Vorbereitende Untersuchungen nach § 165 Abs. 4 BauGB im Bereich "Südlich Haltepunkt Westtünnen"
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll über die Durchführung vorbereitender Untersuchungen im Bereich „Südlich Haltepunkt Westtünnen“ entscheiden. Ziel des Vorhabens ist es, die Festlegungsvoraussetzungen für einen städtebaulichen Entwicklungsbereich gemäß § 165 BauGB zu ermitteln. Das Untersuchungsgebiet in Hamm-Rhynern umfasst etwa 54 Hektar und ist für eine wohnbauliche Entwicklung vorgesehen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Untersuchungen durchzuführen und dabei gegebenenfalls externe Dienstleister oder die NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH einzubinden. Die Kosten für diese Maßnahmen werden auf 440.000 Euro geschätzt. Eine Finanzierung soll über ein Darlehen der NRW.BANK im Rahmen des Programms „Kooperative Baulandentwicklung“ angestrebt werden, wobei der Beginn der Untersuchungen von der gesicherten Finanzierung abhängt.
Im Fokus steht die Klärung der Flächenverfügbarkeit, um eine Entwicklung entweder durch Einigungen mit den Grundstückseigentümern oder über eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme zu realisieren. Die Verwaltung ist zudem ermächtigt, alle erforderlichen Anträge zu stellen und die Mitwirkungsbereitschaft von Eigentümern, Mietern sowie Pächtern im betroffenen Gebiet zu fördern.
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Beratungsfolge
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