Ausschuss für Familie, Kinder- und Jugendhilfe hier: Wahl eines stellvertretenden beratenden Mitgliedes
✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage BV-16lar37/2024 wird die Wahl eines stellvertretenden beratenden Mitglieds für den Ausschuss für Familie, Kinder- und Jugendhilfe thematisiert. Auf Vorschlag der Arbeitsgemeinschaft Frühkindliche Bildung soll eine Person als neues stellvertretendes beratendes Mitglied in das Gremium berufen werden.
Die Grundlage für diesen Vorgang bildet die Satzung für das Jugendamt der Stadt Hamm. Diese sieht vor, dass den Sprechern und Sprecherinnen der Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VII die Funktion als beratende Mitglieder im Ausschuss zukommt. Aufgrund eines Wechsels in der stellvertretenden Leitung der Arbeitsgemeinschaft Frühkindliche Bildung ist eine Neubesetzung des Postens erforderlich. Die neue stellvertretende Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft soll die Nachfolge des bisherigen stellvertretenden beratenden Mitglieds antreten.
Mit dem vorgeschlagenen Beschluss wird die personelle Veränderung innerhalb der Arbeitsgemeinschaft im Ausschuss für Familie, Kinder- und Jugendhilfe formalisiert. Es sind keine finanziellen Auswirkungen durch diese Wahl vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 01.10.2024kein Ergebnis hinterlegt
- 30.09.2024kein Ergebnis hinterlegt