiode 2014/2020 seine Tätigkeit ein. Die Neubildung dient der inhaltlichen Begleitung der anstehenden Planungsschritte. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 172 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 18.11.2021kein Ergebnis hinterlegt
- 14.12.2020kein Ergebnis hinterlegt
Verwandte Vorlagen