Aktualisierung der Geschäftsordnung der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll die Änderung der Geschäftsordnung der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege (KKAP) sowie die Aktualisierung der dort vertretenen Organisationen und Mitglieder beschließen. Die KKAP ist als pflichtiges Gremium auf Grundlage des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen eingerichtet worden, um die pflegerische Versorgung in Hamm zu verbessern und den Austausch zwischen ambulanten und stationären Anbietern sicherzustellen.
Die vorliegende Beschlussvorlage basiert auf der Vorarbeit einer Arbeitsgruppe aus der Mitgliedschaft der KKAP. Die vorgeschlagenen Änderungen wurden bereits im November 2024 von der Konferenz einstimmig beschlossen. Neben redaktionellen Anpassungen wurden inhaltliche Neuerungen vorgenommen, wobei insbesondere die aktive Beteiligung aller beteiligten Institutionen an der Umsetzung der Aufgaben hervorgehoben wird. Zudem wurde das Mitgliederverzeichnis aktualisiert.
Nach einer Beschlussfassung durch den Rat sollen die Gremien ihre Vertreter namentlich benennen. Die Sitzungen der KKAP finden regulär zweimal jährlich statt, wobei bei Bedarf weitere Termine möglich sind. Für zukünftig geplante Unterarbeitsgruppen zu speziellen Themen ist ein regelmäßiger Bericht in den Sitzungen vorgesehen. Mit der Änderung sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden.
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Beratungsfolge
- 08.04.2025kein Ergebnis hinterlegt
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