Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 und Verwendung des Jahresüberschusses
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 feststellen. Die Grundlage für diesen Beschluss bilden die Prüfberichte der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Schüllermann und Partner AG sowie des Rechnungsprüfungsamtes. Beide Instanzen gaben uneingeschränkte Bestätigungsvermerke ab, womit die ordnungsgemäße Buchführung und ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt bestätigt wurden.
Der Jahresabschluss weist eine Bilanzsumme von 1.644.736.134,62 Euro auf. Das daraus resultierende Jahresergebnis beläuft sich auf 39.413.256,78 Euro. Im Rahmen der Vorlage wird der Rat zudem ermächtigt, diesen Jahresüberschuss in Höhe von rund 39,4 Millionen Euro der Ausgleichsrücklage zuzuführen. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat bereits im September 2024 empfohlen, den notwendigen Feststellungsbeschluss zu fassen und die vorliegenden Prüfberichte zu übernehmen.
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Beratungsfolge
- 01.10.2024kein Ergebnis hinterlegt
- 30.09.2024kein Ergebnis hinterlegt