Änderung der Richtlinien für den Betreuten Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen in der Stadt Hamm sowie Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens ab 2024 ff
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll die Änderung der Richtlinien für den Betreuten Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen sowie die Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens beschließen. Hintergrund ist die Einstellung des Betriebes durch den Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) zum 30. Juni 2024 infolge einer Insolvenz. Da aus rechtlichen Gründen zur Förderung des Wettbewerbs und der mobilen Teilhabe eine Vielzahl geeigneter Fahrdienstleister zur Verfügung stehen muss, beabsichtigt die Verwaltung, das Verfahren neu zu gestalten.
Mit dem Beschluss wird die Verwaltung beauftragt, die bisherigen Richtlinien zu novellieren und ein Verfahren zur Akquise weiterer Anbieter einzuleiten. Für den Zeitraum ab 2025 ist ein jährliches Finanzvolumen von maximal 140.000 Euro vorgesehen, welches sich aus Mitteln des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) und städtischen Mitteln zusammensetzt. Der städtische Eigenanteil beläuft sich dabei auf jährlich 12.000 Euro.
Die neuen finanziellen Konditionen sehen für eine einfache Fahrt innerhalb Hamm einen Betrag von 39,33 Euro vor, während Tragefahrten mit 64,31 Euro vergütet werden. Zusätzlich wird eine Grundgebühr von 3,00 Euro pro Fahrt erhoben, wobei Befreiungsmöglichkeiten bestehen. Zukünftige Preisanpassungen sollen sich am jährlichen Verbraucherpreisindex orientieren und jeweils zum 1. Januar eines Jahres überprüft werden.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 01.10.2024kein Ergebnis hinterlegt
- 30.09.2024kein Ergebnis hinterlegt
- 23.09.2024kein Ergebnis hinterlegt
- 19.09.2024kein Ergebnis hinterlegt
- 17.09.2024kein Ergebnis hinterlegt