Bebauungsplan Nr. 01.163 - Wertstoffhof am Ökonomierat-Peitzmeier-Platz - hier: Satzungsbeschluss
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm wird um den Satzverkehrsentscheid für den Bebauungsplan Nr. 01.163 zum Wertstoffhof am Ökonomierat-Peitzmeier-Platz gebeten. Das Vorhaben betrifft eine rund 8.000 Quadratmeter große Fläche, auf der seit 2020 eine provisorische Annahmestelle für Grünschnitt, Papier und Sperrmüll betrieben wird. Durch den Bebauungsplan soll dieser Standort dauerhaft als Wertstoffhof rechtlich gesichert und ausgebaut werden.
Das Planungsziel sieht die Festsetzung eines Sondergebiets vor, das die Annahme und Zwischenlagerung verschiedener Abfall- und Wertstofffraktionen ermöglicht. Ausgenommen von der Annahme sind jedoch Hausmüll, gefährliche Stoffe sowie Bioabfälle und Speisereste. Baulich sind Gebäude mit maximal zwei Vollgeschossen zulässig. Zur Umsetzung von Klimastandards sollen Dächer bis zu einer Neigung von 20 Grad begrünt werden; bei steileren Dachflächen ist die Ausstattung mit Photovoltaikanlagen vorgesehen. Ergänzend zum Schutz bestehender Bäume sieht der Plan Pflanzungen von Hecken und Sträuchern vor, um die Abgrenzung zur Platzfläche sicherzustellen und die Klimaanpassung zu fördern.
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