Hamm Transparent

← Alle Vorlagen

Beschlussvorlage

Änderung der Straßenbaubeitragssatzung - Stundung und Verrentung

2148/20_VL

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2148/20_VL sieht eine Änderung der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Hamm vor. Hintergrund ist die Umsetzung der neuen Regelungen des Kommunalabgabengesetzes NRW, insbesondere des Paragrafen 8a KAG. Da das Gesetz keine spezifischen Vorgaben zu Mindestwerten oder Ratenstaffelungen enthält, sollen durch die Änderungssatzung Details zur Stundung und Verrentung von Straßenbaubeiträgen festgelegt werden.

Der Beschlussvorschlag ermöglicht eine Ratenzahlung über einen Zeitraum von höchstens 20 Jahren. Die Verzinsung der Beiträge ist auf zwei Prozentpunkte über dem Basiszinssatz festgesetzt, wobei ein Mindestzins von einem Prozent gilt. Zur Sicherung der Forderungen wird eine Stundung in Form von Ratenzahlungen auf maximal 42 Monate begrenzt. Zahlungen, die über diesen Zeitraum hinausgehen, werden als Verrentung der Beitragsschuld behandelt.

Die Dauer der Stundung richtet sich nach der Höhe des Beitrags: Für Beträge bis 200 Euro ist keine Stundung vorgesehen. Bei Beträgen zwischen 201 Euro und 2.400 Euro ist eine Stundung bis zu 12 Monate möglich, bei 2.401 Euro bis 4.800 Euro bis zu 24 Monate, bei 4.801 Euro bis 7.200 Euro bis zu 36 Monate und bei Beträgen ab 7.201 Euro bis zu 42 Monate. Die Verrentung erfolgt in maximal 20 Jahresleistungen, wobei die Zeiträume je nach Beitragshöhe zwischen 10 und 20 Jahren variieren. In begründeten Einzelfällen können unter Vorlage von Nachweisen Abweichungen erfolgen. Die Satzung soll rückwirkend zum 1. Januar 2020 in Kraft treten.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 217 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

Beratungsfolge

Verwandte Vorlagen

Alle Vorlagen aus März 2020 · Archiv nach Monat