Ordnungsverfügungen und Ausweisungen
✦ KI-Zusammenfassung
Auf Anfrage der AfD-Fraktion Hamm hat die Verwaltung zur Vorlage AF-6/25-ST Informationen über Ordnungsverfügungen und Ausweisungen von ausländischen Straftätern vorgelegt. Demnach wurden fünf Ausweisungsverfügungen gegen Straftäter erlassen, begleitet von 59 ausländerrechtlichen Verwarnungen sowie 24 Verlustfeststellungen zur Freizügigkeit. Von den ausgewiesenen Personen konnten drei zurückgeführt werden. Bei einer weiteren Person ist eine Rückführung aufgrund einer Inhaftierung erst ab dem Jahr 2027 möglich, während gegen eine dritte Person Klage erhoben wurde.
Die Verwaltung erläuterte, dass Verwarnungen als rechtlich anerkannte Maßnahme eingesetzt werden, wenn eine Ausweisung nach dem geltenden Maßnahmenkatalog nicht möglich ist, um auf die Konsequenzen weiterer Straffälligkeit hinzuweisen. Die Anzahl der Verwarnungen lag im Jahr 2023 bei sechs und im Jahr 2022 bei vier. In Bezug auf gerichtliche Verfahren gab die Verwaltung an, dass alle eingeleiteten Ausweisungsverfügungen der gerichtlichen Überprüfung standhielten. Zudem wurden im Jahr 2024 drei Klageverfahren gegen Ausweisungsverfügungen angestrengt. Bei zehn durchgeführten Verlustfeststellungsverfahren erfolgte in vier Fällen eine Ausreiseaufforderung aufgrund eines illegalen Aufenthalts.
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