Jugend schützen – Lachgas verbieten
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen Bündnis 90/DIE GRÜNEN, FDP und SPD im Rat der Stadt Hamm haben mit der Vorlage AT-36/25 einen Antrag an den Oberbürgermeister gestellt. Ziel des Antrags ist die Verabschiedung einer ordnungsbehördlichen Verordnung, die den Verkauf sowie die Abgabe und Weitergabe von Distickstoffmonoxid, allgemein bekannt als Lachgas, an Minderjährige im Stadtgebiet Hamm untersagt.
Die Begründung der Fraktionsvorsitzenden führt an, dass der Konsum von Lachgas als Rauschmittel unter Jugendlichen in Hamm zunimmt. Es werden gesundheitliche Risiken wie Schwindel, Bewusstlosigkeit sowie langfristige Schädigungen des Nervensystems und des Herz-Kreislauf-Systems angeführt. Da die Substanz derzeit über Kioske, Automaten und den Online-Handel verfügbar ist, bestehe kaum eine wirksame Zugangsbeschränkung für Minderjährige. Der Antrag verweist zudem auf Regulierungen in Ländern wie den Niederlanden, Großbritannien und Dänemark.
Die geplante Verordnung sieht vor, dass Verstöße gegen das Verbot mit einer Geldbuße geahndet werden können. Durch die Untersagung der Weitergabe an Minderjährige soll der Schutz junger Menschen sichergestellt werden, ohne dabei den Handlungsspielraum für Volljährige unzumutbar einzuschränken.
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