Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über die Ladenöffnung an Sonntagen in Hamm-Mitte im Jahr 2020 (Verkaufsoffene Sonntage)
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Erlassung einer ordnungsbehördlichen Verordnung über die Ladenöffnung an Sonntagen im Stadtbezirk Hamm-Mitte für das Jahr 2020 beschlossen. Die Verordnung ermöglicht die Öffnung von Verkaufsstellen jeweils im Zeitraum von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
Grundlage für die Entscheidung sind Anträge der Stadtmarketing Hamm GmbH sowie der Werbe- und Interessengemeinschaft Rhynern e.V. Für den Stadtbezirk Hamm-Mitte sind vier Termine vorgesehen: der 2. Mobilitätstag am 29. März, das Hammer GenussFest am 27. September, der Hamms Bunte Herbst am 25. Oktober sowie der Familien-Weihnacht am 13. Dezember. Ein Antrag für den Frühjahrszauber in Rhynern am 1. März wurde von der Verwaltung nach Prüfung der Sachgründe nicht positiv bewertet.
Die Verwaltung stützte den Beschluss auf die Bestimmungen des neuen Ladenöffnungsgesetzes NRW. Die Prüfung der Anträge erfolgte unter Berücksichtigung des öffentlichen Interesses, etwa zur Belebung der Innenstadt oder zur Stärkung des stationären Einzelhandels. Im Rahmen eines runden Tisches wurden die zuständigen Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, Kirchen sowie die Industrie- und Handelskammer sowie die Handwerkskammer einbezogen. Vertreter der Kirchen und der Gewerkschaft äußerten zwar grundsätzliche Bedenken gegen Sonntagsöffnungen, stimmten den geplanten Terminen im Innenstadtbereich jedoch zu. Die gesetzlichen Vorgaben bezüglich der maximalen Anzahl an Sonntagsöffnungen und der Ausschluss bestimmter Feiertage werden durch die Verordnung eingehalten.
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Beratungsfolge
- 17.03.2020kein Ergebnis hinterlegt
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