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Anfrage

Mitverlegung nach § 77i TKG: Glasfasernetz in Neubaugebieten aufbauen

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⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die FDP-Gruppe im Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen einer Anfrage zum 10. Dezember 2019 Informationen zum Ausbau des Glasfasernetzes in Hamm angefordert. Hintergrund der Anfrage ist die Umsetzung des DigiNetz-Gesetzes sowie die Regelungen des § 77i des Telekommunikationsgesetzes (TKG), die seit November 2016 in Kraft sind. Diese Vorschriften sehen die Mitverlegung passiver Netzinfrastrukturen bei der Erschließung von Neubaugebieten vor, um die Versorgung mit schnellem Internet zu gewährleisten.

Die Anfrage richtet sich an den Oberbürgermeister und umfasst mehrere spezifische Fragen zur Umsetzung dieser gesetzlichen Vorgaben in der Stadt. Die Fraktion möchte wissen, ob seit Inkrafttreten der Regelung in jedem Hammenser Neubaugebiet Glasfaserleitungen verlegt wurden. Zudem wird nach der Anzahl der Fälle gefragt, in denen die Stadtverwaltung selbst aktiv wurde, um die entsprechende Infrastruktur einzurichten, sofern kein privater Anbieter die Erschließung übernommen hat.

Des Weiteren bittet die FDP-Gruppe um Auskunft darüber, in welchen Neubaugebieten bereits mit dem Aufbau eines Glasfasernetzes begonnen wurde. Sollte die Stadt der Verpflichtung aus dem DigiNetz-Gesetz bisher nicht nachgekommen sein, wird nach den entsprechenden Gründen gefragt. Die Anfrage bezieht sich dabei auf die gesetzliche Möglichkeit, für die Bereitstellung der Infrastruktur Haushaltsmittel in Anspruch zu nehmen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 189 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

Beratungsfolge

  • 17.03.2020
    kein Ergebnis hinterlegt
  • 10.12.2019
    kein Ergebnis hinterlegt

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