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Beschlussvorlage

2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 04.012 - Schieferstraße - hier: Aufstellungsbeschluss

BV-1626/2024 01.10.2024 Stadtplanungsamt

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Hamm soll über die Aufstellung der zweiten Änderung des Bebauungsplans Nr. 04.012 – Schieferstraße – entscheiden. Das Vorhaben umfasst ein etwa 13 Hektar großes Gebiet im Stadtbezirk Pelkum, das sich in der Gemarkung Wiescherhöfen befindet. Mit dem Beschluss wird die Einleitung des Verfahrens sowie die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung beantragt. Das Verfahren soll als beschleunigtes Aufstellungsverfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden.

Der Planungsanlass ist die geplante Nachnutzung des nahegelegenen Rangierbahnhofs als „MultiHub Westfalen“. Dieser multimodale Logistikknoten soll den Schienengüterverkehr stärken und Synergien für das angrenzende Gewerbegebiet nutzen. Ziel der Änderung ist eine qualitative Aufwertung der gewerblichen und städtebaulichen Struktur im Gebiet Schieferstraße. Dabei sollen die planungsrechtlichen Vorgaben hinsichtlich der Art der zulässigen Gewerbebetriebe neu strukturiert werden. Ein Fokus liegt auf der Förderung von produzierendem Gewerbe sowie bahnaffinen Unternehmen, während flächenintensive Nutzungen ohne direkten Bezug zum Logistikstandort, wie etwa reine Lagerhäuser, ausgeschlossen werden sollen. Zudem soll die Planung Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen berücksichtigen.

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