Bebauungsplan Nr. 03.103 – Am Langewanneweg – hier: 1. Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 03.103 – Am Langewanneweg – 2. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB 3. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 03.024 – Gewerbegebiet Langewanneweg –
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-1584/2024 sieht die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 03.103 „Am Langewanneweg“ vor. Das Vorhaben umfasst neben dem Aufstellungsbeschluss für das neue Plangebiet auch die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 03.024 für das Gewerbegebiet Langewanneweg aus dem Jahr 1990.
Der geplante Bebauungsplan umfasst eine Fläche von etwa 11,2 Hektar in der Gemarkung Berge. Ziel der Neuregelung ist es, planungsrechtliche Grundlagen für die Entwicklung im Bereich des Langewanneweges zu schaffen. Dies soll sowohl potenzielle gewerbliche Erweiterungen als auch Neuplanungen im Bereich von Wohnbebauung oder Mischgebieten abdecken. Die Aufstellung erfolgt, da die Festsetzungen des bisherigen Bebauungsplans Nr. 03.023 nicht mehr den aktuellen städtebaulichen Anforderungen entsprechen.
Der Geltungsbereich erstreckt sich östlich und westlich des Langewanneweges zwischen der Bahnlinie Hamm-Soest und angrenzenden Flurstücken. Während der Flächennutzungsplan für den östlichen Teil gewerbliche Nutzungen vorsieht, sind für den westlichen Bereich Wohnbauflächen, Gemeinbedarfsflächen sowie Grünflächen vorgesehen. Im Rahmen des Verfahrens sollen zudem Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung gemäß dem kommunalen Klimaaktionsplan der Stadt Hamm berücksichtigt werden.
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