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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- 1.Eröffnung der Sitzung
- 2.Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 25.06.2024
- 3.Beschlüsse
- 3.11. Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Inanspruchnahme des Fachbereiches Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Kreises Unna 2. Genehmigung einer DringlichkeitsentscheidungZur Vorlage · BV-1591/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant den Abschluss einer neuen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Kreis Unna zur Inanspruchnahme des Fachbereichs Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung. Die Zusammenarbeit zwischen beiden Kommunen besteht bereits seit 1964, wobei die letzte vertragliche Aktualisierung im Jahr 2003 stattfand.
Die Neuregelung umfasst insbesondere eine Anpassung der Abrechnungsmodalitäten. Künftig sollen Personal-, Gemein- und Sachkosten auf Grundlage des aktuellen KGSt-Gutachtens „Kosten eines Arbeitsplatzes“ abgerechnet und von der Stadt Hamm erstattet werden. Die Kosten beziehen sich auf bestimmte Planstellen und Stellenanteile. Für den städtischen Haushalt werden dadurch jährliche Aufwendungen in Höhe von 680.000 Euro veranschlagt.
Zudem wird die Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung beantragt. Da die nächste Sitzung des Rates erst am 1. Oktober 2024 anberaumt ist, soll die Entscheidung vorab erfolgen. Dies dient der Sicherstellung der Rechtsgrundlage für Mehraufwendungen, die bei einer Fälligkeit vor dem Ratstermin entstehen könnten. Der Kreisausschuss des Kreises Unna hat bereits einer Eilentscheidung zugestimmt. Nach Unterzeichnung der Vereinbarung ist eine Genehmigung durch die Bezirksregierung Arnsberg vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 16.09.2024 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 3.2Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 und Verwendung des JahresüberschussesZur Vorlage · BV-1629/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 feststellen. Die Grundlage für diesen Beschluss bilden die Prüfberichte der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Schüllermann und Partner AG sowie des Rechnungsprüfungsamtes. Beide Instanzen gaben uneingeschränkte Bestätigungsvermerke ab, womit die ordnungsgemäße Buchführung und ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt bestätigt wurden.
Der Jahresabschluss weist eine Bilanzsumme von 1.644.736.134,62 Euro auf. Das daraus resultierende Jahresergebnis beläuft sich auf 39.413.256,78 Euro. Im Rahmen der Vorlage wird der Rat zudem ermächtigt, diesen Jahresüberschuss in Höhe von rund 39,4 Millionen Euro der Ausgleichsrücklage zuzuführen. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat bereits im September 2024 empfohlen, den notwendigen Feststellungsbeschluss zu fassen und die vorliegenden Prüfberichte zu übernehmen.
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Beratungsfolge
- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 3.3Entlastung des Oberbürgermeisters für das Haushaltsjahr 2023Zur Vorlage · BV-1630/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll über die Entlastung des Oberbürgermeisters für das Haushaltsjahr 2023 entscheiden. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, dass die Ratsmitglieder dem Oberbürgermeister die Entlastung vorbehaltlos erteilen. Grundlage für diesen Vorschlag ist der vorgelegte Jahresabschluss sowie die vorgenommene Prüfung der Haushaltsführung.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 4. September 2024 den Bericht der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Schüllermann und Partner AG zur Prüfung des Jahresabschlusses 2023 beraten. Das Gremium hat sich dem Ergebnis der Prüfung angeschlossen und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk übernommen. Der Ausschuss hatte bereits zuvor die Empfehlung an die Ratsmitglieder ausgesprochen, die Entlastung zu erteilen.
Im Verfahren wird darauf hingewiesen, dass dem Oberbürgermeister bezüglich seiner eigenen Entlastung kein Stimmrecht zusteht. Die Beschlussfassung über die Entlastung ist zudem von der Feststellung des Jahresabschlusses und der Behandlung des Jahresergebnisses zu trennen.
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Beratungsfolge
- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 3.4Änderung der Richtlinien für den Betreuten Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen in der Stadt Hamm sowie Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens ab 2024 ffZur Vorlage · BV-1492/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll die Änderung der Richtlinien für den Betreuten Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen sowie die Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens beschließen. Hintergrund ist die Einstellung des Betriebes durch den Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) zum 30. Juni 2024 infolge einer Insolvenz. Da aus rechtlichen Gründen zur Förderung des Wettbewerbs und der mobilen Teilhabe eine Vielzahl geeigneter Fahrdienstleister zur Verfügung stehen muss, beabsichtigt die Verwaltung, das Verfahren neu zu gestalten.
Mit dem Beschluss wird die Verwaltung beauftragt, die bisherigen Richtlinien zu novellieren und ein Verfahren zur Akquise weiterer Anbieter einzuleiten. Für den Zeitraum ab 2025 ist ein jährliches Finanzvolumen von maximal 140.000 Euro vorgesehen, welches sich aus Mitteln des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) und städtischen Mitteln zusammensetzt. Der städtische Eigenanteil beläuft sich dabei auf jährlich 12.000 Euro.
Die neuen finanziellen Konditionen sehen für eine einfache Fahrt innerhalb Hamm einen Betrag von 39,33 Euro vor, während Tragefahrten mit 64,31 Euro vergütet werden. Zusätzlich wird eine Grundgebühr von 3,00 Euro pro Fahrt erhoben, wobei Befreiungsmöglichkeiten bestehen. Zukünftige Preisanpassungen sollen sich am jährlichen Verbraucherpreisindex orientieren und jeweils zum 1. Januar eines Jahres überprüft werden.
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Beratungsfolge
- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 23.09.2024 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 19.09.2024 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- 17.09.2024 · Behindertenbeirat
- 3.5Bericht zum Gleichstellungsplan für den Zeitraum 2018 – 2023Zur Vorlage · BV-1551/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll den Bericht zum Gleichstellungsplan für den Zeitraum 2018 bis 2023 zur Kenntnis nehmen. Auf Basis des im Jahr 2019 verabschiedeten Plans wird die Fortschreibung für die Jahre 2023 bis 2028 vorgeschlagen. Die Maßnahmen zielen auf die Frauenförderung, den Abbau von Unterrepräsentanz sowie die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf innerhalb der Stadtverwaltung ab.
Die Vorlage umfasst verschiedene geplante Maßnahmen für den kommenden Zeitraum. Dazu gehören die Entwicklung eines Jobsharing-Konzepts für Führungskräfte sowie die Einrichtung von Coworking-Spaces zur Förderung flexibler Arbeitszeit- und Arbeitsortmodelle. Die Verwaltung beabsichtigt zudem, die Informationen auf der städtischen Homepage zu den Themen Diversität und Vereinbarkeit auszuweiten. Weitere Bestandteile sind Schulungsangebote zu „Care-Arbeit“ und „Frauen in Führung“ sowie die Sensibilisierung von Führungskräften für Aspekte der Mutterschaft und Vaterschaft. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Optimierung des Unterstützungsangebots für Eltern, etwa durch einen Leitfaden zum Wiedereinstieg nach der Elternschaft. Zudem sollen die Bindung von Auszubildenden gestärkt und Arbeitsverhältnisse vorrangig unbefristet gestaltet werden.
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Beratungsfolge
- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 23.09.2024 · Ausschuss für Personal und Verwaltungsmodernisierung
- 19.09.2024 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- 17.06.2024 · Ausschuss für Personal und Verwaltungsmodernisierung
- 3.6Erstellung eines Inklusionsplans für die Stadt HammZur Vorlage · BV-1581/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage BV-1581/2024 des Amtes für Soziales, Wohnen und Pflege sieht die Erstellung eines Inklusionsplans für die Stadt Hamm sowie die Umbenennung des Behindertenbeirats in Inklusionsbeirat vor. Im Rahmen dieses Prozesses soll die Verwaltung ein Vergabeverfahren für eine wissenschaftliche Begleitung einleiten. Diese Begleitung umfasst eine Bestandsaufnahme, eine Bedarfserhebung sowie die Ableitung partizipativer Maßnahmen und wird mit einem Kostenvolumen von bis zu 80.000 Euro veranschlagt, wobei die Mittel im Haushaltsplan 2025 bereitstehen.
Der Umsetzungsprozess des Inklusionsplans beinhaltet die Konstituierung einer Lenkungsgruppe sowie die Durchführung von Befragungen bei Stadtämtern, Diensten, Einrichtungen der Behindertenhilfe und Selbsthilfegruppen. Ein Zwischenbericht ist für Mitte 2025 geplant. Parallel zur Erstellung des Plans sollen die entsprechenden Regelwerke angepasst werden. Dies umfasst die Umbenennung des Beirats sowie die entsprechende Änderung der Hauptsatzung, der Geschäftsordnung des Rates, der Richtlinien über Bildung und Tätigkeit des Beirats und der städtischen Homepage.
Die städtischen Eigenanteile für das Vorhaben belaufen sich auf 60.000 Euro im Jahr 2025 und 20.000 Euro im Jahr 2026, wobei die Finanzierung über das Amtsbudget erfolgt. Der Beratungsprozess umfasst die Gremien Behindertenbeirat, der Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt, der Ausschuss für Soziales und Gesundheit sowie den Hauptausschuss. Die abschließende Entscheidung durch den Rat ist für den 1. Oktober 2024 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 23.09.2024 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 19.09.2024 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- 17.09.2024 · Behindertenbeirat
- 3.7Aktueller Stand und Weiterentwicklung der Frühen Hilfen in HammZur Vorlage · BV-1603/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-1603/2024 des Familienhauses sieht vor, dass der Rat die Entwicklung der Frühen Hilfen zur Kenntnis nimmt und die Strukturangebote sowie Standardprogramme für das Jahr 2025 beschließt. Die Angebote sollen unter dem Vorbehalt gesicherter Finanzierung dauerhaft vorgehalten werden, um den präventiven Kinderschutz zu gewährleisten. Nach einer Evaluation soll ein regelmäßiger Bericht an den zuständigen Fachausschuss erfolgen.
Der städtische Eigenanteil für diese Maßnahmen beläuft sich auf 871.200,00 Euro und ist in der Haushaltsplanung 2025 vorgesehen. Die Aufwendungen umfassen unter anderem Willkommensbesuche inklusive Rabatzgruppen, Hammer Hausbesuche, die Schreisprechstunde, Babylotsenangebote in der St. Barbara-Klinik sowie im EVK, das Angebot „Die Kleinen Knirpse“ und Familienpatenschaften.
Zusätzlich werden verschiedene Aktivitäten der Frühen Hilfen aufgeführt, darunter die Zertifizierung als „stillfreundliche Kommune“, die Nutzung der Stadtwerke-App für Stillgelegenheiten sowie ein Leitfaden zur Krise rund um die Geburt. Ein digitales Familienrathaus dient als aktualisiertes Informationsportal. Die Geburtenrate in Hamm sank von 1.480 im Jahr 2022 auf 1.473 im Jahr 2023. Für geflüchtete Familien wird ein kostenfreies Telefondolmetscherprogramm über die Bundesstiftung Frühe Hilfen genutzt. Ein gemeinsamer Fachtag zum Kinderschutz ist für Oktober 2024 geplant. Die Beratung der Vorlage erfolgt durch den Ausschuss für Familie, Kinder- und Jugendhilfe, den Hauptausschuss und den Rat.
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Beratungsfolge
- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 3.8Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung für die weiterführenden Schulen der Stadt HammZur Vorlage · BV-1633/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-1633/2024 des Amtes für schulische Bildung befasst sich mit der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung für die weiterführenden Schulen der Stadt Hamm. Der Rat soll den vorliegenden Plan zur Kenntnis nehmen. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, die Stellungnahmen von Schulkonferenzen sowie benachbarten Schulträgern zusammenzufassen und bis zur Ratssitzung am 10. Dezember 2024 einen ergänzenden Beschlussvorschlag vorzulegen.
Die Planung stützt sich auf ein Gutachten des Büros GEBIT Münster, welches Prognosen zur Schülerentwicklung aufstellt. Während für die Grundschulen bis zum Schuljahr 2025/26 mit 7.436 Schülern und für 2029/30 mit etwa 7.163 Schülern gerechnet wird, zeigen sich für andere Schulformen steigende Zahlen. An Hauptschulen wird ein Anstieg von 1.326 Schülern im Schuljahr 2023/24 auf 1.656 bis 2031/32 erwartet. Bei den Realschulen wird ein Zuwachs von 2.955 auf 3.430 Schüler prognostiziert. Für die Gymnasien (Sekundarstufe I und II) wird ein Anstieg von 3.599 auf 4.505 Schüler bis 2032/33 berechnet, während an Gesamtschulen in der Sekundarstufe I ein Anstieg auf 2.848 Schüler bis 2031/32 vorgesehen ist.
Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass kein Bedarf für eine zusätzliche Gesamtschule in Hamm besteht. Es empfiehlt jedoch die Prüfung einer Mehrklassenbildung an der Arnold-Freymuth-Schule, um die Realschulen zu entlasten. Der Prozess umfasst die Abstimmung mit benachbarten Schulträgern sowie die Berücksichtigung von Stellungnahmen der Schulkonferenzen.
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Beratungsfolge
- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 19.09.2024 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 3.9Beratungsstelle Übergang Schule und BerufZur Vorlage · BV-1608/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll die Förderung der Beratungsstelle „Sozialpädagogische Hilfen für junge Menschen im Übergang von der Schule zum Beruf“ für das Jahr 2025 beschließen. Die Vorlage sieht eine Finanzierung aus kommunalen Mitteln der Jugendberufshilfe in Höhe von insgesamt 233.300 Euro vor. Dieser Betrag umfasst Personalkosten, Gemeinkosten und Sachkosten. Zur Deckung des Finanzierungsbedarfs werden neben einem städtischen Eigenanteil von bis zu 117.200 Euro auch Mittel des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe sowie Eigenmittel des Trägers eingesetzt.
Die Beratungsstelle richtet sich an sozial und individuell benachteiligte Jugendliche und junge Erwachsene im Alter zwischen 14 und 27 Jahren. Ziel ist die Unterstützung beim Übergang von der Schule in den Beruf, insbesondere für Personen mit Schwierigkeiten beim Schulabschluss oder besonderen sozialen Herausforderungen. Die Maßnahmen sollen vorrangig an Berufskollegs und Gesamtschulen stattfinden, wobei eine personelle Ausstattung von 2,4 Vollzeitäquivalenten für etwa 156 Schülerinnen und Schüler vorgesehen ist. Zu den angestrebten Zielen gehören die berufliche Orientierung sowie die nachhaltige Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit. Die inhaltliche Begleitung und die Prüfung der Mittelverwendung obliegen der Fachstelle Jugendberufshilfe im Kommunalen Jobcenter Hamm AöR.
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Beratungsfolge
- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 25.09.2024 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 23.09.2024 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 19.09.2024 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 3.10Errichtung eines Fahrradterminals am Maxi-ParkZur Vorlage · BV-1556/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm plant die Übertragung des Projekts zur Errichtung eines Fahrradterminals am Maxi-Park an die Hamm.Invest GmbH. Mit der Weiterleitung der entsprechenden Zuwendungsmittel soll die bauliche Umsetzung durch die Gesellschaft erfolgen. Das Vorhaben ist Teil des Ausbaus der Grünen Umweltachse Werries.
Die geplante Anlage wird einen derzeitigen Kfz-Parkplatz im Eingangsbereich des Maxi-Parks ersetzen und als barrierefreie Abstellmöglichkeit dienen. Geplant sind insgesamt 327 Fahrradstellplätze, darunter 24 überdachte Plätze für Lastenräder sowie größere Fahrräder. Das Angebot soll zudem Lademöglichkeiten für E-Bikes und eine mögliche Reparaturstation umfassen. Im Zuge der Maßnahme werden auch die Anschlussleitung zur Kanalisation erneuert und eine neue Beleuchtungsanlage installiert, um die Sicherheit in den Abendstunden zu gewährleisten. Eine ursprünglich vorgesehene Photovoltaik-Anlage wird aufgrund von Verschattung durch den Baumbestand nicht realisiert.
Die geschätzten Brutto-Baukosten belaufen sich auf 1,1 Millionen Euro. Davon sollen 0,5 Millionen Euro aus Fördermitteln der „FöRi Nah“ im Jahr 2025 bereitgestellt werden, während die restlichen 600.000 Euro durch die Hamm.Invest GmbH über Darlehen finanziert werden sollen. Die Stadt übernimmt dabei eine jährliche Miet- bzw. Pachtzahlung in Höhe von 52.000 Euro an die Hamm.Invest GmbH. Durch die Neugestaltung soll der Suchverkehr von Pkw im Bereich des Bürgeramtes Uentrop reduziert und die Aufenthaltsqualität erhöht werden.
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Beratungsfolge
- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 12.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 3.11Rahmenkonzept Glückauf-Stadion mit umliegenden BereichenZur Vorlage · BV-1429/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-1429/2024 liegt ein Rahmenkonzept für das Glückauf-Stadion und die umliegenden Bereiche vor. Der Rat soll das Konzept sowie die Qualifizierung der Sportanlagen und des Parkplatzes südlich des TC-Herringen beschließen, sofern die Finanzierung gesichert ist. Das geplante Gesamtvolumen der Teilprojekte beläuft sich auf etwa 3 Millionen Euro. Die Verwaltung soll beauftragt werden, die entsprechenden Mittel für die Haushaltsplanung ab dem Jahr 2026 einzustellen und die Planungsvorbereitung, einschließlich Ingenieur- und Gutachterleistungen, bei Vorliegen der Mittel einzuleiten.
Die Maßnahmen umfassen die Grundsanierung des Stadions mit Massenausgleich, Naturrasen-Kleinspielfeld, Laufbahnen, Weitsprunganlage und einer Multifunktionshalle sowie die Sanierung des Parkplatzes an der Heinrich-Schmidt-Straße/Schachtstraße. Zudem ist die Umgestaltung eines Rasenplatzes beim SVF-Herringen zu einem Kunststoffrasenplatz vorgesehen, wobei der Verein einen Kostenanteil von 50 Prozent übernimmt. Ein weiteres Projekt ist die Entwicklung eines neuen Wohnquartiers für Mehrgenerationen- oder Seniorenwohnen zwischen der Heinrich-Schmidt-Straße und der Jahnschule.
Für die Umsetzung ist eine Anpassung der Bauleitplanung erforderlich. Die Festsetzung als Grünfläche im Bebauungsplan Nr. 05.014 muss für die geplante Multifunktionshalle voraussichtlich geändert werden, während ein Aufstellungsbeschluss aus dem Jahr 2005 aufgehoben werden soll. Für die Flächen südlich der Heinrich-Schmidt-Straße ist ein beschleunigtes Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans vorgesehen. Eine Entwässerung nach Norden ist unter Berücksichtigung einer Regenrückhaltung möglich; hierzu sind weitere Angaben zum Versiegelungsgrad und zur Anzahl der Wohneinheiten für den Lippeverband einzuholen. Für die Haushaltsjahre 2024/25 entstehen keine Kosten.
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Beratungsfolge
- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.09.2024 · Ausschuss für Sport und Freizeit
- 12.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 3.12Masterplan Wohnen - Beschluss EndberichtZur Vorlage · BV-1565/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-1565/2024 wird der Endbericht zum „Masterplan Wohnen“ als planerische Handlungs- und Orientierungsgrundlage vorgelegt. Der Rat der Stadt Hamm soll diesen Masterplan beschließen und die Verwaltung damit beauftragen, das Baulandmodell aus dem Jahr 1998 unter Einbeziehung eines Fachbüros zu aktualisieren. Die Aufgaben umfassen zudem die Überprüfung der Quote für den öffentlich geförderten Wohnungsbau sowie die regelmäßige Anpassung von Potenzialflächen und Stadtbezirkssteckbriefen. Der Lenkungskreis soll zur Verstetigung der Wohnungsmarktbeobachtung und des fachlichen Austauschs fortgeführt werden.
Der Prozess zur Erstellung des Masterplans begann mit der Beauftragung eines Fachbüros im Oktober 2022. Die Beratungsfolge sieht vor, dass die Bezirksvertretungen der Stadt zwischen dem 10. und 12. September 2024 beraten. Im Anschluss folgen Sitzungen der Ausschüsse für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie für Klima, Umwelt und Naturschutz am 24. September 2024. Nach der Beratung im Hauptausschuss am 30. September 2024 soll der Rat am 1. Oktober 2024 entscheiden.
Der Masterplan dient als informelles Planungsinstrument für wohnungspolitische Fragestellungen. Die Flächen der Wohnbaulandinitiative sind bereits in die Wohnbauflächenpotenziale des Masterplans eingeflossen, sodass die Initiative nach dem Beschluss nicht mehr als eigenständiges Instrument geführt wird. Finanzielle Auswirkungen des Beschlusses werden nicht angegeben.
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Beratungsfolge
- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 24.09.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 12.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 12.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 12.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 11.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 3.13Korridor B Bundesfachplanungsverfahren der Bundesnetzagentur Höchstspannungsleitung Wilhelmshaven/Landkreis Friesland - Lippetal/Welver/Hamm (Vorhaben Nr. 49) Stellungnahme der Stadt HammZur Vorlage · BV-1601/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Bundesfachplanungsverfahrens der Bundesnetzagentur zum sogenannten „Korridor B“ befasst sich die vorliegende Beschlussvorlage BV-1601/2024 mit dem Vorhaben Nr. 49, einer Höchstspannungsleitung zwischen Wilhelmshaven und dem Bereich Lippetal/Welver/Hamm. Ziel des Verfahrens ist die Festlegung eines etwa 1.000 Meter breiten Trassenkorridors zur Sicherung der Energieversorgung durch Windenergie. Die Stadt Hamm ist durch den geplanten Verlauf sowie einen Endpunkt im Bereich des Kraftwerks Westfalen in Hamm-Uentrop betroffen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Informationen zur Trassenkorridorplanung sowie die Stellungnahme der Stadt Hamm gemäß den gesetzlichen Vorgaben zur Kenntnis zu nehmen und diese förmlich zu beschließen. Die Fachämter der Stadt haben bereits eine Stellungnahme eingereicht, die unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Rates steht. In dieser Stellungnahme wird der Abschnitt „V49-55-H18“, der als Erdkabel die Lippe und Lippeaue unterqueren soll, aufgrund geringer Eingriffe befürwortet. Gleichzeitig weist die Verwaltung auf potenzielle Konflikte mit bestehenden Bebauungsplänen, Wohnnutzungen im Außenbereich, dem Verlauf der A2 sowie auf Einschränkungen bei Nachnutzungsperspektiven am Kraftwerk Westfalen hin.
Die Beratungsfolge der Vorlage umfasst die Bezirksvertretung Hamm-Uentrop sowie die Ausschüsse für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität, Klima, Umwelt und Naturschutz und den Hauptausschuss, bevor die Entscheidung im Rat erfolgt. Ein Erörterungstermin ist für das dritte oder vierte Quartal 2024 vorgesehen; die verbindliche Festlegung des Korridors durch die Bundesnetzagentur wird für Mitte 2025 erwartet. Finanzielle Auswirkungen werden nicht verzeichnet.
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- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 24.09.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 12.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 3.14Beteiligung der Stadt Hamm im Rahmen von bergrechtlichen Planverfahren 1. Zentrale Wasserhaltung Haus Aden; Abschlussbetriebsplanergänzung Optimiertes Annahmeniveau 2. Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme zu gewerblichen Zwecken für ein Feld "Metropole Ruhr"Zur Vorlage · BV-1640/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-1640/2024 des Stadtplanungsamtes befasst sich mit der Stellungnahme der Stadt Hamm zu zwei bergrechtlichen Planverfahren. Der erste Gegenstand ist die Abschlussbetriebsplanergänzung zur zentralen Wasserhaltung Haus Aden durch die RAG. Ziel ist die Anhebung des Grubenwasserstands von derzeit etwa -720 m NHN auf bis zu -380 m NHN. Vorliegende Gutachten weisen auf mögliche Bodenhebungen von bis zu 0,3 Metern sowie Risiken durch Methanausgasungen hin, welche die Standsicherheit von Gebäuden, Brücken, Autobahnen und der Infrastruktur beeinträchtigen könnten. Die Verwaltung empfiehlt, der entsprechenden Stellungnahme gemäß § 54 Abs. 2 BBergG nicht zuzustimmen, da Verantwortlichkeiten und Maßnahmen bei Grenzwertüberschreitungen unklar seien. Erforderlich seien Ergänzungen zu Haftungsfragen, Monitoringkonzepten und Baumaßnahmen sowie die Einpflege von Daten in das städtische GIS-System. Die RAG soll Präventivmaßnahmen tragen und die Haftung für mögliche Bergschäden verbindlich festlegen.
Der zweite Gegenstand betrifft den Antrag der DMT GmbH & Co. KG, der E.ON Business Solutions Deutschland GmbH und der Deutschen ErdWärme GmbH auf Erteilung einer Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme im Feld „Metropole Ruhr“. Gegen dieses Vorhaben werden keine Bedenken erhoben. Die Erlaubnis ist auf fünf Jahre befristet und umfasst drei bis vier Aufsuchungsbohrungen. Die Stadt fordert die frühzeitige Einbindung der Stadtwerke Hamm sowie die Vermeidung von Schäden durch Ausgasungen, Erschütterungen oder Bodenveränderungen. Bohrungen in Straßen oder öffentlichen Grünflächen sind abzulehnen. Finanzielle Auswirkungen für die Stadt werden nicht verzeichnet.
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- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 3.152. Ergänzung zum Abwasserbeseitigungskonzept 7. Fortschreibung 2024 Zusätzliche MaßnahmenZur Vorlage · BV-1573/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-1573/2024 wird eine zweite Ergänzung zum Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) 7. Fortschreibung 2024 vorgeschlagen. Ziel ist die Aufnahme zusätzlicher Maßnahmen in das bestehende Konzept, welches als verbindliche Arbeitsgrundlage für die Stadt Hamm und den Lippeverband dient.
Ein Schwerpunkt der Ergänzung betrifft die Erschließung der Brandheide-Erweiterung. Im Rahmen der geplanten Bebauung eines Grundstücks am Erlenbach durch die Wohnbaupartner Westfalen Bau GmbH & Co. KG ist eine technische Anpassung der Infrastruktur notwendig. Konkret soll ein öffentlicher Mischwasserkanal in der Straße Brandheide bis zur Vorflut am Kirchweg verlängert werden. Da die Anschlussbeitragspflicht für das betreffende Grundstück bereits abgegolten ist, wird der Lippeverband die Kosten für diese öffentliche entwässerungstechnische Erschließung übernehmen.
Der Vorschlag sieht vor, dass der Lippeverband die zusätzlichen Maßnahmen gemäß einer bestehenden Ausführungsvereinbarung in seine Wirtschaftspläne aufnimmt und umsetzt. Zudem werden die Verwaltung oder der Lippeverband damit beauftragt, die erforderlichen Planungen zu erstellen und gegebenenfalls notwendigen Grunderwerb durchzuführen. Die Umsetzung der Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung.
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Beratungsfolge
- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 24.09.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 12.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 3.16Vorbereitende Untersuchungen nach § 165 Abs. 4 BauGB im Bereich "Südlich Haltepunkt Westtünnen"Zur Vorlage · BV-1572/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung plant die Durchführung vorbereitender Untersuchungen für ein etwa 54 Hektar großes Gebiet im Bereich „Südlich Haltepunkt Westtünnen“ in Hamm-Rhynern. Grundlage der Vorlage BV-1572/2024 ist die Prüfung der Festlegungsvoraussetzungen für einen städtebaulichen Entwicklungsbereich, der der Schaffung von Wohnraum dienen soll. Die Untersuchungen sollen gemäß § 165 BauGB erfolgen, um eine mögliche städtebauliche Entwicklungsmaßnahme zu prüfen.
Der Rat der Stadt Hamm soll beauftragt werden, die Verwaltung mit diesen Untersuchungen zu betrauen. Dabei sollen externe Dienstleister sowie die NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH einbezogen werden. Ein wesentlicher Bestandteil des Vorhabens ist die Erfragung der Mitwirkungs- und Verkaufsbereitschaft der Grundstückseigentümer sowie der Antrag auf Aufnahme des Projekts in das Landesprogramm „Kooperative Baulandentwicklung“.
Die geschätzten Aufwendungen für die Untersuchungen, die unter anderem Grundstückswertermittlungen, Prognosen und rechtliche Beratungen umfassen, werden auf 360.000 bis 440.000 Euro beziffert. Die Finanzierung soll über ein Darlehen der NRW.BANK bzw. des Landes Nordrhein-Westfalen erfolgen, wobei eine Vorfinanzierung über ein Treuhandkonto möglich ist. Ein Beginn der Untersuchungen ist nach Klärung der Finanzierung vorgesehen. Mit der Bekanntmachung des Beschlusses treten zudem die Rückstellungswirkung sowie die entsprechenden Beteiligungsregeln nach dem Baugesetzbuch in Kraft. Der Beratungsprozess umfasst die Bezirksvertretung Hamm-Rhynern, die Ausschüsse für Stadtentwicklung sowie Klima, Umwelt und Naturschutz, den Hauptausschuss und den Rat.
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Beratungsfolge
- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 24.09.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 12.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 3.17Bebauungsplan Nr. 06.094 - Südlich Horster Straße - Hier: 1.Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 17.03.2020 2. Aufstellungsbeschluss mit erweitertem Geltungsbereich 3. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB 4. Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (2) BauGBZur Vorlage · BV-1571/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage BV-1571/2024 wird die Aufhebung des ursprünglichen Aufstellungsbeschlusses vom 17. März 2020 sowie die Neufassung des Bebauungsplans Nr. 06.094 „Südlich Horster Straße“ beantragt. Der Planbereich in Bockum-Hövel soll mit einem erweiterten Geltungsbereich neu aufgestellt werden. Damit wird der Prozess zur öffentlichen Auslegung des Entwurfs gemäß den gesetzlichen Vorgaben eingeleitet. Eine erneute frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist nicht vorgesehen, da bereits eine Bürgerversammlung im November 2023 stattgefunden hat.
Das Vorhaben ist Teil der Wohnbaulandinitiative der Stadt Hamm. Ziel ist die Schaffung von Wohnraum durch die Entwicklung eines Gebiets für Ein- und Mehrfamilienhäuser, das etwa 70 bis 80 Wohneinheiten umfassen soll. Die Fläche von circa 4,6 Hektar wird aufgrund einer Neuausrichtung der Sportlandschaft nicht mehr für neue Sportanlagen benötigt. Neben der Wohnnutzung sieht die Planung die Möglichkeit für einen Kita-Standort sowie eine funktionale Erweiterung der Sportinfrastruktur im Bereich der ehemaligen Stefanhalle vor. Die Erschließung soll über Anbindungen an die Horster Straße und die Stefanstraße erfolgen, wobei ein grüner Bereich als Verbindung zum Eversbach-Grünzug integriert wird.
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Beratungsfolge
- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 24.09.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 11.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 3.18Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 04.079 - Südlich Dünnebank - hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · BV-1579/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-1579/2024 wird die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 04.079 „Südlich Dünnebank“ in der Gemarkung Pelkum beantragt. Das Projekt sieht die Entwicklung eines Wohnparks auf einer Fläche von etwa 7.520 m² vor, auf der durch die Deutsche Reihenhaus AG circa 30 Reihenhäuser entstehen sollen. Das Verfahren ist als beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB geplant.
Das betreffende Areal befindet sich innerhalb der Arbeitersiedlung „Wiescherhöfen“ und liegt derzeit im Geltungsbereich der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung der Stadt Hamm. Die geplante Bebauung soll sich gestalterisch an den bestehenden Siedlungskörper anpassen, ohne dabei eine historisierende Nachbildung der ursprünglichen Gebäudetypen anzustreben. Durch die neuen Festsetzungen des Bebauungsplans werden die Vorgaben der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung vom 06.07.1989 im entsprechenden Bereich aufgehoben.
Im Rahmen des Verfahrens ist eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Bürgerversammlung vorgesehen, um die Öffentlichkeit über die Ziele und Auswirkungen der Planung zu informieren. Der zeitliche Ablauf der Beratung sieht Sitzungen in der Bezirksvertretung Hamm-Pelkum, im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie im Hauptausschuss vor, bevor der Rat im Oktober 2024 über den Aufstellungsbeschluss entscheidet. Finanzielle Auswirkungen für die Stadt werden in der Vorlage verneint.
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Beratungsfolge
- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 3.19Bebauungsplan Nr. 03.023 – Langewanneweg I – hier: 1. Aufhebung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 03.023 – Langewanneweg I – 2. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGBZur Vorlage · BV-1583/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-1583/2024 des Stadtplanungsamtes wird die Aufhebung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 03.023 – Langewanneweg I – sowie die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung beantragt. Der betroffene Bereich umfasst etwa 33,83 Hektar in der Gemarkung Berge. Die Aufhebung des im Jahr 1974 in Kraft getretenen Bebauungsplanes ist vorgesehen, da dessen Festsetzungen den aktuellen städtebaulichen Anforderungen nicht mehr entsprechen. Das Verfahren soll als Regelverfahren mit einer Umweltprüfung gemäß Baugesetzbuch durchgeführt werden.
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll die Öffentlichkeit über die Ziele und Zwecke der Aufhebung, unterschiedliche Lösungen sowie die voraussichtlichen Auswirkungen informiert werden. Die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ist in Form einer Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung vorgesehen. Zur Information über den Planungsraum liegen ein Flächennutzungsplan sowie ein Luftbild vor.
Der Beratungszyklus sieht die Einbindung der Bezirksvertretung Hamm-Rhynern im September 2024 sowie der Ausschüsse für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität und für Klima, Umwelt und Naturschutz vor. Nach der Vorberatung durch den Hauptausschuss soll der Rat am 1. Oktober 2024 über den Vorschlag entscheiden. Finanzielle Auswirkungen der Maßnahme werden in der Vorlage verneint.
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Beratungsfolge
- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 24.09.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 12.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 3.20Bebauungsplan Nr. 03.103 – Am Langewanneweg – hier: 1. Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 03.103 – Am Langewanneweg – 2. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB 3. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 03.024 – Gewerbegebiet Langewanneweg –Zur Vorlage · BV-1584/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-1584/2024 des Stadtplanungsamtes behandelt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 03.103 – Am Langewanneweg. Das Vorhaben umfasst eine Fläche von etwa 11,2 Hektar in der Gemarkung Berge. Ziel der Planung ist es, die planungsrechtliche Grundlage für gewerbliche Erweiterungen, Wohnbauflächen sowie Flächen für den Gemeinbedarf zu schaffen. Der Plan soll zudem die Bestandsnutzung sichern und den rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 03.023 – Langewanneweg I – aufheben.
Der Geltungsbereich orientiert sich an bestehenden informellen Planungen, dem Masterplan Freiraum sowie der städtebaulichen Rahmenplanung für die Gebiete Rhynern, Berge und Westtünnen. Neben gewerblichen und wohnwirtschaftlichen Flächen sind auch Flächen für kirchliche Nutzung und eine Kleingartenanlage vorgesehen. Die Straßentrasse der Verbindungsstraße Wiescherhöfen-Westtünnen wird im neuen Plan nicht mehr festgesetzt. Die Planung berücksichtigt Klimastandards des kommunalen Klimaaktionsplans sowie einen Handlungsleitfaden. Im Rahmen des Verfahrens wird eine Umweltprüfung inklusive eines Umweltberichts und einer Artenschutzprüfung durchgeführt. Im Gebiet verlaufen zudem eine Hauptversorgungsleitung sowie eine Richtfunktrasse.
Die Vorlage sieht den Aufstellungsbeschluss sowie die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Besprechungsmöglichkeit in der Verwaltung vor. Zudem wird die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 03.024 vorgeschlagen. Die Beratungsfolge umfasst Sitzungen in der Bezirksvertretung Hamm-Rhynern, in den zuständigen Ausschüssen sowie im Hauptausschuss, bevor der Rat am 1. Oktober 2024 über die Vorlage entscheidet. Finanzielle Auswirkungen werden nicht verzeichnet.
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Beratungsfolge
- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 24.09.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 12.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 3.2115. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplans Nr. 07.007 - Zeche Sachsen - hier: SatzungsbeschlussZur Vorlage · BV-1585/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung legt eine Beschlussvorlage für die 15. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplans Nr. 07.007 – Zeche Sachsen vor. Ziel der Änderung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung einer bestehenden Stellplatzanlage südöstlich des Sachsenweges zu schaffen.
Das Vorhaben sieht den Bau einer Ergänzungsanlage mit etwa 75 Stellplätzen vor. Damit soll der Parkverkehr bei Veranstaltungen in der Alfred-Fischer-Halle geordnet werden, sobald die Halle nach ihrer aktuellen Zwischennutzung als Flüchtlingsunterkunft wieder ihrem ursprünglichen Zweck als Veranstaltungsgebäude dient. Zudem wird durch den Abbruch einer Parkfläche an der Dessauer Straße ein Bedarf an Stellplätzen im Gewerbegebiet Zeche Sachsen deutlich. Die Planung sieht neben der Umwidmung von Flächen in Verkehrsflächen auch die Festsetzung von Grünflächen vor, wobei etwa 18 Bäume gepflanzt und eine begrünte Entwässerungsmulde angelegt werden sollen.
Das Verfahren erfolgt als vereinfachte Änderung gemäß § 13 BauGB, da die Grundzüge der bestehenden Planung nicht verändert werden. Das Plangegebiet umfasst circa 0,55 Hektar im Bereich der Gemarkung Heessen. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung wurden keine Anregungen zu dem Entwurf eingereicht. Der Rat soll nun den Satzungsbeschluss sowie die dazugehörige Begründung verabschieden.
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Beratungsfolge
- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 3.22Bebauungsplan Nr. 01.162 - An der Brändströmstraße - hier: SatzungsbeschlussZur Vorlage · BV-1587/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-1587/2024 des Stadtplanungsamtes sieht die Verabschiedung der Satzung sowie der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 01.162 „An der Brändströmstraße“ vor. Das betroffene Areal umfasst etwa 1,1 Hektar im östlichen Cityrandbereich der Stadt Hamm und liegt zwischen der Brändströmstraße, der Wilhelminenstraße, dem Datteln-Hamm-Kanal und dem Sportzentrum Ost. Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebiets zur Schaffung von Wohnraum.
Das Vorhaben sieht die Errichtung von circa 35 Wohneinheiten vor, die sich aus zehn bis zwölf Einzel- und Doppelhäusern sowie vier Mehrfamilienhäusern mit Tiefgaragen zusammensetzen. Die bauliche Nutzung soll durch die Festsetzungen des Plans eine geordnete Wohnbebauung ermöglichen, wobei Vorgaben zur Begrünung und zur Begrenzung der Flächenversiegelung enthalten sind. Das Verfahren wird nach den Bestimmungen des § 13a BauGB beschleunigt durchgeführt.
Der Beratungsprozess der Vorlage umfasste die Bezirksvertretung Hamm-Mitte, den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie den Hauptausschuss. Der Rat der Stadt Hamm hat die Festsetzungen in der Sitzung am 1. Oktober 2024 beschlossen. Mit der anschließenden öffentlichen Bekanntmachung erlangt der Bebauungsplan Rechtskraft. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 3.22.1Bebauungsplan Nr. 01.162 - An der Brändströmstraße - hier: SatzungsbeschlussZur Vorlage · BV-1587/2024 1. Ergänzung · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Stadtplanungsamt hat eine Ergänzungsvorlage zum Bebauungsplan Nr. 01.162 „An der Brändströmstraße“ vorgelegt. Gegenstand der Vorlage ist eine redaktionelle Anpassung der Bebauungsplanzeichnung. Dabei sollen die zeichnerischen Eintragungen um die Kennzeichnungen „ED“ für Einzel- und Doppelhäuser im Gebiet WA1 sowie „E“ für Einzelhäuser im Gebiet WA2 ergänzt werden.
Diese Ergänzung dient der Verdeutlichung des städtebaulichen Konzepts, welches die Entstehung von Eigenheimen im westlichen und nördlichen Teil des Plangebiets vorsieht. Die inhaltliche Begründung des Bebauungsplans bleibt von dieser zeichnerischen Änderung unberührt, da das Planungsziel bereits Bestandteil des ursprünglichen Verfahrens war. Der vorgeschlagene Satzungsbeschluss umfasst sowohl die angepasste Zeichnung als auch die dazugehörige Begründung. Die Vorlage liegt zur Beratung in den zuständigen Gremien vor, wobei der abschließende Beschluss im Rat für den 1. Oktober 2024 vorgesehen ist.
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Beratungsfolge
- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 3.23Bebauungsplan Nr. 01.163 - Wertstoffhof am Ökonomierat- Peitzmeier-Platz - hier: 1.Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses 2.Neuer Aufstellungsbeschluss 3.Beschluss zur ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · BV-1599/2024 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm berät über die Neufassung des Bebauungsplans Nr. 01.163 für den Wertstoffhof am Ökonomierat-Peitzmeier-Platz. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, den Aufstellungsbeschluss vom Dezember 2023 aufzuheben und einen neuen Beschluss für den südwestlichen Teilbereich des Platzes zu fassen.
Das Vorhaben umfasst die dauerhafte Einrichtung eines Wertstoffhofes auf einer Fläche von etwa 8.000 Quadratmetern. Damit soll die bisherige provisorische Annahmestelle für Grünschnitt, Papier und Sperrmüll rechtlich abgesichert werden. Der geplante Standort soll ähnliche Leistungen wie der Recyclinghof „Am Lausbach“ anbieten, wobei die Annahme von Hausmüll, gefährlichen Abfällen sowie Bioabfall und Speiseresten ausgeschlossen bleibt.
Baurechtlich sind Gebäude mit maximal zwei Vollgeschossen zulässig. Die Planung sieht vor, bei Dachneigungen bis 20 Grad Dachbegrünungen vorzuschreiben und bei steileren Dächern die Nutzung von Photovoltaik oder Solarwärme zu ermöglichen. Zur Klimaanpassung sollen zudem die Bodenversiegelung reduziert und zusätzliche Grünflächen durch Hecken und Sträucher geschaffen werden. Das Verfahren wird als beschleunigtes Aufstellungsverfahren durchgeführt, wobei der Entwurf des Bebauungsplans der Öffentlichkeit zur Einsichtnahme veröffentlicht werden soll.
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Beratungsfolge
- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 24.09.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 3.24Bebauungsplan Nr. 06.101 - Hammer Straße / westlich Breslauer Straße - hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · BV-1600/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 06.101 für das Gebiet an der Hammer Straße sowie westlich der Breslauer Straße im Ortsteil Bockum. Das Vorhaben betrifft eine Fläche von etwa 5.500 Quadratmetern, auf der sich derzeit ein Nahversorger befindet. Ziel ist es, den bestehenden Supermarkt durch einen modernen Nahversorgungsmarkt mit einer Verkaufsfläche von rund 1.000 Quadratmetern zu ersetzen, um die wohnortnahe Versorgung im Stadtbezirk Bockum-Hövel sicherzustellen.
Das Verfahren wird als beschleunigtes Aufstellungsverfahren gemäß § 13a BauGB für die Innenentwicklung durchgeführt, was auch eine Berichtigung des Flächennutzungsplans umfasst. Der Bebauungsplan soll bestehende Strukturen, wie einen Getränkefachmarkt und angrenzende Gebäude, planungsrechtlich einbinden. Zudem sollen Maßnahmen zur Klimaanpassung integriert werden, um mikroklimatische Auswirkungen wie Hitze oder Starkregen zu minimieren. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist als Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung vorgesehen. Das Verfahren strebt einen Satzungsbeschluss im Frühjahr 2025 an.
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Beratungsfolge
- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 11.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 3.252. Änderung des Bebauungsplans Nr. 04.012 - Schieferstraße - hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · BV-1626/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-1626/2024 strebt das Stadtplanungsamt die zweite Änderung des Bebauungsplans Nr. 04.012 – Schieferstraße in der Gemarkung Wiescherhöfen an. Ziel der Planung ist die qualitative Aufwertung und strukturelle Neuordnung des etwa 13 bis 15 Hektar großen Gewerbegebiets. Im Fokus steht dabei die Nutzung des Gebiets im Kontext der geplanten Nachnutzung des Rangierbahnhofs als „MultiHub Westfalen“. Das Verfahren soll als beschleunigtes Aufstellungsverfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden.
Die Änderung beabsichtigt, neue planungsrechtliche Vorgaben zu schaffen, um das Gebiet vorrangig für produzierendes Gewerbe sowie bahnaffine Betriebe zu reservieren. Gleichzeitig sollen flächenintensive, nicht erforderliche Lagerflächen ausgeschlossen werden. Die Steuerung von Einzelhandel und Vergnügungsstätten soll gemäß städtischer Konzepte erfolgen, wobei auch Aspekte des Klimaschutzes, des Umweltschutzes sowie der Erschließung durch Verkehr, Rad- und Fußwege, den ÖPNV und die Elektromobilität geprüft werden sollen. Bestehende Betriebe unterliegen dem Bestandsschutz.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist als Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung vorgesehen. Die Beratungsfolge der Vorlage sieht Termine in der Bezirksvertretung Hamm-Pelkum, dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität, dem Hauptausschuss sowie im Rat vor. Finanzielle Auswirkungen der Planung werden nicht verzeichnet.
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Beratungsfolge
- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 24.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 3.2619. Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag Nordrhein-Westfalen hier: Benennung von 3 DelegiertenZur Vorlage · BV-1636/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm benennt für die 19. Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag Nordrhein-Westfalen drei Delegierte. Die Veranstaltung findet am 11. Dezember 2024 in Köln statt und dient dazu, die Sichtweisen ehrenamtlicher Mandatsträger in die Meinungsbildung des Städtetages Nordrhein-Westfalen einzubringen.
Gemäß den Vorgaben des Städtetages stehen jeder Mitgliedsstadt drei Sitze zur Verfügung, die mit Ratsmitgliedern besetzt werden können. Die Auswahl der Delegierten obliegt der jeweiligen Stadt unter Berücksichtigung des politischen Kräfteverhältnisses im Rat. Für die anstehende Konferenz ist vorgesehen, zwei Vertreter der SPD-Fraktion und einen Vertreter der CDU-Fraktion zu benennen. Gegenstand der Beratungen sind aktuelle kommunalpolitische Themen. Die Teilnahme der Delegierten hat keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt Hamm.
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Beratungsfolge
- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 3.27Bildung eines Wahlausschusses für die Kommunalwahl 2025 (Kommunalwahlausschuss)Zur Vorlage · BV-1654/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Bildung eines Wahlausschusses für die anstehende Kommunalwahl 2025 vorgelegt. Gemäß der Vorlage BV-1654/2024 soll der Ausschuss aus dem Wahlleiter als Vorsitzendem sowie zehn Beisitzern und deren Stellvertretungen bestehen. Diese Zusammensetzung entspricht der Struktur, die bereits bei vorangegangenen Kommunalwahlen angewandt wurde.
Der Prozess zur Besetzung des Ausschusses ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Sofern sich die Ratsmitglieder auf einen einheitlichen Wahlvorschlag einigen können, ist für die Annahme dieses Vorschlags ein einstimmiger Beschluss des Rates erforderlich. Falls kein einheitlicher Wahlvorschlag zustande kommt, erfolgt die Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl unter Anwendung des Hare/Niemeyer-Verfahrens in einem Wahlgang. Die rechtliche Grundlage für die Bildung des Wahlausschusses bilden das Kommunalwahlgesetz sowie die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalien.
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Beratungsfolge
- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 3.28Ausschuss für Familie, Kinder- und Jugendhilfe hier: Wahl eines stellvertretenden beratenden MitgliedesZur Vorlage · BV-1637/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage BV-16lar37/2024 wird die Wahl eines stellvertretenden beratenden Mitglieds für den Ausschuss für Familie, Kinder- und Jugendhilfe thematisiert. Auf Vorschlag der Arbeitsgemeinschaft Frühkindliche Bildung soll eine Person als neues stellvertretendes beratendes Mitglied in das Gremium berufen werden.
Die Grundlage für diesen Vorgang bildet die Satzung für das Jugendamt der Stadt Hamm. Diese sieht vor, dass den Sprechern und Sprecherinnen der Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VII die Funktion als beratende Mitglieder im Ausschuss zukommt. Aufgrund eines Wechsels in der stellvertretenden Leitung der Arbeitsgemeinschaft Frühkindliche Bildung ist eine Neubesetzung des Postens erforderlich. Die neue stellvertretende Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft soll die Nachfolge des bisherigen stellvertretenden beratenden Mitglieds antreten.
Mit dem vorgeschlagenen Beschluss wird die personelle Veränderung innerhalb der Arbeitsgemeinschaft im Ausschuss für Familie, Kinder- und Jugendhilfe formalisiert. Es sind keine finanziellen Auswirkungen durch diese Wahl vorgesehen.
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- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 3.29Neuwahl von Mitgliedern des Behindertenbeirates der Stadt HammZur Vorlage · BV-1650/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-1650/2024 sieht eine Neubesetzung von Mitgliedern im Behindertenbeirat der Stadt Hamm vor. Auf Antrag des Arbeitskreises für Behinderte wird eine Änderung der Zusammensetzung des Gremiums vorgeschlagen.
Der Entwurf umfasst die Wahl eines ordentlichen Mitglieds sowie die Neubesetzung von drei stellvertretenden Mitgliedern. Dabei sollen die Positionen im Beirat durch die Wahl neuer Personen für die Nachfolge bisheriger Mitglieder neu geregelt werden. Die Vorlage sieht vor, dass ein ordentliches Mitglied den Platz eines ausscheidenden Mitglieds übernimmt, während bei den stellvertretenden Mitgliedern eine personelle Neuregelung der Vertretungsrollen erfolgt.
Die Beratung der Vorlage war im Hauptausschuss am 30. September 2024 vorgesehen, wobei die abschließende Entscheidung durch den Rat am 1. Oktober 2024 erfolgen sollte. Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass die Neubesetzung der Funktionen im Behindertenbeirat keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt Hamm zur Folge hat.
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Beratungsfolge
- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 3.30Umbesetzungen in städtischen Ausschüssen hier: Ausschuss für Soziales und GesundheitZur Vorlage · BV-1657/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-1657/2024 der Stadt Hamm behandelt eine personelle Umbesetzung im Ausschuss für Soziales und Gesundheit. Auf Antrag der Ratsgruppe BSW wird vorgeschlagen, die Zusammensetzung des Gremiums zu verändern.
Konkret soll eine Bürgervertreterin als ordentliches Mitglied in den Ausschuss für Soziales und Gesundheit gewählt werden, um die Position eines bisherigen Mitglieds einzunehmen. Mit dieser personellen Neubesetzung ist kein finanzieller Aufwand verbunden. Die Vorlage hält fest, dass durch diesen Vorgang weder zusätzliche Aufwendungen noch Einzahlungen oder Erträge entstehen.
Die Beratungsfolge der Vorlage sieht eine Vorberatung im Hauptausschuss am 30. September 2024 vor. Im Anschluss soll die Entscheidung über den Vorschlag im Rat am 1. Oktober 2024 erfolgen. Die Federführung für das Dokument liegt beim Referat für Rats- und Protokollangelegenheiten.
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- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 30.09.2024 · Hauptausschuss
- 4.Anträge
- 4.1Bericht SubstitutionspraxisZur Vorlage · AT-778/2024 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion BSW hat mit der Vorlage AT-778/2024 beantragt, dass die Verwaltung in einer Ratssitzung Bericht zur Einrichtung einer Substitutionspraxis an der Werler Straße erstattet. Damit sollen Ratsmitglieder sowie die Öffentlichkeit über den aktuellen Stand informiert werden. Der Antrag bezieht sich auf eine Information des Rechtsdezernenten aus einer Sitzung der Bezirksvertretung im Juni 2024, wonach das Thema sowohl im Rat als auch in zwei Fachausschüssen behandelt wird.
Die Pläne zur Nutzung des ehemaligen Elektromarktes an der Werler Straße wurden durch Berichte in der Presse bekannt. Demnach führt die Verwaltung bereits seit über einem Jahr Gespräche mit einem potenziellen Betreiber, welcher seine Vorhaben im Ausschuss für Soziales und Gesundheit vorgestellt hat. Die Antragstellerin ersucht um eine Berichterstattung durch die Verwaltung, um Transparenz über den aktuellen Stand der Planungen zu schaffen.
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Beratungsfolge
- 02.12.2024 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 4.1.1Bericht SubstitutionspraxisZur Vorlage · AT-778/2024-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Vorlage AT-778/2024-ST wurde beantragt, im Rat über den aktuellen Stand zur Einrichtung einer Substitutionspraxis an der Werler Straße zu berichten. Die Absicht des Antrags ist es, die Ratsmitglieder sowie die Öffentlichkeit über den Fortschritt dieses Vorhabens in Kenntnis zu setzen. Der Antrag nimmt dabei Bezug auf eine vorangegangene Information des Rechtsdezernenten, wonach das Thema sowohl im Rat als auch in den zuständigen Fachausschüssen behandelt werden soll.
Die Verwaltung stellt in ihrer Stellungnahme fest, dass kein neuer Sachstand vorliegt, der über die Informationen aus der Mitteilungsvorlage MI-258/2024 hinausgeht. Es wird darauf verwiesen, dass die entsprechenden genehmigungsrechtlichen Verfahren bereits angestoßen wurden und sich im Fortgang befinden. Dies betrifft insbesondere die Abstimmungen mit der Bezirksregierung Arnsberg, der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe sowie dem zuständigen Bauordnungsamt.
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Beratungsfolge
- 02.12.2024 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 4.2Einrichtung eines Quartiersmanagers für den Hammer SüdenZur Vorlage · AT-795/2024 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Bündnis90/Die Grünen hat mit der Vorlage AT-795/2024 den Antrag gestellt, für den Stadtteil Hammer Süden ein Quartiersmanagement einzurichten. Hintergrund sind Rückmeldungen aus der Bürgerschaft bezüglich sozialer und städtebaulicher Entwicklungen im Viertel, insbesondere im Zusammenhang mit der geplanten Eröffnung einer Substitutionspraxis in der Werler Straße.
Das vorgeschlagene Quartiersmanagement soll als zentrale Ansprechstelle fungieren, um die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger aufzunehmen und zu koordinieren. Die Funktion soll eine vermittelnde Rolle zwischen verschiedenen Akteuren, wie etwa dem Investor und dem Betreiber der Praxis, einnehmen. Als Modell für dieses Vorhaben dienen bereits bestehende Strukturen im Feidikforum sowie im Hammer Westen.
Die Erweiterung des Quartiersmanagements soll spätestens zum Zeitpunkt der Aufnahme des Betriebs der Substitutionspraxis erfolgen. Die erforderlichen organisatorischen und finanziellen Mittel sollen aus dem laufenden Haushalt bereitgestellt werden. Dabei wird eine enge Abstimmung mit den bereits bestehenden Quartiersmanagern angestrebt, um Synergien zu nutzen und von deren Erfahrungen zu profitieren.
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Beratungsfolge
- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 4.2.1Einrichtung eines Quartiersmanagers für den Hammer SüdenZur Vorlage · AT-795/2024-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Bündnis90/Die Grünen hat mit dem Antrag AT-795/2024-ST die Einrichtung eines Quartiersmanagers oder Mediators für den Hammer Süden vorgeschlagen. Anlass sind die im Dokument angeführten Bedenken der Bürgerschaft hinsichtlich sozialer und städtebaulicher Entwicklungen, insbesondere im Hinblick auf eine geplante Substitutionspraxis in der Werler Straße. Die Funktion des Quartiersmanagers soll als zentrale Ansprechperson dienen, um Anliegen aufzunehmen und zwischen verschiedenen Akteuren, wie etwa Investoren oder Betreibern, und der Bevölkerung zu vermitteln. Die Umsetzung soll durch die Erweiterung bestehender Strukturen und unter Verwendung des laufenden Haushalts erfolgen.
Die Verwaltung nimmt dazu Stellung und führt aus, dass im Stadtbezirk Mitte bereits verschiedene Dienste der Stadtteilarbeit durch die Ämter 50 und 51 erbracht werden. Das Amt 51 stellt hierfür insgesamt 3,5 Vollzeitstellen bereit, wozu auch eine Stelle für die Stadtteilkoordination im Bereich des Feidikforums gehört. Die Verwaltung vertritt die Ansicht, dass die im Antrag beschriebenen Bedarfe durch die vorhandenen Strukturen und die bestehende Zusammenarbeit mit verschiedenen städtischen Diensten abgedeckt werden können.
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- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 4.3Resolution gegen das neue Kommunalwahlgesetz NRWZur Vorlage · AT-806/2024 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppen Pro Hamm und BSW haben im Rat der Stadt Hamm den Antrag AT-806/2024 eingebracht. Ziel des Antrags ist die Verabschiedung einer Resolution gegen das neue Kommunalwahlgesetz in Nordrhein-Westfalen, welche an die Landesregierung sowie die Fraktionen im Landtag weitergeleitet werden soll.
In der Begründung führen die Antragsteller aus, dass die Neuregelung der Sitzzuteilung nicht mit den Grundsätzen der Chancengleichheit und der Gleichheit der Wahl vereinbar sei. Die Änderung des Berechnungsverfahrens von der bisherigen Methode nach Sainte-Laguë/Schepers hin zu einem neuen Modell führe dazu, dass größere Parteien systematisch begünstigt und kleinere Parteien sowie Wählerinitiativen benachteiligt würden. Der Antrag fordert die Landesregierung auf, die vorgenommenen Änderungen zurückzunehmen und ein Verfahren wiederherzustellen, das die politische Vielfalt angemessen repräsentiert.
Zudem wird gefordert, künftige Maßnahmen zu unterlassen, welche die Partizipation kleinerer politischer Akteure einschränken könnten. Der Antrag bezieht sich dabei auf mathematische Berechnungen und Expertenmeinungen, wonach das neue Verfahren den Wählerwillen weniger präzise abbilde als das bisherige System.
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Beratungsfolge
- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 4.3.1Resolution gegen das neue Kommunalwahlgesetz NRWZur Vorlage · AT-806/2024-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppen Pro Hamm und BSW haben im Rahmen des Antrags AT-806/2024-ST eine Resolution gegen das neue Kommunalwahlgesetz in Nordrhein-Westfalen beantragt. Diese soll vom Rat der Stadt Hamm verabschiedet und an die Fraktionen im Landtag sowie an die Landesregierung weitergeleitet werden.
Der Antrag beanstandet insbesondere die Regelungen zur Sitzzuteilung. Nach Ansicht der Antragstellenden stehen diese nicht im Einklang mit den Grundsätzen der Chancengleichheit und der Gleichheit der Wahl, wie sie im Grundgesetz und in der Landesverfassung verankert sind. Die Ratsgruppen fordern die Landesregierung aus CDU, Bündnis 90/Die Grünen und SPD dazu auf, die vorgenommenen Änderungen zurückzunehmen und ein Verfahren zur Sitzzuteilung wiederherzustellen, das die Vielfalt der Wählerinnen und Wähler angemessen repräsentiert. Zudem wird gefordert, Maßnahmen zu unterlassen, welche kleine Parteien und Wählerinitiativen gegenüber größeren politischen Gruppierungen benachteiligen könnten.
Die Verwaltung nimmt in ihrer Stellungnahme zu dem Antrag keinen inhaltlichen Standpunkt ein. Sie weist darauf hin, dass die angesprochenen Fragen Gegenstand eines laufenden Verfahrens vor dem Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen sind. Zu verfassungsrechtlichen Verfahren, die nicht im Kontext der kommunalen Spitzenverbände geführt werden, äußert sich die Verwaltung nicht.
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- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 4.4Nahverkehrsplan: Ringbuslinie einstellen - Ressourcen besser nutzenZur Vorlage · AT-807/2024 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Vorlage AT-807/2024 einen Antrag gestellt, die Ringbuslinie dauerhaft einzustellen. Der Antrag sieht vor, dass der Rat feststellt, für das Angebot bestehe keine ausreichende Nachfrage. Die Stadtverwaltung sowie die Stadtwerke Hamm GmbH sollen daraufhin beauftragt und aufgefordert werden, den Betrieb der Linie zu beenden.
Zur Begründung führt die Fraktion an, dass eine Auswertung der Fahrgastzahlen eine durchschnittliche Nutzung von 211 Personen pro Tag ergeben habe. In einzelnen Streckenabschnitten seien die Zu- und Ausstiege an den Haltestellen kaum messbar. Den jährlichen Kosten in Höhe von rund 400.000 Euro stünden diese geringen Nutzerzahlen gegenüber. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Ringbuslinie seit der Sperrung der Fährstraße Anfang Juli faktisch nicht mehr genutzt werde und ein Wegfall der Verbindung keine Auswirkungen auf die Fahrgäste habe. Ziel des Antrags ist eine wirtschaftlichere Nutzung der vorhandenen Ressourcen.
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- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 4.4.1Nahverkehrsplan: Ringbuslinie einstellen - Ressourcen besser nutzenZur Vorlage · AT-807/2024-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Vorlage AT-807/2024-ST den Antrag gestellt, die Ringbuslinie dauerhaft einzustellen. Die Fraktion begründet diesen Vorschlag mit einer unzureichenden Nachfrage, wobei eine durchschnittliche tägliche Fahrgastzahl von 211 Personen angeführt wird. Zudem werden jährliche Kosten in Höhe von rund 400.000 Euro genannt. Laut der Begründung zeige die faktische Einstellung der Linie seit der Sperrung der Fährstraße Anfang Juli, dass kein nennenswerter Verlust an Fahrgästen entstanden sei. Ziel des Antrags ist eine wirtschaftlichere Nutzung der vorhandenen Ressourcen sowie die Beauftragung der Stadtverwaltung und der Stadtwerke Hamm GmbH zur Einstellung des Angebots.
Die Verwaltung nimmt in ihrer Stellungnahme dazu Stellung und empfiehlt, zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Einzelentscheidung für die Ringbuslinie zu treffen. Im Rahmen des aktuellen Nahverkehrsplans ist für das Jahr 2027 eine umfassende Wirkungskontrolle des gesamten Liniennetzes vorgesehen. Diese soll durch eine Gesamtzählung sowie Fahrgastbefragungen erfolgen und als Grundlage für die weitere Entwicklung des Netzes dienen. Dabei wird auch über die Zukunft der Ringbuslinie entschieden, wobei neben einer vollständigen Einstellung auch eine Verkürzung der Linie auf stärker frequentierte Abschnitte möglich bleibt. Die Verwaltung plädiert für ein abgestimmtes Gesamtvorgehen im Rahmen dieser geplanten Untersuchung.
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- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 4.5Zweite Islamische BegräbnisstätteZur Vorlage · AT-808/2024 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Wählergruppe Pro Hamm hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag (AT-808/2024) eingebracht, der die Stadtverwaltung dazu auffordert, Planungsschritte für die Umsetzung einer zweiten islamischen Begräbnisstätte einzuleiten. Hintergrund des Antrags ist die zunehmende Nutzung der bestehenden islamischen Grabfelder auf dem Parkfriedhof in Herringen. Laut der Wählergruppe ist das im Jahr 2021 angelegte zweite Grabfeld bereits stark belegt, was auf einen steigenden Bedarf innerhalb der muslimischen Gemeinschaft zurückzuführen sei.
Als Standort für die neue Begräbnisstätte wird eine Fläche nördlich des Kanals vorgeschlagen, welche die bestehende Anlage in Herringen ergänzen soll. Die Wählergruppe begründet diesen Vorschlag mit einer verbesserten Erreichbarkeit, insbesondere für ältere Menschen mit eingeschränkter Mobilität. Der Antrag bezieht sich zudem auf vorangegangene Haushaltsberatungen sowie eine Anfrage im Integrationsrat. Darin wird darauf hingewiesen, dass die Verwaltung eine zweite Begräbnisstätte bisher nicht befürwortet hat. Die Wählergruppe stellt die theologischen Begründungen der Verwaltung für diese ablehnende Haltung infrage und fordert stattdessen die Aufnahme der Planung in die städtischen Prozesse.
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- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 4.5.1Zweite Islamische BegräbnisstätteZur Vorlage · AT-808/2024-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Pro Hamm hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag gestellt, die Verwaltung mit Planungsschritten zur Umsetzung einer zweiten islamischen Begräbnisstätte zu beauftragen. Die Verwaltung widerspricht diesem Vorhaben in einer Stellungnahme und sieht derzeit keinen akuten Handlungsbedarf. Nach Ansicht der zuständigen Stelle sind die vorhandenen Kapazitäten auf dem Parkfriedhof sowie im Stadtbezirk Herringen ausreichend vorhanden.
Grundlegend stehen alle städtischen Friedhöfe allen Bürgerinnen und Bürgern unabhängig von ihrer Konfession zur Verfügung. Die Verwaltung führt aus, dass die Akzeptanz für Bestattungen auf den allgemeinen Kommunalfriedhöfen steigt und vermehrt muslimische Verstorbene auf ihren jeweiligen Stadtteilfriedhöfen beigesetzt werden möchten, statt spezielle religiöse Grabfelder zu nutzen. Auf dem Parkfriedhof existieren bereits zwei muslimische Grabfelder sowie weitere Flächen, die nach Mekka ausgerichtet sind. Die Bestattungszahlen auf dem muslimischen Teil des Parkfriedhofs beliefen sich im Jahr 2022 auf 44 und im Jahr 2023 auf 40 Beisetzungen; für den Zeitraum von Januar bis Mai 2024 wurden 15 Bestattungen verzeichnet. Zudem weist die Verwaltung darauf hin, dass die Anlage neuer, spezifisch ausgerichteter Grabfelder technisch durch die begrenzte Verfügbarkeit von ungenutzter Friedhofserde in älteren Friedhofsteilen wie Bockum oder Hövel eingeschränkt ist.
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- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 4.6Ergänzender Antrag zur Beschlussvorlage „Bericht zum Gleichstellungsplan für den Zeitraum 2018 – 2023“Zur Vorlage · AT-809/2024 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Pro Hamm hat mit dem Antrag AT-809/2024 ein Anliegen an den Oberbürgermeister der Stadt Hamm gerichtet. Ziel ist die Ergänzung der Beschlussvorlage zum Bericht über den Gleichstellungsplan für den Zeitraum 2018 bis 2023.
Die Ratsgruppe beantragt, einen spezifischen Eintrag zu ergänzen, wonach Menschen mit Migrationsgeschichte in der Stadtverwaltung unterrepräsentiert seien, was sich insbesondere in höheren Führungspositionen zeige. Demnach soll diese Zielgruppe im kommenden Gleichstellungsplan für die Jahre 2023 bis 2028 verstärkt in den Fokus gerückt werden. Durch gezielte Maßnahmen soll die bestehende Unterrepräsentanz abgebaut werden.
Zur Begründung führt die Ratsgruppe an, dass eine Berücksichtigung dieser Gruppe zur Förderung der Chancengleichheit beitragen könne, indem strukturelle Benachteiligungen adressiert werden. Zudem wird angeführt, dass die gezielte Förderung die soziale Integration und den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken sowie durch unterschiedliche Perspektiven Innovationen fördern könne.
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- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 4.6.1Ergänzender Antrag zur Beschlussvorlage „Bericht zum Gleichstellungsplan für den Zeitraum 2018 – 2023“Zur Vorlage · AT-809/2024-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Pro Hamm hat einen ergänzenden Antrag zur Beschlussvorlage „Bericht zum Gleichstellungsplan für den Zeitraum 2018 – 2023“ eingereicht. Der Antrag sieht vor, den Bericht um die Feststellung zu ergänzen, dass Menschen mit Migrationsgeschichte in der Stadtverwaltung, insbesondere in höheren Führungspositionen, unterrepräsentiert sind. Für den kommenden Gleichstellungsplan der Jahre 20einander bis 2028 sollen diese Zielgruppe verstärkt in den Fokus gerückt und durch gezielte Maßnahmen zur Reduzierung dieser Unterrepräsentanz adressiert werden.
Die Verwaltung nahm zu diesem Antrag Stellung und erläuterte die rechtlichen Grundlagen des Landesgleichstellungsgesetzes NRW, welches die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern sowie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zum Gegenstand hat. Die Stadtverwaltung verfolgt dabei einen intersektionalen Ansatz, der auch andere Dimensionen der Ungleichheit einbezieht. Die Förderung von Chancengleichheit, Vielfalt und Integration, insbesondere für Menschen mit Migrationsgeschichte, wird als zentrales Ziel der Verwaltung angeführt. Dies werde bereits durch Maßnahmen wie die Sensibilisierung der Beschäftigten sowie eine strategische Personalrekrutierung adressiert.
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- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 5.Anfragen
- 5.1Anfrage zu politischen Beiräten/ Gremien/ GesellschafterversammlungenZur Vorlage · AF-909/2024 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion Hamm hat im Rahmen der Anfrage AF-909/2024 Fragen zur Existenz und Tätigkeit verschiedener politischer Beiräte, Gremien sowie Gesellschafterversammlungen in der Stadt gestellt. Mit dem Schreiben an den Oberbürgermeister bittet die Fraktion um Auskunft darüber, welche dieser Organe aktuell in Hamm existieren und welche davon in der laufenden Legislaturperiode noch nicht konstituiert wurden.
Sollten Gremien oder Beiräte bisher nicht konstituiert worden sein, fordert die Anfrage eine Erläuterung der entsprechenden Gründe. Darüber hinaus wird um Informationen darüber gebeten, zu welchen Zeitpunkten die jeweiligen Beiräte, Gremien und Gesellschafterversammlungen in dieser Legislaturperiode getagt haben. Die Begründung für die Stellungnahme liegt darin, dass nach Kenntnis der Fraktion mindestens ein Beirat in der aktuellen Wahlperiode noch keine Sitzung abgehalten hat.
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- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 5.1.1Anfrage zu politischen Beiräten/ Gremien/ GesellschafterversammlungenZur Vorlage · AF-909/2024-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der AfD-Fraktion zur Existenz und Sitzungshäufigkeit von politischen Beiräten, Gremien und Gesellschafterversammlungen in Hamm reagiert. Die Anfrage bezog sich auf die Anzahl bestehender Gremien sowie deren Konstituierung und Tagungsrhythmus in der aktuellen Legislaturperiode.
Die Stadt Hamm ist an 59 Gesellschaften in der Rechtsform einer GmbH beteiligt. Das verpflichtende Gremium dieser Gesellschaften ist die Gesellschafterversammlung. Ein Aufsichtsrat ist lediglich bei den Stadtwerken obligatorisch, während er bei anderen Gesellschaften fakultativ bleibt. Über Gesellschaftsverträge besteht zudem die Möglichkeit, Beiräte als beratende Organe einzusetzen. Bei den zwei beteiligten Anstalten öffentlichen Rechts (AöR) stellt der Verwaltungsrat das verpflichtende Gremium dar.
Sämtliche genannten Gremien haben sich gemäß den gesetzlichen und satzungsgemäßen Regelungen ordnungsgemäß konstituiert. Die Gesellschafterversammlungen der GmbHs tagen in der Regel zweimal pro Jahr, wobei die erste Sitzung bis zum 31. August zur Feststellung des Jahresabschlusses dient und die zweite Sitzung den Wirtschaftsplan für das Folgejahr beschließt. Der Verwaltungsrat der AöR tagt mindestens zweimal jährlich. Die Organisation und Durchführung der Sitzungen obliegt den jeweiligen Gesellschaften bzw. Anstalten. Gemäß dem Public Corporate Governance Kodex für den Konzern Stadt Hamm sind die entsprechenden Sitzungsunterlagen der Konzernsteuerung vorzulegen.
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- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 5.2Sicherer Hafen Hamm - DeserteureZur Vorlage · AF-917/2024 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion BSW hat im Rahmen der Anfrage AF-917/2024 eine Fragestellung an den Oberbürgermeister gerichtet, die den Schutzstatus von Deserteuren in der Stadt Hamm betrifft. Es wird angefragt, ob für Personen aus der Ukraine Sonderregelungen existieren oder ob Deserteure unabhängig von ihrer Nationalität grundsätzlich gleichbehandelt werden und in Hamm Schutz finden können.
Die Anfrage bezieht sich auf den Beschluss des Rates aus dem Jahr 2019, dem Bündnis Städte Sicherer Häfen in Europa beizutreten. Mit diesem Beitritt hat sich die Stadt Hamm mit den Zielen der Organisation SEEBRÜCKE solidarisiert und verpflichtet, sich für eine menschenrechtskonforme europäische Migrationspolitik einzusetzen. In der Begründung wird auf die Situation an der ukrainischen Grenze unter geltendem Kriegsrecht verwiesen, wo Zwangsrekrutierungen stattfinden und Gefahren bei der Grenzüberquerung bestehen. Zudem wird die Problematik von möglichen strafrechtlichen Konsequenzen im Falle einer Abschiebung thematisiert.
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- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 5.2.1Sicherer Hafen Hamm - DeserteureZur Vorlage · AF-917/2024-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Anfrage AF-917/2024-ST wird die Frage aufgeworfen, ob die Stadt Hamm auch für Deserteure einen sicheren Hafen bietet und ob es Sonderregelungen für Personen aus der Ukraine gibt. Die Anfrage bezieht sich auf die Mitgliedschaft der Stadt im Bündnis Städte Sicherer Häfen in Europa sowie die Solidarität mit den Zielen von SEEBRÜCKE. Dabei werden die Situation an der ukrainischen Grenze und die rechtliche Lage für Menschen, die versuchen, dem Kriegsdienst zu entgehen, thematisiert.
Die Verwaltung nimmt dazu Stellung und führt aus, dass die Aufnahme ausländischer Personen nach der geltenden Rechts- und Erlasslage erfolgt. Eine Sonderregelung für Deserteure oder Kriegsdienstverweigerer existiere nicht. Zudem liegen der zuständigen Fachabteilung keine Informationen darüber vor, ob Personen aus dem Ukraine-Konflikt desertieren oder den Kriegsdienst verweigern.
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- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 5.3Kita-Versorgung in HeessenZur Vorlage · AF-918/2024 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU hat im Rahmen einer Anfrage mit der Nummer AF-918/2024 Informationen zur Kita-Versorgung in Heessen beim Oberbürgermeister angefordert. Im Zentrum der Fragen steht das Pachtverhältnis zwischen der Stadt Hamm und einem privaten Verpächter. Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, seit wann der entsprechende Pachtvertrag besteht und in welcher Höhe die Pachtzahlungen geleistet werden.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage betrifft den geplanten Neubau einer Kindertagesstätte für die Übergangsgruppen des SVE Heessen auf einem Gelände an der Schlossstraße. Hierbei wird die Realisierbarkeit eines Bezugs innerhalb von elf Monaten hinterfragt. Zudem wird nach dem Zeitplan für den Ersatzbau des Waldorfkindergartens gefragt, dessen Umsetzung bereits im Jahr 2022 beschlossen wurde.
Hintergrund der Anfrage ist die Situation seit Sommer 2019, als die SVE Heessen Übergangsgruppen in einer Containeranlage betrieb. Ein Grundsatzbeschluss aus dem Jahr 2022 sah den Neubau einer Einrichtung vor, die ursprünglich zum Kita-Jahr 2023/2024 in Betrieb gehen sollte. Nach Medienberichten wird jedoch eine Aufnahme des Betriebs zum 1. August 2025 angestrebt.
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- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 5.3.1Kita-Versorgung in HeessenZur Vorlage · AF-918/2024-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU hat im Rahmen der Anfrage AF-918/2024-ST Fragen zur Kita-Versorgung in Heessen an die Stadtverwaltung gestellt. Die Anfrage bezog sich auf die Details eines Pachtverhältnisses mit einem Grundstückseigentümer sowie auf den zeitlichen Fortschritt zweier Bauvorhaben an der Schlossstraße. Hierbei wurden Informationen zum Beginn und zur Höhe der Pachtzahlungen sowie zur Fertigstellung der neuen Sport-Kita Heessen II und des Ersatzbaus für den Waldorfkindergarten angefordert.
Die Verwaltung erklärte, dass vertragliche Vereinbarungen mit Grundstückseigentümern, Pächtern oder Mietern aus nichtöffentlichen Beschlussvorlagen grundsätzlich nicht öffentlich kommuniziert werden. In Bezug auf die Bauprojekte verwies die zuständige Fachabteilung auf Informationen der HGB. Nach Rücksprache mit dem Unternehmen befinden sich die Bauvorhaben für die Sport-Kita Heessen II und das Waldorfhaus im Zeitplan. Es wird derzeit davon ausgegangen, dass beide Kindertageseinrichtungen zum Kitajahr 2025/2026 ihren Betrieb aufnehmen können.
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- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 5.4Servicesituation RecyclinghofZur Vorlage · AF-922/2024 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Anfrage AF-922/2024 Informationen zur Servicesituation am Recyclinghof angefordert. Im Zentrum der Anfrage steht die Frage nach der aktuellen Personalsituation, einschließlich des Beschäftigungsumfangs und der angewandten Arbeitszeitmodelle. Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, ob im Vergleich zu anderen Bereichen der Stadtverwaltung ein erhöhter Krankenstand oder andere Faktoren zu längeren Wartezeiten für die Bürgerinnen und Bürger führen. Zudem wird nach Maßnahmen der zuständigen Dezernatsleitung zur Sicherstellung des Bürgerservice sowie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen vor Ort gefragt.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage betrifft das Aufkommen von Grünschnitt und dessen Auswirkungen auf den Recyclinghof sowie die Sammelstelle an den Zentralhallen. Die Fraktion möchte wissen, ob eine erneute Prüfung zur Wiedereinführung dezentraler Abgabestellen für saisonalen Grünschnitt in den Stadtbezirken stattgefunden hat und welche Gründe gegen eine Wiederaufnahme der Standorte nach der Corona-Zeit sprachen. Abschließend wird um Erläuterung gebeten, weshalb Verpackungsmüll aus dem „Gelben Sack“ an der Annahmestelle der Zentralhallen nicht angenommen wird.
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- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 5.4.1Servicesituation RecyclinghofZur Vorlage · AF-922/2024-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Rat der Stadt Hamm eine Anfrage zur Servicesituation am Recyclinghof gestellt. Die Fragen umfassten den Personalbestand, die Arbeitsbedingungen sowie die Handhabung von Grünschnitt und Verpackungsmüll. Die Verwaltung nimmt dazu Stellung und gibt an, dass die Öffnungszeiten im Jahr 2024 nicht reduziert wurden und die regulären Zeiten eingehalten werden. Eine Auswertung der Anlieferungsfrequenzen zeigt, dass die Mehrheit der Fahrzeuge die Kasse in weniger als 60 Sekunden passiert. Längere Wartezeiten seien gelegentlich auf Erörterungsbedarf bezüglich der Anlieferbestimmungen oder Gebühren zurückzuführen.
Am Entsorgungszentrum sowie den zugehörigen Anlagen wie der Deponie und dem Kompostplatz sind 21 Beschäftigte in verschiedenen Schichtmodellen tätig. Die Dienstpläne wurden unter Mitwirkung des Personalrates erstellt. Ein erhöhter Krankenstand im Vergleich zu anderen Verwaltungsbereichen wird nicht bestätigt. Zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen wird auf Maßnahmen wie den Neubau eines Sozialgebäudes verwiesen. Eine Wiedereinführung dezentraler Abgabestellen für Grünschnitt ist nicht vorgesehen, da die Sammelstelle an den Zentralhallen als dauerhafter Service etabliert ist. Bezüglich der Annahme von Verpackungsmüll wird auf den geplanten Ausbau des Wertstoffhofes am Ökonomierat-Peitzmeier-Platz verwiesen.
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Beratungsfolge
- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 5.5Personalmangel in KitasZur Vorlage · AF-925/2024 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Vorlage AF-925/2024 eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt, die sich mit dem Personalmangel in Kindertagesstätten befasst. Die Fraktion bittet um einen Bericht über die Entwicklung der Krankenstände bei Kita-Mitarbeitenden in Hamm im Vergleich zum Bundesdurchschnitt sowie zu einer Studie der Bertelsmann-Stiftung über die letzten fünf Jahre. Zudem wird nach den Auswirkungen der Fehlzeiten auf den Betrieb der Einrichtungen gefragt, insbesondere hinsichtlich Schließungen einzelner Gruppen oder der Nutzung von Notöffnungszeiten.
Die Anfrage fordert zudem Informationen darüber an, welche Maßnahmen die zuständige Dezernatsleitung zur Reduzierung der Belastungen und der Krankenstände bereits ergriffen hat und welche weiteren Schritte geplant sind. Dies schließt Fragen zur verstärkten Ausbildung von Personal sowie zu Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung ein. Die Fraktion beantragt ferner, das Thema nach Vorlage der schriftlichen Antwort durch die Verwaltung zur Diskussion in den Kinder- und Jugendhilfeausschuss zu setzen, um dort die Einleitung weiterer Maßnahmen zu ermöglichen.
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Beratungsfolge
- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 5.5.1Personalmangel in KitasZur Vorlage · AF-925/2024-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat eine Anfrage zur Personalsituation und den Krankenständen in den Kitas der Stadt eingereicht. Die Fragen beziehen sich auf die Entwicklung der Fehlzeiten im Vergleich zu Studien sowie zum Bundesdurchschnitt über die letzten fünf Jahre. Zudem wird nach den Auswirkungen hoher Krankenstände auf den Kita-Betrieb, etwa durch Schließungen von Gruppen oder Notöffnungszeiten, gefragt. Die Anfrage umfasst ferner Informationen über Maßnahmen der zuständigen Dezernatsleitung zur Reduzierung von Arbeitsunfähigkeiten, zur Förderung der betrieblichen Gesundheit sowie zur verstärkten Ausbildung von Personal.
Die Verwaltung nimmt dazu Stellung und erläutert, dass die Personalverantwortung bei den jeweiligen Einrichtungsträgern liegt. In Hamm werden 108 Kitas von insgesamt 29 verschiedenen Trägerschaften betrieben, darunter kirchliche Träger, Vereine und Elterninitiativen; lediglich sechs Kitas werden direkt durch die Stadt Hamm geführt. Zur Vorbereitung einer gemeinsamen Antwort auf die Fragen der Fraktion werden die entsprechenden Anfragen an alle Kita-Träger in Hamm weitergeleitet.
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- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 5.6Aktueller Stand des Multi Hub WestfalenZur Vorlage · AF-934/2024 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Anfrage AF-934/2024 hat die Fraktion Pro Hamm Informationen zum aktuellen Stand des Projekts Multi Hub Westfalen angefordert. Im Zentrum der Fragen steht die wirtschaftliche Lage der DB Cargo AG und deren mögliche Auswirkungen auf die für das Projekt vorgesehenen Investitionen. Die Fraktion möchte wissen, ob die Stadtverwaltung bereits vor der medialen Berichterstattung über die finanziellen Schwierigkeiten des Unternehmens informiert war und in welchem Umfang Gespräche mit der DB Cargo AG stattfinden.
Des Weiteren wird nach der Existenz von Alternativplänen oder anderen Finanzierungsmöglichkeiten gefragt, falls eine Umsetzung ohne die Beteiligung der DB Cargo AG notwendig werden sollte. Dabei wird auch die Rolle der Deutschen Umschlagsgesellschaft Schiene-Straße (DUSS) im Hinblick auf mögliche Infrastrukturinvestitionen thematisiert. Die Anfrage umfasst zudem Fragen zum bisherigen und geplanten finanziellen Engagement der Stadt Hamm sowie zur Durchführung einer Risikoanalyse für den Fall eines Scheiterns des Projekts. Abschließend wird nach den langfristigen wirtschaftlichen Folgen für die Stadt Hamm gefragt, sollte das Vorhaben nicht realisiert werden können.
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- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 5.6.1Aktueller Stand des Multi Hub WestfalenZur Vorlage · AF-934/2024-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat zur Anfrage zum aktuellen Stand des Multi Hub Westfalen Stellung bezogen. Hinsichtlich der wirtschaftlichen Lage der DB Cargo AG weist die Verwaltung darauf hin, dass die finanzielle Situation aufgrund negativer Jahresabschlüsse transparent dokumentiert sei. Ein EU-Beihilfeverfahren gegen den Bund zur Prüfung von Unterstützungsmaßnahmen für die DB Cargo AG ist weiterhin Gegenstand laufender Untersuchungen durch die EU-Kommission. Die Umsetzung des Projekts durch die DB Cargo AG bleibt an die Bereitstellung von Fördermitteln durch den Bund und das Land Nordrhein-Westfalen gebunden.
Die Stadtverwaltung steht im dauerhaften Austausch mit der DB Cargo AG sowie weiteren Projektpartnern auf Arbeitsebene und Entscheidungsebene innerhalb der Agentur für nachhaltige Güterverkehrslogistik. Die Auswahl der DB Cargo AG als Projektträger erfolgte durch den DB Konzern. Eine Rolle der Deutschen Umschlagsgesellschaft Schiene-Straße (DUSS) als Investor wird verneint, da diese lediglich als Betreiberin von Terminals auftritt. Die DB InfraGO AG ist als Flächeneigentümerin und Infrastrukturdienstleisterin in die Planungen einbezogen. Da das Projekt als Privatinvestition konzipiert ist, entstehen für die Stadt Hamm oder ihre Beteiligungen keine finanziellen Aufwendungen oder betriebswirtschaftlichen Risiken.
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- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 5.7Seebrücke – Sicherer Hafen Hamm – eine BilanzZur Vorlage · AF-935/2024 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Antragstellerin hat mit der Anfrage AF-935/2024 eine Bilanz zur Umsetzung der Ziele der Initiative „Seebrücke – Sicherer Hafen Hamm“ angefordert. Fünf Jahre nach dem Beschluss des Stadtrats, dieser Initiative beizutreten, wird der Oberbürgermeister um eine detaillierte Auskunft über den aktuellen Stand der Umsetzung der acht Forderungen des Bündnisses gebeten.
Die Verwaltung wird aufgefordert, für jede der acht Forderungen eine Einschätzung abzugeben, ob diese bereits realisiert wurde, wann mit einer Umsetzung zu rechnen ist oder ob eine Umsetzung derzeit nicht vorgesehen ist. Für Fälle, in denen die Zielsetzungen nicht erreicht wurden, wird um eine Begründung gebeten. Ein besonderer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf dem dritten Punkt der Initiative, welcher die Aufnahme von Menschen aus Seenotrettung zusätzlich zur regulären Verteilungsquote vorsieht. In diesem Zusammenhang soll die Verwaltung darlegen, ob dieser Forderung nachgekommen wurde und wie viele Personen im Kontext der Initiative „Seebrücke – Sicherer Hafen Hamm“ zusätzlich aufgenommen wurden.
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- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 5.7.1Seebrücke – Sicherer Hafen Hamm – eine BilanzZur Vorlage · AF-935/2024-ST · Stellungnahme
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Anfrage AF-935/2024-ST wurde die Stadtverwaltung um eine Bilanz zur Umsetzung der Forderungen der Initiative „Seebrücke – Sicherer Hafen Hamm“ gebeten. Fünf Jahre nach dem Beitritt der Stadt zur Initiative wird nach dem aktuellen Stand der Realisierung der acht zentralen Forderungen sowie nach Begründungen für etwaige Nichtumsetzungen gefragt. Ein besonderer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf der Prüfung, ob zusätzliche Flüchtlinge über die bestehenden Quoten hinaus aufgenommen wurden.
Die Verwaltung gab dazu an, dass die Forderungen, welche auf der Potsdamer Erklärung basieren, bis heute nicht umgesetzt wurden. Zudem sei die angestrebte europäische Lösung unter der Koordination der EU-Kommission bisher nicht eingetreten. In der Folge habe auch bundesweit keine Aufnahme zusätzlicher Flüchtlinge im Rahmen dieser Initiative stattgefunden.
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- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 5.8Hygiene-Probleme in BarbershopsZur Vorlage · AF-936/2024 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat eine Anfrage mit der Nummer AF-936/2024 an den Oberbürgermeister gerichtet, um Informationen über die Situation von Barbershops in der Stadt einzuholen. Anlass für die Anfrage sind Berichte über mögliche Hygieneprobleme in Betrieben, denen es unter Umständen an der erforderlichen handwerksrechtlichen Zulassung fehlt. Die Fraktion führt aus, dass die Einhaltung der Meisterpflicht zur Sicherung hygienischer Standards und zur Überwachung der Mitarbeiterfortbildung beitragen kann.
Im Rahmen der Anfrage werden verschiedene Punkte zur Klärung vorgelegt. Die Verwaltung wird gebeten, die Anzahl der in Hamm betriebenen Barbershops sowie die Anzahl der Kontrollen zur handwerksrechtlichen Zulassung in den Jahren 2023 und 2024 zu nennen. Zudem wird gefragt, inwieweit die Betriebshygiene und die Hygieneschulungen des Personals Bestandteil dieser Kontrollen waren und welche Beanstandungen dabei aufgetreten sind. Des Weiteren möchte die Fraktion erfahren, welches Amt für die Durchführung der Kontrollen zuständig ist und ob dem Gesundheitsamt Infektionen im Kopf- oder Bartbereich gemeldet wurden.
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- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 5.8.1Hygiene-Probleme in BarbershopsZur Vorlage · AF-936/2024-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat auf eine Anfrage der CDU-Fraktion zu den hygienischen Bedingungen in Barbershops reagiert. Laut der Stellungnahme sind in Hamm keine Betriebe ausschließlich als „Barber-Shops“ angemeldet; stattdessen werden diese als Friseurbetriebe geführt, wobei die handwerksrechtlichen Voraussetzungen bei der Gewerbeanmeldung nachgewiesen wurden. In einem Einzelfall wurde die Vorlage eines gefälschten Meisterbriefs festgestellt, woraufhin die Handwerkskammer Dortmund Strafanzeige erstattete und das Ordnungsamt ein Handwerksuntersagungsverfahren einleitete.
Im Hinblick auf die Kontrolltätigkeit wurden im Jahr 2023 acht und im Jahr 2024 bislang fünf Kontrollen durchgeführt. Hygienekontrollen erfolgen anlassbezogen, wobei die zuständige Fachabteilung des Gesundheitsamtes an gemeinsamen Kontrollen mit dem Zoll oder dem Ordnungsamt teilnimmt, sofern hygienische Aspekte betroffen sind. Dabei wurden Mängel bei der Desinfektion von Arbeitsmitteln wie Kämmen, Scheren und Rasierern zwischen den Kundenbesuchen festgestellt. Während das Ordnungsamt für gewerbe- und handwerksrechtliche Belange zuständig ist, liegt die Verantwortung für den Hygienebereich beim Gesundheitsamt. Letzteres hat Fälle von Infektionen im Kopf- und Bartbereich zur Kenntnis genommen.
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- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 5.9Sicherheitsmaßnahmen an Schulen in HammZur Vorlage · AF-937/2024 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat eine Anfrage mit dem Aktenzeichen AF-937/2024 an den Oberbürgermeister gerichtet, um Informationen über die Sicherheitslage an Schulen in der Stadt einzuholen. Im Zentrum der Anfrage steht die Frage, ob die Stadtverwaltung einen Trend zu vermehrten Einbrüchen in Schulen in den Jahren 2022 bis 2024 feststellen kann. Die Fraktion bittet um Details zur Häufigkeit der Vorfälle, zur Art der gestohlenen Gegenstände sowie zur Höhe der entstandenen Schäden und ob in den Fällen Strafanzeigen erstattet wurden.
Des Weiteren werden Maßnahmen des Schulträgers zur Erhöhung der Sicherheit abgefragt. Dies umfasst die Planung von Zaunanlagen, technische Installationen wie Alarmanlagen, Videoüberwachung oder verbesserte Schließsysteme sowie die Zusammenarbeit mit Sicherheitsbehörden wie der Polizei oder dem Kommunalen Ordnungsdienst. Die Anfrage thematisiert zudem organisatorische Maßnahmen zur Sicherung von Wertgegenständen, die Sensibilisierung von Personal und Schülern sowie die Durchführung regelmäßiger Sicherheitsanalysen der Gebäude. Auch die Verfügbarkeit finanzieller Mittel für künftige Investitionen wird erfragt. Hintergrund der Anfrage sind Berichte über Einbrüche in Schulen und Sporthallen.
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- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 5.9.1Sicherheitsmaßnahmen an Schulen in HammZur Vorlage · AF-937/2024-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat eine Anfrage zu den Sicherheitsmaßnahmen an Schulen eingereicht. Laut Stellungnahme der Verwaltung lässt sich kein Trend zu vermehrten Einbrüchen feststellen. In den Jahren 2022 und 2023 wurden jeweils drei Fälle von Einbruch oder Diebstahl verzeichnet, im Jahr 2024 bis August zwei Fälle. Während bei Vandalismus eine leichte Tendenz nach oben erkennbar ist, die meist auf Einzelphänomene in den Sommermonaten zurückzuführen ist, resultieren vermehrte Schadensmeldungen im IT-Bereich aus der höheren Anzahl mobiler Endgeräte.
Die Verwaltung plant keine generellen neuen Maßnahmen, prüft jedoch bei Bedarf individuelle Sicherungen wie verbesserte Beleuchtung, Einzäunungen oder Videoüberwachung. Elektronische Schließsysteme für Außentüren werden sukzessive eingesetzt. Für die Aufbewahrung mobiler Geräte stehen in Klassenräumen verschließbare Möglichkeiten zur Verfügung. Lehrkräfte erhalten regelmäßige Unterweisungen zu Themen wie Brandschutz oder Amoklagen sowie zur Bedienung technischer Systeme.
Die Sicherheit der Schulgebäude wird bei baulichen Planungen turnusmäßig geprüft, wobei akute Probleme über die allgemeine Bauunterhaltung behoben werden. Ein spezifisches Budget für diese Aufgabenstellung existiert nicht, und für die Ausstattung werden derzeit keine zusätzlichen Mittel benötigt.
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- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 5.10Verbleib des Antrags „Stadtratssitzung als Internet-Live-Stream“ (0613/23)Zur Vorlage · AF-938/2024 · Anfrage
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Die Wählergruppe Pro Hamm hat im Rahmen der Anfrage AF-938/2024 Fragen zum Verbleib des Antrags 0613/23 gestellt, welcher die Übertragung von Stadtratssitzungen per Internet-Live-Stream vorsieht. Die Anfrage richtet sich an den Oberbürgermeister und bittet die Stadtverwaltung um eine Beantwortung mehrerer Punkte.
Konkret wird gefragt, weshalb der im Juni 2023 gestellte Antrag bislang nicht behandelt wurde und warum er nicht auf der Tagesordnung für die kommende Ratssitzung im Oktober aufgeführt ist. Zudem wird nach dem Grund für das Fehlen des Antrags im stadtinternen Ratsinfo-System sowie nach dem aktuellen Stand einer möglichen Umsetzung gebeten. Die Wählergruppe möchte zudem erfahren, ob Gründe gegen eine solche Live-Übertragung in Hamm sprechen.
Die Begründung der Anfrage führt an, dass eine Internet-Übertragung das politische Interesse der Bevölkerung fördern und die Transparenz in der Kommunalpolitik erhöhen könne.
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- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 5.10.1Verbleib des Antrags „Stadtratssitzung als Internet-Live-Stream“ (0613/23)Zur Vorlage · AF-938/2024-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat in einer Stellungnahme zur Anfrage AF-938/2024-ST den aktuellen Status des Antrags 0613/23 erläutert, welcher die Internet-Live-Übertragung von Stadtratssitzungen zum Gegenstand hat. Der Rat der Stadt Hamm hatte die Beratung dieses Antrags in seiner Sitzung am 26. September 2023 zurückgestellt. Eine erneute Behandlung des Vorhabens ist für die Ratssitzung im Dezember geplant.
Hinsichtlich der rechtlichen Voraussetzungen gab die Verwaltung an, dass die Rahmenbedingungen für eine mögliche Umsetzung gegeben sind. Damit liegt die Entscheidung über die Einführung eines Live-Streams nun beim Rat. Auf die Frage nach der Nichtverfügbarkeit von Informationen im Ratsinformationssystem reagierte die zuständige Stelle mit dem Hinweis, dass die Übernahme der Daten aus dem alten System derzeit noch durchgeführt wird. Eine entsprechende Berichterstattung erfolgt, sobald dieser Vorgang abgeschlossen ist.
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- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 5.11Sprachkurse für Migranten in HammZur Vorlage · AF-939/2024 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Vorlage AF-939/2024 eine Anfrage an den Oberbürgermeister gerichtet, die Informationen zu Sprachkursen für Migranten in der Stadt umfasst. Die Fraktion bittet um eine detaillierte Aufschlüsselung der aktuellen Kursstandorte sowie der genutzten städtischen und nicht-städtischen Gebäude.
Die Anfrage umfasst zudem Fragen zur Anzahl der Teilnehmenden, deren Herkunftsländern und dem Geschlechterverhältnis innerhalb der Kurse. In Bezug auf die Kosten werden Informationen zu den Mietkosten für nicht-städtische Räumlichkeiten sowie zu den gesamten städtischen Ausgaben für Integrationskurse erbeten. Darüber hinaus werden Daten zur Abbruchquote, zur Erfolgsquote der Teilnehmenden und zur Anzahl der Unterrichtsausfälle pro Jahr angefordert.
Des Weiteren möchte die Fraktion Informationen über die notwendigen Qualifikationen der Lehrkräfte sowie über die durchschnittliche Wartezeit auf einen Kursplatz erhalten. Die Begründung der Anfrage bezieht sich auf die bestehende Verpflichtung zum Besuch von Integrationskursen für Menschen mit langfristigem Aufenthalt in Deutschland und verweist auf den gestiegenen Bedarf seit 2015.
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- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 5.11.1Sprachkurse für Migranten in HammZur Vorlage · AF-939/2024-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat eine Anfrage zu den Sprachkursen für Migranten in Hamm gestellt, auf die die Verwaltung nun Stellungnahme abgegeben hat. Die Kurse finden derzeit ausschließlich im Heinrich-von-Kleist-Forum statt. An diesen Kursen nehmen aktuell 111 Personen teil. Die größten Anteile der Teilnehmenden stammen aus Syrien (34 %), der Ukraine (14 %) und der Türkei (10 %), gefolgt von Afghanistan (8 %), dem Irak (7 %), Nigeria (5 %) und Marokko (5 %).
Die Kurse werden in städtischen Gebäuden durchgeführt, wodurch keine Mietkosten für nicht-städtische Räumlichkeiten anfallen. Die Integrationskurse werden durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gefördert und laufen mindestens kostendeckend. Die Abbruchquote liegt bei unter 2 %, während die Erfolgsquote der Teilnehmenden bei 98 % liegt. Unterrichtsausfälle treten nicht auf, da ausgefallene Stunden nachgeholt werden. Für die Lehrkräfte ist eine BAMF-Zulassung erforderlich. Während für verschiedene Kursanbieter keine einheitlichen Daten zur Wartezeit vorliegen, beträgt diese bei Angeboten der Volkshochschule zwischen einem und zwei Monaten. Die Geschlechterverteilung der Teilnehmenden liegt bei 44 % männlich und 56 % weiblich.
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- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 6.Verschiedenes