Bebauungsplan Nr. 05.080 – Am Wiesenteich – hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Beschluss über frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Ergänzungsbeschlussvorlage 2149/20_ER-1 befasst sich mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 05.080 – Am Wiesenteich – in der Gemarkung Herringen. Der Plan sieht die Erstellung eines Bebauungsplans gemäß § 13a BauGB vor, der ein durch verschiedene Flurstückgrenzen definiertes Gebiet umfasst. Zudem wird die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Bürgerversammlung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB vorgeschlagen.
Die Vorlage ergänzt die ursprüngliche Beschlussvorlage der Verwaltung aufgrund einer Anregung aus der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr. Ziel dieser Anregung ist der Erhalt des Gebäudes des Knappenvereins innerhalb des Geltungsbereichs. Die Verwaltung schlägt hierzu vor, die geplante wohnbauliche Entwicklung des Gebiets neu zu strukturieren. Während die ursprüngliche Planung eine Entwicklung in zwei Bauabschnitten vorsah, soll der zweite Bauabschnitt nun unterteilt werden.
Die neue Planung sieht eine Aufteilung in insgesamt drei Bauabschnitte vor. Der erste Bauabschnitt umfasst weiterhin den nördlichen Bereich des Schützenplatzes. Der zweite Bauabschnitt wird auf den südwestlichen Teilbereich begrenzt, während der dritte Bauabschnitt den südöstlichen Teilbereich umfasst, in dem sich das Gebäude des Knappenvereins befindet. Durch diese Unterteilung soll die Erhaltung des Gebäudes ermöglicht werden. Eine Änderung der ursprünglichen Beschlussvorlage ist laut Verwaltung hierfür nicht erforderlich.
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Beratungsfolge
- 17.03.2020kein Ergebnis hinterlegt
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