Keine Berücksichtigung der Fläche „K’Park Süd II“ als Regionaler Kooperationsstandort – Verantwortung für Arbeit und Umwelt gerecht werden
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion und die SPD-Ratsfraktion haben im Rat der Stadt Hamm einen Antrag gestellt, die Fläche „K’Park Süd II“ nicht als regionalen Kooperationsstandort im vorgezogenen sachlichen Teilplan des Regionalplans Ruhr zu berücksichtigen. Hintergrund ist die Information, dass der Regionalplan nicht wie geplant im Jahr 2020 wirksam wird und die im Entwurf festgelegten regionalen Kooperationsstandorte vorab durch einen vorgezogenen sachlichen Teilplan verbindlich werden sollen.
Die Antragsteller fordern die Verwaltung auf, die Nichtberücksichtigung dieser Fläche im besagten Teilplan mit der Regionalplanungsbehörde zu erörtern. Als vorrangig für eine erneute Nutzung werden bereits genutzte Standorte wie der Rangierbahnhof oder das Hafengelände angeführt. In diesem Zusammenhang sollen auch das Industriegebiet „InlogParc“ sowie der Rangierbahnhof mit einer Gesamtfläche von 88,4 Hektar in den sachlichen Teilplan einbezogen werden.
Ziel des Antrags ist es, die Verwaltung dazu zu bewegen, gemeinsam mit dem Regionalverband Ruhr sicherzustellen, dass die Stadt Hamm über das notwendige Potenzial für die Entwicklung von Gewerbe und Industrie verfügt. Ein geordneter und transparenter Planungsprozess soll durch die Prüfung möglicher Flächen im laufenden Regionalplanverfahren gewährleistet werden, um die Grundlage für zukünftige Gewerbeansiedlungen und Bauvorhaben zu erhalten.
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Beratungsfolge
- 17.03.2020kein Ergebnis hinterlegt
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