Entlastung des Oberbürgermeisters für das Haushaltsjahr 2023
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll über die Entlastung des Oberbürgermeisters für das Haushaltsjahr 2023 entscheiden. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, dass die Ratsmitglieder dem Oberbürgermeister die Entlastung vorbehaltlos erteilen. Grundlage für diesen Vorschlag ist der vorgelegte Jahresabschluss sowie die vorgenommene Prüfung der Haushaltsführung.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 4. September 2024 den Bericht der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Schüllermann und Partner AG zur Prüfung des Jahresabschlusses 2023 beraten. Das Gremium hat sich dem Ergebnis der Prüfung angeschlossen und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk übernommen. Der Ausschuss hatte bereits zuvor die Empfehlung an die Ratsmitglieder ausgesprochen, die Entlastung zu erteilen.
Im Verfahren wird darauf hingewiesen, dass dem Oberbürgermeister bezüglich seiner eigenen Entlastung kein Stimmrecht zusteht. Die Beschlussfassung über die Entlastung ist zudem von der Feststellung des Jahresabschlusses und der Behandlung des Jahresergebnisses zu trennen.
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Beratungsfolge
- 01.10.2024kein Ergebnis hinterlegt
- 30.09.2024kein Ergebnis hinterlegt