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Beschlussvorlage

Bebauungsplan Nr. 03.023 – Langewanneweg I – hier: 1. Aufhebung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 03.023 – Langewanneweg I – 2. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB

BV-1583/2024 01.10.2024 Stadtplanungsamt

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Hamm plant die Aufhebung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 03.023 – Langewanneweg I. Das betroffene Gebiet umfasst etwa 33,83 Hektar in der Gemarkung Berge, südlich der Bahnstrecke Hamm-Soest. Mit der Vorlage wird zudem die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß den gesetzlichen Vorgaben beantragt.

Nach Angaben der zuständigen Fachabteilung entsprechen die Festsetzungen des aus dem Jahr 1974 stammenden Bebauungsplanes nicht mehr den aktuellen städtebaulichen Anforderungen. Die ursprünglichen Ziele, wie die Entwicklung von Gewerbeflächen oder die Realisierung einer Verbindungsstraße zwischen Wiescherhöfen und Westtünnen, wurden in den vergangenen Jahrzehnten nicht umgesetzt. Zudem wird die geplante Straßentrasse aus heutiger Sicht als nicht mehr erforderlich eingestuft. Durch die Aufhebung soll die planungsrechtliche Grundlage für zukünftige Vorhaben verbessert werden, wobei Entscheidungen künftig auf Basis der Regelungen des Baugesetzbuches für Innen- und Außenbereiche getroffen werden sollen.

Parallel zum Aufhebungsverfahren wird für einen Teilbereich der Bebauungsplan Nr. 03.103 – Am Langewanneweg – neu aufgestellt. Das Verfahren umfasst eine Umweltprüfung sowie die Berücksichtigung des Artenschutzes. Die öffentliche Beteiligung soll im Rahmen von Besprechungsmöglichkeiten bei der Verwaltung stattfinden. Der Rat der Stadt Hamm wird über die Vorlage entscheiden.

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