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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A.Beschlussfassung durch den Rat
- 1.Anträge zur Niederschrift über Teil I der Sitzung des Rates am 01.10.2019, Nr. 0644/19
- 2.Anträge zur Niederschrift über Teil I der Sitzung des Rates am 10.12.2019, Nr. 0667/19
- 3.Anträge zur Niederschrift über Teil I der Sitzung des Rates am 17.12.2019, Nr. 0668/20
- 4.Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung Genehmigung von Dienstreisen hier: Fahrt nach Toul/FrankreichZur Vorlage · 2136/19_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss hat im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung die Genehmigung für eine Dienstreise der Bezirksvertretung Hamm-Mitte nach Toul in Frankreich erteilt. Die Reise fand im Zeitraum vom 17. bis 18. Januar 2020 statt.
An der Delegation der Bezirksvertretung nahmen der Bezirksvorsteher, der stellvertretende Bezirksvorsteher sowie ein Bezirksvertreter teil. Anlass der Fahrt war die Verleihung der Bezirksmedaille des Stadtbezirks Hamm-Mitte an den Bürgermeister der Partnerstadt Toul. Die Durchführung der Reise erfolgte mit einem städtischen Dienstwagen.
Da die reguläre Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses erst am 16. März 2020 anberaumt war, wurde die Entscheidung aufgrund der zeitlichen Notwendigkeit als Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 2 der Gemeindeordnung behandelt und genehmigt. Finanzielle Auswirkungen der Reise werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 17.03.2020 · Rat
- 16.03.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 5.Projekt Kanalquartier Hier: Objekt B, Ausbau des Nordringparks als qualitätsvolle Verbindung zwischen dem Innenstadtkern und der Wasserkante des Datteln-Hamm-KanalsZur Vorlage · 2101/19_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen des Projektes „Kanalquartier“ einen Beschlussvorschlag für den Ausbau des Nordringparks vorgelegt. Ziel der Maßnahme ist es, eine hochwertige, fußläufige Verbindung zwischen dem Innenstadtkern und der Wasserkante des Datteln-Hamm-Kanals zu schaffen. Die Planung basiert auf dem Entwurf des Wettbewerbsgewinners „Kanalkante“ und soll die Aufenthaltsqualität im Park durch eine Neugestaltung der Freiräume erhöhen.
Der geplante Ausbau umfasst die Errichtung einer Treppen- und Rampenverbindung zur Museumsstraße sowie die Installation von Sitzstufen und modernen Lichtstelen. Ein zentrales Element ist ein farblich abgesetztes Leitband, das als Blindenleitsystem fungiert und die Nord-Süd-Ausrichtung des Parks unterstreicht. Im Bereich der ehemaligen Lippeschleuse sollen neue Spielbereiche mit Bezug zur Schifffahrt entstehen, ergänzt durch eine Calisthenics-Anlage für Outdoor-Fitness sowie ein Wasserspiel am Lippe-Altarms. Um Nutzungskonflikte zu vermeiden, wird die Radwegführung westlich um den Park herum verlegt.
Die finanziellen Auswirkungen für den Zeitraum 2020 bis 2022 belaufen sich auf Auszahlungen in Höhe von 2.060.000 Euro. Davon werden 1.648.000 Euro durch die Städtebauförderung NRW (Programm „Zukunft Stadtgrün“) übernommen, sodass sich der städtische Eigenanteil auf 412.000 Euro beläuft. Die Umsetzung des Projekts steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung.
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Beratungsfolge
- 17.03.2020 · Rat
- 16.03.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 12.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 10.03.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- 6.Mobilitätsentwicklungskonzept Metropole Ruhr: Stellungnahme der Stadt HammZur Vorlage · 2118/19_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Stellungnahme zum Regionalen Mobilitätsentwicklungskonzept der Metropole Ruhr vorgelegt. Der Entwurf des Regionalverbandes Ruhr (RVR) analysiert die regionale Verkehrssituation und entwickelt Handlungsfelder sowie Modellprojekte für verschiedene Verkehrsarten, darunter den ÖPNV, Radverkehr, Wirtschaftsverkehr und Logistik.
Die Stadt Hamm nimmt den Entwurf des Konzepts zustimmend zur Kenntnis und beabsichtigt, die eigene Stellungnahme an den RVR zu übermitteln. In der Stellungnahme wird die Verwaltung dazu angehalten, den RVR zur Koordination der Umsetzung sowie zur Sicherung der Finanzierung durch Förderanträge an Land und Bund aufzufordern. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Notwendigkeit, die ÖPNV-Kooperation am Ostrand des Ruhrgebiets als Modellprojekt zu fördern, um die Tarif- und Zuständigkeitsgrenzen zwischen dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) und dem NordWest/Sauerland-Verbund (NWL) zu überbrücken.
Die Stadt Hamm zeigt grundsätzliche Bereitschaft zur Mitwirkung an verschiedenen Modellprojekten. Hierzu zählen unter anderem die Realisierung von Mobilstationen an Bahnhöfen und in Ortsteilzentren, die Anbindung des Maxiparks an die IGA 2027, die digitale Ertüchtigung der Hammer Häfen sowie die Reaktivierung der Hamm-Osterfelder Bahn. Zudem werden die Erweiterung des Radwegenetzes und die Nachnutzung des Rangierbahnhofs als potenzielle Beteiligungsfelder angeführt. Die konkrete Ausgestaltung der Mitwirkung hängt von den jeweiligen Projektressourcen ab.
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Beratungsfolge
- 17.03.2020 · Rat
- 16.03.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 10.03.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- 10.03.2020 · Umweltausschuss
- 04.03.2020 · Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Innovation und Stadtmarketing
- 7.Märkisches Gymnasium Hamm, Sanierung der Fassade an der Sporthalle, BaubeschlussZur Vorlage · 2147/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Sanierung der Fassade der Sporthalle des Märkischen Gymnasiums beschlossen. Die Maßnahme erfolgt unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Umsetzung der Bauarbeiten unter Einbeziehung externer Büros durchzuführen.
Die Sanierung der Fassade ist eine Fortführung der seit 2016 laufenden Erneuerungsarbeiten am Schulgebäude. Aufgrund korrodierter Aufhängungen der vorhandenen Waschbetonplatten ist ein Austausch notwendig, um die Standsicherheit zu gewährleisten. Das neue Fassadensystem soll eine Vorhangfassade aus zementgebundenen Faserplatten umfassen, die in Konstruktion und Farbgestaltung dem bereits sanierten Schulgebäude entspricht. Die Arbeiten beinhalten zudem den Abbruch der alten Platten sowie eine Schadstoffsanierung, da die Klebebatzen der Wärmedämmung asbesthaltig sind. Das neue System wird eine 18 cm starke Mineralwolle-Dämmung sowie einen Graffiti-Schutz umfassen.
Zusätzlich ist die Sanierung des Pausengangs vorgesehen, der eine neue Dachdeckung und eine neue Unterdecke mit Beleuchtung erhält. Im Bereich der ehemaligen Hausmeisterwohnung wird eine Rampe zur barrierefreien Erreichbarkeit errichtet.
Die Gesamtkosten für die Sporthalle und den Pausengang belaufen sich auf 1.975.000 Euro, während die Kosten für die Rampe 25.000 Euro betragen. Die Finanzierung erfolgt durch einen städtischen Eigenanteil von insgesamt 2.000.000 Euro, verteilt auf die Jahre 2020 und 2021. Der Baubeginn ist für die Sommerferien 2020 geplant, die Fertigstellung soll bis Ende der Osterferien 2021 erfolgen.
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Beratungsfolge
- 17.03.2020 · Rat
- 16.03.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 12.03.2020 · Schulausschuss
- 11.03.2020 · Sportausschuss
- 10.03.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- 8.Verschiedene Unterhaltungsmaßnahmen an Geh-/Radwegen und Fahrbahnen sowie Erneuerung der Nebenanlagen des Alten Uentroper Wegs zwischen Ostwennemarstraße und Braamer Straße.Zur Vorlage · 2170/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Durchführung verschiedener Unterhaltungsmaßnahmen an Geh- und Radwegen, Fahrbahnen sowie zur Erneuerung der Nebenanlagen am Alten Uentroper Weg vorgelegt. Die Maßnahmen umfassen die Erneuerung der Deckschicht an zahlreichen Gehwegen und Fahrradstraßen in verschiedenen Stadtbezirken, darunter die Hafenstraße, die Adenauerallee, die Marker Allee sowie die Heessener Straße. Die Kosten für diese Instandsetzungen belaufen sich auf 780.000 Euro.
Zusätzlich ist eine investive Grunderneuerung der Geh- und Radwege im Bereich des Alten Uentroper Wegs zwischen der Ostwennemarstraße und der Braamer Straße vorgesehen, wofür 160.000 Euro veranschlagt sind. Diese Maßnahme löst Anliegerbeiträge aus, wobei eine mögliche Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen in Höhe von 40.000 Euro vorgesehen ist.
Ein weiterer Teil der Vorlage betrifft die Erneuerung der Fahrbahndeckschicht an Straßen wie der Neuen Bahnhofstraße, dem Südring und der Großen Werlstraße mit einem Volumen von 430.000 Euro. Zudem sind Asphaltarbeiten im Kalteinbau in mehreren Straßenabschnitten mit einem Kostenumfang von 137.000 Euro geplant. Abschließend umfasst die Vorlage die Instandsetzung von Pflasterbefestigungen in verkehrsberuhigten Bereichen, etwa in der Stockumer Straße und am Am Schürbusch, mit Kosten von 70.000 Euro. Die Gesamtausgaben für die Maßnahmen werden mit 1.417.000 Euro (konsumtiv) und 160.000 Euro (investiv) beziffert. Die Umsetzung ist für die Jahre 2020 und 2021 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 17.03.2020 · Rat
- 16.03.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 12.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 12.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 11.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 10.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 10.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 10.03.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- 05.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 9.Schloss Oberwerries, Sanierung der Duschen im Kellergeschoss und Sanierung eines Gästezimmers (Haupthaus) BaubeschlussZur Vorlage · 2172/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 2172/20 den Baubeschluss für Sanierungsmaßnahmen am Schloss Oberwerries vorgelegt. Die geplanten Arbeiten umfassen die Erneuerung der Sammelduschen im Kellergeschoss sowie die Sanierung eines Gästezimmers im Haupthaus.
Im Kellergeschoss sollen die vorhandenen Duschanlagen aufgrund ihres Alterszustandes modernisiert werden. Die Maßnahme beinhaltet die Erneuerung der Ver- und Entsorgungsleitungen sowie den Einbau einer neuen Lüftungsanlage. Durch den Ausbau eines Vorraums soll zudem eine geschlechtsspezifische Trennung der Duschbereiche ermöglicht werden. Im ersten Obergeschoss ist die Sanierung des Gästezimmers Nummer 6 vorgesehen. Hierbei sollen die haustechnische Ausstattung sowie die Heizungs- und Sanitärleitungen ausgetauscht werden, um Schäden vorzubeugen. Die baulichen Maßnahmen umfassen unter anderem Abbrucharbeiten, Trockenbau, Elektroinstallationen sowie Maler- und Bodenbelagsarbeiten. Die Durchführung erfolgt in Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde und soll im laufenden Betrieb stattfinden.
Die geschätzten Gesamtkosten für das Bauvorhaben belaufen sich auf 130.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt durch den städtischen Eigenanteil aus vorhandenen Instandhaltungsrücklagen, sodass die Ergebnisrechnung des Jahres 2020 nicht belastet wird. Die Abwicklung der Maßnahmen obliegt dem Immobilienmanagement unter Einbeziehung externer Ingenieurbüros. Eine weiterführende Sanierung weiterer Gästezimmer ist für die langfristige Werterhaltung des Gebäudes geplant.
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Beratungsfolge
- 17.03.2020 · Rat
- 16.03.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 10.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 10.03.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- 10.Ausschreibung der arbeitsmedizinischen Betreuung der Beschäftigten der Stadt Hamm und des Kommunalen Jobcenters (AÖR)Zur Vorlage · 2209/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss hat der Verwaltung die Durchführung eines Vergabeverfahrens zur arbeitsmedizinischen Betreuung der Beschäftigten der Stadt Hamm und des Kommunalen Jobcenters (AöR) beauftragt. Die Leistung umfasst die medizinische Versorgung von etwa 2.700 Beschäftigten der Stadtverwaltung, 380 Beschäftigten des Kommunalen Jobcenters sowie der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr.
Die Stadtverwaltung ist aufgrund gesetzlicher Vorgaben, darunter das Arbeitssicherheitsgesetz sowie die Vorschriften der DGUV und der SVLFG, zur Bereitstellung arbeitsmedizinischer Leistungen verpflichtet. Da der bestehende Vertrag zum 30. Juni 2020 ausläuft, ist eine Neuausschreibung erforderlich. Die geplante Vertragslaufzeit beträgt zunächst zwei Jahre und verlängert sich bei ausbleibender Kündigung jeweils um weitere 24 Monate, bis eine maximale Gesamtlaufzeit von 72 Monaten erreicht ist.
Für den Zeitraum von sechs Jahren sind Aufwendungen in Höhe von 700.000 Euro veranschlagt, die vollständig durch den städtischen Eigenanteil gedeckt werden. Die entsprechenden Mittel stehen zur Verfügung. Das Rechnungsprüfungsamt hat im Vorfeld keine Bedenken gegen das Vorhaben angemeldet.
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Beratungsfolge
- 17.03.2020 · Rat
- 11.Ersatzbau für die Caritas Kita St. Ida, Karwinkelstr. 25, 59075 Hamm in Bockum-HövelZur Vorlage · 2164/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat hat den Ersatzbau für die Kindertageseinrichtung St. Ida in Hamm-Bockum-Hövel beschlossen. Das Vorhaben sieht vor, die bestehende Einrichtung des Caritasverbandes Hamm e.V. an ihrem bisherigen Standort durch einen Neubau zu ersetzen. Die neue Einrichtung soll nach aktuellen Planungen im Jahr 2021 in Betrieb gehen und Platz für bis zu 55 Kinder im Alter von vier Monaten bis zum Schuleintritt in drei Gruppen bieten. Das bisherige Angebot zur Betreuung von Schulkindern wird im Zuge der Umstrukturierung auslaufen.
Die Umsetzung erfolgt in einem Investorenmodell. Ein Investor errichtet das Gebäude und vermietet es an den Träger zu einem ortsüblichen und refinanzierbaren Mietzins für eine feste Laufzeit von 20 Jahren. Die Stadt wird den Mietvertrag durch eine Beitrittsklausel begleiten, um die langfristige Nutzung zu sichern. Während der Bauphase wird das Bestandsgebäude teilweise abgerissen, sodass eine vorübergehende Unterbringung in einer Containeranlage möglich ist.
Finanziell entstehen ab dem Jahr 2021 zusätzliche jährliche Aufwendungen in Höhe von 170.300 Euro, während die Erträge um 85.150 Euro steigen. Der städtische Anteil an den Betriebskosten beläuft sich auf 85.150 Euro pro Jahr. Die Verwaltung ist beauftragt, die Maßnahme in Kooperation mit den Beteiligten umzusetzen und die erforderlichen Verträge zu schließen. Zudem sollen anteilige Investitionszuschüsse des Landes beantragt werden.
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Beratungsfolge
- 17.03.2020 · Rat
- 16.03.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 11.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 10.03.2020 · Kinder- und Jugendhilfeausschuss
- 12.Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über die Ladenöffnung an Sonntagen in Hamm-Mitte im Jahr 2020 (Verkaufsoffene Sonntage)Zur Vorlage · 2174/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Erlassung einer ordnungsbehördlichen Verordnung über die Ladenöffnung an Sonntagen im Stadtbezirk Hamm-Mitte für das Jahr 2020 beschlossen. Die Verordnung ermöglicht die Öffnung von Verkaufsstellen jeweils im Zeitraum von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
Grundlage für die Entscheidung sind Anträge der Stadtmarketing Hamm GmbH sowie der Werbe- und Interessengemeinschaft Rhynern e.V. Für den Stadtbezirk Hamm-Mitte sind vier Termine vorgesehen: der 2. Mobilitätstag am 29. März, das Hammer GenussFest am 27. September, der Hamms Bunte Herbst am 25. Oktober sowie der Familien-Weihnacht am 13. Dezember. Ein Antrag für den Frühjahrszauber in Rhynern am 1. März wurde von der Verwaltung nach Prüfung der Sachgründe nicht positiv bewertet.
Die Verwaltung stützte den Beschluss auf die Bestimmungen des neuen Ladenöffnungsgesetzes NRW. Die Prüfung der Anträge erfolgte unter Berücksichtigung des öffentlichen Interesses, etwa zur Belebung der Innenstadt oder zur Stärkung des stationären Einzelhandels. Im Rahmen eines runden Tisches wurden die zuständigen Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, Kirchen sowie die Industrie- und Handelskammer sowie die Handwerkskammer einbezogen. Vertreter der Kirchen und der Gewerkschaft äußerten zwar grundsätzliche Bedenken gegen Sonntagsöffnungen, stimmten den geplanten Terminen im Innenstadtbereich jedoch zu. Die gesetzlichen Vorgaben bezüglich der maximalen Anzahl an Sonntagsöffnungen und der Ausschluss bestimmter Feiertage werden durch die Verordnung eingehalten.
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Beratungsfolge
- 17.03.2020 · Rat
- 16.03.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 12.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 13.Medienentwicklungsplan (MEP) 2020 – 2024 für die Stadt HammZur Vorlage · 2177/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2177/20_VL befasst sich mit dem Medienentwicklungsplan (MEP) 2020–2024 für die Stadt Hamm. Der Rat soll den vorliegenden Plan des Gutachters zur Kenntnis nehmen und die Verwaltung mit der Umsetzung der Empfehlungen beauftragen. Die Umsetzung der Maßnahmen zu Infrastruktur, Ausstattung, Support und Fortbildung steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung sowie der Genehmigung der Haushaltssanierungspläne.
Ein wesentlicher Bestandteil ist der Ausbau der digitalen Infrastruktur an städtischen Schulen durch Mittel aus dem Digitalpakt. Für die Glasfaseranbindung (WAN) sind bereits 53 von 59 Standorten angeschlossen. Zur strukturierten Vernetzung (LAN) sind Investitionen in Höhe von 1.300.000 € vorgesehen. Für die Ausstattung mit Endgeräten wird eine Quote von 1:5 für allgemeinbildende Schulen sowie 1:3 für Berufskollegs und Förderschulen angestreit. Die jährlichen Budgets für Endgeräte und Präsentationstechnik werden von 1,03 Mio. € auf 1,38 Mio. € erhöht, wobei der Ausstattungsturnus auf eine jährliche Erneuerung umgestellt wird.
Der IT-Schulsupport durch die Hammer IT Support GmbH (HITS) soll finanziell angepasst werden, wobei der Brutto-Zuschuss für 2020 auf 599.000 € und ab 2023 auf 716.914,71 € steigt. Im Medienzentrum ist zudem eine Aufstockung einer Teilzeitstelle vorgesehen. Die Gesamtkosten für den Zeitraum 2020–2024 werden auf 24.064.931 € kalkuliert, wovon ein erheblicher Teil durch Zuwendungen aus dem Digitalpakt gedeckt werden soll. Zur Kompensation eines Fehlbetrags bei der Vernetzung schlägt die Verwaltung eine Reduzierung der Ausgaben für die ergänzende Vernetzung auf 6.511.053 € vor.
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Beratungsfolge
- 17.03.2020 · Rat
- 16.03.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 12.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 12.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 12.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 12.03.2020 · Schulausschuss
- 11.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 10.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 10.03.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- 10.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 05.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 14.Angebot für Spiel, Sport und Begegnung auf dem „Exer“Zur Vorlage · 2186/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Beschlussvorlage 2186/20_VL einen Plan zur Neugestaltung eines Teilstücks der Baustraße auf dem ehemaligen Exerzierplatz vorgelegt. Ziel der Maßnahme ist es, eine multifunktionale Fläche für Spiel, Sport und Begegnung zu schaffen. Dabei wird auf den Rückbau eines Teilstücks der vorhandenen Baustraße verzichtet, sofern die Finanzierung gesichert ist.
Die asphaltierte Fläche mit den Maßen 4,0 mal 79,0 Meter soll künftig als Bewegungsfläche dienen. Durch die Installation einer Sitzreihe aus Natursteinquadern soll der Bereich strukturiert und die Aufenthaltsqualität gesteigert werden. Die Fläche zwischen der Sitzreihe und dem Denkmalhügel soll als Wildkräuterwiese mit elf neu gepflanzten Bäumen gestaltet werden. Die Nutzung als Rodelfläte soll dabei erhalten bleiben.
Die Kosten für die Umsetzung belaufen sich auf rund 22.000 Euro, wobei die Mittel aus der Finanzstelle für Wegebau in öffentlichen Grünflächen bereitstehen. Der Wert der bestehenden Baustraße wird mit etwa 30.000 Euro veranschlagt; diese geht nach Absprache mit der Wasserschifffahrtsverwaltung in das Anlagevermögen der Stadt Hamm über. Ein Mehraufwand für die künftige Grünflächenpflege wird nach Abschluss der Pflegephase der Bäume nicht erwartet. Der Beginn der Arbeiten war für das Frühjahr 2020 vorgesehen, nach Abschluss der Restarbeiten am Ahse-Düker. Belange des Bodendenkmalschutzes sind von der Maßnahme nicht betroffen.
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Beratungsfolge
- 17.03.2020 · Rat
- 16.03.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 12.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 11.03.2020 · Sportausschuss
- 10.03.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- 15.Umbau Jugendgästehaus „Sylverberg“Zur Vorlage · 2190/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat dem Umbau des Jugendgästehauses „Sylverberg“ zugestimmt. Die Umsetzung der Baumaßnahmen soll durch die Dienstleistungs- und Finanzierungsgesellschaft Hamm mbH (DFH) erfolgen. Hierfür werden der DFH im Rahmen einer Konzernfinanzierung insgesamt 3.500.000 Euro zur Verfügung gestellt. Um die organisatorische und finanzielle Abgrenzung zu gewährleisten, sollen das Grundstück sowie die Gebäude im Jahr 2020 zum Buchwert als Kapitaleinlage an die DFH übertragen werden. Die Kosten für den Grundstückskaufvertrag sowie dessen Durchführung werden von der DFH getragen.
Das Gebäude, dessen Außenfassade unter Denkmalschutz steht, wird derzeit vom Trägerverein im StadtSportBund Hamm e.V. unentgeltlich gepachtet. Ziel des Umbaus ist die Schaffung von 30 neuen, rollstuhl- und behindertengerechten Schlafplätzen sowie die Erweiterung der Gesamtkapazität von bisher 53 auf künftig 80 Betten. Durch die Modernisierung sollen zudem familienfreundliche Unterkünfte für Radwanderer sowie Angebote für externe Sportgruppen geschaffen werden. Die DFH wird mit dem Trägerverein einen langfristigen Pachtvertrag schließen, wobei die DFH eine an den Übernachtungszahlen orientierte Umsatzmiete erhält. Die Planung der Planungsleistungen ist ab Herbst 202<0xE2><0x80><0xAF>0 vorgesehen, während die Ausführung der Maßnahmen ab 202<0xE2><0x80><0xAF>1 beginnen und voraussichtlich bis zum Beginn der Saison 202<0xE2><0x80><0xAF>2 abgeschlossen sein soll.
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Beratungsfolge
- 17.03.2020 · Rat
- 16.03.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 11.03.2020 · Sportausschuss
- 10.03.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- 05.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 16.Gründung der Klimaschutz- und Energie Hamm gGmbHZur Vorlage · 2198/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Gründung der Klimaschutz- und Energie Hamm gGmbH beschlossen. Das neue Unternehmen soll zum 1. Mai 2020 als Tochtergesellschaft der Stadt Hamm mit einem Anteil von 51 % sowie der Stadtwerke Hamm GmbH mit einem Anteil von 49 % ins Leben gerufen werden. Das Stammkapital der Gesellschaft beläuft sich auf 25.000 Euro. Ziel der Gründung ist es, die Senkung klimaschädlicher Emissionen sowie die Förderung erneuerbarer Energien voranzutreiben. Die strategische Umsetzung soll unter Einbeziehung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Hamm mbH sowie der lokalen Hochschullandschaft erfolgen.
Die Vertretung der Stadt Hamm in der Gesellschafterversammlung der neuen Gesellschaft setzt sich aus dem Oberbürgermeister oder einer von ihm benannten Person sowie Vertretern der CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen zusammen. Die Geschäftsführung der gGmbH soll durch zwei Personen besetzt werden, wobei ein Vertreter der Stadtverwaltung und ein Vertreter der Stadtwerke Hamm GmbH zur Bestellung vorgesehen sind.
Die finanzielle Ausstattung der Gesellschaft erfolgt durch einen Anteil an der Stammeinlage in Höhe von 12.750 Euro im Jahr 2020. Ab 2020 ist ein jährlicher Betriebskostenzuschuss von 200.000 Euro durch die Stadt Hamm sowie ein gleich hoher Zuschuss durch die Stadtwerke Hamm GmbH vorgesehen. Zur Umsetzung des kommunalen Klimaaktionsplans ist die Ausschreibung einer Agentur geplant. Für die Revitalisierung von Niedermoorflächen sind bereits im Jahr 2020 Mittel in Höhe von 42.000 Euro für die Erarbeitung von Maßnahmenvorschlägen vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 17.03.2020 · Rat
- 16.03.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 10.03.2020 · Umweltausschuss
- 17.Gründung eines Beirates für Klimaschutz und Energie als Beratungsgremium der Klimaschutz und Energie Hamm gGmbHZur Vorlage · 2201/20_VL · Beschlussvorlage
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Der Rat der Stadt Hamm hat die Gründung eines Beirates für Klimaschutz und Energie beschlossen. Dieses Gremium dient als Beratungsorgan für die Geschäftsführung der Klimaschutz und Energie Hamm gGmbH. Die Aufgaben des Beirates umfassen die Beratung in Fragen der konzeptionellen Weiterentwicklung der Gesellschaft sowie in Themenbereichen des Klimaschutzes, der Umwelt und der Energie. Zudem soll der Beirat Maßnahmen vorschlagen, die für eine positive Entwicklung als notwendig und zweckmäßig erachtet werden. Die Geschäftsführung der Klimaschutz und Energie Hamm gGmbH ist dabei nicht an die Empfehlungen des Beirates gebunden.
Die Zusammensetzung des Beirates sieht Vertreter aus verschiedenen politischen Fraktionen vor, darunter die CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke, FDP sowie Pro Hamm. Zudem werden Vertreter des Konzerns Stadt Hamm entsandt, darunter der Stadtbaurat, der Stadtrechtsrat sowie Vertretungen des Oberbürgermeisteramtes, der Stadtwerke Hamm, der HammGenossenschaft (HgB) und der Westfälischen Heimat (WFH). Darüber hinaus sind verschiedene Verbände und Institutionen berechtigt, Vertreter zu entsenden, darunter die Hochschule Hamm Lippstadt, der NABU Hamm e.V., das Klimabündnis Hamm, Fridays for Future, die Industrie und Handelskammer, die Kreishandwerkerschaft, der Deutsche Gewerkschaftsbund sowie der Bund deutscher Baumeister. Die Regelungen zu Vorsitz, Einberufung und Beschlussfassung werden in einer Geschäftsordnung festgelegt. Der Rat ist zudem für die Bestimmung des Vorsitzenden des Beirates zuständig.
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Beratungsfolge
- 17.03.2020 · Rat
- 16.03.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 10.03.2020 · Umweltausschuss
- 18.Überörtliche Prüfung der Stadt Hamm durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (gpaNRW)Zur Vorlage · 2182/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Sitzung am 17. März 2020 der Stellungnahme gegenüber der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (gpaNRW) und der Aufsichtsbehörde zu den Ergebnissen der überörtlichen Prüfung zugestimmt. Die Prüfung, die sich insbesondere auf die Jahre 2017 und 2018 bezog, untersuchte verschiedene Verwaltungsbereiche wie die Finanzen, die Zahlungsabwicklung, die Hilfe zur Pflege, die Grundsicherung für Arbeitssuchende, die Bauaufsicht, das Friedhofswesen sowie die Verkehrsflächen. Zudem wurden Kennzahlen zu weiteren Feldern wie dem Einwohnermeldeamt, dem Wohngeld und der Schulverwaltung berücksichtigt.
Die Ergebnisse der Prüfung im interkommunalen Vergleich mit anderen kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen fielen insgesamt positiv aus. Der Bericht hebt unter anderem eine im Vergleich niedrige Verschuldung bei gleichzeitigen Konsolidierungserfolgen sowie eine effiziente Zahlungsabwicklung und eine funktionierende Bauaufsicht hervor. Auch die kostendeckende Bewirtschaftung der Friedhöfe und die wirtschaftliche Leistungserbringung im Bereich der Hilfe zur Pflege wurden als positive Aspekte angeführt.
Die Verwaltung wurde beauftragt, die im Prüfbericht enthaltenen Vorschläge zu prüfen und notwendige Maßnahmen im Rahmen der nächsten Haushaltsplanung dem Rat zur Entscheidung vorzulegen. Die Stadt prüft zudem, inwieweit weitere Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung aus den Ergebnissen abgeleitet werden können. Aufgrund einer Änderung der Gemeindeordnung NRW erfolgt die Beschlussfassung über die Stellungnahme nun erstmals in einer öffentlichen Sitzung.
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Beratungsfolge
- 17.03.2020 · Rat
- 16.03.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 27.02.2020 · Rechnungsprüfungsausschuss
- 19.Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2019 der Stadt HammZur Vorlage · 2203/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2203/20_VL der Stadt Hamm enthält den Entwurf des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2019. Der Entwurf ist dem Rat zur Feststellung vorzulegen, wobei der Beschlussvorschlag eine Überweisung zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss vorsieht.
Der Jahresabschluss weist einen Überschuss von 2,5 Millionen Euro aus, wodurch sich das Eigenkapital auf 138,5 Millionen Euro erhöht, was einer Eigenkapitalquote von 9,2 Prozent entspricht. Die Bilanzsumme beläuft sich auf 1,5 Milliarden Euro. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Bilanzsumme von 1.478,9 Millionen Euro auf 1.498,8 Millionen Euro. Im Aktivvermögen erhöhten sich das Anlagevermögen um 6,6 Millionen Euro und das Umlaufvermögen um 11,6 Millionen Euro. Auf der Passivseite verzeichnet der Entwurf einen Anstieg des Eigenkapitals um 2,5 Millionen Euro sowie einen Zuwachs bei den Sonderposten um 9,8 Millionen Euro und den Rückstellungen um 12,4 Millionen Euro. Die Verbindlichkeiten sanken um 4,1 Millionen Euro.
Die ordentlichen Erträge beliefen sich auf 750.025 T€ bei ordentlichen Aufwendungen von 743.532 T€. Die Umsetzungsquote der Haushaltssanierungsmaßnahmen liegt bei 113 Prozent eines Gesamtvolumens von 46,6 Millionen Euro. Die Entschuldung im Bereich der Investitions- und Liquiditätskredite sowie des Leasings betrug rund 21 Millionen Euro, während die Kredite zur Liquiditätssicherung auf etwa 92 Millionen Euro sanken. Innerhalb des NKF-Kennzahlensets zeigt sich ein leicht sinkender Aufwandsdeckungsgrad von 100,9 Prozent sowie eine steigende Netto-Steuerquote von 27,9 Prozent. Die Personalintensität stieg auf 18,8 Prozent, während die Sach- und Dienstleistungsintensität auf 13,7 Prozent sank und die Transferaufwandsquote auf 55,6 Prozent stieg.
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- 17.03.2020 · Rat
- 16.03.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 20.Entsendung eines Delegierten zur Verbandsversammlung 2015 – 2020 des LippeverbandesZur Vorlage · 2154/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 2154/20 den Vorschlag vorgelegt, einen neuen Delegierten für die Verbandsversammlung des Lippeverbandes für den Zeitraum 2015 bis 2020 zu entsenden. Hintergrund der Vorlage ist die Neubesetzung eines Sitzplatzes in der Verbandsversammlung, nachdem die bisherige Stadtbaurätin die Vertretung der Verwaltung in diesem Gremium innehatte.
Die zuständige Fachabteilung schlägt vor, den Stadtbaurat als Nachfolger zu entsenden. Mit der Entsendung des Delegierten zur Verbandsversammlung des Lippeverbandes sind laut den vorliegenden Unterlagen keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt Hamm verbunden. Der Rat hat dem Vorschlag in der Sitzung am 17. März 2020 zugestimmt.
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- 17.03.2020 · Rat
- 16.03.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 21.Genehmigung der Bestellung eines stellvertretenden Vorstandsmitgliedes der Sparkasse HammZur Vorlage · 2155/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Bestellung eines stellvertretenden Vorstandsmitgliedes der Sparkasse Hamm genehmigt. Die Entscheidung basiert auf einem Beschluss des Verwaltungsrates der Sparkasse Hamm aus dem Dezember 2019.
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen ist der Verwaltungsrat für die Bestellung eines stellvertretenden Vorstandsmitglieds zuständig. Gleichzeitig schreibt das Gesetz jedoch vor, dass eine solche Bestellung der Genehmigung durch den Rat der Stadt Hamm bedarf.
Die Genehmigung umfasst die Besetzung der Position für einen Zeitraum von fünf Jahren, beginnend am 1. April 2020 bis zum 31. März 2025. Finanzielle Auswirkungen aus dieser Entscheidung werden in der vorliegenden Beschlussvorlage nicht aufgeführt.
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- 17.03.2020 · Rat
- 16.03.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 22.4. Ergänzung zum Abwasserbeseitigungskonzept, 6. Fortschreibung 2018 Zusätzliche MaßnahmenZur Vorlage · 2146/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Ergänzung des Abwasserbeseitigungskonzepts (ABK) 6. Fortschreibung 2018 um zusätzliche Maßnahmen beschlossen. Die Vorlage 2146/20_VL sieht vor, dass der Lippeverband die neuen Maßnahmen gemäß der bestehenden Ausführungsvereinbarung in seine Wirtschaftspläne aufzunehmen und umzusetzen hat. Zudem wurde die Verwaltung sowie der Lippeverband damit beauftragt, die erforderlichen Planungen zu erstellen und gegebenenfalls notwendige Grunderwerbe durchzuführen. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung.
Die Ergänzungen umfassen verschiedene Kanalbaumaßnahmen, die nach dem geplanten Baubeginn unterteilt sind. Für das Jahr 2020 sind der Neubau eines Mischwasserkanals im Anthurienweg sowie Arbeiten an der Waldenburger Straße vorgesehen, wobei die Kosten für die Maßnahmen an der Waldenburger Straße durch den jeweiligen Erschließungsträger zu erstatten sind. Des Weiteren ist eine Erneuerung des Mischwasserkanals am Kamillenweg geplant. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Durchführung von Immissionsnachweisen in den Einzugsgebieten der Regenüberlaufbecken Markenweg, Hüserstraße und Mattenbecke sowie der nachrichtentechnischen Anbindung der Abwasseranlagen an die Betriebsüberwachungszentrale in Bottrop.
Zusätzlich werden Maßnahmen in Baugebieten wie Am Hallohpark, Böckenhege und In der Gehr in das Konzept aufgenommen, deren Umsetzung durch Erschließungsträger erfolgt. Für den Baubeginn im Jahr 2024 sind zudem die Integration von Maßnahmen aus dem Grundentwässerungsplan Braam-Ostwennemar West, konkret für die Bereiche Beisengeithe und An der Dorfeiche, vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 17.03.2020 · Rat
- 16.03.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 12.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 12.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 12.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 11.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 10.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 10.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 10.03.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- 10.03.2020 · Umweltausschuss
- 05.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 23.Änderung der Straßenbaubeitragssatzung - Stundung und VerrentungZur Vorlage · 2148/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2148/20_VL sieht eine Änderung der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Hamm vor. Hintergrund ist die Umsetzung der neuen Regelungen des Kommunalabgabengesetzes NRW, insbesondere des Paragrafen 8a KAG. Da das Gesetz keine spezifischen Vorgaben zu Mindestwerten oder Ratenstaffelungen enthält, sollen durch die Änderungssatzung Details zur Stundung und Verrentung von Straßenbaubeiträgen festgelegt werden.
Der Beschlussvorschlag ermöglicht eine Ratenzahlung über einen Zeitraum von höchstens 20 Jahren. Die Verzinsung der Beiträge ist auf zwei Prozentpunkte über dem Basiszinssatz festgesetzt, wobei ein Mindestzins von einem Prozent gilt. Zur Sicherung der Forderungen wird eine Stundung in Form von Ratenzahlungen auf maximal 42 Monate begrenzt. Zahlungen, die über diesen Zeitraum hinausgehen, werden als Verrentung der Beitragsschuld behandelt.
Die Dauer der Stundung richtet sich nach der Höhe des Beitrags: Für Beträge bis 200 Euro ist keine Stundung vorgesehen. Bei Beträgen zwischen 201 Euro und 2.400 Euro ist eine Stundung bis zu 12 Monate möglich, bei 2.401 Euro bis 4.800 Euro bis zu 24 Monate, bei 4.801 Euro bis 7.200 Euro bis zu 36 Monate und bei Beträgen ab 7.201 Euro bis zu 42 Monate. Die Verrentung erfolgt in maximal 20 Jahresleistungen, wobei die Zeiträume je nach Beitragshöhe zwischen 10 und 20 Jahren variieren. In begründeten Einzelfällen können unter Vorlage von Nachweisen Abweichungen erfolgen. Die Satzung soll rückwirkend zum 1. Januar 2020 in Kraft treten.
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- 17.03.2020 · Rat
- 16.03.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 10.03.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- 24.Bebauungsplan Nr. 07.099 – Münsterstraße West – Hier: 1. Abwägung vorgebrachter Stellungnahmen 2. Kenntnisnahme einer redaktionellen Änderung 3. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 1921/19_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 1921/19_VL behandelt den Bebauungsplan Nr. 07.099 – Münsterstraße West, der die Nachnutzung eines ehemaligen Baumarktgrundstücks durch einen Möbelmarkt vorsieht. Das Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel umfasst eine Fläche von etwa 11.620 Quadratmetern und soll eine maximale Verkaufsfläche von 7.000 Quadratmetern ermöglichen. Dabei ist die Fläche für zentrenrelevante Sortimente auf maximal 500 Quadratmeter begrenzt. Das geplante Gebäude soll maximal dreigeschossig ausgeführt werden und eine Dachbegrünung aufweisen.
Im Rahmen der Abwägungsprozess wurden die Stellungnahmen der Stadtwerke Hamm und des Lippeverbandes berücksichtigt. Die Forderung der Stadt Werne nach einer Einschränkung bestimmter Sortimente, wie etwa Leuchten oder Gardinen, wurde nach einer Analyse durch die Verwaltung nicht übernommen. Die Anpassung eines Einschriebs bezüglich eines Leitungsrechts wurde im Planentwurf umgesetzt, während ein Hinweis des Lippeverbandes zur Erdgeschossfußbodenhöhe ohne Änderung der Festsetzungen blieb.
Zudem wird eine redaktionelle Änderung zur Klarstellung der zulässigen Sortimente vorgeschlagen, die durch eine tabellarische Gegenüberstellung im Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Hamm erfolgt. Da keine inhaltlichen Änderungen vorliegen, ist keine erneute öffentliche Auslegung notwendig. Die Vorlage sieht den Satzungsbeschluss des Bebauungsplans sowie der Begründung mit Umweltbericht vom 27.01.2020 vor. Mit dem Inkrafttreten dieses Plans verlieren die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 07.074 – Warendorfer Straße im entsprechenden Geltungsbereich ihre Gültigkeit.
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Beratungsfolge
- 17.03.2020 · Rat
- 16.03.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 10.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 10.03.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- 25.Bebauungsplan Nr. 06.094 – Südlich Horster Straße – Hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 2029/19_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 06.094 – Südlich Horster Straße – vorgelegt. Ziel des Vorhabens ist die Schaffung eines neuen Wohnbaugebiets im Bereich der Gemarkung Bockum-Hövel. Das etwa 32.021 Quadratmeter große Areal, das sich südlich der Horster Straße befindet, soll im Rahmen der Wohnbaulandinitiative einer wohnbaulichen Nutzung zugeführt werden. Da die Fläche ursprünglich für Sportanlagen vorgesehen war, diese jedoch nicht mehr benötigt werden, soll nun eine vorwiegend lockere Bebauung mit einem Mix aus Einfamilien-, Doppel- und Mehrfamilienhäusern realisiert werden. Je nach städtebaulicher Dichte wird mit etwa 40 bis 60 Wohneinheiten gerechnet.
Im Rahmen des Verfahrens soll zudem geprüft werden, ob der Standort für eine Kindertagesstätte geeignet ist. Die Planung sieht vor, das Siedlungsgebiet Bockum-Hövel an seinem nördlichen Rand zu erweitern. Die verkehrliche Erschließung soll über eine direkte Zufahrt zur Horster Straße erfolgen, wobei der Erhalt der dortigen Allee angestrebt wird. Die Entwässerung des Gebiets soll unter Einbeziehung des Eversbachs erfolgen. Da der Flächennutzungsplan das Gebiet derzeit noch als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportplatz ausweist, ist eine entsprechende Berichtigung erforderlich. Das Vorhaben soll im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist als Bürgerversammlung vorgesehen.
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- 17.03.2020 · Rat
- 16.03.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 11.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 10.03.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- 10.03.2020 · Umweltausschuss
- 26.Rahmenplan 2020 CreativRevier Heinrich RobertZur Vorlage · 2130/19_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat den Rahmenplan 2020 für das CreativRevier Heinrich Robert beschlossen. Dieser Plan dient als Grundlage für die weitere Entwicklung des etwa 55 Hektar großen Geländes des ehemaligen Bergwerks. Ziel der Planung ist es, die Nutzungsperspektiven einzelner Teilflächen zu strukturieren und die Basis für weitere planungsrechtliche Verfahren zur Schaffung von Baurecht zu bilden. Die Entwicklung des Standortes ist dabei auf die Schwerpunkte Kreativwirtschaft, Freizeit, Wohnen, Arbeiten, Handel und Dienstleistung ausgerichtet.
Der Rahmenplan soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung gewährleisten, die den Standort in die Siedlungsstruktur der Ortsteile Pelkum und Wiescherhöfen integriert. Ein wesentlicher Bestandteil der Planung ist die Dimensionierung der notwendigen Infrastruktur, einschließlich der Verkehrssysteme sowie der Energieversorgungs- und Entsorgungsnetze. Hierfür dient der Plan als Grundlage für Planungsaufträge der Entwicklungsagentur CreativRevier Heinrich Robert GmbH.
Die Planung baut auf früheren Studien und der Rahmenplanung aus dem Jahr 2016 auf. Während bereits erste Maßnahmen wie der Rückbau von Altgebäuden, Grundstückskaufverträge und Mietvereinbarungen realisiert wurden, sollen kurzfristig die Wirtschaftsförderung Hamm und die Entwicklungsagentur in Bestandsgebäude einziehen. Die sukzessive Nutzung weiterer Gebäude für Gastronomie, Büros und Fitness sowie die Schaffung neuer Handels-, Gewerbe- und Wohnbauflächen sind vorgesehen. Die Umsetzung der Flächenentwicklungen erfolgt über Verfahren im Rahmen der Regionalplanung, des Flächennutzungsplanes und der Bebauungspläne.
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Beratungsfolge
- 17.03.2020 · Rat
- 16.03.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 12.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 10.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 10.03.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- 10.03.2020 · Umweltausschuss
- Rahmenplan 2020 CreativRevier Heinrich RobertZur Vorlage · 2130/19_ER-1 · ErgBeschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Vorlage 2130/19_ER-1 den Rahmenplan 2020 für das CreativRevier Heinrich Robert beschlossen. Dieser Plan dient als Grundlage für die weitere Entwicklung des etwa 55 Hektar großen Geländes des ehemaligen Bergwerkes. Ziel der Vorlage ist es, die Nutzungsperspektiven einzelner Teilflächen zu strukturieren, um die Basis für nachfolgende planungsrechtliche Verfahren zur Umsetzung der Gesamtentwicklung zu schaffen.
Darüber hinaus bildet die Rahmenplanung die Grundlage für Planungsaufträge der Entwicklungsagentur CreativRevier Heinrich Robert GmbH. Diese umfassen Erschließungsplanungen, die unter anderem die Dimensionierung von Verkehrssystemen sowie der Energieversorgungs- und Entsorgungsnetze zum Gegenstand haben.
Um die Kontinuität der Beratung zu gewährleisten, wurde festgelegt, dass die Vorlage auch im Umweltausschuss beraten werden soll. Der ursprüngliche Beschlussvorschlag der Verwaltung bleibt von dieser Ergänzung unberührt. Die Vorlage wurde im Rahmen der Sitzungstermine im März 2020 zur Beratung in die zuständigen Gremien, darunter der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr sowie die Bezirksvertretungen Hamm-Pelkum und Hamm-Herringen, sowie den Haupt- und Finanzausschuss geleitet.
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Beratungsfolge
- 17.03.2020 · Rat
- 27.3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 02.089 - Siegenbeckstraße - hier: Aufstellungs- und OffenlegungsbeschlussZur Vorlage · 2138/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2138/20_VL betrifft die dritte Änderung des Bebauungsplans Nr. 02.089 – Siegenbeckstraße. Gegenstand ist der Aufstellungs- und Offenlegungsbeschluss für ein rund 177.817 m² großes Gebiet in der Gemarkung Schmehausen. Die Planung sieht vor, den aktuellen Verlauf der Geithe rechtlich zu sichern und die Erschließungsstraße an den Randbereich zu verlegen, um größere Industrieflächen zu ermöglichen. Die Flächennutzung umfasst voraussichtlich etwa 77,2 % Industriegebiet, 7,0 % Verkehrsflächen sowie Anteile für Grün-, Wasser- und Naturflächen.
Das Verfahren wurde von einem vereinfachten Verfahren auf ein Vollverfahren umgestellt. Im Zuge der Planung wurden Anpassungen durch die Bezirksregierung Arnsberg, die Stadtwerke Hamm und den Lippeverband vorgenommen. Zudem wurden bestimmte Flurstücke aufgrund von Ausbauplanungen des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Rheine aus dem Geltungsbereich ausgeschlossen.
Ein wesentlicher Teil der Vorlage befasst sich mit den artenschutzrechtlichen Anforderungen. Im Untersuchungsraum wurden verschiedene Vogelarten sowie die Kreuzkröte und Fledermäuse nachgewiesen. Zur Sicherung der Bestände sind Maßnahmen wie die Bereitstellung von Ausgleichsflächen, die Erhöhung von Schutzstreifen sowie die Umsetzung von CEF-Maßnahmen vorgesehen. Um Lichtemissionen für Insekten und Fledermäuse zu minimieren, werden die Nutzung insektenfreundlicher Leuchtmittel und eine gezielte Lichtsteuerung vorgeschlagen. Zudem sind Vorgaben zur Dachbegrünung sowie zeitliche Beschränkungen für Rodungsarbeiten enthalten. Der Entwurf soll gemäß BauGB öffentlich ausgelegt werden.
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Beratungsfolge
- 17.03.2020 · Rat
- 16.03.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 10.03.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- 10.03.2020 · Umweltausschuss
- 05.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 28.Bebauungsplan Nr. 05.080 – Am Wiesenteich – hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Beschluss über frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 2149/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 2149/20 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 05.080 „Am Wiesenteich“ sowie die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung beantragt. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von etwa 38.225 Quadratmetern in der Gemarkung Herringen, angrenzend an den Lippepark. Das Areal umfasst derzeit einen Schützenplatz sowie eine Zechenhaussiedlung.
Ziel der Planung ist eine wohnbauliche Nachnutzung und städtebauliche Neuordnung des Geländes. Geplant ist die Schaffung eines diversifizierten Wohnraumangebots, das Reihen- und Doppelhäuser sowie barrierefreie Mehrfamilienhäuser umfasst. Die Entwicklung soll in zwei Bauabschnitten erfolgen, wobei zunächst der nördliche Bereich des Schützenplatzes und anschließend Teile der Zechenhaussiedlung entwickelt werden sollen. Die Erschließung der neuen Wohnbauflächen ist über die Mozartstraße im Norden und die Schachtstraße im Süden vorgesehen. Ein bestehendes Mehrfamilienhaus im Nordwesten soll gesichert werden, während der waldartige Bestand im Osten erhalten bleiben soll, um einen Übergang zum Lippepark zu gewährleisten.
Das Verfahren soll als beschleunigtes Aufstellungsverfahren gemäß § 13a BauGB ohne Umweltprüfung durchgeführt werden. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit soll gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer Bürgerversammlung erfolgen. Die Planung orientiert sich an den Zielen der Wohnbaulandinitiative sowie dem Flächennutzungsplan der Stadt Hamm.
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Beratungsfolge
- 17.03.2020 · Rat
- 16.03.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 12.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 10.03.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- Bebauungsplan Nr. 05.080 – Am Wiesenteich – hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Beschluss über frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 2149/20_ER-1 · ErgBeschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Ergänzungsbeschlussvorlage 2149/20_ER-1 befasst sich mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 05.080 – Am Wiesenteich – in der Gemarkung Herringen. Der Plan sieht die Erstellung eines Bebauungsplans gemäß § 13a BauGB vor, der ein durch verschiedene Flurstückgrenzen definiertes Gebiet umfasst. Zudem wird die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Bürgerversammlung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB vorgeschlagen.
Die Vorlage ergänzt die ursprüngliche Beschlussvorlage der Verwaltung aufgrund einer Anregung aus der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr. Ziel dieser Anregung ist der Erhalt des Gebäudes des Knappenvereins innerhalb des Geltungsbereichs. Die Verwaltung schlägt hierzu vor, die geplante wohnbauliche Entwicklung des Gebiets neu zu strukturieren. Während die ursprüngliche Planung eine Entwicklung in zwei Bauabschnitten vorsah, soll der zweite Bauabschnitt nun unterteilt werden.
Die neue Planung sieht eine Aufteilung in insgesamt drei Bauabschnitte vor. Der erste Bauabschnitt umfasst weiterhin den nördlichen Bereich des Schützenplatzes. Der zweite Bauabschnitt wird auf den südwestlichen Teilbereich begrenzt, während der dritte Bauabschnitt den südöstlichen Teilbereich umfasst, in dem sich das Gebäude des Knappenvereins befindet. Durch diese Unterteilung soll die Erhaltung des Gebäudes ermöglicht werden. Eine Änderung der ursprünglichen Beschlussvorlage ist laut Verwaltung hierfür nicht erforderlich.
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Beratungsfolge
- 17.03.2020 · Rat
- 29.Bebauungsplan Nr. 03.097 - An der Lohschule - hier: 1. Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 03.097 2. Beschluss über die frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 2150/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 2150/20 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 03.097 „An der Lohschule“ sowie die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung beantragt. Das Vorhaben sieht die Umwandlung einer etwa 36.166 Quadratmeter großen, derzeit landwirtschaftlich genutzten Fläche in der Gemarkung Rhynern in ein Wohngebiet vor.
Der Geltungsbereich liegt am östlichen Ortseingang des Stadtbezirks Rhynern und umfasst Flächen, die durch die Straße An der Lohschule sowie angrenzende Flurstücke begrenzt werden. Ziel der Planung ist es, auf die Nachfrage nach Wohnbauland zu reagieren und ein diversifiziertes Wohnangebot zu schaffen. Die ersten Konzepte sehen überwiegend eine Bebauung mit Einzel- und Doppelhäusern vor, ergänzt durch einen kleineren Anteil an Mehrfamilienhäusern, um auch barrierefreien Wohnraum für kleinere Haushalte zu ermöglichen.
Das Verfahren soll als beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Umweltprüfung durchgeführt werden, da die Inhalte aus dem bestehenden Flächennutzungsplan abgeleitet werden können. Die verkehrliche Erschließung soll über eine neu anzulegende Straße erfolgen, die an die Straße An der Lohschule und die Weidenhecke angebunden wird. Zur Information der Bürgerinnen und Bürger ist zudem die Durchführung einer Bürgerversammlung als Form der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 17.03.2020 · Rat
- 16.03.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 12.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 10.03.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- 30.1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 02.011 - Lisenkamp - hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Beschluss über die frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 2151/20_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat dem Rat eine Beschlussvorlage zur 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 02.011 – Lisenkamp – vorgelegt. Das Vorhaben umfasst die Aufstellung eines Bebauungsplans für ein etwa 5.392 m² großes Areal im Stadtbezirk Uentrop, Ortsteil Mark, nördlich der Alten Soester Straße. Der Bereich wird durch verschiedene Flurstücke begrenzt und umfasst derzeit Gartenland, das im rückwärtigen Bereich bestehender Wohnhäuser liegt.
Ziel der Planung ist eine städtebauliche Nachverdichtung durch die Ausweisung von Wohnbauflächen für Einzel- und Doppelhäuser. Die Erweiterung des Geltungsbereichs um etwa vier Meter nach Westen dient der Sicherung der verkehrlichen Erschließung, wobei ein bestehender Fußweg zu einer Straße mit Wendenanlage ausgebaut werden soll. Damit wird eine Anbindung an die Alte Soester Straße sowie die Verbindung zwischen der Alten Soester Straße und der Knappenstraße angestrebt.
Das Verfahren soll als beschleunigtes Aufstellungsverfahren gemäß § 13a BauGB ohne Umweltprüfung durchgeführt werden, da die Inhalte aus dem Flächennutzungsplan abgeleitet werden können. Die Maßnahme dient der Umsetzung der Wohnbaulandinitiative und verfolgt das Ziel der Innenentwicklung. Zudem ist die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 17.03.2020 · Rat
- 16.03.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 10.03.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- 05.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 31.33. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Hamm - Nachnutzung ehemaliger Bergwerkstandort Heinrich Robert (CreativRevier) - hier: Änderungsbeschluss, Frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 2157/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2157/20_VL behandelt die 33. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Hamm. Gegenstand der Planung ist die Nachnutzung des ehemaligen Bergwerkstandortes Heinrich Robert, der als „CreativRevier“ entwickelt werden soll. Das Projekt umfasst eine Gesamtfläche von 59,7 Hektar, die sich auf die Stadtbezirke Herringen und Pelkum verteilt. Die geplante Nutzung sieht eine Mischung aus Wohnbauflächen, Gewerbe, Dienstleistungen, Einzelhandel sowie der Freizeitwirtschaft vor. Zudem soll eine städtebauliche Anbindung der Ortsteile Pelkum und Wiescherhöfen erreicht werden.
Die Änderung des Flächennutzungsplans basiert auf dem Rahmenplan 2020 CreativRevier Heinrich Robert sowie dem Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzept der Stadt Hamm. Die Flächen für den Einzelhandel sind auf den ersten Bauabschnitt begrenzt; die Entwicklung eines weiteren Abschnitts für einen Fachmarkt ist an die vorherige Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben im ersten Bereich gebunden. Der Geltungsbereich wird durch die Fangstraße, die Goerallee, die Kamener Straße und die Grenze zum Herringer Bach begrenzt.
Im weiteren Verfahren wird ein Änderungsverfahren für den Regionalplan durch die Regionalplanungsbehörde beim Regionalverband Ruhr in Aussicht gestellt. Der Entwurf der Änderung soll dem Rat der Stadt Hamm zur Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung vorgelegt werden. Das Verfahren umfasst zudem die Beteiligung von Behörden, Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sowie eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Bürgerversammlung.
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Beratungsfolge
- 17.03.2020 · Rat
- 16.03.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 12.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 10.03.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- 10.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 10.03.2020 · Umweltausschuss
- 32.Bebauungsplan Nr. 02.118 - An der Brandheide - hier: OffenlegungsbeschlussZur Vorlage · 2167/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2167/20_VL wird die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 02.118 „An der Brandheide“ in Hamm-Uentrop beantragt. Ziel der Planung ist die Anpassung eines etwa 3,1 Hektar großen Gebiets an moderne Dichtewerte eines allgemeinen Wohngebietes. Das Plangebiet umfasst eine Gesamtfläche von circa 30.846 m². Davon sind etwa 9.889 m² als Grundstücksflächen für Wohnzwecke, etwa 942 m² als öffentliche Verkehrsfläche und rund 20.015 m² zur Entwicklung von Natur und Landschaft vorgesehen.
Aufgrund artenschutzrechtlicher Belange, insbesondere im Hinblick auf eine Kiebitz-Kolonie, ist eine wohnbauliche Entwicklung nur für einen etwa einen Hektar großen Teilbereich vorgesehen. Dort sollen etwa 25 bis 30 neue Wohneinheiten entstehen. Der verbleibende Bereich soll als Feucht- und Nasswiese sowie als Retentionsfläche genutzt werden.
Die Ergebnisse der bisherigen Beteiligungsverfahren sollen zur Kenntnis genommen werden. Im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung im Jahr 2016 wurden Stellungnahmen in den Entwurf bzw. in städtebauliche Varianten eingearbeitet. Eine Bürgerversammlung im September 2019 behandelte Themen wie die Erschließung, die Lage von Mehrfamilienhäusern sowie Kompensationsmaßnahmen. Aus den vorliegenden Entwürfen wurde eine Variante mit öffentlicher Straße und Wendehammer entwickelt, wobei die Platzierung der Mehrfamilienhäuser nach Bürgeranregungen zentral im Wohnbaugebiet erfolgt. Der Entwurf des Bebauungsplans soll nun gemäß den gesetzlichen Vorgaben öffentlich ausgelegt werden.
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Beratungsfolge
- 17.03.2020 · Rat
- 16.03.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 10.03.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- 10.03.2020 · Umweltausschuss
- 05.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 33.Bebauungsplan Nr. 02.119 - Lippestraße / Friedrichsfeld - hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2183/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2183/20_VL behandelt den Bebauungsplan Nr. 02.119 – Lippestraße / Friedrichsfeld, der die städtebauliche Entwicklung eines etwa 28.788 m² großen Gebiets im Stadtbezirk Uentrop regelt. Ziel der Planung ist die Schaffung von bis zu 70 Wohneinheiten, darunter Einfamilienhäuser sowie vier Baugrundstücke für Mehrfamilienhäuser, um den Siedlungskörper zu arrondieren. Das Verfahren wird als beschleunigtes Aufstellungsverfahren gemäß § 13b BauGB durchgeführt.
Im Rahmen des Planverfahrens wurden die Stellungnahmen verschiedener Behörden und Institutionen berücksichtigt. Die Bezirksregierung Arnsberg wies auf die Notwendigkeit möglicher Überprüfungen durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst Westfalen-Lippe hin. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW gab Vorgaben zur Erschließung, zur Sicherung von Sichtflächen sowie zur Beleuchtung vor. Die Untere Naturschutzbehörde lieferte Vorgaben zu Pflanzenarten und Fristen für Gehölzrückschnitte. Zudem muss ein Streifen im Süden für ein Schleusenprojekt des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Rheine freigehalten werden.
Einwände von Anwohnern bezüglich möglicher Lärm- und Luftbelastungen durch Schiffsverkehr sowie Bedenken hinsichtlich Überschwemmungen wurden von der Verwaltung geprüft und entkräftet. Die verkehrliche Erschließung sieht eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 50 km/h vor. Der Regionalverband Ruhr bestätigte die Übereinstimmung des Plans mit der Raumordnung. Der Beschlussvorschlag umfasst die Verabschiedung des Bebauungsplans als Satzung nebst Begründung vom 31.01.2020.
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Beratungsfolge
- 17.03.2020 · Rat
- 16.03.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 10.03.2020 · Umweltausschuss
- 10.03.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- 05.03.2020 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 34.Bebauungsplan Nr. 01.143 – An der Friedrichstraße – und weitere Bauleitplanverfahren hier: Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGBZur Vorlage · 2204/20_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Beschlussvorlage 2204/20 wurde im Rat der Stadt Hamm entschieden, das Verfahren zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB für den Bebauungsplan Nr. 01.143 – An der Friedrichstraße – anzupassen. Ursprünglich war für den Bereich des Baublocks am Gesundheitsamt eine Bürgerversammlung vorgesehen, die aufgrund der aktuellen Situation der Corona-Pandemie nicht stattfinden kann. Anstelle der geplanten Versammlung soll eine Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung sowie eine begleitende Online-Beteiligung im Internet stattfinden, die über einen Zeitraum von zwei Wochen offensteht. Eine entsprechende öffentliche Bekanntmachung im Westfälischen Anzeiger wird erfolgen.
Darüber hinaus wurde beschlossen, auf die Durchführung von Bürgerversammlungen bei betroffenen Bauleitplanverfahren bis auf Weiteres zu verzichten. Für künftige Verfahren soll analog zum Bebauungsplan An der Friedrichstraße eine Besprechungsmöglichkeit in der Verwaltung sowie eine zweiwöchige Online-Beteiligung als Instrument der frühzeitigen Beteiligung genutzt werden. Die Verwaltung empfiehlt dieses Vorgehen, um eine zügige Abwicklung der laufenden Bauleitplanverfahren unter den gegebenen Bedingungen zu gewährleisten.
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Beratungsfolge
- 17.03.2020 · Rat
- 16.03.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- B.Anträge
- 1.Drastische Senkung der StraßenbaubeiträgeZur Vorlage · 0919/19_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Die Linke hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag gestellt, der eine Senkung der Straßenbaubeitragssätze für Anliegerstraßen vorsieht. Konkret wird vorgeschlagen, die Sätze für diese Beiträge zu halbieren.
Der Antrag bezieht sich auf die vorangegangene Erhöhung der Straßenbaubeitragssätze durch den Rat. Die Fraktion führt an, dass die Erhöhung auf Widerspruch in der Bevölkerung gestoßen sei. Zudem wird darauf verwiesen, dass sich neben der Antragstellenden Fraktion auch andere Fraktionen der Kritik an den Beiträgen sowie an deren Handhabung anschließen.
Da die Überarbeitung des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen nicht im Zuständigkeitsbereich des Stadtrates liegt, wird die Halbierung der Beitragssätze als ein Signal vorgeschlagen. Ziel der Vorlage ist es, den im öffentlichen Raum geäußerten Bestrebungen zur Abschaffung der Straßenbaubeiträge Ausdruck zu verleihen. Der Antrag wurde am 7. Februar 2019 eingereicht und war für die Sitzung des Rates am 26. März 2019 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 17.03.2020 · Rat
- 01.10.2019 · Rat
- 21.05.2019 · Rat
- 26.03.2019 · Rat
- 2.Runder Tisch gegen KinderarmutZur Vorlage · 1125/19_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag zur Einrichtung eines „Runden Tisches gegen Kinderarmut“ gestellt. Mit der Vorlage 1125/19_AT wird die Schaffung eines solchen Gremiums unter der Federführung des Oberbürgermeisters beantragt.
Ziel des vorgeschlagenen Gremiums ist es, gemeinsam mit Vertretern der politischen Parteien, der Wohlfahrtsverbände sowie der Verwaltung Vorschläge zu erarbeiten. Dabei soll untersucht werden, wie die der Stadt Hamm zur Verfügung stehenden Mittel gebündelt und gezielt eingesetzt werden können, um die Situation von Kindern und Jugendlichen in Armut zu verbessern.
Die Antragsteller begründen das Vorhaben mit der Notwendigkeit, auf kommunaler Ebene alle verfügbaren Möglichkeiten zur Bekämpfung von Kinderarmut auszuschöpfen. Dabei wird auf die Forderungen führender Wohlfahrtsverbände auf Bundesebene verwiesen, die eine ähnliche Initiative auf nationaler Ebene angestrebt haben. Der Fokus des Antrags liegt auf der Koordination und der zielgerichteten Verwendung kommunaler Ressourcen zur Unterstützung der betroffenen Bevölkerungsgruppen.
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- 17.03.2020 · Rat
- 3.Gestaltungsbeirat für die InnenstadtZur Vorlage · 1133/20_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat im Rat einen Antrag gestellt, der sich mit der geplanten Errichtung eines Hotels auf dem Gelände des ehemaligen TerVeen-Gebäudes befasst. Der Antrag adressiert zwei zentrale Aspekte des Bauvorhabens.
Zum einen wird gefordert, dass die Klimaschutzagentur das Unternehmen Dudoq Real Estate hinsichtlich einer klimaneutralen Strom- und Wärmeversorgung für den Hotelneubau berät. Dies soll die Sicherstellung ökologischer Standards bei der Nutzung städtischer Grundstücksparzellen unterstützen.
Zum anderen beantragt die Fraktion die Berufung eines Gestaltungsbeirats. Ziel dieses Gremiums soll es sein, die architektonische Gestaltung des Gebäudekörpers beratend zu begleiten, um eine städtebauliche Einbindung des Hotelkomplexes in das Stadtbild zu gewährleisten. Dabei wird auf die Bedeutung der architektonischen Qualität für die Entwicklung der Standorte Bahnhofsstraße und Neue Bahnhofsstraße verwiesen. Als Referenz für die Einrichtung eines solchen Beirats wird die bereits bestehende Struktur für die Entwicklung der Kanalkante im Bereich des Wassersportzentrums angeführt. Der Antrag zielt darauf ab, durch eine externe Begleitung ein hochwertiges Ergebnis für die Innenstadt zu erzielen.
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- 17.03.2020 · Rat
- 4.Keine Berücksichtigung der Fläche „K’Park Süd II“ als Regionaler Kooperationsstandort – Verantwortung für Arbeit und Umwelt gerecht werdenZur Vorlage · 1134/20_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion und die SPD-Ratsfraktion haben im Rat der Stadt Hamm einen Antrag gestellt, die Fläche „K’Park Süd II“ nicht als regionalen Kooperationsstandort im vorgezogenen sachlichen Teilplan des Regionalplans Ruhr zu berücksichtigen. Hintergrund ist die Information, dass der Regionalplan nicht wie geplant im Jahr 2020 wirksam wird und die im Entwurf festgelegten regionalen Kooperationsstandorte vorab durch einen vorgezogenen sachlichen Teilplan verbindlich werden sollen.
Die Antragsteller fordern die Verwaltung auf, die Nichtberücksichtigung dieser Fläche im besagten Teilplan mit der Regionalplanungsbehörde zu erörtern. Als vorrangig für eine erneute Nutzung werden bereits genutzte Standorte wie der Rangierbahnhof oder das Hafengelände angeführt. In diesem Zusammenhang sollen auch das Industriegebiet „InlogParc“ sowie der Rangierbahnhof mit einer Gesamtfläche von 88,4 Hektar in den sachlichen Teilplan einbezogen werden.
Ziel des Antrags ist es, die Verwaltung dazu zu bewegen, gemeinsam mit dem Regionalverband Ruhr sicherzustellen, dass die Stadt Hamm über das notwendige Potenzial für die Entwicklung von Gewerbe und Industrie verfügt. Ein geordneter und transparenter Planungsprozess soll durch die Prüfung möglicher Flächen im laufenden Regionalplanverfahren gewährleistet werden, um die Grundlage für zukünftige Gewerbeansiedlungen und Bauvorhaben zu erhalten.
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- 17.03.2020 · Rat
- 5.Runder Tisch „Ärztemangel“Zur Vorlage · 1138/20_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat im Rat einen Antrag mit der Nummer 1138/20_AT gestellt, um die wohnortnahe Versorgung mit Haus- und Kinderärzten in Hamm zu thematisieren. Hintergrund der Anfrage ist die Befürchtung, dass die demografische Entwicklung der niedergelassenen Ärzteschaft zukünftig zu einer Unterversorgung in den einzelnen Stadtteilen führen könnte.
Der Antrag sieht die Einrichtung und Moderation eines Runden Tisches durch die Sozial- und Gesundheitsverwaltung vor. Dieser Gremium soll unter dem Vorsitz des Oberbürgermeisters zusammenkommen, um Maßnahmen zur Ansiedlung von jungen Ärzten in der Stadt zu entwickeln. Neben der Gesundheitsverwaltung sollen zur Teilnahme die Krankenhäuser, die Kassenärztliche Vereinigung, die Wirtschaftsförderung GmbH sowie Vertreter der niedergelassenen Ärzteschaft eingeladen werden. Je nach Bedarf können weitere Akteure, wie etwa die Bauverwaltung oder das Stadtmarketing, hinzugezogen werden.
Zudem wird beantragt, dass die Sozial- und Gesundheitsverwaltung über die Sitzungen des Runden Tisches in einem mindestens vierteljährlichen Rhythmus im federführenden Sozial- und Gesundheitsausschuss berichtet.
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Beratungsfolge
- 17.03.2020 · Rat
- 6.Hausärztliche Versorgung in HammZur Vorlage · 1139/20_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU- und SPD-Fraktionen haben im Rat der Stadt Hamm einen Antrag zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung gestellt. Hintergrund der Anfrage ist die Entwicklung der hausärztlichen Versorgungsgrade. Obwohl der aktuelle Versorgungsgrad in Hamm bei etwa 100 % liegt, wird auf eine zukünftige Veränderung hingewiesen, die durch die Absenkung der Verhältniszahlen im Ruhrgebiet bedingt sein könnte. Zudem wird die zunehmende Schwierigkeit bei der Nachbesetzung vakanter Arztsitze thematisiert.
Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung einen federführenden Arbeitsbereich einrichtet, der die Koordination des Themas übernimmt. In diesen Prozess sollen verschiedene Bereiche der Stadtverwaltung sowie die Kassenärztliche Vereinigung und die Ärzteverein Hamm einbezogen werden. Ein Ziel ist die Schaffung einer Datenbasis, welche die aktuellen Versorgungsgrade und absehbare Vakanzen für die gesamten Stadtgebiete und einzelnen Sozialräume darstellt.
Zudem wird eine intensive Kommunikation mit der Ärzteschaft angestrebt, um Anforderungen und Unterstützungsmöglichkeiten zu ermitteln. Sämtliche prüfbaren Maßnahmen sollen in einem Katalog zusammengefasst und dem Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Integration sowie der Kommunalen Gesundheitskonferenz vorgelegt werden. Abschließend wird der Beitritt der Stadt Hamm zum „Gesunde Städte-Netzwerk“ beantragt.
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- 17.03.2020 · Rat
- 7.Mehr Verkehrssicherheit für Radfahrer und Fußgänger: Trixi-Spiegel anbringenZur Vorlage · 1143/20_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Gruppe im Rat der Stadt Hamm hat einen Antrag mit der Nummer 1143/20_AT gestellt, um die Verkehrssicherheit für Radfahrer und Fußgänger zu erhöhen. Die Vorlage sieht vor, einen Versuch zur Verkehrssicherung zu starten, bei dem an schwer einsehbaren Ecken und Kreuzungen sogenannte Trixi-Spiegel oder alternativ Black Spot Mirrors angebracht werden sollen.
Im ersten Schritt der Maßnahme sollen zehn Spiegel installiert werden, wobei die Kosten pro Stück mit 250 Euro veranschlagt werden. Sollte sich dieser Versuch als wirksam erweisen, ist eine Ausweitung der Installation auf gefährliche Stellen im gesamten Stadtgebiet vorgesehen. Die Begründung des Antrags führt an, dass diese Spiegel eine kostengünstige Möglichkeit darstellen, den Schutz schwächerer Verkehrsteilnehmer, insbesondere von Radfahrern, zu verbessern, indem beispielsweise tote Winkel für Lkw-Fahrer reduziert werden.
Der Antrag verweist auf Erfahrungen aus anderen Städten wie Münster und Freiburg. Für die Auswahl der ersten Standorte in Hamm wird eine Zusammenarbeit mit der Polizei vorgeschlagen. Die Finanzierung der ersten zehn Spiegel soll aus dem laufenden Haushalt erfolgen, während für eine etwaige Erweiterung der Maßnahme Mittel in den kommenden Haushalt eingestellt werden sollen.
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Beratungsfolge
- 16.06.2020 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
- 17.03.2020 · Rat
- Mehr Verkehrssicherheit für Radfahrer und Fußgänger: Trixi-Spiegel anbringenZur Vorlage · 1916/20_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Gruppe im Rat der Stadt Hamm hat mit dem Antrag Nr. 1143/20 die Anbringung von sogenannten Trixi-Spiegeln oder alternativ Black Spot Mirrors vorgeschlagen. Ziel der Maßnahme ist es, die Verkehrssicherheit für Radfahrer und Fußgänger an schlecht einsehbaren Ecken und Kreuzungen zu erhöhen. Der Antrag sieht vor, zunächst zehn Spiegel zu einem geschätzten Preis von 250 Euro pro Stück zu installieren. Sollte sich dieser Versuch bewähren, ist eine Ausweitung auf das gesamte Stadtgebiet vorgesehen. Die Finanzierung der ersten zehn Spiegel soll aus dem laufenden Haushalt erfolgen.
Die Verwaltung nimmt dazu Stellung und weist darauf hin, dass im Rahmen der Arbeit der Unfallkommission derzeit keine Kreuzungen bekannt sind, an denen Lkw-bedingte Rechtsabbiegeunfälle mit Radfahrern auftreten. An entsprechenden Stellen seien bereits bauliche und markierungstechnische Umgestaltungen erfolgt. Die Verwaltung hat jedoch bei der Polizei angefragt, ob aus polizeilicher Sicht präventiv sinnvolle Standorte für den Einsatz der Spiegel im Stadtgebiet existieren. In einem solchen Fall würden die Spiegel angebracht werden. Zudem verweist die Verwaltung auf die kommende Novelle der Straßenverkehrsordnung, die durch Geschwindigkeitsreduzierungen beim Abbiegen das Unfallrisiko senken soll. Als potenzielle Herausforderungen bei der Nutzung von Spiegeln nennt die Verwaltung Bildverzerrungen, Beschlagbildung bei feuchter Witterung sowie Vandalismus.
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- 17.03.2020 · Rat
- 8.Der Rat der Stadt Hamm zeigt Haltung: Keine Zusammenarbeit mit der AfD und anderen nationalistischen, antisemitischen, rassistischen oder faschistischen VereinigungenZur Vorlage · 1165/20_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Die Linke hat mit der Vorlage 1165/20_AT einen Antrag gestellt, der als Tagesordnungspunkt für die Sitzung des Rates der Stadt Hamm am 17. März 2020 aufgenommen werden soll. Der Antrag fordert, dass der Rat der Stadt Hamm eine Haltung einnimmt, die eine Zusammenarbeit mit der AfD sowie anderen nationalistischen, antisemitischen, rassistischen oder faschistischen Vereinigungen ausschließt.
Als Anlass für den Antrag werden die Ereignisse im Landtag Thüringen Anfang Februar 2020 angeführt, insbesondere die Wahl des dortigen Ministerpräsidenten durch die Fraktionen von FDP und CDU unter Mitwirkung der AfD-Fraktion. Die Antragstellerin begründet das Anliegen damit, dass die politischen Entwicklungen in Thüringen sowie Beobachtungen zu den Strukturen der AfD in Nordrhein-Westfalen eine klare Stellungnahme der lokalen Politik erfordern.
Der Antrag zielt darauf ab, ein Signal an die Öffentlichkeit in Hamm zu senden. Die Ratsfraktion fordert, dass alle im Rat vertretenen Parteien erklären, eine Zusammenarbeit mit den genannten Gruppierungen auszuschließen und diese Absicht auch über die kommende Kommunalwahl hinaus beizubehalten. In der Begründung wird zudem auf die Notwendigkeit verwiesen, eine eindeutige Positionierung der im Rat vertretenen Parteien zu festigen.
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Beratungsfolge
- 17.03.2020 · Rat
- 9.Notfallpläne brauchen Klinikstandorte – Schließung in Bockum-Hövel verhindernZur Vorlage · 1167/20_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Die Linke hat im Rahmen des Antrags 1167/20_AT einen Antrag an den Rat der Stadt Hamm gestellt. Ziel des Antrags ist es, den Erhalt des Krankenhausstandortes in Bockum-Hövel sicherzustellen und die Stadt Hamm dazu zu bewegen, alle verfügbaren Maßnahmen zu ergreifen, um diesen Standort zu bewahren. Als ein zentrales Ziel wird dabei die Prüfung und Verfolgung der Möglichkeit einer Kommunalisierung des Krankenhauses angeführt.
Die Begründung des Antrags bezieht sich auf die aktuelle gesundheitspolitische Lage und die Notwendigkeit, regionale Krankenhausstrukturen für Notfallpläne und pandemische Szenarien aufrechtzuerhalten. Die Fraktion verweist auf vorangegangene Vorschläge zur Konzentration auf wenige Großkliniken sowie auf die Bedeutung einer bedarfsgerechten medizinischen Versorgung als Teil der staatlichen Daseinsvorsorge. Im Antrag wird argumentiert, dass die Vorhaltung von räumlicher, personeller und apparativer Infrastruktur für unvorhergesehene Katastrophen nicht allein nach wirtschaftlichen Kriterien erfolgen dürfe. Die Sicherung der regionalen Versorgung sei als Teil der öffentlichen Aufgabe zu betrachten, um die medizinische Infrastruktur auch in Krisenzeiten stabil zu halten.
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- 23.06.2020 · Rat
- 17.03.2020 · Rat
- 10.Mobilitätswende braucht (Straßen-)RaumZur Vorlage · 1170/20_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU- und SPD-Fraktionen haben im Rat der Stadt Hamm einen Antrag mit der Nummer 1170/20_AT gestellt, der die Neuverteilung des Straßenraums im Rahmen der Mobilitätswende zum Ziel hat. Bezugnehmend auf den kommunalen Klimaaktionsplan 2020–2025 fordern die Fraktionen, die Straßenraumgestaltung und eine zukunftsorientierte Umverteilung von Verkehrsflächen als Kernthema in den kommenden „Masterplan Mobilität“ aufzunehmen.
Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung hierfür ein qualifiziertes Planungsbüro einbindet, um geeignete Straßenräume flächendeckend zu identifizieren. Als ersten Schritt sollen zwei Straßen im Rahmen von Pilotprojekten umgestaltet werden. Zudem soll der Masterplan Standards für die Gestaltung von Straßenquerschnitten und Verkehrsknotenpunkten entwickeln, wobei der Fokus auf der Stärkung und Sicherung des Radverkehrs liegt. Vorgesehen sind dabei Maßnahmen wie die Trennung von Rad-, Auto- und Fußverkehr sowie die Einführung geschützter Fahrradstreifen und farblicher Markierungen.
Ergänzend wird die Verwaltung beauftragt, punktuelle Erhebungen zu den tatsächlichen Nutzungsverhältnissen von Straßenräumen durchzuführen. Ziel ist es, die Frequenzen von Radfahrerinnen, Radfahrern und Fußgängerinnen zu erfassen, um die Auswirkungen von Verkehrsraumveränderungen im Sinne des Modal-Split messbar zu machen und eine Wirkungskontrolle zu ermöglichen.
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- 17.03.2020 · Rat
- 11.Elternhaltestellen an Hammer Grundschulen einrichtenZur Vorlage · 1175/20_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Gruppe im Rat der Stadt Hamm hat mit der Vorlage 1175/20_AT einen Antrag gestellt, an den Hammer Grundschulen Elternhaltestellen einzurichten. Ziel der Maßnahme ist es, den Verkehr direkt vor den Schulen zu entzerren, indem Eltern ihre Fahrzeuge in einer gewissen Entfernung zum Schulgelände abstellen und die Kinder den restlichen Weg zu Fuß zurücklegen. Als empfohlener Abstand zwischen der Haltestelle und der Schule wird ein Bereich von mindestens 250 Metern angegeben.
Zusätzlich zur Einrichtung der Haltestellen sieht der Antrag eine Prüfung vor, ob auf den Verbindungswegen zwischen den Haltestellen und den Schulen weitere Maßnahmen zur Gehwegssicherung erforderlich sind. Hierbei werden etwa die Verbesserung von Sichtachsen oder die Markierung von Übergängen durch sogenannte „gelbe Füße“ in Betracht gezogen. Sollten Straßenquerungen auf den Wegen nicht vermeidbar sein, wird der Einsatz von Lotsendiensten vorgeschlagen.
Begleitend zur Umsetzung sollen öffentlichkeitswirksame Aktionen an den Schulen durchgeführt werden, um Eltern und Kinder über die Möglichkeit des Fußwegs zu informieren. Die Finanzierung der ersten Haltestellen soll aus dem laufenden Haushalt erfolgen, während für den neuen Haushalt ein entsprechender Posten eingeplant werden soll. Der Antrag begründet die Maßnahme mit dem Ziel, die Sicherheit für Kinder im Alter von sechs bis neun Jahren zu erhöhen und gleichzeitig die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu unterstützen.
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- 17.03.2020 · Rat
- Elternhaltestellen an Hammer Grundschulen einrichtenZur Vorlage · 1910/20_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Gruppe im Rat der Stadt Hamm hat mit dem Antrag Nr. 1175/20 die Einrichtung von Elternhaltestellen an Hammer Grundschulen beantragt. Ziel der Maßnahme ist es, den Hol- und Bringverkehr vor den Schulen zu entzerren, indem Eltern ihre Fahrzeuge in einem gewissen Abstand – empfohlen werden mindestens 250 Meter – zum Schulgelände abstellen. Die Kinder sollen den verbleibenden Weg zur Schule zu Fuß zurücklegen.
Der Antrag sieht zudem eine Prüfung weiterer Sicherungsmaßnahmen auf den Verbindungswegen vor, wie etwa die Verbesserung von Sichtachsen oder die Markierung von Fußgängerbereichen. Begleitend sollen öffentlichkeitswirksame Aktionen durchgeführt werden, um auf die Möglichkeit des Fußwegs hinzuweisen. Zur Finanzierung wird vorgeschlagen, die ersten Haltestellen aus dem laufenden Haushalt zu finanzieren und für zukünftige Maßnahmen einen entsprechenden Posten im neuen Haushalt einzuplanen.
Die Verwaltung nimmt dazu Stellung und verweist auf den geplanten Masterplan Mobilität aus dem Jahr 2021. Dieser soll sich dem Thema Mobilitätsmanagement widmen und konkrete Maßnahmenvorschläge sowie Umsetzungswege für den schulischen Bereich aufzeigen. Dabei sollen verschiedene Handlungsoptionen geprüft werden. Die Verwaltung betont zudem, dass eine aktive Mitwirkung der Schulen für eine pädagogische Begleitung der Maßnahmen notwendig sei.
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- 17.03.2020 · Rat
- 12.Resolution für Demokratie, Toleranz und WeltoffenheitZur Vorlage · 1176/20_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat mit der Vorlage 1176/20_AT einen Antrag an den Oberbürgermeister gestellt, der eine Resolution für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit zum Gegenstand hat. Ziel des Antrags ist die Unterstützung des Aufrufs des Deutschen Städtetages für diese Werte.
In der Begründung wird die Stadt Hamm als ein Ort beschrieben, der von kultureller Vielfalt und verschiedenen Nationalitäten sowie Religionen geprägt ist. Die Fraktion bekennt sich zu den Werten des Grundgesetzes und fordert ein friedliches Zusammenleben aller Bewohner. Der Antrag lehnt Rassismus, Antisemitismus und Menschenfeindlichkeit ab und spricht sich gegen extreme Haltungen aus.
Ein weiterer Schwerpunkt des Antrags liegt auf der Förderung einer respektvollen Diskussionskultur. Die Fraktion betont die Notwendigkeit von Debatten und Meinungsverschiedenheiten, warnt jedoch vor Beleidigungen, Verunglimpfungen und Gewalt in der Sprache, insbesondere im Internet. Zudem wird die Bedeutung von Bürgernähe in der Kommunalpolitik sowie der Schutz von ehrenamtlichem Engagement hervorgehoben.
Abschließend fordert die Fraktion die Stärkung von Bündnissen und Initiativen, die gegen Extremismus und Radikalisierung vorgehen. Hierzu sollen gemeinsame Strategien, die Schaffung von Anlaufstellen sowie die Förderung von Präventionsarbeit und die Vernetzung kommunaler Aktivitäten beigetragen werden.
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Beratungsfolge
- 17.03.2020 · Rat
- 13.Radverkehr fördern – mehr freie Abstellanlagen am Westausgang Hauptbahnhof HammZur Vorlage · 1177/20_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat im Rahmen der Vorlage 1177/20_AT einen Antrag an den Oberbürgermeister gestellt, um die Radverkehrsinfrastruktur am Westausgang des Hamm Hauptbahnhofs zu erweitern.
Der Antrag bezieht sich auf den laufenden Ausbau der Mobilstation am Hauptbahnhof. Während für den Bereich des Haupteingangs bereits Verbesserungen geplant sind, weist die Fraktion auf einen bestehenden Bedarf am Westausgang hin. Laut Begründung sind die dort vorhandenen freien Abstellmöglichkeiten für Fahrräder in der Regel sehr gut ausgelastet.
Die Fraktion beantragt daher die Aufstellung weiterer Abstellanlagen parallel zur bereits bestehenden Anlage. Ziel dieser Maßnahme ist es, den Radverkehr durch die Schaffung zusätzlicher Kapazitäten nachhaltig zu fördern. Der Antrag wurde für die Sitzung des Rates am 17. März 2020 vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 17.03.2020 · Rat
- 14.Renaturierungsprogramm für SteingärtenZur Vorlage · 1180/20_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat im Rat einen Antrag mit der Nummer 1180/20_AT zur Einrichtung eines Renaturierungsprogramms für Steingärten gestellt. Ziel des Antrags ist es, ein Programm mit einem Budget von 40.000 Euro aufzulegen, das sich gezielt an die Inhaber bereits bestehender Steingärten in der Stadt richtet.
Die Fraktion begründet das Vorhaben mit ökologischen Aspekten und dem Klimaschutz. Es wird angeführt, dass Steingärten zur Aufheizung von Gebäuden beitragen können und weniger Lebensraum für Pflanzen und Tiere bieten. Während die Stadt bereits plant, zukünftige Hausbesitzer über Alternativen zu informieren, soll das beantragte Programm die Umgestaltung bereits vorhandener Flächen fördern. Die Antragsteller plädieren dafür, die Bürgerinnen und Bürger durch Anreize zur Mitarbeit zu bewegen, statt auf Verbote zu setzen.
Die Verwaltung wird im Rahmen des Antrags aufgefordert, einen Vorschlag für die konkrete Ausgestaltung des Programms vorzulegen, der unter anderem die Förderhöhe und die Förderkriterien festlegt. Als Finanzierung für das Programm wird auf verfügbare Mittel der Klimaschutz- und Energie Hamm gGmbH im Jahr 2020 verwiesen.
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- 17.03.2020 · Rat
- 15.Einführung von anonymisierten Bewerbungen und Ausweitung von Angeboten der Wirtschaftsförderung zur ThematikZur Vorlage · 1187/20_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag mit der Nummer 1187/20_AT gestellt. Das Ziel des Antrags ist die Einführung von anonymisierten Bewerbungsverfahren innerhalb der Stadtverwaltung sowie bei den städtischen Tochterunternehmen.
Nach Angaben der Ratsgruppe sollen bei diesem Verfahren persönliche Merkmale wie Name, Geschlecht oder Herkunft aus den Bewerbungsunterlagen entfernt werden. Die Entscheidungsgrundlage für eine Einladung zu Vorstellungsgesprächen soll ausschließlich auf der Qualifikation der Bewerber und Bewerberinnen basieren. Durch diesen Prozess sollen die Chancengleichheit erhöht und Diskriminierung aufgrund von Alter, Geschlecht oder Migrationsgeschichte reduziert werden. Zudem wird angeführt, dass das Verfahren dazu beitragen kann, die Stellenbesetzung rein fachlich zu orientieren.
Zusätzlich fordert die Ratsgruppe, dass die Wirtschaftsförderung ihre Angebote in diesem Bereich ausweitet. Es sollen verstärkt Workshops und Fortbildungen angeboten werden, die sich mit der Thematik der Diskriminierung bei der Personalsuche befassen. Ziel dieser Maßnahmen ist es, Arbeitgeber für die Problematik zu sensibilisieren.
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- 17.03.2020 · Rat
- Einführung von anonymisierten Bewerbungen und Ausweitung von Angeboten der Wirtschaftsförderung zur ThematikZur Vorlage · 1926/20_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Pro Hamm hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag gestellt, der die Einführung anonymisierter Bewerbungsverfahren fordert. Ziel des Antrags ist es, durch den Verzicht auf Angaben wie Name, Geschlecht oder Herkunft die Chancengleichheit bei der Personalauswahl zu erhöhen und Diskriminierung vorzubeugen. Diese Maßnahme soll sowohl für die Stadtverwaltung als auch für die städtischen Tochterunternehmen gelten. Zudem wird eine Ausweitung der Angebote der Wirtschaftsförderung beantragt, um durch Workshops und Fortbildungen Arbeitgeber für das Thema Diskriminierung bei der Personalsuche zu sensibilisieren.
Die Verwaltung hat zu diesem Antrag Stellung bezogen und verweist auf bereits vorliegende, unveränderte Einschätzungen zu diesem Thema. Die Stadtverwaltung führt Auswahlverfahren nach dem Grundsatz der Chancengleichheit durch, wobei die Entscheidung über die Ausgestaltung der Verfahren in der Personal- und Organisationshoheit des Oberbürgermeisters liegt. Die Auswahl erfolgt nach den Kriterien der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung. Ein Gremium aus Vertretern der Personal- und Fachverwaltung sowie der Gleichstellungsstelle führt die Verfahren durch, wobei zudem die Mitwirkung des Personalrates und der Schwerbehindertenvertretung vorgesehen ist.
Die Verwaltung führt an, dass die aktuelle Beschäftigtenstruktur keine Notwendigkeit für eine Änderung der Verfahren belegt, da die Anteile von Beschäftigten mit Migrationshintergrund, Menschen mit Behinderung und Frauen stabil sind oder die gesetzlichen Vorgaben erfüllen. Eine Einführung anonymisierter Verfahren wird daher nicht beabsichtigt. Für die städtischen Gesellschaften liegt die Organisation der Auswahlverfahren in deren eigener Zuständigkeit.
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- 17.03.2020 · Rat
- 16.Straßennamen auf dem PrüfstandZur Vorlage · 1188/20_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag gestellt, der eine Überprüfung bestehender Straßennamen zum Gegenstand hat. Mit der Vorlage 1188/20_AT wird die Stadtverwaltung dazu aufgefordert, eine Expertenkommission einzuberufen. Diese Kommission soll die historischen Hintergründe der Straßennamen untersuchen und dem Rat sowie der Verwaltung Empfehlungen aussprechen, ob eine Umbenennung von Straßen oder die Anbringung von Hinweistafeln zur historischen Einordnung der Namensgeber notwendig ist.
Der Antrag bezieht sich auf etwa ein Dutzend Straßen in Hamm, deren Bezeichnungen auf Ereignisse oder Personen aus der Zeit des Deutschen Kaiserreichs sowie auf die preußische und imperialistische Politik verweisen. Als Beispiele werden unter anderem die Sedanstraße, die Tannenbergstraße und die Roonstraße angeführt. Die Antragsteller führen an, dass die Benennungen Bezüge zu Schlachten oder historischen Persönlichkeiten aufweisen, die mit nationalistischen oder aggressiven innenpolitischen Entwicklungen verknüpft sind.
Die vorgeschlagene Expertenkommission soll sich aus Vertretern des Stadtarchivs, der Politik sowie der Zivilgesellschaft zusammensetzen. Ziel der Initiative ist eine verstärkte Auseinandersetzung mit der Stadtgeschichte, insbesondere im Hinblick auf das bevorstehende 800-jährige Bestehen der Stadt Hamm. Die Kommission soll zeitnah eine Entscheidungsgrundlage für das weitere Vorgehen in den jeweiligen Einzelfällen liefern.
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- 17.03.2020 · Rat
- 17.Resolution des Rates der Stadt Hamm gegen Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus, Rechtsextremismus und GewaltZur Vorlage · 1189/20_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag mit der Vorlagennummer 1189/20_AT gestellt. Ziel des Antrags ist die Verabschiedung einer Resolution, die sich gegen Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus, Rechtsextremismus und Gewalt ausspricht.
In der Begründung des Antrags wird auf die Ereignisse in Hanau sowie den Angriff auf die Synagoge in Halle Bezug genommen. Die Ratsgruppe fordert, dass der Rat die Weltoffenheit, Vielfalt und Toleranz der Stadt Hamm ausdrücklich bekräftigt. Der Antrag legt dar, dass rechte Hetze und Diskriminierungen jeglicher Form keinen Platz in der Stadt haben sollen. Zudem wird die Notwendigkeit betont, gesellschaftliche Spaltung und die Normalisierung von Ausgrenzung entgegenzuwirken.
Der Antrag verweist auf verschiedene historische und aktuelle Gewalttaten sowie auf die Problematik des Alltagsrassismus gegenüber ethnischen, religiösen und sexuellen Minderheiten. Die Ratsgruppe schlägt vor, die Resolution auch als Verpflichtung des Rates zu verstehen, die Bemühungen um den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Integration zu verstärken sowie die Zurückdrängung von Rechtsextremismus und Gewalt zu fördern.
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- 17.03.2020 · Rat
- 18.Errichtung einer Antidiskriminierungsstelle in NRWZur Vorlage · 1190/20_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag gestellt, der die Einrichtung einer Antidiskriminierungsstelle in Nordrhein-Westfalen fordert. Mit der Vorlage 1190/20_AT wird beantragt, dass sich der Rat der Stadt Hamm dem Appell der SPD-Landtagsfraktion anschließt. Dieser Appell richtet sich an die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen.
Die Begründung des Antrags bezieht sich auf die Zunahme rechtsextremistischer Gewalt sowie auf die Problematik von Alltagsrassismus und Diskriminierung, von der laut Angaben im Dokument ein Teil der Bevölkerung in Nordrhein-Westfalen betroffen ist. Die Ratsgruppe fordert eine institutionelle Antwort auf diese Entwicklungen, orientiert an dem Vorbild des Antisemitismusbeauftragten des Landes. Ziel des Antrags ist es, dass der Rat der Stadt Hamm die Forderung nach einer landesweiten Antidiskriminierungsstelle offiziell unterstützt und gegenüber der Landesregierung artikuliert.
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- 17.03.2020 · Rat
- 19.Ideen fördern, Kreativität belohnen: AG-Fonds Technik, Innovation, Bildung einrichtenZur Vorlage · 1191/20_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Gruppe im Rat der Stadt Hamm hat mit der Vorlage 1191/20_AT den Antrag gestellt, einen sogenannten AG-Fonds für die Bereiche Technik, Innovation und Bildung einzurichten. Ziel des Antrags ist die finanzielle Unterstützung von Arbeitsgemeinschaften an allen Schulformen und für alle Altersgruppen.
Der beantragte Fonds soll mit jährlichen Mitteln in Höhe von insgesamt 100.000 Euro ausgestattet werden. Dabei ist die Förderung auf einen Maximalbetrag von 1.000 Euro pro Bewerbung begrenzt. Die Mittel sollen für zusätzliche schulische Angebote außerhalb des regulären Unterrichts verwendet werden können, etwa für technischen Support, Schulungen oder die Anschaffung von Sachmitteln.
Die Vergabe der Fördermittel soll nach dem sogenannten Windhund-Prinzip erfolgen, wobei die ersten Schulen mit geeigneten Konzepten den Zuschlag erhalten sollen. Für die Beantragung ist laut Antrag lediglich die Einreichung einer kurzen Projektbeschreibung erforderlich, um einen unbürokratischen Prozess zu gewährleisten.
Der inhaltliche Schwerpunkt liegt auf Projekten, die die Entwicklung von Fähigkeiten in den Bereichen Technik und Innovation unterstützen, wie beispielsweise Programmier-AGs oder technische Betreuung von Schulveranstaltungen. Eine gleichzeitige Förderung durch Drittmittel aus der Industrie oder dem Handwerk wird im Antrag nicht ausgeschlossen. Die Förderung richtet sich an alle Schulen, unabhängig von der Schulform, sofern innovative Konzepte vorliegen.
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- 18.06.2020 · Schulausschuss
- 17.03.2020 · Rat
- 20.Stadt.Klima.Ich.Zur Vorlage · 1192/20_AT · Antrag
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Die Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat im Rat einen Antrag gestellt, die Internetadresse stadt-klima-ich.de durch die Stadt Hamm zu erwerben. Hintergrund des Antrags ist die Nutzung des Slogans „stadt-klima-ich“, der im Rahmen des Integrierten Klimaschutzkonzepts (IKK) aus dem Jahr 2015 entwickelt wurde. Dieser Slogan wird seit fünf Jahren bei verschiedenen Klimaschutzaktivitäten sowie bei der Erarbeitung des Klimafolgenanpassungskonzepts verwendet.
Nach Angaben der Ratsfraktion befindet sich die Domain derzeit nicht im Besitz der Stadt, sondern wurde dem Gutachterbüro pro:21 zur Verfügung gestellt. Da sich das genannte Unternehmen in der Abwicklung befindet, besteht laut Antrag die Möglichkeit, dass die Domain entweder in fremde Besitzverhältnisse übergeht oder frei wird und anschließend von Dritten genutzt werden könnte.
Die Antragsteller fordern den Erwerb der Domain, um eine missbräuchliche Nutzung zu verhindern und die Adresse künftig als Weiterleitung auf das Klimaschutzportal der Stadt Hamm nutzen zu können. Die finanziellen Auswirkungen dieses Vorhabens werden im Antrag als gering eingestuft.
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- 17.03.2020 · Rat
- Stadt.Klima.Ich.Zur Vorlage · 1925/20_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat mit dem Antrag Nr. 1192/20 die Übernahme der Internetadresse stadt-klima-ich.de durch die Stadt Hamm beantragt. Der Slogan wurde im Rahmen des Integrierten Klimaschutzkonzepts (IKK) im Jahr 2015 entwickelt, um die Relevanz des Klimaschutzes für die Bevölkerung zu verdeutlichen. Die Domain wird seit fünf Jahren bei Klimaschutzaktivitäten verwendet, befindet sich jedoch derzeit im Besitz des Gutachterbüros pro:21.
Da sich das Unternehmen pro:21 in der Abwicklung befindet, wird die Sicherung der Domain durch die Stadt Hamm angestrebt. Damit soll verhindert werden, dass die Adresse in fremde Besitzverhältnisse übergeht oder für missbräuchliche Zwecke genutzt wird. Eine Übernahme durch die Stadt würde zudem die Möglichkeit bieten, die Domain auf das Klimaschutzportal der Stadt Hamm weiterzuleiten. Die finanziellen Folgen für den Haushalt werden im Antrag als gering eingestuft.
Die Verwaltung hat in ihrer Stellungnahme zur Vorlage 1925/20_ST ausgeführt, dass die Domain aktuell nicht verfügbar ist. Es wird derzeit geprüft, ob eine Übernahme der Internetadresse durch die Stadt Hamm realisierbar ist.
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- 17.03.2020 · Rat
- 21.Sonntagsöffnung der Bibliothek ermöglichenZur Vorlage · 1193/20_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Gruppe im Rat der Stadt Hamm hat einen Antrag gestellt, die Sonntagsöffnung der Stadtbüchereien zu ermöglichen. Mit der Vorlage 1193/20_AT wird der Oberbürgermeister aufgefordert, die Bibliothek an Sonntagen für Besucher zu öffnen. Zur Finanzierung der Maßnahme sieht der Antrag vor, die erforderlichen Mittel im nächsten Haushalt einzustellen oder alternativ die Beantragung von Landesförderung durch die Verwaltung zu unterstützen.
Die Begründung des Antrags führt an, dass Bibliotheken zunehmend die Funktion von Begegnungsorten, Lernorten und Treffpunkten übernehmen. Um angesichts des steigenden Konsums von E-Books und Streaming-Diensten an Relevanz zu behalten, müsse sich das Angebot erweitern. Als Beispiel für eine erfolgreiche Umsetzung wird die Stadt Mönchengladbach angeführt.
Der Antrag bezieht sich zudem auf die bestehende Beschlusslage des Rates, das Bahnhofsviertel als Bildungsstandort umzugestalten, wobei die Sonntagsöffnung als wichtiger Baustein betrachtet wird. In der Begründung wird darauf hingewiesen, dass die Leitung der Hammer Stadtbüchereien eine Sonntagsöffnung aus finanziellen Gründen bisher nicht für umsetzbar hält. Die FDP-Gruppe fordert daher die Bereitstellung der notwendigen Mittel durch die Stadt, um die Funktion der Bibliothek als öffentlicher Treffpunkt zu stärken.
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- 17.06.2020 · Kulturausschuss
- 17.03.2020 · Rat
- 22.Kosten sparen, Strukturen schlank halten: Keine Gründung der KlimaagenturZur Vorlage · 1194/20_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Gruppe im Rat der Stadt Hamm hat mit der Vorlage 1194/20_AT einen Antrag an den Oberbürgermeister gestellt, wonach die geplante Gründung einer Klimaagentur unterbleiben soll. Die Fraktion beantragt stattdessen, dass die Beratung der Bürger in Energiefragen direkt durch die Verwaltung übernommen wird.
Zur Begründung führt die FDP-Gruppe aus, dass die Einrichtung einer neuen Gesellschaft zur Vermeidung zusätzlicher Strukturen und Kosten beitragen soll. Es wird argumentiert, dass die Verwaltung bereits über personelle Kapazitäten verfüge, um die notwendigen Beratungsleistungen zu erbringen. Die Gruppe weist darauf hin, dass die Gründung einer weiteren Gesellschaft die Transparenz gegenüber den politischen Gremien einschränken könnte, da Organe wie eine Gesellschafterversammlung nicht der gleichen Rechenschaftspflicht unterliegen wie der Rat oder die bestehenden politischen Gremien wie der Umweltausschuss.
Hinsichtlich der finanziellen Aspekte wird die geplante jährliche Kostenbelastung der Agentur in Höhe von 400.000 Euro angeführt. Die Antragstellerin sieht in den Kosten, die primär für Personal aufgewendet werden sollen, keine hinreichende Rechtfertigung, da die Agentur in den ersten drei Jahren laut vorliegenden Informationen vorrangig mit einer Evaluation beschäftigt wäre. Ziel des Antrags ist die Beibehaltung schlanker Verwaltungsstrukturen und die Konzentration der Mittel auf direkte Maßnahmen.
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- 17.03.2020 · Rat
- C.Anfragen
- 1.Mitverlegung nach § 77i TKG: Glasfasernetz in Neubaugebieten aufbauenZur Vorlage · 1134/19_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Gruppe im Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen einer Anfrage zum 10. Dezember 2019 Informationen zum Ausbau des Glasfasernetzes in Hamm angefordert. Hintergrund der Anfrage ist die Umsetzung des DigiNetz-Gesetzes sowie die Regelungen des § 77i des Telekommunikationsgesetzes (TKG), die seit November 2016 in Kraft sind. Diese Vorschriften sehen die Mitverlegung passiver Netzinfrastrukturen bei der Erschließung von Neubaugebieten vor, um die Versorgung mit schnellem Internet zu gewährleisten.
Die Anfrage richtet sich an den Oberbürgermeister und umfasst mehrere spezifische Fragen zur Umsetzung dieser gesetzlichen Vorgaben in der Stadt. Die Fraktion möchte wissen, ob seit Inkrafttreten der Regelung in jedem Hammenser Neubaugebiet Glasfaserleitungen verlegt wurden. Zudem wird nach der Anzahl der Fälle gefragt, in denen die Stadtverwaltung selbst aktiv wurde, um die entsprechende Infrastruktur einzurichten, sofern kein privater Anbieter die Erschließung übernommen hat.
Des Weiteren bittet die FDP-Gruppe um Auskunft darüber, in welchen Neubaugebieten bereits mit dem Aufbau eines Glasfasernetzes begonnen wurde. Sollte die Stadt der Verpflichtung aus dem DigiNetz-Gesetz bisher nicht nachgekommen sein, wird nach den entsprechenden Gründen gefragt. Die Anfrage bezieht sich dabei auf die gesetzliche Möglichkeit, für die Bereitstellung der Infrastruktur Haushaltsmittel in Anspruch zu nehmen.
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Beratungsfolge
- 17.03.2020 · Rat
- 10.12.2019 · Rat
- 2.PV-Anlage Freiherr-vom-Stein-GymnasiumZur Vorlage · 1140/20_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat im Rahmen der Anfrage 1140/20_AF Fragen zum Betrieb der Solaranlage am Freiherr-vom-Stein-Gymnasium an den Oberbürgermeister gestellt. Hintergrund der Anfrage ist die Untersuchung der Nachhaltigkeit ökologischer Maßnahmen im Stadtbezirk Uentrop.
Die Anfrage bezieht sich auf einen vor 25 Jahren beschlossenen Anbau des Gymnasiums, der mit einer damals wegweisenden Solaranlage ausgestattet wurde. Die Ratsfraktion bittet um Auskunft darüber, ob die Anlage derzeit noch in Betrieb ist und falls nicht, aus welchen Gründen dies der Fall ist. Zudem wird gefragt, ob Hinderungsgründe für eine Wiederaufnahme des Betriebs bestehen.
Des Weiteren werden Informationen zur Betriebsdauer der Anlage sowie zum Vergleich zwischen der theoretisch möglichen und der tatsächlich erzeugten Strommenge über einen Zeitraum von 20 Jahren angefordert. Die Anfrage umfasst zudem die Frage nach der aktuellen Nutzbarkeit der Anlage und der beabsichtigten weiteren Nutzung durch die Verwaltung. Abschließend wird die Verwaltung aufgefordert, die Beantwortung dieser Fragen noch vor der Gründung der Klimaagentur sicherzustellen.
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- 23.06.2020 · Rat
- 17.03.2020 · Rat
- PV-Anlage Freiherr-vom-Stein-GymnasiumZur Vorlage · 1863/20_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat auf eine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Zustand der Photovoltaikanlage am Freiherr-vom-Stein-Gymnasium Stellung genommen. Gegenstand der Anfrage waren der aktuelle Betriebszustand, die Effizienz sowie die zukünftige Nutzung der im Mai 2000 in Betrieb genommenen Solaranlage.
Nach Angaben der Verwaltung ist die Anlage weiterhin in Betrieb, weist jedoch aufgrund ihres Alters vermehrt Ausfälle einzelner Komponenten, insbesondere der Wechselrichter, auf. In den ersten drei Jahren der Laufzeit konnte die Anlage infolge technischer Störungen lediglich in einem Teillastbetrieb genutzt werden. Über die gesamte Nutzungsdauer kam es zu wiederholten Betriebsstörungen und Stillstandszeiten, die Reparaturkosten von über 10.000 Euro verursachten. Dokumentationen über die exakte Betriebsdauer liegen nicht vor.
Hinsichtlich der Stromproduktion geht die Verwaltung bei einer installierten Leistung von 9,9 kWp von einem theoretischen Wert von etwa 7.500 kWh pro Jahr aus. Die tatsächliche Einspeisung, die durch die Stadtwerke für den Zeitraum von 2013 bis 2019 ausgewertet wurde, belief sich auf 45.358 kWh. Für Zeiträume vor 2013 existieren keine Abrechnungsunterlagen. Da die Lebensdauer der Solarmodule erfahrungsgemäß auf 20 Jahre begrenzt ist, plant die Verwaltung, auf Basis eines anstehenden Rahmenvertrages Gespräche mit den Stadtwerken zu führen, um die Altanlage zeitnah gegen eine neue Photovoltaikanlage auszutauschen.
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- 17.03.2020 · Rat
- 3.Defender2020Zur Vorlage · 1142/20_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Die Linke hat im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister Informationen zum NATO-Großmanöver „Defender2020“ angefordert. Das Manöver, das für den Zeitraum von Januar bis Juni angesetzt ist, umfasst den Transport von etwa 46.000 Soldaten sowie schwerem Gerät, Waffen und Munition über das Bundesgebiet per Bahn, Schiff und Straße.
Die Anfrage bezieht sich auf mögliche Auswirkungen der Truppentransporte auf die städtische Infrastruktur und die Bevölkerung. Die Fraktion bittet die Stadtverwaltung um Auskunft darüber, welche Informationen zum Manöver vorliegen und mit welchen Beeinträchtigungen im Straßen- und Schienenverkehr im Stadtgebiet zu rechnen ist. Konkret werden Fragen zu den betroffenen Straßen und Eisenbahnstrecken sowie zu den zeitlichen Abläufen gestellt.
Des Weiteren möchte die Fraktion wissen, welche Maßnahmen die Stadtverwaltung ergreift, um die Auswirkungen der Transporte für die Bürgerinnen und Bürger gering zu halten und wie eine Information der Öffentlichkeit sichergestellt wird. Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf der Sicherung der städtischen Infrastruktur. Es wird gefragt, wie die Stadtverwaltung verhindert, dass Schäden an Straßen, Brücken, Tunneln oder Gehwegen durch die Transporte entstehen und wer im Falle von entstandenen Schäden für die Kosten aufkommen würde. Zudem wird nach der Art der Unterstützung gefragt, die die Stadtverwaltung für das Manöver leisten soll.
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- 17.03.2020 · Rat
- Defender2020Zur Vorlage · 1928/20_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Stellungnahme zur Anfrage Nr. 1142/20 setzt sich die Verwaltung mit den Auswirkungen des NATO-Großmanövers „Defender2020“ auseinander. Die Anfrage, die von einer Fraktion gestellt wurde, bezieht sich auf den Zeitraum von Januar bis Juni 2020, in dem Truppentransporte mit schwerem Gerät per Bahn, Schiff und Straße durch das Bundesgebiet führen.
Die Fragesteller baten um Auskunft darüber, welche Informationen der Stadtverwaltung zum Manöver vorliegen und mit welchen Beeinträchtigungen im Straßen- und Schienenverkehr innerhalb des Stadtgebiets zu rechnen ist. Zudem wurden Fragen zu den betroffenen Strecken, den geplanten Maßnahmen zur Minimierung von Auswirkungen auf die Bevölkerung, der Informationspolitik sowie zur Haftung bei etwaigen Schäden an der städtischen Infrastruktur, wie Straßen, Brücken oder Tunneln, gestellt.
Die Verwaltung teilte dazu mit, dass das Manöver bei der Stadt Hamm angemeldet wurde. Über die Anfrage hinaus liegen der Verwaltung keine weiteren Informationen zum Ablauf des Manövers vor. Ein Handlungsbedarf seitens der Stadt bestehe nur in dem Fall, dass Schäden durch das Manöver reguliert werden müssten. Eine direkte Zuständigkeit der Stadt Hamm für die Durchführung der Übung sei nicht gegeben.
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- 17.03.2020 · Rat
- 4.Siedlungen für Tiny HousesZur Vorlage · 1146/20_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Gruppe im Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister Informationen zum aktuellen Planungsstand für die Ansiedlung von Tiny Houses in der Stadt angefordert. Die Anfrage bezieht sich auf ein Vorhaben aus dem Vorjahr, mit dem die Ausweisung von Flächen für Mikrowohnformen beantragt wurde.
Die Fraktion bittet um konkrete Angaben dazu, wie die Ansiedlung von Tiny Houses derzeit geplant ist und wann erste Flächen hierfür ausgewiesen werden sollen. Zudem wird nach den künftigen Standorten dieser Flächen sowie nach der geplanten Dauerhaftigkeit der neuen Siedlungen gefragt. Darüber hinaus möchte die FDP-Gruppe erfahren, für wie viele Wohneinheiten in Hamm eine Baugenehmigung vorgesehen ist und ab wann mit der Umsetzung der Projekte zu rechnen ist.
Als Begründung führt die Fraktion an, dass die Stadt auf die steigende Nachfrage nach Mikrowohnformen reagieren solle. In diesem Zusammenhang weist die Anfrage darauf hin, dass ein in einer früheren Stellungnahme angekündigter Bericht zum Thema im Stadtentwicklungsausschuss bislang nicht vorgelegt wurde. Die FDP-Gruppe fordert daher die Bereitstellung der angekündigten Informationen.
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- 17.03.2020 · Rat
- Siedlungen für Tiny HousesZur Vorlage · 1917/20_ST · Stlgnahme
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Die FDP-Gruppe im Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen einer Anfrage Informationen zum aktuellen Planungsstand für die Ansiedlung von Tiny Houses in der Stadt angefordert. Die Anfrage bezieht sich auf ein bereits vor etwa einem halben Jahr gestelltes Anliegen, mit dem die Ausweisung von Flächen für Mikrowohnformen angestrebt wurde.
Die Fragesteller bitten um konkrete Angaben zur Planung der Ansiedlung, zur zeitlichen Abfolge der Flächenausweisung sowie zur geografischen Lage der vorgesehenen Standorte. Zudem wird nach der geplanten Dauerhaftigkeit der Siedlungen, der maximal zulässigen Anzahl der Tiny Houses sowie nach dem voraussichtlichen Beginn der Umsetzung gefragt. Als Begründung führt die FDP-Gruppe an, dass ein im Stadtentwicklungsausschuss angekündigter Bericht zum Thema bisher nicht vorgelegt wurde.
Die Verwaltung verweist in ihrer Stellungnahme auf die Mitteilungsvorlage 0304/20, in welcher der aktuelle Sachstand zum Thema Tiny Houses dargestellt wird.
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- 17.03.2020 · Rat
- 5.Nachfrage zur Stellungnahme 1837/19, Mitverlegung nach § 77i TKG, Glasfasernetz in Neubaugebieten aufbauenZur Vorlage · 1166/20_AF · Anfrage
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Die FDP-Gruppe im Rat der Stadt Hamm hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt, um Informationen zum Ausbau des Glasfasernetzes in verschiedenen Neubaugebieten einzuholen. Die Anfrage bezieht sich auf die vorangegangene Stellungnahme der Verwaltung mit der Nummer 1837/19, die nach Ansicht der FDP-Fraktion die aufgeworfenen Fragen nicht vollständig beantwortet hat.
Im Zentrum der Anfrage steht die Prüfung, ob die Neubaugebiete Schulze-Everding und Park-Quartier Hövel in Bockum-Hövel, der Pfarrhof Reginenstraße in Rhynern, Heimshof Ost in Heessen sowie der Wohnpark Alter Sportplatz und die Waldenburger Straße in Herringen bereits mit der vorgeschriebenen passiven Netzinfrastruktur, ausgestattet mit Glasfaserkabeln, versorgt wurden. Für Gebiete, in denen dieser Ausbau noch nicht erfolgt ist, bittet die Fraktion um die Angabe der Gründe sowie um Informationen darüber, ob verbindliche Ausbauzusagen von Telekommunikationsunternehmen vorliegen oder die Erschließungsträger vertraglich dazu verpflichtet wurden. Zudem wird nach der Identität der beteiligten Telekommunikationsunternehmen gefragt.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf der Unterscheidung zwischen Hausanschlüssen und den Längs-Trassen entlang der Straßenführung. Es wird nachgefragt, ob in den genannten Gebieten gemäß den Vorgaben des Telekommunikationsgesetzes Glasfaserkabel in die Leerrohre der Längs-Trassen eingebracht wurden. Abschließend wird um eine Klärung gebeten, welche Art von Beantragung durch Netzbetreiber für das Einbringen von Kabeln erforderlich sein soll, da für diese Arbeiten keine Bau- oder Aufbruchgenehmigungen notwendig seien.
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- 17.03.2020 · Rat
- Nachfrage zur Stellungnahme 1837/19, Mitverlegung nach § 77i TKG, Glasfasernetz in Neubaugebieten aufbauenZur Vorlage · 1913/20_ST · Stlgnahme
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Die FDP-Gruppe im Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen einer Anfrage zur Vorlage 1913/20_ST Konkretisierungen zum Ausbau der Glasfasernetz-Infrastruktur in verschiedenen Neubaugebieten gefordert. Die Anfrage bezieht sich auf eine vorangegangene Stellungnahme der Verwaltung und adressiert die Versorgung der Gebiete Schulze-Everding und Park-Quartier Hövel in Bockum-Hövel, Pfarrhof Reginenstraße in Rhynern, Heimshof Ost in Heessen sowie Wohnpark Alter Sportplatz und Waldenburger Straße in Herringen.
Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, ob diese Gebiete bereits mit der vorgeschriebenen passiven Netzinfrastruktur, ausgestattet mit Glasfaserkabeln, versorgt wurden. Für Gebiete, in denen der Ausbau noch nicht erfolgt ist, werden die Gründe sowie Informationen über etwaige verbindliche Ausbauzusagen oder vertragliche Verpflichtungen von Erschließungsträgern gegenüber Telekommunikationsunternehmen angefordert. Zudem wird nach der Identität der zuständigen Telekommunikationsunternehmen gefragt.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf der Unterscheidung zwischen Hausanschlüssen und den Längs-Trassen entlang der Straßenführung. Es wird nachgefragt, ob in den betreffenden Gebieten gemäß § 77i Abs. 7 TKG Glasfaserkabel in die Leerrohre der Längs-Trassen eingebracht wurden. Abschließend wird die Notwendigkeit einer Beantragung durch den Netzbetreiber für das Einbringen der Kabel hinterfragt, da für diese Arbeiten keine Bau- oder Aufbruchgenehmigungen erforderlich seien. Die Verwaltung teilte mit, dass eine vollständige Beantwortung aufgrund der Beteiligung anderer Fachbereiche erst zur nächsten Sitzungsrunde erfolgen kann.
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Beratungsfolge
- 17.03.2020 · Rat
- 6.Zwischenbericht zur Evaluation des Handlungskonzepts gegen gruppenbezogene MenschenfeindlichkeitZur Vorlage · 1189/20_AF · Anfrage
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Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rat der Stadt Hamm eine Anfrage zur Erstellung eines Zwischenberichts zur Evaluation des Handlungskonzepts gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit eingereicht. Das entsprechende Konzept wurde im Jahr 2016 mit einer Mehrheit im Rat beschlossen.
Die Anfrage richtet sich an den Oberbürgermeister und bittet die Stadtverwaltung um die Beantwortung spezifischer Fragen zum aktuellen Stand der Umsetzung. Die Ratsgruppe möchte wissen, welche Maßnahmen seit der Verabschiedung des Konzepts realisiert wurden und an welchen Indikatoren der Erfolg oder Misserfolg dieser Maßnahmen gemessen werden kann. Zudem wird nach dem Umfang der personellen Veränderungen in der Stadtverwaltung gefragt, insbesondere nach der Anzahl neu geschaffener Stellen und deren Zuordnung zu den städtischen Ämtern.
Des Weiteren werden Informationen über laufende Projekte sowie die beteiligten Partner im Kontext des Handlungskonzepts angefordert. Die Anfrage umfasst zudem die Frage nach Maßnahmen, die bislang noch nicht umgesetzt wurden. Abschließend bittet die Ratsgruppe um eine Gesamtbeurteilung der Stadtverwaltung zum Stand der Umsetzung vier Jahre nach dem Beschluss sowie um eine Darstellung der größten Erfolge und der noch bestehenden Herausforderungen bei der Durchführung des Konzepts.
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Beratungsfolge
- 17.03.2020 · Rat
- Zwischenbericht zur Evaluation des Handlungskonzepts gegen gruppenbezogene MenschenfeindlichkeitZur Vorlage · 1919/20_ST · Stlgnahme
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Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen einer Stellungnahme zur Anfrage der Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm einen Zwischenbericht zur Evaluation des Handlungskonzepts gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit vorgelegt. Aus der Auswertung im Rahmen des Runden Tisches gegen Radikalismus und Gewalt geht hervor, dass von den 30 im Konzept beschriebenen Maßnahmen 15 weitgehend und 12 teilweise umgesetzt wurden. Für die Umsetzung des Programms wurde kein zusätzliches Personal in der Stadtverwaltung eingestellt.
Die Finanzierung von zwei Stellen in der „Werkstadt für Demokratie und Toleranz“ sowie von verschiedenen Kleinprojekten erfolgt über die Programme „Partnerschaft für Demokratie“ und „NRWeltoffen“ in Kooperation mit dem Evangelischen Kirchenkreis Hamm. Die Entscheidung über Projektanträge obliegt dem Begleitausschuss. Zur Information über die Zusammenarbeit zwischen städtischen und zivilgesellschaftlichen Akteuren dient die Internetseite hammer-appell.de.
Als noch nicht umgesetzte Maßnahmen werden die Entwicklung eines öffentlichen Veranstaltungsformats im Rahmen der Interkulturellen Woche, die Erstellung eines Radioformat-Angebots sowie die Erweiterung der Qualitätskriterien des Siegels „Echte Hammer“ um die Aspekte Toleranz und Vielfalt aufgeführt. Die Verwaltung bewertet die bisherige Umsetzung des Konzepts als zufriedenstellend. Als wesentliche Erfolge werden die Gründung der „Werkstadt für Demokratie und Toleranz“ sowie die Schließung eines Treffpunkts der rechten Szene am Kentroper Weg genannt. Zukünftige Schwerpunkte liegen in der stärkeren Verzahnung mit den Stadtteilen und der anstehenden Fortschreibung des Handlungskonzepts.
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- 17.03.2020 · Rat
- D.Verschiedenes