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Beschlussvorlage

Bebauungsplan Nr. 01.162 - An der Brändströmstraße - hier: Satzungsbeschluss

BV-1587/2024 Stadtplanungsamt

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage BV-1587/2024 des Stadtplanungsamtes sieht die Verabschiedung der Satzung sowie der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 01.162 „An der Brändströmstraße“ vor. Das betroffene Areal umfasst etwa 1,1 Hektar im östlichen Cityrandbereich der Stadt Hamm und liegt zwischen der Brändströmstraße, der Wilhelminenstraße, dem Datteln-Hamm-Kanal und dem Sportzentrum Ost. Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebiets zur Schaffung von Wohnraum.

Das Vorhaben sieht die Errichtung von circa 35 Wohneinheiten vor, die sich aus zehn bis zwölf Einzel- und Doppelhäusern sowie vier Mehrfamilienhäusern mit Tiefgaragen zusammensetzen. Die bauliche Nutzung soll durch die Festsetzungen des Plans eine geordnete Wohnbebauung ermöglichen, wobei Vorgaben zur Begrünung und zur Begrenzung der Flächenversiegelung enthalten sind. Das Verfahren wird nach den Bestimmungen des § 13a BauGB beschleunigt durchgeführt.

Der Beratungsprozess der Vorlage umfasste die Bezirksvertretung Hamm-Mitte, den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie den Hauptausschuss. Der Rat der Stadt Hamm hat die Festsetzungen in der Sitzung am 1. Oktober 2024 beschlossen. Mit der anschließenden öffentlichen Bekanntmachung erlangt der Bebauungsplan Rechtskraft. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.

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