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Beschlussvorlage

Bebauungsplan Nr. 06.094 – Südlich Horster Straße – 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. Satzungsbeschluss

BV-49/25 Stadtplanungsamt

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Mit der Beschlussvorlage BV-49/25 liegt dem Rat ein Entwurf für den Bebauungsplan Nr. 06.094 – Südlich Horster Straße – vor. Das Stadtplanungsamt plant in der Gemarkung Bockum-Hövel die Ausweisung eines etwa 4,6 Hektar großen Neubaugebiets. Das Areal soll eine Mischung aus Ein- und Mehrfamilienhäusern mit insgesamt etwa 70 bis 80 Wohneinheiten sowie eine Fläche für eine Kindertagesstätte umfassen. Der Plan sieht zudem die Festsetzung von sieben allgemeinen Wohngebieten und einer Gemeinbedarfsfläche für Sport vor.

Der Geltungsbereich wird durch die Nordseite der Horster Straße sowie die Grenzen der Flurstücke 281, 121, 111, 148 und 280 definiert. Mit dem Inkrafttreten des neuen Bebauungsplans verlieren die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 06.074 im entsprechenden Bereich ihre Gültigkeit.

Der Beschlussvorschlag beinhaltet die Abwägung der Stellungnahmen verschiedener Träger öffentlicher Belange, darunter der Lippeverband, die LWL Archäologie für Westfalen, die Bezirksregierung Arnsberg sowie die Untere Bodenschutz-, Wasser- und Naturschutzbehörde. Zudem werden die Stellungnahmen der Stadtwerke Hamm und der Feuerwehr Hamm zur Kenntnis genommen. Die Satzung des Bebauungsplans nebst der Begründung vom 24. Juli 2024 soll verabschiedet werden. Die Entscheidung über die Vorlage ist für die Ratssitzung am 8. April 2025 vorgesehen. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht angegeben.

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