Bebauungsplan Nr. 06.094 – Südlich Horster Straße – 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. Satzungsbeschluss
✦ KI-Zusammenfassung
Der Bebauungsplan Nr. 06.094 „Südlich Horster Straße“ sieht die Schaffung eines neuen Wohnbaugebiets im Stadtbezirk Bockum-Hövel vor. Im Rahmen der Wohnbaulandinitiative sollen auf der Fläche zwischen der Horster Straße und der Stefanstraße etwa 70 bis 80 Wohneinheiten in Form von Ein- und Mehrfamilienhäusern entstehen. Zudem ermöglicht die Planung die Bereitstellung eines Standortes für eine Kindertagesstätte.
Die Fläche, die ursprünglich für Sportanlagen vorgesehen war, steht aufgrund einer Neuordnung der lokalen Sportlandschaft nun für eine wohnbauliche Nutzung zur Verfügung. Der Plan umfasst zwei Straßenanbindungen an die Horster Straße und die Stefanstraße sowie die Gestaltung eines „Grünen Angers“, der als grüne Verbindung zum Eversbach-Grünzug fungiert. Im Bereich der ehemaligen Stefanhalle ist ein Funktionsbau für den Sportbetrieb vorgesehen, während bestehende Spielplätze erweitert werden können. Die Vorlage beinhaltet die Abwägung von Stellungnahmen verschiedener Behörden, wie dem Lippeverband und der Bezirksregierung Arnsberg, sowie die Berücksichtigung projektbezogener Klimastandards.
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