1. Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Inanspruchnahme des Fachbereiches Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Kreises Unna 2. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant den Abschluss einer neuen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Kreis Unna zur Inanspruchnahme des Fachbereichs Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung. Die Zusammenarbeit zwischen beiden Kommunen besteht bereits seit 1964, wobei die letzte vertragliche Aktualisierung im Jahr 2003 stattfand.
Die Neuregelung umfasst insbesondere eine Anpassung der Abrechnungsmodalitäten. Künftig sollen Personal-, Gemein- und Sachkosten auf Grundlage des aktuellen KGSt-Gutachtens „Kosten eines Arbeitsplatzes“ abgerechnet und von der Stadt Hamm erstattet werden. Die Kosten beziehen sich auf bestimmte Planstellen und Stellenanteile. Für den städtischen Haushalt werden dadurch jährliche Aufwendungen in Höhe von 680.000 Euro veranschlagt.
Zudem wird die Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung beantragt. Da die nächste Sitzung des Rates erst am 1. Oktober 2024 anberaumt ist, soll die Entscheidung vorab erfolgen. Dies dient der Sicherstellung der Rechtsgrundlage für Mehraufwendungen, die bei einer Fälligkeit vor dem Ratstermin entstehen könnten. Der Kreisausschuss des Kreises Unna hat bereits einer Eilentscheidung zugestimmt. Nach Unterzeichnung der Vereinbarung ist eine Genehmigung durch die Bezirksregierung Arnsberg vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 01.10.2024kein Ergebnis hinterlegt
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