Änderung der Miet- und Benutzungsordnung für städtische Räume und Freiflächen
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm berät über die Änderung der Miet- und Benutzungsordnung für die zeitweise Überlassung städtischer Räume und Freiflächen (BV-42/25). Die Neufassung des Regelwerks ist erforderlich, um die Umsetzung der außerschulischen Lernförderung im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes zu begleiten. In diesem Zusammenhang wird die Nutzung schulischer Räume durch Lernanbieter künftig an deren Akkreditierung geknüpft. Zudem werden weitere Nutzungen im schulischen Kontext, wie etwa Maßnahmen aus Bundes- und Landesförderprogrammen, in die Ordnung aufgenommen.
Die Überarbeitung sieht eine Reduzierung der in der Satzung enthaltenen Regelungen vor. Während die wesentlichen Bestimmungen in der Nutzungsordnung verbleiben, werden Details zu Themen wie Haftung, Rücktritt oder Mieterpflichten künftig über individuelle Verträge geregelt. Hierfür wurden unter Federführung des Rechtsamtes Musterverträge erstellt. Darüber hinaus enthält § 12 neue Verhaltensregeln zum Führen von Waffen sowie die ausdrückliche Erlaubnis für Assistenzhunde.
Die Neuregelung soll am 1. August 2025 in Kraft treten, um eine Anpassung bestehender Verträge vor Beginn des Schulbetriebs 2025/26 zu ermöglichen. Die Vorlage wird im Hauptausschuss am 7. April 2025 vorberaten und dem Rat am 8. April 2025 zur Entscheidung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 08.04.2025kein Ergebnis hinterlegt
- 07.04.2025kein Ergebnis hinterlegt