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ErgBeschluss

Umsetzung des Handlungskonzepts gegen Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit hier: Mittelweiterleitung an den Ev. Kirchenkreis Hamm

0112/20_ER-1

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Ergänzungsbeschlussvorlage 0112/20_ER-1 befasst sich mit der Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zur Weiterleitung von Finanzmitteln an den Ev. Kirchenkreis Hamm. Ziel ist die Fortführung des Handlungskonzepts gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit.

Die Mittel setzen sich aus den Fördermitteln des Landesprogramms „NRWeltoffen“ für das Jahr 2021 sowie einem kommunalen Eigenanteil zusammen. Die Weiterleitung der Gelder erfolgt unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung und der Genehmigung des Haushaltssanierungsplans für die Jahre 2021 und folgende. Der Kirchenkreis nutzt diese Mittel unter anderem zur Finanzierung einer befristeten Personalstelle, deren Arbeitsvertrag an den Vorliegen eines Weiterleitungsbescheids der Stadt Hamm gebunden ist.

Die Notwendigkeit einer Dringlichkeitsentscheidung ergibt sich aus dem zeitlichen Ablauf der Förderanträge. Da der Aufruf der Landeskoordinierungsstelle gegen Rechtsextremismus erst im September 2020 erfolgte, konnte der Antrag der Stadt Hamm erst im Oktober 2020 gestellt werden. Da die Bescheide des Landes voraussichtlich bis Mitte Dezember vorliegen, der reguläre Sitzungstermin des Hauptausschusses jedoch erst am 14. Dezember 2020 angesetzt ist, wird die Anerkennung der Dringlichkeit gemäß § 60 Abs. 2 der Gemeindeordnung NRW beantragt. Dies soll sicherstellen, dass der Kirchenkreis den notwendigen Bescheid rechtzeitig erhält, um die personellen Maßnahmen fristgerecht umsetzen zu können.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 186 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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