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Beschlussvorlage

Bebauungsplan Nr. 06.101 - Hammer Straße / westlich Breslauer Straße - hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. Satzungsbeschluss

BV-40/25 08.04.2025 Stadtplanungsamt

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Hamm soll über den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 06.101 für die Hammer Straße sowie das Gebiet westlich der Breslauer Straße entscheiden. Ziel des Vorhabens ist die Sicherung der Nahversorgung im Ortsteil Bockum. Nach der Schließung eines bestehenden Supermarktes am 30. November 2024 sollen auf einer rund 5.650 Quadratmeter großen Fläche die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen modernen Nahversorgungsmarkt mit einer Verkaufsfläche von etwa 1.000 Quadratmetern geschaffen werden.

Das Verfahren wird als beschleunigtes Aufstellungsverfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Der Bebauungsplan sieht die Festsetzung eines Kerngebiets sowie von allgemeinen Wohngebieten vor, wobei auch bestehende Gebäude und ein Getränkefachmarkt in das Plangebiet einbezogen werden. Die Planung umfasst Vorgaben zur baulichen Gestaltung, wie etwa Dachformen, die verpflichtende Nutzung von Photovoltaikanlagen auf bestimmten Dachflächen sowie Maßnahmen zur Klimaanpassung durch Begrünung und eine Reduzierung der Bodenversiegelung. In der vorliegenden Beschlussvorlage wird vorgeschlagen, die Stellungnahmen der Industrie- und Handelskammer, des Lippeverbandes sowie der Unteren Naturschutzbehörde im Bebauungsplan zu berücksichtigen.

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