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Beschlussvorlage

Bebauungsplan Nr. 01.162 - An der Brändströmstraße - hier: Satzungsbeschluss

BV-1587/2024 01.10.2024 Stadtplanungsamt

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Hamm wird über den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 01.162 „An der Brändströmstraße“ beraten. Das Planungsgebiet umfasst ein etwa 1,1 Hektar großes Areal am östlichen Cityrand von Hamm, gelegen zwischen dem Wohnquartier Brändströmstraße/Wilhelminenstraße/Rietzgartenstraße, dem Datteln-Hamm-Kanal und dem Sportzentrum Ost.

Das Vorhaben sieht die Schaffung von etwa 35 Wohneinheiten auf einer ehemaligen Bundesliegenschaft vor. Geplant ist die Errichtung von 10 bis 12 Einzel- und Doppelhäusern mit zwei Vollgeschossen sowie eines Staffel- oder Sattdachgeschosses. Zudem sollen vier Mehrfamilienhäuser mit jeweils fünf bis sieben Wohneinheiten entstehen, die auf einer Tiefgarage errichtet werden. Die Entwicklung dient der wohnbaulichen Nutzung von Brachflächen im Sinne der Innenentwicklung.

Die Erschließung des motorisierten Verkehrs soll ausschließlich über eine öffentliche Stichstraße an der Kreuzung Brändströmstraße/Wilhelminenstraße erfolgen. Um den Parkdruck auf angrenzende Straßen zu vermeiden, muss der Stellplatzbedarf baugebietsintern abgedeckt werden. Der Bebauungsplan enthält zudem Vorgaben zur Klimaanpassung, wie etwa Begrünungsmaßnahmen und eine Begrenzung der Flächenversiegelung. Im Rahmen der bisherigen Beteiligungsverfahren sowie einer Bürgerversammlung wurden keine Einwände gegen die Planung erhoben.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 164 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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