Genehmigung der Bestellung eines stellvertretenden Vorstandsmitgliedes der Sparkasse Hamm
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Bestellung eines stellvertretenden Vorstandsmitgliedes der Sparkasse Hamm genehmigt. Die Entscheidung basiert auf einem Beschluss des Verwaltungsrates der Sparkasse Hamm aus dem Dezember 2019.
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen ist der Verwaltungsrat für die Bestellung eines stellvertretenden Vorstandsmitglieds zuständig. Gleichzeitig schreibt das Gesetz jedoch vor, dass eine solche Bestellung der Genehmigung durch den Rat der Stadt Hamm bedarf.
Die Genehmigung umfasst die Besetzung der Position für einen Zeitraum von fünf Jahren, beginnend am 1. April 2020 bis zum 31. März 2025. Finanzielle Auswirkungen aus dieser Entscheidung werden in der vorliegenden Beschlussvorlage nicht aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 17.03.2020kein Ergebnis hinterlegt
- 16.03.2020kein Ergebnis hinterlegt
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