Beteiligung der Stadt Hamm im Rahmen von bergrechtlichen Planverfahren 1. Zentrale Wasserhaltung Haus Aden; Abschlussbetriebsplanergänzung Optimiertes Annahmeniveau 2. Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme zu gewerblichen Zwecken für ein Feld "Metropole Ruhr"
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-1640/2024 des Stadtplanungsamtes befasst sich mit der Stellungnahme der Stadt Hamm zu zwei bergrechtlichen Planverfahren. Der erste Gegenstand ist die Abschlussbetriebsplanergänzung zur zentralen Wasserhaltung Haus Aden durch die RAG. Ziel ist die Anhebung des Grubenwasserstands von derzeit etwa -720 m NHN auf bis zu -380 m NHN. Vorliegende Gutachten weisen auf mögliche Bodenhebungen von bis zu 0,3 Metern sowie Risiken durch Methanausgasungen hin, welche die Standsicherheit von Gebäuden, Brücken, Autobahnen und der Infrastruktur beeinträchtigen könnten. Die Verwaltung empfiehlt, der entsprechenden Stellungnahme gemäß § 54 Abs. 2 BBergG nicht zuzustimmen, da Verantwortlichkeiten und Maßnahmen bei Grenzwertüberschreitungen unklar seien. Erforderlich seien Ergänzungen zu Haftungsfragen, Monitoringkonzepten und Baumaßnahmen sowie die Einpflege von Daten in das städtische GIS-System. Die RAG soll Präventivmaßnahmen tragen und die Haftung für mögliche Bergschäden verbindlich festlegen.
Der zweite Gegenstand betrifft den Antrag der DMT GmbH & Co. KG, der E.ON Business Solutions Deutschland GmbH und der Deutschen ErdWärme GmbH auf Erteilung einer Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme im Feld „Metropole Ruhr“. Gegen dieses Vorhaben werden keine Bedenken erhoben. Die Erlaubnis ist auf fünf Jahre befristet und umfasst drei bis vier Aufsuchungsbohrungen. Die Stadt fordert die frühzeitige Einbindung der Stadtwerke Hamm sowie die Vermeidung von Schäden durch Ausgasungen, Erschütterungen oder Bodenveränderungen. Bohrungen in Straßen oder öffentlichen Grünflächen sind abzulehnen. Finanzielle Auswirkungen für die Stadt werden nicht verzeichnet.
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Beratungsfolge
- 01.10.2024kein Ergebnis hinterlegt
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