Satzung über das besondere Vorkaufsrecht gemäß § 25 (1) Nr. 2 BauGB im Bereich "Südlich Haltepunkt Westtünnen"
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-43/25 plant die Stadt Hamm die Erlassung einer Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 (1) Nr. 2 BauGB für das Gebiet „Südlich Haltepunkt Westtünnen“. Die betroffene Fläche umfasst etwa 68 Hektar und beinhaltet verschiedene Flurstücke in den Gemarkungen Berge und Westtünnen. Zweck der Satzung ist die Sicherung städtebaulicher Maßnahmen zur Deckung des Wohnraumbedarfs sowie die frühzeitige Sicherung öffentlicher Flächen.
Nach Inkrafttreten der Satzung kann die Stadt Hamm das Vorkaufsrecht bei Grundstücksverkäufen ausüben, sofern die Maßnahme durch das Gemeinwohl gerechtfertigt ist und die städtebauliche Entwicklung erleichtert. Die Auswahl der Flächen erfolgt unter Berücksichtigung öffentlicher sowie privater Belange und des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes. Eine Ausübung des Rechts setzt eine Einzelfallprüfung hinsichtlich der städtebaulichen und wirtschaftlichen Eignung voraus. Verkäufer sind verpflichtet, der Gemeinde den Inhalt von Kaufverträgen unverzüglich mitzuteilen. Die Ausübung des Vorkaufsrechts muss gemäß § 28 BauGB mittels Verwaltungsakt innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Mitteilung des Kaufvertrages erfolgen.
Der Beratungsprozess sieht eine Vorberatung durch die Bezirksvertretung Hamm-Rhynern am 20. März 2025, den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität am 1. April 2025 sowie den Hauptausschuss am 7. April 2025 vor. Ein abschließender Beschluss durch den Rat ist für den 8. April 2025 vorgesehen. Federführend für die Vorlage ist das Stadtplanungsamt.
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Beratungsfolge
- 08.04.2025kein Ergebnis hinterlegt
- 07.04.2025kein Ergebnis hinterlegt
- 01.04.2025kein Ergebnis hinterlegt
- 20.03.2025kein Ergebnis hinterlegt
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Stadtplanungsamt
- Satzung gem. § 14, 16 und 17 Baugesetzbuch (BauGB) über die Veränderungssperre „Grünverbindung Ludwig-Teleky-Straße“ 08.04.2025
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- 44. Änderung des Flächennutzungsplanes - Tarnowitzer Bogen - hier: 1.Aufstellungsbeschluss 2.Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit 08.04.2025
Aus derselben Sitzung
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