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Beschlussvorlage

Anerkennung des qualifizierten Mietspiegels 2025 für die Stadt Hamm

BV-10/25 08.04.2025 Vermessungs- und Katasteramt

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Hamm plant die Anerkennung des Mietspiegels 2025 als qualifizierten Mietspiegel für das Stadtgebiet durch eine Fortschreibung der Vorlage aus dem Jahr 2023. Als Grundlage für die Anpassung dient die Entwicklung des Verbraucherpreisindexes zwischen November 2022 und November 2024, was einer Steigerung von etwa 5,45 Prozent entspricht. Diese Wertsteigerung wird auf die Basismieten übertragen, während alle weiteren Zu- und Abschläge gegenüber dem Mietspiegel 2023 unverändert bleiben.

Die methodische Umsetzung der Fortschreibung wurde durch das Unternehmen FUB IGES Wohnen+Immobilien+Umwelt GmbH begleitet. In den Prozess des Arbeitskreises Mietspiegel wurden zudem die Interessenverbände Haus & Grund Hamm e.V. und der Mieterverein Hamm und Umgebung e.V. einbezogen.

Die Veröffentlichung des Mietspiegels 2025 ist zum 1. Juli 2025 auf der Website der Stadt Hamm vorgesehen. Mit diesem Termin tritt die neue Fassung in Kraft und bleibt bis spätestens 1. Juli 2027 gültig. Zeitgleich mit der Veröffentlichung des Mietspiegels wird auch der städtische Mietpreisrechner auf den neuen Stand aktualisiert.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 154 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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Beratungsfolge