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Stellungnahme

Nutzung des Hauses Sylverberg

AF-26/25-ST 08.04.2025 Jugendamt

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Hamm hat zur Anfrage der CDU-Fraktion bezüglich der Nutzung des Hauses Sylverberg Stellung bezogen. Die Unterbringung von nicht-ausländischen Minderjährigen erfolgt auf Grundlage des NRW-Brückenerlasses sowie durch Inobhutnahmen gemäß § 42a SGB VIII. Das Jugendgästehaus wurde am 23. Dezember 2023 in Betrieb genommen; aufgrund eines anhaltenden Versorgungsbedarfs wurde die Weiterführung der Einrichtung angestrebt. Die Wirksamkeit der Maßnahmen wird im Rahmen der Hilfeplansteuerung nach § 36 SGB VIII überprüft.

In Bezug auf die Unterbringung von acht Kindern und Jugendlichen ohne Fluchthintergrund, deren Aufenthaltsdauer teilweise bis zu 204 Tage betrug, erklärte das Jugendamt, dass es sich um Notmaßnahmen zur Sicherung des Kindeswohls handelte. Da trotz intensiver Bemühungen und zahlreicher Anfragen bei Jugendhilfeträgern keine alternativen Plätze gefunden wurden, erfolgte die Unterbringung als vorübergehende Individualmaßnahme nach § 35 SGB VIII. Die Suche nach Anschlusslösungen wurde während der Zeit im Haus Sylverberg fortgesetzt. Hinsichtlich des Brandschutzes gab die Verwaltung an, dass regelmäßige Kontrollen stattfinden. Die Überprüfung der Brandmeldeanlage sowie der Rauchschutztüren erfolgte termingerecht ohne Beanstandungen.

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