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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- 1.Eröffnung der Sitzung
- 2.Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 10.12.2024
- 3.Beschlüsse
- 3.1Verpflichtung eines neues Ratsmitgliedes hier: Franz Przybela
- 3.2Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung Benennung von Delegierten für die Delegiertenversammlung 2025 der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas am 10. und 11. April 2025 in JenaZur Vorlage · BV-24/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm bereitet die Teilnahme an der Delegiertenversammlung 2025 der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas vor, die am 10. und 11. April 2025 in Jena stattfindet. Das Thema der Versammlung lautet „1955 – 2025: 70 Jahre RGRE – 70 Jahre kommunales Engagement für Europa“. Da die nächste reguläre Sitzung des Rates erst am 8. April 2025 angesetzt ist, wird eine Dringlichkeitsentscheidung zur rechtzeitigen Benennung der Delegierten beantragt.
Aufgrund der Einwohnerzahl besitzt die Stadt Hamm vier Stimmrechte bei dieser Versammlung. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Oberbürgermeister oder eine Vertretung für die Verwaltung als erster Delegierter fungiert. Die Verteilung der verbleibenden drei Stimmen erfolgt nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren, wobei zwei Delegierte der SPD-Fraktion und ein Delegierter der CDU-Fraktion benannt werden sollen. Damit soll die ordnungsgemäße Vertretung der Stadt Hamm im genannten Gremium sichergestellt werden.
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Beratungsfolge
- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 3.342. Westfälischer Hansetag am 5. und 6. Juli 2025 in Recklinghausen 45. Internationaler Hansetag vom 5. bis 8. Juni 2025 in Visby/SchwedenZur Vorlage · BV-75/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Teilnahme der Stadt Hamm an zwei kommenden Hansetagen vorgelegt. Die Vorlage bezieht sich auf den 42. Westfälischen Hansetag in Recklinghausen, der am 5. und 6. Juli 2025 stattfindet, sowie auf den 45. Internationalen Hansetag in Visby, Schweden, welcher vom 5. bis 8. Juni 2025 ausgetragen wird.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Stadt Hamm bei diesen Veranstaltungen präsent auftritt. Die Delegation zur Vertretung der Stadt soll aus dem Oberbürgermeister oder einer Vertretung im Amt sowie drei weiteren Personen bestehen. Die Besetzung umfasst zwei Ratsmitglieder der Fraktionen SPD und CDU sowie ein Mitglied der Bezirksvertretung aus der Fraktion B 9/DIE GRÜNEN.
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Beratungsfolge
- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 3.4Veranstaltungen und Aktionen im Rahmen des KulturFestes h4 und des KulturSommers #h4 für das Jahr 2025.Zur Vorlage · BV-72/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll die geplanten Veranstaltungen des KulturSommers #h4 sowie des KulturFestes h4 für das Jahr 2025 zur Kenntnis nehmen und die Verwaltung mit deren Umsetzung beauftragen. Die Durchführung erfolgt unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung. Für das Projekt sind Auszahlungen in Höhe von 214.000 Euro vorgesehen, während Einzahlungen in der Summe von 105.000 Euro erwartet werden.
Das Programm beginnt am 16. Mai 2025 mit der KulturNacht und wird am darauffolgenden Tag durch die neu geplante Hammer KneipenNacht ergänzt. Weitere Bestandteile des KulturSommers sind unter anderem der KunstDünger, die Kulturzeit im Kurpark sowie das KulturKino im Kurhausgarten. Den Abschluss bildet das dreitägige KulturFest h4 vom 12. bis 14. September 2025 mit verschiedenen Bühnen in der Innenstadt und dem Einsatz eines neuen Sicherheitskonzepts in Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt.
Das Programm soll die Breite der lokalen Kreativszene abbilden, wobei maximal 20 Prozent der auftretenden Akteure aus der Region kommen sollen. Zudem sind Maßnahmen zur Ressourcenschonung vorgesehen, wie etwa die Aufforderung zur Nutzung des ÖPNV sowie der Einsatz energiesparender Bühnentechnik.
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Beratungsfolge
- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 02.04.2025 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 3.5Entsendung eines Delegierten zur Verbandsversammlung 2021-2026 des Lippeverbandes hier: Neubenennung eines DelegiertenZur Vorlage · BV-101/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage BV-101/25 wird die Neubesetzung eines Delegierten für die Verbandsversammlung des Lippeverbandes im Zeitraum 2021 bis 2026 behandelt. Anlass für den Antrag ist das Ausscheiden eines bisherigen Ratsmitglieds aus dem entsprechenden Gremium.
Die SPD-Fraktion beantragt, als Nachfolge für den ausgeschiedenen Ratsherrn einen weiteren Ratsherrn zur Verbandsversammlung zu entsenden. Ziel der Vorlage ist die formale Neubenennung des Vertreters, um die personelle Besetzung im Lippeverband für die laufende Amtsperiode sicherzustellen.
Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass durch diese Personalentscheidung keine finanziellen Auswirkungen oder Aufwendungen für die Stadt Hamm entstehen. Ebenso wird festgehalten, dass das Anliegen keine Relevanz für den Klimaschutz aufweist. Die Beratung der Vorlage ist im Hauptausschuss für den 7. April 2025 und im Rat für den 8. April 2025 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 3.6Umbesetzung im Beirat für den öffentlichen Personennahverkehr der Stadtwerke Hamm GmbH und im Verwaltungsrat der Sparkasse HammZur Vorlage · BV-98/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage BV-98/25 geht es um die personelle Neubesetzung in zwei Gremien der Stadt Hamm. Der Rat der Stadt Hamm soll über die Umbesetzung im Beirat für den öffentlichen Personennahverkehr der Stadtwerke Hamm GmbH sowie im Verwaltungsrat der Sparkasse Hamm entscheiden.
Der vorliegende Vorschlag sieht vor, ein Mitglied aus dem Beirat für den öffentlichen Personennahverkehr der Stadtwerke Hamm GmbH abzuberafen und eine neue Person als neues Mitglied zu entsenden. In ähnlicher Weise soll im Verwaltungsrat der Sparkasse Hamm die Position eines stellvertretenden Mitglieds neu besetzt werden, indem ein bisheriges stellvertretendes Mitglied abberufen und durch eine neue Person als stellvertretendes Mitglied ersetzt wird.
Die personellen Änderungen werden auf Wunsch der SPD vorgeschlagen. Mit diesem Beschluss sind keine finanziellen Auswirkungen oder klimarelevanten Folgen verbunden. Die Vorlage wird im Hauptausschuss vorberatend behandelt, bevor sie im Rat zur endgültigen Entscheidung vorgelegt wird.
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Beratungsfolge
- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 3.7Umbesetzungen in städtischen Ausschüssen und im KreispolizeibeiratZur Vorlage · BV-99/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit der Beschlussvorlage BV-99/25 eine Neubesetzung verschiedener städtischer Gremien beantragt. Hintergrund der Vorlage sind personelle Veränderungen in der Zusammensetzung der Ausschüsse und des Kreispolizeibeirats infolge des Ausscheidens eines Ratsmitglieds.
Der vorliegende Entwurf sieht vor, ein weiteres Ratsmitglied als ordentliches Mitglied für mehrere Ausschüsse zu bestimmen. Dies betrifft den Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen, den Ausschuss für Schule und Ausbildung, den Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft sowie den Ausschuss für Digitalisierung und Innovation. Darüber hinaus ist die Wahl dieses Ratsmitglieds als stellvertretendes Mitglied in den Ausschuss für Sport und Freizeit vorgesehen. Ebenso soll die Person als ordentliches Mitglied in den Kreispolizeibeirat berufen werden.
Mit den vorgeschlagenen Umbesetzungen sind laut der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt Hamm verbunden. Die Beratung der Vorlage ist im Hauptausschuss sowie im Rat vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 3.8Ausschuss für Sport und Freizeit hier: Wahl eines beratenden MitgliedesZur Vorlage · BV-102/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-102/25 befasst sich mit der Neubesetzung eines beratenden Sitzes im Ausschuss für Sport und Freizeit der Stadt Hamm. Im Rahmen einer Entscheidung des Rates vom 29. März 2022 wurde festgelegt, den Ausschuss um ein Mitglied mit beratender Stimme zu erweitern, dessen Besetzung durch einen Vorschlag des Stadtsportbundes erfolgt.
Aufgrund des Ausscheidens eines bisherigen Mitglieds aus dem Ausschuss ist eine Neubesetzung erforderlich geworden. Der Stadtsportbund hat hierfür einen Nachfolger vorgeschlagen. Die vorliegende Vorlage sieht vor, diesen Vorschlag zu übernehmen und die entsprechende Person als beratendes Mitglied in den Ausschuss zu berufen.
Die Beratung der Vorlage ist für den 7. April 2025 im Hauptausschuss sowie für den 8. April 2025 im Rat vorgesehen. Mit der Neubesetzung des Sitzes sind keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt Hamm verbunden.
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- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 3.9Gemeinsames Projekt der Stadt Hamm mit dem Willy-Brandt-Center Jerusalem sowie dem Künstlerkollektiv feelbeitZur Vorlage · BV-83/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm soll unter dem Vorbehalt gesicherter Finanzierung ein gemeinsames Projekt mit dem Willy-Brandt-Center Jerusalem und dem Künstlerkollektiv feelbeit im Jahr 2025 durchführen. Das Vorhaben sieht vor, dass Künstlerinnen und Künstler aus Palästina, Israel sowie der Region Hamm für eine Woche in der Stadt zusammenkommen, um ein künstlerisches Projekt zu realisieren.
Im September 2025 soll ein fünf Tage umfassendes Programm stattfinden, das interaktive Kunst- und Kulturangebote sowie eine öffentliche Vernissage beinhaltet. Zur Konkretisierung des Projekts und zur Festlegung des Zeitplans ist der Besuch von zwei Vertretern des Kollektivs feelbeit in Hamm für März 2025 vorgesehen.
Die finanziellen Auswirkungen sehen einen städtischen Eigenanteil von maximal 20.000 Euro vor. Bei den Gesamtausgaben wird mit einer Summe von 75.000 Euro gerechnet, während Einzahlungen in Höhe von 55.000 Euro erwartet werden. Zur Deckung der Kosten sollen Förderanträge bei der LWL-Kulturstiftung sowie beim Land Nordrhein-Westfalen gestellt werden. Sollte der Eigenanteil der Stadt die Grenze von 20.000 Euro überschreiten, wird das Projekt nicht durchgeführt.
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Beratungsfolge
- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 02.04.2025 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 3.102. Änderung der Wahlordnung zur Durchführung der Direktwahl der Mitglieder des Integrationsrats | Anpassung an das geänderte KommunalwahlgesetzZur Vorlage · BV-94/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm beabsichtigt, die Wahlordnung zur Durchführung der Direktwahl der Mitglieder des Integrationsrates zu ändern. Mit dieser zweiten Änderungssatzung soll die bestehende Regelung an die aktuellen gesetzlichen Vorgaben des Kommunalwahlgesetzes Nordrhein-Westfalen angepasst werden.
Ein wesentlicher Bestandteil der Neuregelung ist die Anpassung der zeitlichen Fristen im Wahlverfahren. Der Stichtag für die Einreichung von Wahlvorschlägen wird dabei von bisher 59 Tagen vor dem Wahltag auf 76 Tage vor der Wahl vorverlegt. Parallel dazu werden auch die Termine für die Zulassung der Wahlvorschläge sowie die Bekanntmachung der Vorschläge entsprechend an das geänderte Kommunalwahlgesetz angeglichen.
Der Entscheidungsprozess zur Vorlage umfasst mehrere Beratungsstufen im Frühjahr 2025. Nach einer vorberatenden Sitzung im Integrationsrat am 26. März 2025 und einer weiteren Beratung im Hauptausschuss am 7. April 2025 ist die abschließende Entscheidung durch den Rat der Stadt Hamm für den 8. April 2025 vorgesehen. Aus der Vorlage geht hervor, dass die Änderung keine finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt hat.
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Beratungsfolge
- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 26.03.2025 · Integrationsrat
- 3.111. Änderung der Entgeltordnung des Stadtarchivs Hamm vom 13.07.2010Zur Vorlage · BV-12/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll die erste Änderung der Entgeltordnung des Stadtarchivs beschließen, die zum 1. Mai 2025 in Kraft treten soll. Die Anpassung erfolgt aufgrund veränderter Serviceanforderungen sowie einer Empfehlung aus einem Bericht des Rechnungsprüfungsamtes aus dem Jahr 2020.
Die Neuregelung sieht ein neues Grundbearbeitungsentgelt von 5,00 Euro für die Anfertigung von Reproduktionen wie Kopien oder Scans vor. Damit sollen der administrative Aufwand für das Ausheben der Unterlagen, den Scanvorgang sowie die anschließende Archivierung und Rechnungsstellung abgedeckt werden. Für einfache digitale Scans aus analogem Archivgut wird ein Entgelt von 1,00 Euro pro Vorlage vorgeschlagen. Bei digitaler Reproduktion mit erhöhtem Bearbeitungsaufwand, etwa durch technische Nachbearbeitung oder besondere Formate, soll ein Betrag von 3,00 Euro pro Vorlage anfallen. Digitale Scans aus digitalen Vorlagen werden ebenfalls mit 1,00 Euro pro Vorlage bepreist.
Die Überlassung digitaler Dateien soll künftig ausschließlich und kostenfrei über eine Cloud erfolgen. Für den Versand analoger Kopien gelten die üblichen Postkostenpauschalen des Dienstleisters. Zudem erhält das Stadtarchiv die Möglichkeit, Recherche- und Reproduktionsleistungen zu versagen, sofern diese mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden sind. Die Vorlage wurde zudem auf Anregung des Rechtsamts in ihrer Eingangsformel angepasst.
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Beratungsfolge
- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 02.04.2025 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 26.03.2025 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 3.12Änderung der Miet- und Benutzungsordnung für städtische Räume und FreiflächenZur Vorlage · BV-42/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm berät über die Änderung der Miet- und Benutzungsordnung für die zeitweise Überlassung städtischer Räume und Freiflächen (BV-42/25). Die Neufassung des Regelwerks ist erforderlich, um die Umsetzung der außerschulischen Lernförderung im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes zu begleiten. In diesem Zusammenhang wird die Nutzung schulischer Räume durch Lernanbieter künftig an deren Akkreditierung geknüpft. Zudem werden weitere Nutzungen im schulischen Kontext, wie etwa Maßnahmen aus Bundes- und Landesförderprogrammen, in die Ordnung aufgenommen.
Die Überarbeitung sieht eine Reduzierung der in der Satzung enthaltenen Regelungen vor. Während die wesentlichen Bestimmungen in der Nutzungsordnung verbleiben, werden Details zu Themen wie Haftung, Rücktritt oder Mieterpflichten künftig über individuelle Verträge geregelt. Hierfür wurden unter Federführung des Rechtsamtes Musterverträge erstellt. Darüber hinaus enthält § 12 neue Verhaltensregeln zum Führen von Waffen sowie die ausdrückliche Erlaubnis für Assistenzhunde.
Die Neuregelung soll am 1. August 2025 in Kraft treten, um eine Anpassung bestehender Verträge vor Beginn des Schulbetriebs 2025/26 zu ermöglichen. Die Vorlage wird im Hauptausschuss am 7. April 2025 vorberaten und dem Rat am 8. April 2025 zur Entscheidung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 3.13Aktualisierung der Geschäftsordnung der Kommunalen Konferenz Alter und PflegeZur Vorlage · BV-68/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll die Änderung der Geschäftsordnung der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege (KKAP) sowie die Aktualisierung der dort vertretenen Organisationen und Mitglieder beschließen. Die KKAP ist als pflichtiges Gremium auf Grundlage des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen eingerichtet worden, um die pflegerische Versorgung in Hamm zu verbessern und den Austausch zwischen ambulanten und stationären Anbietern sicherzustellen.
Die vorliegende Beschlussvorlage basiert auf der Vorarbeit einer Arbeitsgruppe aus der Mitgliedschaft der KKAP. Die vorgeschlagenen Änderungen wurden bereits im November 2024 von der Konferenz einstimmig beschlossen. Neben redaktionellen Anpassungen wurden inhaltliche Neuerungen vorgenommen, wobei insbesondere die aktive Beteiligung aller beteiligten Institutionen an der Umsetzung der Aufgaben hervorgehoben wird. Zudem wurde das Mitgliederverzeichnis aktualisiert.
Nach einer Beschlussfassung durch den Rat sollen die Gremien ihre Vertreter namentlich benennen. Die Sitzungen der KKAP finden regulär zweimal jährlich statt, wobei bei Bedarf weitere Termine möglich sind. Für zukünftig geplante Unterarbeitsgruppen zu speziellen Themen ist ein regelmäßiger Bericht in den Sitzungen vorgesehen. Mit der Änderung sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden.
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Beratungsfolge
- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 31.03.2025 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 3.14Fortschrittsbericht und Grundsatzbeschluss: Umsetzung der strategischen Bedarfsplanung in der frühkindlichen Bildung und sozialräumlicher Ausbaufortschrittsbericht Kita und OGSZur Vorlage · BV-87/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage BV-87/25 des Jugendamtes befasst sich mit dem Fortschrittsbericht und der strategischen Bedarfsplanung für die frühkindliche Bildung und die schulische Betreuung in Hamm. Der Rat soll den Bericht zur Kenntnis nehmen. Vorgeschlagen wird die Fortführung der freiwilligen Übernahme gesetzlicher Trägeranteile in Höhe von aktuell 5,1 Millionen Euro sowie eine Senkung der Anteile für Träger ohne eigene Steuermittel und Elterninitiativen auf 0,25 % für die nächsten zwei Kindergartenjahre. Zudem fordert die Stadt gegenüber dem Landesministerium für Familie, Kinder und Jugend NRW eine Vorverlegung der Anpassung der Fortschreibungsrate vom 1. August auf den 1. Januar eines Jahres, um die Träger durch höhere Kindpauschalen früher zu entlasten.
Das Ausbauprogramm sieht die Schaffung von insgesamt 970 zusätzlichen Betreuungsplätzen in 62 neuen Gruppen über drei Stufen vor. Für die erste Ausbaustufe ist die Schaffung von 200 Plätzen in 10 Gruppen für das Kitajahr 2025/2026 vorgesehen. Zahlreiche Neubau-, Erweiterungs- und Ersatzbaumaßnahmen verschiedener Träger sind für die Jahre 2025 bis 2028 geplant, unter anderem in den Sozialräumen Mitte, Heessen, Uentrop und Pelkum.
Im Bereich der schulischen Betreuung stieg die Zahl der Grundschüler in Ganztagsangeboten von 3.914 im Schuljahr 2020/21 auf 5.303 im Jahr 2024/25. Für das Ausbauprogramm des Offenen Ganztags ist ein Gesamtvolumen von rund 9,5 Millionen Euro vorgesehen, wobei die Stadt einen Eigenanteil von etwa 1,4 Millionen Euro beisteuert. Zur Sicherung der Fachkräfte wurde zudem ein runder Tisch etabliert.
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Beratungsfolge
- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 03.04.2025 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 19.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 3.15Anerkennung des qualifizierten Mietspiegels 2025 für die Stadt HammZur Vorlage · BV-10/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant die Anerkennung des Mietspiegels 2025 als qualifizierten Mietspiegel für das Stadtgebiet durch eine Fortschreibung der Vorlage aus dem Jahr 2023. Als Grundlage für die Anpassung dient die Entwicklung des Verbraucherpreisindexes zwischen November 2022 und November 2024, was einer Steigerung von etwa 5,45 Prozent entspricht. Diese Wertsteigerung wird auf die Basismieten übertragen, während alle weiteren Zu- und Abschläge gegenüber dem Mietspiegel 2023 unverändert bleiben.
Die methodische Umsetzung der Fortschreibung wurde durch das Unternehmen FUB IGES Wohnen+Immobilien+Umwelt GmbH begleitet. In den Prozess des Arbeitskreises Mietspiegel wurden zudem die Interessenverbände Haus & Grund Hamm e.V. und der Mieterverein Hamm und Umgebung e.V. einbezogen.
Die Veröffentlichung des Mietspiegels 2025 ist zum 1. Juli 2025 auf der Website der Stadt Hamm vorgesehen. Mit diesem Termin tritt die neue Fassung in Kraft und bleibt bis spätestens 1. Juli 2027 gültig. Zeitgleich mit der Veröffentlichung des Mietspiegels wird auch der städtische Mietpreisrechner auf den neuen Stand aktualisiert.
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Beratungsfolge
- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 3.161. Änderung des Regionalplans Ruhr – Windenergie hier: Stellungnahme der Stadt Hamm zur öffentlichen Auslegung gemäß § 9 Raumordnungsgesetz (ROG) i.V.m. § 13 Landesplanungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LPlG NRW)Zur Vorlage · BV-55/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-55/25 des Stadtplanungsamtes befasst sich mit der Stellungnahme der Stadtverwaltung zur ersten Änderung des Regionalplans Ruhr im Bereich der Windenergie. Grundlage der Planung ist das Wind-an-Land-Gesetz, welches das Ziel verfolgt, bis Ende 2025 einen Flächenbeitragswert von 1,8 % zu erreichen. Im vorliegenden Entwurf sind für das Verbandsgebiet des Regionalverbands Ruhr insgesamt 113 Windenergiebereiche mit einer Gesamtfläche von 2.691 Hektar vorgesehen. Davon entfallen 170 Hektar auf zehn Bereiche innerhalb des Stadtgebiets von Hamm. Die öffentliche Auslegung des Plans fand im Zeitraum vom 20. Januar bis zum 3. März 2025 statt. Ein Inkrafttreten der Änderung wird für das dritte oder vierte Quartal 2025 erwartet, wobei die Verwaltung keine finanziellen Auswirkungen feststellt.
Die Vorlage berücksichtigt zudem aktuelle gesetzliche Änderungen auf Bundes- und Landesebene. Durch die Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes besteht kein berechtigtes Interesse an Vorbescheiden zur bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit, sofern sich ein Standort außerhalb ausgewiesener oder in Aufstellung befindlicher Windenergiegebiete befindet. Parallel dazu regelt das Landesplanungsgesetz NRW, dass Genehmigungsbehörden für einen Zeitraum von sechs Monaten keine Entscheidungen über Anträge für Windenergieanlagen treffen dürfen, wenn diese außerhalb künftiger Windenergiebereiche geplant sind und die Erreichung der Flächenziele durch die Raumordnungspläne betroffen sind. Der Rat der Stadt Hamm soll die Stellungnahme am 8. April 2025 beschließen, nachdem die Vorlage die entsprechenden Ausschüsse beraten haben.
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- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 01.04.2025 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 3.17Fortschreibung der städtischen Förderrichtlinie zur Förderung der Nahverkehrsunternehmen (FöRi-ÖPNV)Zur Vorlage · BV-52/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm beabsichtigt, die Förderrichtlinie zur Förderung der Nahverkehrsunternehmen (FöRi-ÖPNV) fortzuschreiben. Die Richtlinie dient als Grundlage für die Verteilung von Fördermitteln gemäß § 11 Absatz 2 des ÖPNVG-NRW an die im Stadtgebiet tätigen Verkehrsunternehmen. Dabei werden ausschließlich Mittel aus Landeszuweisungen verwendet, ohne dass städtische Eigenmittel beansprucht werden. Ein wesentlicher Bestandteil sind die Mittel aus der Nahverkehrspauschale, von denen die Stadt Hamm 80 Prozent an die Unternehmen weiterleiten muss.
Die vorliegende Anpassung der seit 2014 nicht mehr aktualisierten Richtlinie umfasst verschiedene inhaltliche Änderungen. Ein Schwerpunkt liegt auf der Erhöhung der Bezuschussung für neue Busse mit alternativen Antrieben, wie etwa Batterie-, Wasserstoff- oder Hybridantrieb. Zudem wurden die Kriterien für die Fahrzeugqualität an den aktuellen Nahverkehrsplan angepasst sowie die Förderraten für Zusatzausstattungen wie Klimaanlagen, Videoüberwachung und WLAN aktualisiert. Die Neufassung enthält darüber hinaus angepasste Zugangskriterien für eigenwirtschaftlich geführte Verkehrsunternehmen, geänderte Abgabefristen sowie Regelungen zur Kumulation verschiedener Förderprogramme. Die überarbeitete Richtlinie soll rückwirkend zum 1. Januar 2025 in Kraft treten und findet erstmals für das Förderjahr 2025 Anwendung.
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Beratungsfolge
- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 3.18Änderung der Gesellschaftsverträge der Regionalverkehr Ruhr-Lippe GmbH und der Westfälische Verkehrsgesellschaft mbHZur Vorlage · BV-33/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll die Änderung der Gesellschaftsverträge der Regionalverkehr Ruhr-Lippe GmbH sowie der Westfälische Verkehrsgesellschaft mbH beschließen. Hintergrund der Vorlage BV-33/25 ist das Dritte Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements in Nordrhein-Westfalen, welches Anpassungen in der Gemeindeordnung (GO NRW) vorsieht.
Durch die gesetzliche Neuregelung können kommunale Unternehmen nun nach den Größenklassen des Handelsgesetzbuches (HGB) eingestuft werden. Bisher mussten die Gesellschaftsverträge der beteiligten Unternehmen Vorgaben für große Kapitalgesellschaften vorsehen. Die geplante Anpassung ermöglicht es, die Bilanzierung und Berichterstattung an die tatsächliche Größe der mittelgroßen Kapitalgesellschaften anzupassen. Damit soll verhindert werden, dass aufgrund der bisherigen Vertragsklauseln eine verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung nach europäischem Recht (CSRD) notwendig wird, was mit einem erhöhten Verwaltungsaufwand verbunden wäre.
Zusätzlich zu den Änderungen im Bereich der Bilanzierung sind für die Westfälische Verkehrsgesellschaft mbH redaktionelle Anpassungen zur Mandatsverteilung im Aufsichtsrat vorgesehen. Die Vorlage sieht zudem vor, dass die Vertretung der Stadt Hamm in den jeweiligen Gremien die Änderungen auch dann zustimmt, wenn sich im Rahmen des Anzeigeverfahrens bei der Bezirksregierung weitere geringfügige Anpassungen ergeben.
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Beratungsfolge
- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 26.03.2025 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 3.19Satzung gem. § 14, 16 und 17 Baugesetzbuch (BauGB) über die Veränderungssperre „Grünverbindung Ludwig-Teleky-Straße“Zur Vorlage · BV-23/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll die Satzung über eine Veränderungssperre für das Gebiet „Grünverbindung Ludwig-Teleky-Straße“ beschließen. Diese Maßnahme ist Bestandteil des laufenden Verfahrens zum Bebauungsplan Nr. 02.126, welcher die planungsrechtliche Sicherung von Freiraum- und Naherholungsstrukturen vorsieht. Die Planung orientiert sich dabei an übergeordneten Zielen wie dem Masterplan Freiraum sowie den Inhalten des Klimaaktionsplans der Stadt.
Die Einrichtung der Veränderungssperre soll verhindern, dass im Geltungsbereich des Bebauungsplans bauliche Veränderungen stattfinden, die den Planungszielen entgegenstehen könnten. Als Anlass für die beantragte Sperre werden eine Bauvoranfrage für ein Mehrfamilienhaus nördlich der Ludwig-Teleky-Straße aus dem August 2024 sowie ein Bauantrag für eine Infrastrukturanlage südlich der Straße aus dem Januar 2025 angeführt. Da das Planungsverfahren voraussichtlich nicht innerhalb eines Jahres abgeschlossen werden kann, dient die Sperre der Sicherung der städtebaulichen Ziele und soll einer möglichen Fehlentwicklung vorbeugen. Die Veränderungssperre ist gemäß Baugesetzbuch zunächst auf zwei Jahre befristet und kann um ein weiteres Jahr verlängert werden.
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Beratungsfolge
- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 3.203. Ergänzung zum Abwasserbeseitigungskonzept 7. Fortschreibung 2024 Zusätzliche MaßnahmeZur Vorlage · BV-1/2025 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage BV-1/2025 sieht eine Ergänzung des Abwasserbeseitigungskonzeptes (7. Fortschreibung 2024) vor. Gegenstand der Maßnahme ist die entwässerungstechnische Erschließung eines Grundstücks an der Kreuzung Lünener Straße und Johannes-Rau-Straße, auf dem der Investor Eurostar den Bau einer Halle sowie einer Ausstellungshalle mit Werkstatt plant.
Für dieses Vorhaben ist eine Verlängerung des öffentlichen Mischwasserkanals in der Lünener Straße bis zur Vorflut am Herringer Bach erforderlich. Im Rahmen eines im Jahr 2024 geschlossenen Ausbauvertrages wird der Lippeverband die Kosten für die öffentliche entwässerungstechnische Erschließung in Höhe von 100.000 Euro übernehmen.
Der Beschluss sieht vor, dass der Lippeverband die zusätzliche Maßnahme in seine Wirtschaftspläne aufnimmt und umsetzt. Zudem werden die Verwaltung sowie der Lippeverband damit beauftragt, die notwendigen Planungen zu erstellen und gegebenenfalls erforderlichen Grunderwerb durchzuführen. Die Umsetzung erfolgt unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung.
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Beratungsfolge
- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 01.04.2025 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 3.21Denkmalbereich Nr. 2 - Ostring - hier: OffenlegungsbeschlussZur Vorlage · BV-58/25 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-58/25 wird die öffentliche Auslegung der Denkmalbereichssatzung Nr. 2 – Ostring – beantragt. Der betreffende Bereich umfasst eine Fläche von etwa 17.311 m², welche die Grundstücke Ostring 4–15 sowie die öffentliche Schmuckanlage einschließt. Das Gebiet ist durch Einzel- und Doppelvillen aus dem Zeitraum zwischen 1914 und 1924 geprägt, deren städtebauliches Ensemble geschützt werden soll.
Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens, das zwischen Oktober und November 2024 stattfand, haben verschiedene Institutionen Stellung genommen. Die LWL-Archäologie für Westfalen, das Polizeipräsidium Hamm, die Westnetz GmbH sowie die Ämter für Brandschutz, Stadtarchiv, Bauverwaltung, Stadtplanung, Umweltamt und Tief- und Grünflächenamt äußerten keine Bedenken gegen den Entwurf. Der Lippeverband und die Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH beteiligten sich ebenfalls am Verfahren. Während die Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH auf geplante Fernwärmeleitungsverlegungen hinwies, bewertete die Verwaltung die Betriebssicherheit als nicht beeinträchtigt. Die IHK zu Dortmund sieht keine gesamtwirtschaftlichen Bedenken, empfiehlt jedoch Kompromisse zwischen dem Denkmalschutz und der energetischen Modernisierung.
Das Rechtsamt wies auf einen Formulierungsfehler in § 8 der Satzung hin, den die Verwaltung im Entwurf vom 06.02.2025 korrigiert hat. Die Vorlage sieht vor, die Ergebnisse der bisherigen Beteiligungsverfahren zur Kenntnis zu nehmen und den Entwurf der Satzung nebst Begründung und Gutachten des Denkmalfachamtes für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
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Beratungsfolge
- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 3.22Errichtung von drei Feuerwehrgebäuden in Heessen, Uentrop und BockumZur Vorlage · BV-41/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-41/25 der Federführung Immobilienmanagement sieht die Errichtung von drei neuen Feuerwehrgebäuden in den Stadtteilen Heessen, Uentrop und Bockum vor. Die Umsetzung soll durch die Hamm.Invest GmbH erfolgen. Der Beschlussvorschlag beinhaltet die Zustimmung des Rates zum Bau und Betrieb der Gebäude unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung sowie die Anweisung an die Vertretung der Hamm.Invest GmbH, die notwendigen Gesellschafterbeschlüsse zu fassen.
Die Gesamtkosten für das Bauvorhaben werden auf 37 Millionen Euro beziffert, wobei eine jährliche Preissteigerung von etwa 2 Prozent bis zum Baustart einkalkuliert ist. Die Finanzierung der Bauarbeiten erfolgt über Darlehen der Hamm.Invest GmbH. Für den Standort Heessen ist ein Baubeginn im Jahr 2026 geplant, die Fertigstellung soll bis Januar 2028 erfolgen. Das Gebäude in Uentrop soll bis April 2029 fertiggestellt sein, wobei der Baubeginn für 2028 vorgesehen ist. Für Bockum ist eine Fertigstellung bis April 2030 bei einem Baubeginn im Jahr 2029 geplant.
Die finanziellen Auswirkungen umfassen investive Kapitalzuführungen zwischen 2026 und 2028 sowie Auszahlungen bis zum Jahr 2030. Nach der Fertigstellung der Gebäude werden jährliche Mietkosten von etwa 2,2 Millionen Euro veranschlagt. Die Beratungsfolge sieht Sitzungen der Bezirksvertretungen Heessen, Bockum-Hövel und Uentrop im März 2025 sowie Ausschusssitzungen und eine Sitzung des Hauptausschusses im April 2025 vor. Die abschließende Entscheidung durch den Rat ist für den 8. April 2025 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 24.03.2025 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 19.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 3.23Satzung über das besondere Vorkaufsrecht gemäß § 25 (1) Nr. 2 BauGB im Bereich "Südlich Haltepunkt Westtünnen"Zur Vorlage · BV-43/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-43/25 plant die Stadt Hamm die Erlassung einer Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 (1) Nr. 2 BauGB für das Gebiet „Südlich Haltepunkt Westtünnen“. Die betroffene Fläche umfasst etwa 68 Hektar und beinhaltet verschiedene Flurstücke in den Gemarkungen Berge und Westtünnen. Zweck der Satzung ist die Sicherung städtebaulicher Maßnahmen zur Deckung des Wohnraumbedarfs sowie die frühzeitige Sicherung öffentlicher Flächen.
Nach Inkrafttreten der Satzung kann die Stadt Hamm das Vorkaufsrecht bei Grundstücksverkäufen ausüben, sofern die Maßnahme durch das Gemeinwohl gerechtfertigt ist und die städtebauliche Entwicklung erleichtert. Die Auswahl der Flächen erfolgt unter Berücksichtigung öffentlicher sowie privater Belange und des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes. Eine Ausübung des Rechts setzt eine Einzelfallprüfung hinsichtlich der städtebaulichen und wirtschaftlichen Eignung voraus. Verkäufer sind verpflichtet, der Gemeinde den Inhalt von Kaufverträgen unverzüglich mitzuteilen. Die Ausübung des Vorkaufsrechts muss gemäß § 28 BauGB mittels Verwaltungsakt innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Mitteilung des Kaufvertrages erfolgen.
Der Beratungsprozess sieht eine Vorberatung durch die Bezirksvertretung Hamm-Rhynern am 20. März 2025, den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität am 1. April 2025 sowie den Hauptausschuss am 7. April 2025 vor. Ein abschließender Beschluss durch den Rat ist für den 8. April 2025 vorgesehen. Federführend für die Vorlage ist das Stadtplanungsamt.
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- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 3.2444. Änderung des Flächennutzungsplanes - Tarnowitzer Bogen - hier: 1.Aufstellungsbeschluss 2.Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der ÖffentlichkeitZur Vorlage · BV-46/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant die 44. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet „Tarnowitzer Bogen“ im Stadtbezirk Bockum-Hövel. Das Vorhaben umfasst den Aufstellungsbeschluss für die Planänderung sowie die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung. Die betroffene Fläche liegt südöstlich der Tarnowitzer Straße und umfasst etwa 14 Hektar.
Ziel der Änderung ist es, Flächen, die derzeit als landwirtschaftliche Nutzfläche ausgewiesen sind, in Wohnbauflächen umzuwandeln. Damit soll dem Bedarf an Wohnraum im Stadtbezirk Rechnung getragen werden. Das Verfahren wird parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 06.098 durchgeführt. Neben der Erweiterung der Wohnbebauung sieht die Planung die Aufnahme eines Grünzugs in den Flächennutzungsplan vor, um die sogenannte „grüne Magistrale“ zu realisieren. Zudem ist die Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche für ein Feuerwehrgerätehaus am Kreuzungsbereich Tarnowitzer Straße und Südgeist vorgesehen. Gleichzeitig soll ein Teil einer bestehenden Gemeinbedarfsfläche im Südosten des Geltungsbereichs aufgehoben werden.
Die Änderung des Flächennutzungsplans soll als Vollverfahren gemäß § 2 BauGB inklusive einer Umweltprüfung durchgeführt werden. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit soll gemäß den gesetzlichen Vorgaben in Form einer Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung erfolgen.
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- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 01.04.2025 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 19.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 3.25Vorzugsvariante Aus- oder Neubau der nördlichen Weetfelder Straße (K35n), Ausbau der Rathenaustraße sowie externe Vergabe der IngenieurleistungenZur Vorlage · BV-9/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-9/25 des Tiefbauamtes sieht die Entscheidung über die Vorzugsvariante 6 (Wiescher Bach) für den Aus- oder Neubau der nördlichen Weetfelder Straße (K35n) sowie den Ausbau der Rathenaustraße vor. Ziel der Maßnahmen ist die Anbindung des Gewerbegebietes Schieferstraße und des Bahngeländes (Multi Hub Westfalen). Die Vorlage beantragt zudem die externe Vergabe von Ingenieurleistungen für die Fachplanungen, da die Kapazitäten des Tiefbau- und Grünflächenamtes für den gesamten Umfang nicht ausreichen.
Die geplanten Investitionskosten für die K35n werden auf etwa 11,7 Millionen Euro geschätzt, wobei eine Förderung durch das Land von 75 Prozent angestrebt wird. Der städtische Eigenanteil für dieses Projekt würde sich nach Erhalt der Förderung auf circa 3,0 Millionen Euro belaufen. Für den Ausbau der Rathenaustraße sind etwa 2,3 Millionen Euro veranschlagt, während für die Fachplanungen 650.000 Euro vorgesehen sind. Der Baubeginn der K35n ist ab etwa 2029 geplant.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung und des Linienabstimmungsverfahrens wurden Einwendungen zu Themen wie Verkehrssicherheit, Lärmbelastung und landwirtschaftlichen Flächen betroffen. Die Verwaltung bewertet die Variante 6 als wirtschaftlichste Option. Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange liegen vor: Während die Regionalplanungsbehörde des Regionalverbands Ruhr die Planung unterstützt, äußerten die Landwirtschaftskammer NRW und der VCD Bedenken hinsichtlich der Flächeninanspruchnahme. Die höhere Naturschutzbehörde der Bezirksregierung Arnsberg fordert eine Nachbearbeitung des Umweltprüfungsberichts.
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- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 3.26Bebauungsplan Nr. 01.163 - Wertstoffhof am Ökonomierat-Peitzmeier-Platz - hier: SatzungsbeschlussZur Vorlage · BV-30/25 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-30/25 wird der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 01.163 zum Wertstoffhof am Ökonomierat-Peitzmeier-Platz vorgelegt. Ziel der Planung ist die rechtliche Sicherung einer etwa 8.000 m² großen Teilfläche für die dauerhafte Errichtung eines Wertstoffhofes. Das Verfahren wird als beschleunigtes Aufstellungsverfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt.
Der Bebauungsplan sieht die Ausweisung eines Sondergebiets mit der Zweckbestimmung „Wertstoffhof“ vor. Die Annahme verschiedener Abfallfraktionen ist vorgesehen, wobei die Annahme von Hausmüll, Sonderabfall sowie Bioabfall ausgeschlossen ist. Baulich sind maximal zwei Vollgeschosse zulässig. Bei Dachneigungen von bis zu 20 Grad sind Dachbegrünungen sowie die Nutzung von Solaranlagen vorgesehen. Der Geltungsbereich umfasst Flächen der Gemarkung Hamm, Flur 26, entlang der Grenzen der Flurstücke 1370, 428 und 431.
Der Beschlussvorschlag umfasst die Verabschiedung der Satzung sowie der Begründung vom 24.07.2024. Der Beratungsprozess sieht Termine in der Bezirksvertretung Hamm-Mitte, den Ausschüssen für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie Klima, Umwelt und Naturschutz, dem Hauptausschuss und dem Rat vor. Die Vorlage enthält zudem einen KlimaStandardCheck sowie einen Übersichtsplan. Finanzielle Auswirkungen werden im Dokument verneint.
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- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 01.04.2025 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 3.27Bebauungsplan Nr. 06.101 - Hammer Straße / westlich Breslauer Straße - hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · BV-40/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-40/25 befasst sich das Stadtplanungsamt mit dem Bebauungsplan Nr. 06.101 für das Gebiet Hammer Straße / westlich Breslauer Straße. Ziel des Vorhabens ist die Sicherung der Nahversorgung im Ortskern von Bockum durch die Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen für einen Nahversorgungsmarkt mit einer Verkaufsfläche von etwa 1.000 m² auf einer Gesamtfläche von 5.650 m². Das Verfahren wird als beschleunigtes Aufstellungsverfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt.
Der Entwurf legt ein Kerngebiet sowie allgemeine Wohngebiete fest. Für das Kerngebiet sind eine Grundflächenzahl von 1,0 und eine Geschossflächenzahl von 3,0 vorgesehen, wobei Flach- und Pultdächer bis 15 Grad zulässig sind. In den Wohngebieten gelten eine Grundflächenzahl von 0,4 sowie Geschossflächenzahlen zwischen 0,8 und 1,2. Die Dachgestaltung sieht für Wohngebiete Satteldächer mit einer Neigung von 20 bis 30 Grad vor. Zudem sind Dächer bis 20 Grad dauerhaft zu begrünen und Flächen ab 20 Grad mindestens zu 50 Prozent mit Photovoltaikanlagen auszustatten. Grünfestsetzungen regeln die Begrünung nicht überbauter Flächen mit 10 Prozent im Kerngebiet und 30 Prozent in den Wohngebieten sowie spezifische Pflanzpflichten pro Grundstücksfläche und Stellplatz.
Der Beratungsprozess umfasst die Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel, den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie den Hauptausschuss. Ein abschließender Beschluss durch den Rat ist für den 8. April 2025 vorgesehen. Mit Inkrafttreten des neuen Plans verlieren bestehende Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 06.037 im Geltungsbereich ihre Gültigkeit.
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- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 19.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 3.284. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04.018 - Carl-Zeiss-Straße - hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · BV-44/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-44/25 wird der Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 04.018 – Carl-Zeiss-Straße – beantragt. Das Planungsgebiet in der Gemarkung Pelkum umfasst eine Fläche von etwa 189.284 m² und beinhaltet das Gewerbe- und Industriegebiet „Carl-Zeiss-Straße / Dieselstraße / Daimlerstraße“.
Das Ziel der Planung ist die qualitative Aufwertung sowie die städtebauliche Modernisierung der gewerblichen Strukturen. Die Änderung soll die zulässigen Nutzungsarten an aktuelle Planungsbedarfe anpassen, wobei die Förderung des produzierenden Gewerbes sowie der Ausschluss flächenintensiver Lagerflächen vorgesehen sind. Zudem soll die Steuerung von Einzelhandelsnutzungen im Einklang mit dem Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzept der Stadt Hamm erfolgen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Integration von Klimaschutz- und Umweltschutzmaßnahmen, wie etwa der Begrünung von Dach- und Fassadenflächen. Die Planung knüpft an bereits abgeschlossene Verfahren aus den Jahren 2015 bis 2018 an.
Das Verfahren soll als Vollverfahren gemäß Baugesetzbuch durchgeführt werden, wobei eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB vorgesehen ist, um über die Ziele und Auswirkungen zu informieren. Finanzielle Auswirkungen werden nicht verzeichnet. Der Beratungsprozess umfasst Vorberatungen in der Bezirksvertretung Hamm-Pelkum, im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität, im Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit sowie im Hauptausschuss. Der abschließende Beschluss durch den Rat ist für den 8. April 2025 geplant. Federführend ist das Stadtplanungsamt.
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Beratungsfolge
- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 02.04.2025 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 3.29Bebauungsplan Nr. 06.094 – Südlich Horster Straße – 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · BV-49/25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-49/25 liegt dem Rat ein Entwurf für den Bebauungsplan Nr. 06.094 – Südlich Horster Straße – vor. Das Stadtplanungsamt plant in der Gemarkung Bockum-Hövel die Ausweisung eines etwa 4,6 Hektar großen Neubaugebiets. Das Areal soll eine Mischung aus Ein- und Mehrfamilienhäusern mit insgesamt etwa 70 bis 80 Wohneinheiten sowie eine Fläche für eine Kindertagesstätte umfassen. Der Plan sieht zudem die Festsetzung von sieben allgemeinen Wohngebieten und einer Gemeinbedarfsfläche für Sport vor.
Der Geltungsbereich wird durch die Nordseite der Horster Straße sowie die Grenzen der Flurstücke 281, 121, 111, 148 und 280 definiert. Mit dem Inkrafttreten des neuen Bebauungsplans verlieren die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 06.074 im entsprechenden Bereich ihre Gültigkeit.
Der Beschlussvorschlag beinhaltet die Abwägung der Stellungnahmen verschiedener Träger öffentlicher Belange, darunter der Lippeverband, die LWL Archäologie für Westfalen, die Bezirksregierung Arnsberg sowie die Untere Bodenschutz-, Wasser- und Naturschutzbehörde. Zudem werden die Stellungnahmen der Stadtwerke Hamm und der Feuerwehr Hamm zur Kenntnis genommen. Die Satzung des Bebauungsplans nebst der Begründung vom 24. Juli 2024 soll verabschiedet werden. Die Entscheidung über die Vorlage ist für die Ratssitzung am 8. April 2025 vorgesehen. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht angegeben.
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Beratungsfolge
- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 01.04.2025 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 19.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 3.30Bebauungsplan Nr. 07.111 – Wohnpark Flachslande - hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · BV-62/25 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 07.111 – Wohnpark Flachslande. Die Beschlussvorlage BV-62/25 sieht vor, das Verfahren für ein etwa 6.099 Quadratmeter großes Areal in der Gemarkung Heessen einzuleiten. Das Gebiet wird im Nordwesten von der Ahlener Straße und im Nordosten von der Vogelstraße begrenzt. Mit dem neuen Plan soll der bestehende Bebauungsplan Nr. 07.075 – Auf dem Flachslande – vollständig überplant werden.
Der Anlass für die Neugestaltung ist eine veränderte Zielsetzung der baulichen Entwicklung. Während der bisherige Plan Einzelhandel und Wohnnutzung vorsah, soll das neue Projekt primär Wohnraum schaffen. Dies erfolgt auf Initiative eines Investors und dient der Deckung des Wohnungsneubedarfs im Stadtbezirk Heessen. Die geplante Bebauung umfasst zwei- bis dreigeschossige Gebäude mit der Option auf ein zusätzliches Staffelgeschoss sowie die Integration weiterer Wohnbauflächen im rückwärtigen Bereich.
Zudem sollen Vorgaben aus dem Rahmenplan Heessen und dem Masterplan Freiraum berücksichtigt werden, etwa durch die Einbindung von Grünstreifen entlang des Grabens 2 und einer Grünverbindung an der Vogelstraße. Die Aufstellung soll zudem den Standards einer klimagerechten Stadtentwicklung entsprechen. Im Rahmen des Verfahrens ist eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in Form von Besprechungsmöglichkeiten bei der Verwaltung vorgesehen.
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- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 07.04.2025 · Hauptausschuss
- 01.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 4.Anträge
- 4.1Einführung eines kommunalen Wahl-O-MatenZur Vorlage · AT-13/25 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat mit der Vorlage AT-13/25 einen Antrag gestellt, die Einführung eines kommunalen Wahl-O-Mat für die Kommunalwahlen in Hamm zu initiieren. Der Antrag sieht vor, dass die Stadtverwaltung in Abstimmung mit zivilgesellschaftlichen Akteuren ein solches digitales Angebot entwickelt.
In der Begründung wird angeführt, dass kommunalpolitische Entscheidungen in Bereichen wie Verkehr, Bildung und Stadtentwicklung unmittelbare Auswirkungen auf das tägliche Leben der Bürger haben. Da die Positionen der Parteien und Wählergemeinschaften auf lokaler Ebene oft nicht hinreichend bekannt seien, soll das digitale Instrument dazu dienen, politische Inhalte verständlich aufzubereiten und mit den Interessen der Wahlberechtigten abzugleichen.
Der Antrag, der von Dr. Cevdet Gürle und Erol Gürle unterzeichnet wurde, weist darauf hin, dass vergleichbare Angebote bereits auf Landes- und Bundesebene existieren. Ziel des Vorhabens ist es, die Transparenz zu erhöhen sowie die Wahlbeteiligung und die demokratische Teilhabe zu fördern. Zudem wird angeführt, dass durch eine verbesserte Information der politischen Inhalte dem politischen Extremismus entgegengewirkt und die demokratischen Kräfte der Mitte gestärkt werden sollen.
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- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 4.1.1Einführung eines kommunalen Wahl-O-MatenZur Vorlage · AT-13/25-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Wählergruppe Pro Hamm hat im Rahmen des Antrags AT-13/25-ST den Rat der Stadt Hamm ersucht, die Stadtverwaltung mit der Initiierung eines kommunalen Wahl-O-Maten für die anstehenden Kommunalwahlen zu beauftragen. Dabei soll die Verwaltung in Abstimmung mit zivilgesellschaftlichen Akteuren agieren.
In einer Stellungnahme zur Vorlage führt die Stadtverwaltung aus, dass ein solches Instrument zur Wahlentscheidungshilfe bislang von den Bundes- und Landeszentralen für politische Bildung für Bundestagswahlen und Landtagswahlen bereitgestellt wird. Für Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen existiert derzeit kein vergleichbares Angebot. Die Verwaltung verweist auf Beispiele aus anderen Bundesländern, wie etwa Freiburg oder Magdeburg, bei denen die Entwicklung solcher Wahlhilfen durch externe Dritte oder wissenschaftliche Institutionen erfolgte und nicht durch die jeweiligen Stadtverwaltungen selbst.
Die Auswertung von Parteiprogrammen könne nicht Aufgabe der Stadtverwaltung sein. Ein potenziell für Hamm entwickelter Wahl-O-Mat müsste daher als unabhängige Entscheidungshilfe ebenfalls durch Dritte initiiert und organisiert werden.
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Beratungsfolge
- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 4.2Bericht zur Situation des Kinderschutzes im ASDZur Vorlage · AT-34/25 · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Vorlage AT-34/25 einen Antrag an den Oberbürgermeister gestellt. Inhalt des Antrags ist die Forderung nach einem ausführlichen Bericht zur Situation des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) im Jugendamt Hamm im Hinblick auf den Kinderschutz.
Die Begründung des Antrags bezieht sich auf eine Dokumentation der ARD aus dem Januar 2025 sowie auf Recherchen aus dem Jahr 2024. Diese Untersuchungen zeigen, dass viele Jugendämter in Deutschland mit personellen Engpässen und hohen Krankenständen konfrontiert sind, was zu einer Konzentration auf die Notfallversorgung führen kann. Der Antrag führt an, dass durch die Priorisierung von Fällen Verzögerungen bei Maßnahmen zum Wohle der Kinder entstehen können. Die CDU-Fraktion verweist zudem darauf, dass die Erstellung eines Kinderschutzkonzepts bereits im Juni 2022 auf ihren Antrag hin beschlossen wurde und das Thema seither regelmäßig im Ausschuss für Familie, Kinder- und Jugendhilfe behandelt wird.
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Beratungsfolge
- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 4.3Städtepartnerschaft erlebbar machen – Antisemitismus durch Begegnung verhindernZur Vorlage · AT-35/25 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Vorlage AT-35/25 einen Antrag gestellt, der die Einrichtung eines Fördertopfes sowie niedrigschwelliger Förderrichtlinien vorsieht. Der von Ralf Steinhaus, Maximilian Weißenberg und Arnd Hilwig unterzeichnete Antrag sieht vor, dass die Verwaltung Besuche der Gedenkstätte und des Museums Sachsenhausen sowie den Austausch mit Kindern und Jugendlichen aus der Partnerstadt Oranienburg finanziell unterstützt. Zudem soll die Verwaltung beauftragt werden, diese Fördermöglichkeiten bei potenziellen Antragstellern bekannt zu machen.
Die Fraktion begründet das Vorhaben mit der seit 1990 bestehenden Städtepartnerschaft zwischen Hamm und Oranienburg. Neben dem bereits etablierten Austausch von Auszubildenden sollen durch die neue Förderung auch Schulen und Vereine angesprochen werden, etwa im Rahmen von Schulwanderfahrten nach Berlin. Ziel des Antrags ist es, die historische Aufarbeitung der Zeit des Nationalsozialismus durch persönliche Begegnungen zu stärken und einen Beitrag zur demokratischen Bildung zu leisten.
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- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 4.3.1Städtepartnerschaft erlebbar machen – Antisemitismus durch Begegnung verhindernZur Vorlage · AT-35/25-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Vorlage AT-35/25-ST beantragt, einen Fördertopf sowie niedrigschwellige Förderrichtlinien einzuführen. Der Schwerpunkt dieser Förderung soll auf Besuchen der Gedenkstätte und des Museums Sachsenhausen sowie auf dem Austausch mit Kindern und Jugendlichen aus der Partnerstadt Oranienburg liegen. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, diese Fördermöglichkeiten bei potenziellen Antragstellern bekannt zu machen.
In einer Stellungnahme führt das Jugendamt aus, dass bereits seit 2023 im Rahmen des Kinder- und Jugendförderplans der Stadt Hamm eine Förderung für Fahrten mit Übernachtung möglich ist. Diese deckt bis zu 80 Prozent der anfallenden Gesamtkosten ab. Da in den bestehenden Richtlinien bewusst auf eine weitere Definition verzichtet wurde, können auch Gedenkstättenfahrten über diesen Plan gefördert werden. Das Antrags- und Abrechnungsverfahren wird online über die Website der Stadt Hamm abgewickelt. Laut Verwaltung wurden im Jahr 2024 bereits 60 Förderanträge von 22 verschiedenen Vereinen, Verbänden und Gemeinden bewilligt, was einem Fördervolumen von rund 242.000 Euro entspricht. Es seien noch ausreichende Mittel für weitere Maßnahmen, wie etwa Gedenkstättenfahrten, verfügbar.
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- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 4.4Jugend schützen – Lachgas verbietenZur Vorlage · AT-36/25 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen Bündnis 90/DIE GRÜNEN, FDP und SPD im Rat der Stadt Hamm haben mit der Vorlage AT-36/25 einen Antrag an den Oberbürgermeister gestellt. Ziel des Antrags ist die Verabschiedung einer ordnungsbehördlichen Verordnung, die den Verkauf sowie die Abgabe und Weitergabe von Distickstoffmonoxid, allgemein bekannt als Lachgas, an Minderjährige im Stadtgebiet Hamm untersagt.
Die Begründung der Fraktionsvorsitzenden führt an, dass der Konsum von Lachgas als Rauschmittel unter Jugendlichen in Hamm zunimmt. Es werden gesundheitliche Risiken wie Schwindel, Bewusstlosigkeit sowie langfristige Schädigungen des Nervensystems und des Herz-Kreislauf-Systems angeführt. Da die Substanz derzeit über Kioske, Automaten und den Online-Handel verfügbar ist, bestehe kaum eine wirksame Zugangsbeschränkung für Minderjährige. Der Antrag verweist zudem auf Regulierungen in Ländern wie den Niederlanden, Großbritannien und Dänemark.
Die geplante Verordnung sieht vor, dass Verstöße gegen das Verbot mit einer Geldbuße geahndet werden können. Durch die Untersagung der Weitergabe an Minderjährige soll der Schutz junger Menschen sichergestellt werden, ohne dabei den Handlungsspielraum für Volljährige unzumutbar einzuschränken.
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- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 5.Anfragen
- 5.1Finanzierung der IMPULS-WirtschaftsförderungZur Vorlage · AF-4/25 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Vorlage AF-4/25 eine Anfrage an den Oberbürgermeister eingereicht, die sich mit der Finanzierung der Wirtschaftsförderung IMPULS befasst. Die Anfrage thematisiert verschiedene Transaktionen zwischen der IMPULS und den Stadtwerken Hamm.
Ein wesentlicher Bestandteil der Anfrage betrifft den Verkauf von MVA-Anteilen sowie deren Ankaufs durch die Stadtwerke Hamm. Erfragt werden Informationen zum Zeitpunkt des Erwerbs, zur Übereinstimmung des Kaufpreises mit dem Marktwert sowie zur Verwendung der Verkaufserlöse, die auf rund 15 Millionen Euro geschätzt werden. Zudem wird nach der Sicherstellung der mittelfristigen Liquidität der Gesellschaft gefragt.
Des Weiteren werden Details zum Verkauf verschiedener Grundstücke von der IMPULS an die Stadtwerke Hamm angefordert. Die Fragen umfassen die Preisgestaltung, die Ermittlung des Kaufpreises, mögliche weitere Interessenten sowie die Höhe der entstandenen Nebenkosten. Zudem wird nach den Auswirkungen dieser Geschäfte auf die Wirtschaftspläne der Stadtwerke und dem Nutzen für die Stadt Hamm gefragt.
Ein dritter Schwerpunkt liegt auf der zukünftigen Finanzierung der IMPULS. Die Anfrage bittet um Auskunft darüber, ob weitere Grundstücksverkäufe geplant sind, inwiefern Liquiditätssicherungen vorgesehen sind und wie die langfristige finanzielle Absicherung der Wirtschaftsförderung in den Geschäftsplänen der Gesellschaft abgebildet ist. Hintergrund der Anfrage sind Berichte über die genannten Grundstücksgeschäfte sowie Fragen zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit der IMPULS.
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- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 5.1.1Finanzierung der IMPULS-WirtschaftsförderungZur Vorlage · AF-4/25-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung zur Vorlage AF-4/25-ST beantwortet eine Anfrage der CDU-Fraktion bezüglich der Finanzierung der IMPULS GmbH. Im Fokus stehen dabei der Verkauf von Anteilen an der MVA sowie Grundstücksübertragungen an die Stadtwerke Hamm.
Der Erwerb der MVA-Anteile durch die Stadtwerke Hamm erfolgte zum 1. Januar 2023 mit einem Preis von etwa 15,4 Millionen Euro auf Grundlage eines Ertragswertgutachtens. Der daraus resultierende Verkaufserlös der IMPULS GmbH setzt sich aus einer Reduzierung des Anlagvermögens um circa 3,75 Millionen Euro und einem liquiditätswirksamen Kaufpreisanteil von rund 11,6 Millionen Euro zusammen. Ein Ertrag in Höhe von 7 Millionen Euro wurde teilweise zur Deckung von Defiziten in der Wirtschaftsförderung und im Stadtmarketing verwendet. Für das Jahr 2025 wurde zudem die Übertragung von Grundstücken im Wert von rund 700.000 Euro beschlossen, wobei die Übertragung zum aktuellen Buchwert unter einer Mehrerlösklausel zugunsten der IMPULS GmbH erfolgt.
Die IMPULS GmbH übernimmt die wirtschaftsnahe Umsetzung des 5-Standorte-Programms der Stadt Hamm. Hierfür stehen bei einer quotalen Aufteilung über 100 Millionen Euro zur Verfügung, wobei die Stadt Hamm eine Kofinanzierung von 10 Prozent übernimmt. Die Schwerpunkte liegen auf Maßnahmen in der Wasserstoff- und Güterverkehrswirtschaft sowie der Perspektivschule im Norden. Durch die Zusammenführung verschiedener wirtschaftsfördernder Beteiligungen sollen Kostenstrukturen optimiert und der Zuschussbedarf für defizitäre Bereiche reduziert werden. Der Wirtschaftsplan 2025 weist eine Verbesserung gegenüber den Vorjahren aus. Die Aufgaben der IMPULS umfassen Beratung, Flächenbereitstellung, Innovationsförderung und Stadtmarketing.
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- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 5.2Ordnungsverfügungen und AusweisungenZur Vorlage · AF-6/25 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion in Hamm hat im Rahmen der Anfrage AF-6/25 Fragen zur Handhabung von Ordnungsverfügungen und Ausweisungsverfügungen an den Oberbürgermeister gerichtet. Die Anfrage umfasst die Erhebung der Anzahl an Ordnungs- und Ausweisungsverfügungen, die im vergangenen Jahr gegen ausländische Straftäter in der Stadt Hamm erlassen wurden. Zudem wird nach den Maßnahmen gefragt, die ergriffen wurden, um die Ausreisepflichtigkeit sicherzustellen und eine Umsetzung der Ausreise zu gewährleisten.
Ein weiterer Bestandteil der Anfrage betrifft das Verhältnis von Verwarnungen zu tatsächlichen Ausweisungsverfügungen. Die Fraktion bittet um Informationen darüber, wie viele Straftäter lediglich verwarnt wurden und inwieweit diese Fälle zu einer Ausweisung führten. Darüber hinaus werden Fragen zu Gerichtsverfahren gestellt, bei denen Ausweisungsmaßnahmen gefordert wurden. Dabei wird nach der Anzahl von Verfahren gefragt, die aufgrund von Ordnungsverfügungen oder fehlender Konsequenzen seitens der Verwaltung möglicherweise nicht zu einer erfolgreichen Ausweisung geführt haben. Die Vorlage ist für die Beratungsfolge im Rat am 8. April 2025 vorgesehen.
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- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 5.2.1Ordnungsverfügungen und AusweisungenZur Vorlage · AF-6/25-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Auf Anfrage der AfD-Fraktion Hamm hat die Verwaltung zur Vorlage AF-6/25-ST Informationen über Ordnungsverfügungen und Ausweisungen von ausländischen Straftätern vorgelegt. Demnach wurden fünf Ausweisungsverfügungen gegen Straftäter erlassen, begleitet von 59 ausländerrechtlichen Verwarnungen sowie 24 Verlustfeststellungen zur Freizügigkeit. Von den ausgewiesenen Personen konnten drei zurückgeführt werden. Bei einer weiteren Person ist eine Rückführung aufgrund einer Inhaftierung erst ab dem Jahr 2027 möglich, während gegen eine dritte Person Klage erhoben wurde.
Die Verwaltung erläuterte, dass Verwarnungen als rechtlich anerkannte Maßnahme eingesetzt werden, wenn eine Ausweisung nach dem geltenden Maßnahmenkatalog nicht möglich ist, um auf die Konsequenzen weiterer Straffälligkeit hinzuweisen. Die Anzahl der Verwarnungen lag im Jahr 2023 bei sechs und im Jahr 2022 bei vier. In Bezug auf gerichtliche Verfahren gab die Verwaltung an, dass alle eingeleiteten Ausweisungsverfügungen der gerichtlichen Überprüfung standhielten. Zudem wurden im Jahr 2024 drei Klageverfahren gegen Ausweisungsverfügungen angestrengt. Bei zehn durchgeführten Verlustfeststellungsverfahren erfolgte in vier Fällen eine Ausreiseaufforderung aufgrund eines illegalen Aufenthalts.
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- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 5.3WappentellerZur Vorlage · AF-24/25 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion Hamm hat mit der Anfrage AF-24/25 Fragen zur Verleihung des Wappentellers der Stadt Hamm an den Oberbürgermeister gerichtet. Die Anfrage umfasst die Erhebung der Anzahl der Bürgerinnen und Bürger, denen in den letzten 25 Jahren der Wappenteller verliehen wurde.
Des Weiteren wird nach der Anzahl der Personen gefragt, die seit dem Jahr 2000 ohne Parteizugehörigkeit geehrt wurden. Ein weiterer Aspekt der Anfrage ist das prozentuale Verhältnis der Geehrten zwischen Beschäftigten aus der freien Wirtschaft und Personen im öffentlichen Dienst. Die Fraktion fordert zudem eine detaillierte Aufstellung der entsprechenden Personen unter Angabe der jeweiligen Ehrungsjahre sowie der Begründungen für die Verleihung.
Als Begründung für die Anfrage wird das Interesse an Transparenz und der Gleichbehandlung aller Bürgerinnen und Bürger, unabhängig von ihrer politischen Zugehörigkeit, angeführt. Die Vorlage ist im Rat für die Sitzung am 08. April 2025 zur Kenntnisnahme vorgesehen.
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- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 5.3.1WappentellerZur Vorlage · AF-24/25-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion Hamm hat im Rahmen der Anfrage AF-24/25-ST Fragen zur Verleihung des Wappentellers der Stadt Hamm an die Verwaltung gestellt. Die Anfrage bezog sich auf die Anzahl der Personen, die in den letzten 25 Jahren mit dem Wappenteller ausgezeichnet wurden. Zudem wurde nach der Anzahl der Geehrten ohne Parteizugehörigkeit seit dem Jahr 2000 sowie nach dem prozentualen Verhältnis von Beschäftigten aus der freien Wirtschaft und dem öffentlichen Dienst gefragt.
In der Stellungnahme der Verwaltung wird auf die rechtlichen Grundlagen für die Ehrung von Persönlichkeiten verwiesen, die sich besonders um die Stadt Hamm verdient gemacht haben. Grundlage hierfür sind § 34 der Gemeindeordnung sowie die Richtlinien zur Verleihung des Wappentellers vom 28. Januar 1976. Die Verwaltung gab an, dass in den vergangenen 25 Jahren insgesamt 50 Personen den Wappenteller erhalten haben. Eine Erhebung über die Parteizugehörigkeit oder das Beschäftigungsverhältnis der ausgezeichneten Personen wird von der Stadtverwaltung nicht durchgeführt, weshalb keine Daten zu den weiteren angefragten Verhältnissen vorliegen.
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- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 5.4Insolvenzfolgen für EigentümerInnen im ParacelsuskarreeZur Vorlage · AF-25/25 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Anfrage AF-25/25 hat die Fraktion BSW den Oberbürgermeister der Stadt Hamm um eine Stellungnahme zu den finanziellen Folgen der Insolvenz der Paracels GmbH und Ko. KG gebeten. Im Zentrum der Anfrage steht die Frage, ob den Eigentümerinnen und Eigentümern von Wohneinheiten im Paracelsuskarree durch das Insolvenzverfahren des Investors außerordentliche Kosten entstehen könnten.
Konkret wird geklärt, ob Kosten für den Straßenausbau oder die Erschließung, welche ursprünglich der Verantwortung des Investors unterlagen, nun auf die Eigentümerschaft übertragen werden könnten. Die Anfrage begründet sich mit Anfragen von Betroffenen, die eine mögliche finanzielle Belastung durch unvorhergesehene Ausgaben für Infrastrukturmaßnahmen befürchten. Die Fraktion fordert eine zeitnahe schriftliche Auskunft der Verwaltung zu diesem Sachverhalt.
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- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 5.4.1Insolvenzfolgen für EigentümerInnen im ParacelsuskarreeZur Vorlage · AF-25/25-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Stellungnahme des Bauverwaltungsamtes zur Anfrage AF-2HE/25-ST werden die potenziellen finanziellen Auswirkungen der Insolvenz der Paracelsus GmbH und Ko. KG auf die Eigentümer im Paracelsuskarree thematisiert. Die von der BSW gestellte Anfrage befasst sich mit der Frage, ob infolge des Insolvenzverfahrens außerordentliche Kosten für die Betroffenen entstehen können. Dabei wird insbesondere untersucht, ob Lasten für Maßnahmen wie den Straßenausbau oder die allgemeine Erschließung der betroffenen Wohngebiete auf die Eigentümer der einzelnen Wohneinheiten übertragen werden könnten.
Die Verwaltung nimmt zu diesem Sachverhalt Stellung und hält fest, dass die Entstehung solcher Kosten möglich ist. Um detaillierte Informationen zu den spezifischen Erschließungsmaßnahmen und deren finanziellen Konsequenzen zu erhalten, verweist das Bauverwaltungsamt auf die Mitteilungsvorlage MI-293/2024, insbesondere auf den Abschnitt II zum Thema Erschließung. Die Vorlage ist für die Sitzung des Rates am 8. April 2025 vorgesehen und dient der abschließenden Beratung.
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- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 5.5Nutzung des Hauses SylverbergZur Vorlage · AF-26/25 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Vorlage AF-26/25 eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt, die sich auf die Nutzung des Hauses Sylverberg bezieht. Im Zentrum der Fragen steht die rechtliche Grundlage für die Unterbringung von Personen ohne Fluchthintergrund in dieser Einrichtung sowie deren Vereinbarkeit mit dem Brückenerlass des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die Fraktion bittet zudem um Informationen zum Vertrag mit der Firma „Neuanfang“. Erfragt werden die Vertragslaufzeit, der Beginn des Vertragsverhältnisses, der konkrete Vertragsgegenstand sowie die Modalitäten der Überprüfung der Maßnahmen und der Einhaltung des Vertrages. Bezugnehmend auf acht Inobhutnahmen von Kindern und Jugendlichen ohne Fluchthintergrund seit Dezember 2023 mit Aufenthaltsdauern von bis zu 204 Nächten wird gefragt, ob es sich hierbei um Notlösungen handelt und welche Maßnahmen zur Suche nach alternativen Unterkünften ergriffen wurden.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage betrifft den Brand im November 2024. Hierbei wird hinterfragt, ob der Verwaltung die Anwesenheit eines elften Bewohners bekannt war und wie das Vorgehen bei der Bekanntgabe der Bewohnerzahlen zu bewerten ist. Des Weiteren wird nach dem Umfang und den Ergebnissen behördlicher Kontrollen zur Einhaltung von Brandschutz-, Sicherheits- und Betreuungsvorgaben seit Beginn der Nutzung des Hauses Sylverberg gefragt.
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Beratungsfolge
- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 5.5.1Nutzung des Hauses SylverbergZur Vorlage · AF-26/25-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat zur Anfrage der CDU-Fraktion bezüglich der Nutzung des Hauses Sylverberg Stellung bezogen. Die Unterbringung von nicht-ausländischen Minderjährigen erfolgt auf Grundlage des NRW-Brückenerlasses sowie durch Inobhutnahmen gemäß § 42a SGB VIII. Das Jugendgästehaus wurde am 23. Dezember 2023 in Betrieb genommen; aufgrund eines anhaltenden Versorgungsbedarfs wurde die Weiterführung der Einrichtung angestrebt. Die Wirksamkeit der Maßnahmen wird im Rahmen der Hilfeplansteuerung nach § 36 SGB VIII überprüft.
In Bezug auf die Unterbringung von acht Kindern und Jugendlichen ohne Fluchthintergrund, deren Aufenthaltsdauer teilweise bis zu 204 Tage betrug, erklärte das Jugendamt, dass es sich um Notmaßnahmen zur Sicherung des Kindeswohls handelte. Da trotz intensiver Bemühungen und zahlreicher Anfragen bei Jugendhilfeträgern keine alternativen Plätze gefunden wurden, erfolgte die Unterbringung als vorübergehende Individualmaßnahme nach § 35 SGB VIII. Die Suche nach Anschlusslösungen wurde während der Zeit im Haus Sylverberg fortgesetzt. Hinsichtlich des Brandschutzes gab die Verwaltung an, dass regelmäßige Kontrollen stattfinden. Die Überprüfung der Brandmeldeanlage sowie der Rauchschutztüren erfolgte termingerecht ohne Beanstandungen.
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- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 5.6Kindertageseinrichtungen hier: Nachfragen zur Beratung im zuständigen FachausschussZur Vorlage · AF-27/25 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt, um detaillierte Informationen zum Ausbau der Kindertageseinrichtungen in der Stadt zu erhalten. Im Fokus stehen dabei die Fragen, wie viele der seit 2021 beschlossenen neuen Einrichtungen sowie die dazugehörigen dauerhaften Betreuungsplätze für Kinder bis sechs Jahre bis zum Ende des laufenden Kita-Jahres in Betrieb gehen werden. Darüber hinaus möchte die Fraktion wissen, welche Anzahl an neuen Einrichtungen und zusätzlichen Plätzen bis zum Ende des Jahres 20прежнему 2025 zur Verfügung stehen wird.
Die Anfrage bezieht sich auf die Umsetzung von Maßnahmen der Ausbaustufe 1, durch die seit März 2021 mehr als 30 Projekte mit über 400 neuen Betreuungsplätzen beschlossen wurden. Laut der Fraktion wurden einige dieser Planungen verworfen oder in die zweite Ausbaustufe verschoben, was weitere Abstimmungen mit Eigentümern und Investoren notwendig macht. Die Anfrage knüpft zudem an eine Sitzung des Ausschusses für Familie-, Kinder- und Jugendhilfe an, bei der laut der CDU-Fraktion konkrete Angaben zur Inbetriebnahme der geplanten Plätze ausblieben.
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- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 5.6.1Kindertageseinrichtungen hier: Nachfragen zur Beratung im zuständigen FachausschussZur Vorlage · AF-27/25-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat Informationen zum Stand der Umsetzung der seit 2021 beschlossenen Ausbau der Kindertageseinrichtungen angefordert. Laut Stellungnahme der Verwaltung zielt die Planung auf die Entwicklung von 14 neuen Kitas und 56 zusätzlichen Gruppen bis zum Kindergartenjahr 2027/2028 ab. Die Umsetzung erfolgt durch Neubauten, Erweiterungen sowie strukturelle Veränderungen im Bestand. Da die landesseitige Refinanzierung über das Kinderbildungsgesetz die realen Kosten für Bauvorhaben nicht vollständig deckt, stellt die Stadt Hamm zusätzliche Mittel bereit, um die Finanzierung der Maßnahmen sicherzustellen.
Für das Kindergartenjahr 2024/2025 sind bereits fünf Aus- und Umbaumaßnahmen sowie ein Kita-Neubau in Betrieb gegangen, wodurch 53 zusätzliche dauerhafte Betreuungsplätze entstanden sind. Bis zum Sommer des Kindergartenjahres 2025/2026 sollen acht weitere Maßnahmen, darunter ein Neubau und mehrere Erweiterungen sowie eine neue Großtagespflegestelle im Sozialraum Mitte, realisiert werden. Dies führt zu weiteren 147 zusätzlichen dauerhaften Betreuungsplätzen in der Regelstruktur. Insgesamt stehen bis Ende 2025 somit 200 zusätzliche Plätze in zehn neuen Gruppen sowie 83 Plätze aus Übergangsgruppen zur Verfügung, sodass über 280 Kinder zusätzlich betreut werden können.
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- 08.04.2025 · Rat (26. Sitzung)
- 6.Verschiedenes