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Beschlussvorlage

1. Änderung des Regionalplans Ruhr – Windenergie hier: Stellungnahme der Stadt Hamm zur öffentlichen Auslegung gemäß § 9 Raumordnungsgesetz (ROG) i.V.m. § 13 Landesplanungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LPlG NRW)

BV-55/25 08.04.2025 Stadtplanungsamt

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Hamm soll über die Stellungnahme der Stadtverwaltung zur ersten Änderung des Regionalplans Ruhr entscheiden. Gegenstand der Vorlage ist die Stellungnahme zum Entwurf der Planunterlagen im Rahmen der öffentlichen Auslegung zur Festlegung von Windenergiebereichen gemäß den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes und des Landesplanungsgesetzes Nordrhein-Westfalen.

Im vorliegenden Regionalplanentwurf sind für das gesamte Verbandsgebiet des Regionalverbands Ruhr 113 Windenergiebereiche mit einer Gesamtfläche von 2.691 Hektar vorgesehen. Davon entfallen zehn Gebiete mit einer Fläche von insgesamt 170 Hektar auf das Stadtgebiet von Hamm.

Die Stadtverwaltung hat die Planunterlagen im Rahmen der Auslegungsfrist geprüft und dabei Hinweise zum Arten- und Naturschutz für bereits bestehende Windenergieanlagen innerhalb der geplanten Bereiche eingebracht. Zudem regt die Verwaltung an, die Entfernung eines potenziellen Windenergiebereichs nordöstlich des Flugplatzes aus dem Entwurf erneut zu prüfen. Dieser Bereich außerhalb der Platzrunde sei aufgrund vorhandener Anlagen und geeigneter Flächen als Windenergiebereich geeignet. Die weiteren im Planentwurf dargestellten Flächen entsprechen weitgehend den Ergebnissen früherer städtischer Untersuchungen.

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