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Stellungnahme

Anfrage zu politischen Beiräten/ Gremien/ Gesellschafterversammlungen

AF-909/2024-ST 01.10.2024 Amt für Konzernsteuerung

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der AfD-Fraktion zur Existenz und Sitzungshäufigkeit von politischen Beiräten, Gremien und Gesellschafterversammlungen in Hamm reagiert. Die Anfrage bezog sich auf die Anzahl bestehender Gremien sowie deren Konstituierung und Tagungsrhythmus in der aktuellen Legislaturperiode.

Die Stadt Hamm ist an 59 Gesellschaften in der Rechtsform einer GmbH beteiligt. Das verpflichtende Gremium dieser Gesellschaften ist die Gesellschafterversammlung. Ein Aufsichtsrat ist lediglich bei den Stadtwerken obligatorisch, während er bei anderen Gesellschaften fakultativ bleibt. Über Gesellschaftsverträge besteht zudem die Möglichkeit, Beiräte als beratende Organe einzusetzen. Bei den zwei beteiligten Anstalten öffentlichen Rechts (AöR) stellt der Verwaltungsrat das verpflichtende Gremium dar.

Sämtliche genannten Gremien haben sich gemäß den gesetzlichen und satzungsgemäßen Regelungen ordnungsgemäß konstituiert. Die Gesellschafterversammlungen der GmbHs tagen in der Regel zweimal pro Jahr, wobei die erste Sitzung bis zum 31. August zur Feststellung des Jahresabschlusses dient und die zweite Sitzung den Wirtschaftsplan für das Folgejahr beschließt. Der Verwaltungsrat der AöR tagt mindestens zweimal jährlich. Die Organisation und Durchführung der Sitzungen obliegt den jeweiligen Gesellschaften bzw. Anstalten. Gemäß dem Public Corporate Governance Kodex für den Konzern Stadt Hamm sind die entsprechenden Sitzungsunterlagen der Konzernsteuerung vorzulegen.

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Beratungsfolge