1. Änderung der Entgeltordnung des Stadtarchivs Hamm vom 13.07.2010
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll die erste Änderung der Entgeltordnung des Stadtarchivs beschließen, die zum 1. Mai 2025 in Kraft treten soll. Die Anpassung erfolgt aufgrund veränderter Serviceanforderungen sowie einer Empfehlung aus einem Bericht des Rechnungsprüfungsamtes aus dem Jahr 2020.
Die Neuregelung sieht ein neues Grundbearbeitungsentgelt von 5,00 Euro für die Anfertigung von Reproduktionen wie Kopien oder Scans vor. Damit sollen der administrative Aufwand für das Ausheben der Unterlagen, den Scanvorgang sowie die anschließende Archivierung und Rechnungsstellung abgedeckt werden. Für einfache digitale Scans aus analogem Archivgut wird ein Entgelt von 1,00 Euro pro Vorlage vorgeschlagen. Bei digitaler Reproduktion mit erhöhtem Bearbeitungsaufwand, etwa durch technische Nachbearbeitung oder besondere Formate, soll ein Betrag von 3,00 Euro pro Vorlage anfallen. Digitale Scans aus digitalen Vorlagen werden ebenfalls mit 1,00 Euro pro Vorlage bepreist.
Die Überlassung digitaler Dateien soll künftig ausschließlich und kostenfrei über eine Cloud erfolgen. Für den Versand analoger Kopien gelten die üblichen Postkostenpauschalen des Dienstleisters. Zudem erhält das Stadtarchiv die Möglichkeit, Recherche- und Reproduktionsleistungen zu versagen, sofern diese mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden sind. Die Vorlage wurde zudem auf Anregung des Rechtsamts in ihrer Eingangsformel angepasst.
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