Bebauungsplan Nr. 01.143 – An der Friedrichstraße – und weitere Bauleitplanverfahren hier: Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Beschlussvorlage 2204/20 wurde im Rat der Stadt Hamm entschieden, das Verfahren zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB für den Bebauungsplan Nr. 01.143 – An der Friedrichstraße – anzupassen. Ursprünglich war für den Bereich des Baublocks am Gesundheitsamt eine Bürgerversammlung vorgesehen, die aufgrund der aktuellen Situation der Corona-Pandemie nicht stattfinden kann. Anstelle der geplanten Versammlung soll eine Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung sowie eine begleitende Online-Beteiligung im Internet stattfinden, die über einen Zeitraum von zwei Wochen offensteht. Eine entsprechende öffentliche Bekanntmachung im Westfälischen Anzeiger wird erfolgen.
Darüber hinaus wurde beschlossen, auf die Durchführung von Bürgerversammlungen bei betroffenen Bauleitplanverfahren bis auf Weiteres zu verzichten. Für künftige Verfahren soll analog zum Bebauungsplan An der Friedrichstraße eine Besprechungsmöglichkeit in der Verwaltung sowie eine zweiwöchige Online-Beteiligung als Instrument der frühzeitigen Beteiligung genutzt werden. Die Verwaltung empfiehlt dieses Vorgehen, um eine zügige Abwicklung der laufenden Bauleitplanverfahren unter den gegebenen Bedingungen zu gewährleisten.
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Beratungsfolge
- 17.03.2020kein Ergebnis hinterlegt
- 16.03.2020kein Ergebnis hinterlegt
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