1. Änderung des Regionalplans Ruhr – Windenergie hier: Stellungnahme der Stadt Hamm zur öffentlichen Auslegung gemäß § 9 Raumordnungsgesetz (ROG) i.V.m. § 13 Landesplanungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LPlG NRW)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-55/25 des Stadtplanungsamtes befasst sich mit der Stellungnahme der Stadtverwaltung zur ersten Änderung des Regionalplans Ruhr im Bereich der Windenergie. Grundlage der Planung ist das Wind-an-Land-Gesetz, welches das Ziel verfolgt, bis Ende 2025 einen Flächenbeitragswert von 1,8 % zu erreichen. Im vorliegenden Entwurf sind für das Verbandsgebiet des Regionalverbands Ruhr insgesamt 113 Windenergiebereiche mit einer Gesamtfläche von 2.691 Hektar vorgesehen. Davon entfallen 170 Hektar auf zehn Bereiche innerhalb des Stadtgebiets von Hamm. Die öffentliche Auslegung des Plans fand im Zeitraum vom 20. Januar bis zum 3. März 2025 statt. Ein Inkrafttreten der Änderung wird für das dritte oder vierte Quartal 2025 erwartet, wobei die Verwaltung keine finanziellen Auswirkungen feststellt.
Die Vorlage berücksichtigt zudem aktuelle gesetzliche Änderungen auf Bundes- und Landesebene. Durch die Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes besteht kein berechtigtes Interesse an Vorbescheiden zur bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit, sofern sich ein Standort außerhalb ausgewiesener oder in Aufstellung befindlicher Windenergiegebiete befindet. Parallel dazu regelt das Landesplanungsgesetz NRW, dass Genehmigungsbehörden für einen Zeitraum von sechs Monaten keine Entscheidungen über Anträge für Windenergieanlagen treffen dürfen, wenn diese außerhalb künftiger Windenergiebereiche geplant sind und die Erreichung der Flächenziele durch die Raumordnungspläne betroffen sind. Der Rat der Stadt Hamm soll die Stellungnahme am 8. April 2025 beschließen, nachdem die Vorlage die entsprechenden Ausschüsse beraten haben.
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Beratungsfolge
- 08.04.2025kein Ergebnis hinterlegt
- 07.04.2025kein Ergebnis hinterlegt
- 01.04.2025kein Ergebnis hinterlegt
- 01.04.2025kein Ergebnis hinterlegt
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Stadtplanungsamt
- Satzung gem. § 14, 16 und 17 Baugesetzbuch (BauGB) über die Veränderungssperre „Grünverbindung Ludwig-Teleky-Straße“ 08.04.2025
- Satzung über das besondere Vorkaufsrecht gemäß § 25 (1) Nr. 2 BauGB im Bereich "Südlich Haltepunkt Westtünnen" 08.04.2025
- Bebauungsplan Nr. 01.163 - Wertstoffhof am Ökonomierat-Peitzmeier-Platz - hier: Satzungsbeschluss 08.04.2025
- Umsetzung des Nahverkehrsplans Hamm (NVP 2023); 2. Sachstandsbericht 08.04.2025
- Bebauungsplan Nr. 06.094 – Südlich Horster Straße – 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. Satzungsbeschluss 08.04.2025
- 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04.018 - Carl-Zeiss-Straße - hier: Aufstellungsbeschluss 08.04.2025
Aus derselben Sitzung
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- Ausbauplan S 26/21 Bushaltestelle Fichtestraße - Marker Allee K2 Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität, 01.04.2025
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- 3. Ergänzung zum Abwasserbeseitigungskonzept 7. Fortschreibung 2024 Zusätzliche Maßnahme Rat (26. Sitzung), 08.04.2025
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