Satzung über das besondere Vorkaufsrecht gemäß § 25 (1) Nr. 2 BauGB im Bereich "Südlich Haltepunkt Westtünnen"
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamm plant die Erlassung einer Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht für das Gebiet „Südlich Haltepunkt Westtünnen“. Die Beschlussvorlage BV-43/25 umfasst zahlreiche Flurstücke in den Gemarkungen Berge und Westtünnen, die zusammen eine Fläche von etwa 68 Hektar ausmachen. Ziel der Satzung ist es, der Stadt Hamm einen rechtlichen Zugriff auf diese Grundstücke zu ermöglichen, um städtebauliche Maßnahmen im Rahmen der langfristigen Planung zu sichern, zu erleichtern oder zu beschleunigen.
Die Grundlage für dieses Vorhaben bilden die städtebauliche Rahmenplanung Berge, Westtünnen, Rhynern aus dem Jahr 2021 sowie der Masterplan Wohnen vom Oktober 2024. Das betroffene Gebiet wird als wesentlicher Bestandteil zur Deckung des städtischen Wohnraumbedarfs eingestuft. Derzeit werden im Rahmen von vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB die Voraussetzungen für eine mögliche weitere Entwicklung geprüft.
Durch das besondere Vorkaufsrecht gemäß § 25 (1) Nr. 2 BauGB kann die Stadt bei Verkäufen an Dritte in bestehende Kaufverträge eintreten und die Grundstücksflächen zu den vereinbarten Konditionen erwerben. Diese Maßnahme dient der vorsorgenden Bodenbevorratung, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten und Verkäufe zu verhindern, die den geplanten Entwicklungszielen entgegenstehen könnten.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 178 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 08.04.2025kein Ergebnis hinterlegt
- 07.04.2025kein Ergebnis hinterlegt
- 01.04.2025kein Ergebnis hinterlegt
- 20.03.2025kein Ergebnis hinterlegt