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Beschlussvorlage

Bebauungsplan Nr. 06.094 – Südlich Horster Straße – Hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

2029/19_VL

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 06.094 – Südlich Horster Straße – vorgelegt. Ziel des Vorhabens ist die Schaffung eines neuen Wohnbaugebiets im Bereich der Gemarkung Bockum-Hövel. Das etwa 32.021 Quadratmeter große Areal, das sich südlich der Horster Straße befindet, soll im Rahmen der Wohnbaulandinitiative einer wohnbaulichen Nutzung zugeführt werden. Da die Fläche ursprünglich für Sportanlagen vorgesehen war, diese jedoch nicht mehr benötigt werden, soll nun eine vorwiegend lockere Bebauung mit einem Mix aus Einfamilien-, Doppel- und Mehrfamilienhäusern realisiert werden. Je nach städtebaulicher Dichte wird mit etwa 40 bis 60 Wohneinheiten gerechnet.

Im Rahmen des Verfahrens soll zudem geprüft werden, ob der Standort für eine Kindertagesstätte geeignet ist. Die Planung sieht vor, das Siedlungsgebiet Bockum-Hövel an seinem nördlichen Rand zu erweitern. Die verkehrliche Erschließung soll über eine direkte Zufahrt zur Horster Straße erfolgen, wobei der Erhalt der dortigen Allee angestrebt wird. Die Entwässerung des Gebiets soll unter Einbeziehung des Eversbachs erfolgen. Da der Flächennutzungsplan das Gebiet derzeit noch als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportplatz ausweist, ist eine entsprechende Berichtigung erforderlich. Das Vorhaben soll im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist als Bürgerversammlung vorgesehen.

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