Fortschreibung der städtischen Förderrichtlinie zur Förderung der Nahverkehrsunternehmen (FöRi-ÖPNV)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm beabsichtigt, die Förderrichtlinie zur Förderung der Nahverkehrsunternehmen (FöRi-ÖPNV) fortzuschreiben. Die Richtlinie dient als Grundlage für die Verteilung von Fördermitteln gemäß § 11 Absatz 2 des ÖPNVG-NRW an die im Stadtgebiet tätigen Verkehrsunternehmen. Dabei werden ausschließlich Mittel aus Landeszuweisungen verwendet, ohne dass städtische Eigenmittel beansprucht werden. Ein wesentlicher Bestandteil sind die Mittel aus der Nahverkehrspauschale, von denen die Stadt Hamm 80 Prozent an die Unternehmen weiterleiten muss.
Die vorliegende Anpassung der seit 2014 nicht mehr aktualisierten Richtlinie umfasst verschiedene inhaltliche Änderungen. Ein Schwerpunkt liegt auf der Erhöhung der Bezuschussung für neue Busse mit alternativen Antrieben, wie etwa Batterie-, Wasserstoff- oder Hybridantrieb. Zudem wurden die Kriterien für die Fahrzeugqualität an den aktuellen Nahverkehrsplan angepasst sowie die Förderraten für Zusatzausstattungen wie Klimaanlagen, Videoüberwachung und WLAN aktualisiert. Die Neufassung enthält darüber hinaus angepasste Zugangskriterien für eigenwirtschaftlich geführte Verkehrsunternehmen, geänderte Abgabefristen sowie Regelungen zur Kumulation verschiedener Förderprogramme. Die überarbeitete Richtlinie soll rückwirkend zum 1. Januar 2025 in Kraft treten und findet erstmals für das Förderjahr 2025 Anwendung.
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