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Beschlussvorlage

Bildung eines Wahlausschusses für die Kommunalwahl 2025 (Kommunalwahlausschuss)

BV-1654/2024 01.10.2024 Referat für Rats- und Protokollangelegenheiten

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Bildung eines Wahlausschusses für die anstehende Kommunalwahl 2025 vorgelegt. Gemäß der Vorlage BV-1654/2024 soll der Ausschuss aus dem Wahlleiter als Vorsitzendem sowie zehn Beisitzern und deren Stellvertretungen bestehen. Diese Zusammensetzung entspricht der Struktur, die bereits bei vorangegangenen Kommunalwahlen angewandt wurde.

Der Prozess zur Besetzung des Ausschusses ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Sofern sich die Ratsmitglieder auf einen einheitlichen Wahlvorschlag einigen können, ist für die Annahme dieses Vorschlags ein einstimmiger Beschluss des Rates erforderlich. Falls kein einheitlicher Wahlvorschlag zustande kommt, erfolgt die Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl unter Anwendung des Hare/Niemeyer-Verfahrens in einem Wahlgang. Die rechtliche Grundlage für die Bildung des Wahlausschusses bilden das Kommunalwahlgesetz sowie die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalien.

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