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Stellungnahme

Resolution gegen das neue Kommunalwahlgesetz NRW

AT-806/2024-ST 01.10.2024 Amt für gesamtstädtische Steuerung

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Ratsgruppen Pro Hamm und BSW haben im Rahmen des Antrags AT-806/2024-ST eine Resolution gegen das neue Kommunalwahlgesetz in Nordrhein-Westfalen beantragt. Diese soll vom Rat der Stadt Hamm verabschiedet und an die Fraktionen im Landtag sowie an die Landesregierung weitergeleitet werden.

Der Antrag beanstandet insbesondere die Regelungen zur Sitzzuteilung. Nach Ansicht der Antragstellenden stehen diese nicht im Einklang mit den Grundsätzen der Chancengleichheit und der Gleichheit der Wahl, wie sie im Grundgesetz und in der Landesverfassung verankert sind. Die Ratsgruppen fordern die Landesregierung aus CDU, Bündnis 90/Die Grünen und SPD dazu auf, die vorgenommenen Änderungen zurückzunehmen und ein Verfahren zur Sitzzuteilung wiederherzustellen, das die Vielfalt der Wählerinnen und Wähler angemessen repräsentiert. Zudem wird gefordert, Maßnahmen zu unterlassen, welche kleine Parteien und Wählerinitiativen gegenüber größeren politischen Gruppierungen benachteiligen könnten.

Die Verwaltung nimmt in ihrer Stellungnahme zu dem Antrag keinen inhaltlichen Standpunkt ein. Sie weist darauf hin, dass die angesprochenen Fragen Gegenstand eines laufenden Verfahrens vor dem Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen sind. Zu verfassungsrechtlichen Verfahren, die nicht im Kontext der kommunalen Spitzenverbände geführt werden, äußert sich die Verwaltung nicht.

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