2. Änderung der Wahlordnung zur Durchführung der Direktwahl der Mitglieder des Integrationsrats | Anpassung an das geänderte Kommunalwahlgesetz
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm beabsichtigt, die Wahlordnung zur Durchführung der Direktwahl der Mitglieder des Integrationsrates zu ändern. Mit dieser zweiten Änderungssatzung soll die bestehende Regelung an die aktuellen gesetzlichen Vorgaben des Kommunalwahlgesetzes Nordrhein-Westfalen angepasst werden.
Ein wesentlicher Bestandteil der Neuregelung ist die Anpassung der zeitlichen Fristen im Wahlverfahren. Der Stichtag für die Einreichung von Wahlvorschlägen wird dabei von bisher 59 Tagen vor dem Wahltag auf 76 Tage vor der Wahl vorverlegt. Parallel dazu werden auch die Termine für die Zulassung der Wahlvorschläge sowie die Bekanntmachung der Vorschläge entsprechend an das geänderte Kommunalwahlgesetz angeglichen.
Der Entscheidungsprozess zur Vorlage umfasst mehrere Beratungsstufen im Frühjahr 2025. Nach einer vorberatenden Sitzung im Integrationsrat am 26. März 2025 und einer weiteren Beratung im Hauptausschuss am 7. April 2025 ist die abschließende Entscheidung durch den Rat der Stadt Hamm für den 8. April 2025 vorgesehen. Aus der Vorlage geht hervor, dass die Änderung keine finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt hat.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 08.04.2025kein Ergebnis hinterlegt
- 07.04.2025kein Ergebnis hinterlegt
- 26.03.2025kein Ergebnis hinterlegt