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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A.Beschlussfassung durch den Hauptausschuss
- 1.Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung Genehmigung von Dienstreisen hier: Fahrt nach Toul/FrankreichZur Vorlage · 1002/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung wurde die Genehmigung einer Dienstreise nach Toul in Frankreich beschlossen. Die Reise, die für den Zeitraum vom 3. bis 5. Dezember 2022 geplant war, dient der Teilnahme an einer traditionellen kirchlichen Veranstaltung. Die Einladung zu diesem Anlass erfolgte durch die Partnerstadt Toul an eine Delegation der Bezirksvertretung Hamm-Mitte.
An der Reise nehmen ein Bezirksvertreter sowie ein Ratsmitglied teil. Die Durchführung der Fahrt soll mit einem städtischen Dienstwagen erfolgen. Da die reguläre Sitzung des Hauptausschusses erst am 12. Dezember 2022 angesetzt war, wurde die Entscheidung im Wege der Dringlichkeit gemäß § 60 Abs. 1 der Gemeindeordnung herbeigeführt. Die Vorlage wurde vom Oberbürgermeister unterzeichnet und im Hauptausschuss zur Genehmigung vorgelegt. Finanzielle Auswirkungen durch diese Reise werden in der Beschlussvorlage nicht aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 2.Breitbandausbau der Gewerbegebiete im Stadtgebiet HammZur Vorlage · 0939/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0939/22_VL sieht den Breitbandausbau in den Gewerbegebieten des Stadtgebiets Hamm vor. Der Hauptausschuss soll dem Ausbau über das Bundesförderprogramm Breitbandausbau Sonderaufruf Gewerbegebiete zustimmen, sofern die Finanzierung gesichert ist und die Haushaltspläne ab 2024 genehmigt werden. Zudem wird die Einschaltung von Ingenieurbüros und Anwaltskanzleien zur Abwicklung des Förderverfahrens beantragt.
Das Vorhaben umfasst die Ausstattung von 31 ausgewiesenen Gewerbegebieten mit Glasfaseranschlüssen für insgesamt 678 Betriebe. Ziel ist es, eine Bandbreite von mindestens 1 Gbit/s im Download und Upload zu gewährleisten. Das Gesamtvolumen der Auszahlungen beläuft sich auf rund 13.522.800 Euro, verteilt auf die Jahre 2023 bis 2025. Die Finanzierung erfolgt durch Zuwendungen des Bundes sowie des Landes Nordrhein-Westfalen. Der städtische Eigenanteil beträgt insgesamt 1.352.300 Euro.
Im Rahmen eines europaweiten Vergabeverfahrens soll ein Netzbetreiber für die Planung, Errichtung und den Betrieb des Netzes ermittelt werden. Nach Abschluss der Vergabe ist der Abschluss eines Kooperationsvertrages vorgesehen. Der Baubeginn der Maßnahmen ist, abhängig vom Verlauf des Vergabeverfahrens, für Mitte 2023 geplant, wobei die Ausbauphase etwa zwei Jahre dauern soll. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Mittel für die Jahre ab 2024 in der entsprechenden Haushaltsplanung berücksichtigt werden.
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Beratungsfolge
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 07.12.2022 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 06.12.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 23.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 3.Zuschuss an den Jugend und Kultur e.V. Hamm – Kulturrevier Radbod – für das Jahr 2023Zur Vorlage · 0965/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0965/22_VL einen Zuschuss für den Verein „Jugend und Kultur e.V. Hamm“ beantragt. Konkret geht es um eine Förderung in Höhe von 55.000,00 Euro für das Jahr 2023, die dem Betrieb des Kulturreviers Radbod zugutkommen soll. Die Zuweisung der Mittel erfolgt unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung.
Der Antrag des Vereins umfasst neben der finanziellen Forderung einen Bericht über die Tätigkeiten im Jahr 2022 sowie eine Planungsübersicht und einen Wirtschaftsplan für das Jahr 2023. Diese Unterlagen enthalten zudem Informationen zur Personalstruktur sowie zum Stand der Vermietungen von Atelier- und Probenräumen.
Die Verwaltung schlägt vor, den beantragten Betrag als institutionelle Förderung zu bewilligen. Mit der Bewilligung ist die Auflage verbunden, eine Vernetzung der Angebote mit der Kulturwerkstatt Oberonstraße e.V. und der Freien Jugendkunstschule zu gewährleisten. Investitionen und Instandsetzungsmaßnahmen sind nicht Bestandteil dieser Förderung; detaillierte Regelungen sollen in einem separaten Bewilligungsbescheid festgelegt werden. Die entsprechenden Mittel sind im Haushaltsplan 2023 vorgesehen. Das Rechnungsprüfungsamt hat gegenüber dem Vorhaben keine Bedenken angemeldet.
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Beratungsfolge
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 07.12.2022 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 4.Gewährung eines Zuschusses zur Weiterführung der Maßnahme Nr. 1 „Unterstützung von von Gewalt betroffenen, geflüchteten und zugewanderten Frauen.“Zur Vorlage · 0968/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Hauptausschuss hat die Weiterführung eines Zuschusses zur Unterstützung von Gewalt betroffenen, geflüchteten und zugewanderten Frauen beschlossen. Die Finanzierung erfolgt an die Diakonie-Ruhr Hellweg e.V. und umfasst zwei spezifische Projekte. Das erste Projekt beinhaltet die Fortsetzung der Vernetzungs- und Informationsstelle für Hilfeangebote, während das zweite Projekt ein Beratungs- und Begleitangebot umfasst.
Die Gesamtkosten für die Maßnahme belaufen sich auf 85.500 Euro, wobei 46.500 Euro für das erste und 39.000 Euro für das zweite Projekt vorgesehen sind. Der städtische Eigenanteil entspricht der Gesamtsumme der Aufwendungen. Die Mittel sind im Teilergebnisplan des zuständigen Amtes verfügbar.
Die Maßnahme ist Bestandteil des Kommunalen Integrationskonzeptes der Stadt Hamm und wird seit 2016 durchgeführt. Ziel der Projekte ist es, durch Vernetzung und Information sowie durch fachliche Begleitung und Beratung auf die besonderen Anforderungen von Frauen mit Fluchterfahrung und traumatischen Erlebnissen zu reagieren. Dies umfasst unter anderem die Unterstützung bei der Suche nach Hilfeangeboten sowie die Bewältigung komplexer Problemlagen wie Sprachbarrieren oder rechtliche Fragen. Die Bezuschussung ist zunächst befristet bis zum 31. Dezember 2023. Eine Überprüfung der weiteren Entwicklung des Bedarfs und der Mittelbereitstellung ist für die Folgezeit vorgesehen. Die Entscheidung basiert auf der Empfehlung des Runden Tisches gegen Häusliche Gewalt Hamm.
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Beratungsfolge
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 01.12.2022 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- B.Empfehlung an den Rat
- 1.2. Recyclinghof: Standortsuche und Grundsatzbeschluss für den Standort im Gewerbegebiet „Im Ried“Zur Vorlage · 0953/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0953/22_VL sieht die Einrichtung eines zweiten, klimaneutralen Recyclinghofs in Hamm vor. Nach einer Untersuchung von 33 potenziellen Flächen wurde das Grundstück im Gewerbegebiet „Im Ried“ als geeignet befunden. Die städtische Fläche umfasst etwa 13.000 m² und soll zur Entlastung des Recyclinghofs „Am Lausbach“ dienen, der mit rund 250.000 Anlieferungen pro Jahr an seine Kapazitätsgrenzen stößt. Der neue Standort soll an Spitzenzeiten bis zu 1.000 PKW-Entladungen ermöglichen.
Der geplante Standort soll durch Photovoltaikanlagen bis zu 250.000 kWh klimaneutralen Strom erzeugen und Überschüsse in das Netz der Stadtwerke Hamm einspeisen. Zur Einhaltung der Immissionsrichtwerte sind Lärmschutzeinrichtungen und eine einseitig geöffnete Halle vorgesehen. Da die Fläche als Altlast eingestuft ist, wird eine Sanierung durch den Altlastensanierungsverband NRW für das Jahr 2023 erwartet. Aufgrund der geplanten Lagerkapazität von über 100 Tonnen nicht gefährlicher Abfälle ist eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz durch die Bezirksregierung Arnsberg erforderlich.
Der Rat soll die Ergebnisse der Standortuntersuchung zur Kenntnis nehmen und die Verwaltung beauftragen, Planungen durch Ingenieurbüros zu erstellen, Genehmigungen einzuholen und die Planungen in einer Bürgerversammlung zu erörtern. Nach Abschluss der Planungen soll eine Vorlage für einen Baubeschluss inklusive Kostenberechnung vorgelegt werden. Der Zeitplan sieht die Beauftragung von Ingenieurbüros im zweiten Quartal 2023 sowie die Inbetriebnahme des Recyclinghofs für März 2025 vor.
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Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 06.12.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 06.12.2022 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 2.Verbindliche Bedarfsplanung für Pflegeeinrichtungen im Zeitraum 2022 – 2025Zur Vorlage · 0891/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0891/22 die verbindliche Bedarfsplanung für stationäre Pflegeplätze für den Zeitraum 2022 bis 2025 beschlossen. Mit dieser Entscheidung hält die Stadt an ihrem Grundsatzbeschluss aus dem Jahr 2015 fest, die Förderung von stationären Plätzen gemäß den Vorgaben des Alten- und Pflegegesetzes NRW an einen gesamtstädtischen Bedarf zu knüpfen.
Die vorliegende Planung kommt zu dem Ergebnis, dass im Zeitraum von 2022 bis 2025 kein weiterer Bedarf an stationären Pflegeplätzen in Hamm besteht. Die Stadt geht davon aus, dass unter Berücksichtigung des Wunsch- und Wahlrechts der Bürgerinnen und Bürger ausreichend Plätze zur Verfügung stehen.
Hintergrund der Planung ist die kommunale Steuerungskompetenz für die Pflegeinfrastruktur, die durch das Alten- und Pflegegesetz NRW gestärkt wurde. Die Stadt nutzt das Instrument der verbindlichen Bedarfsplanung, um die Förderung neuer Einrichtungen an den tatsächlichen Bedarf zu binden. Besteht laut Planung kein Bedarf, können Investoren zwar weiterhin neue Plätze errichten, können jedoch keine Refinanzierung der Investitionskosten über das Pflegewohngeld beanspruchen. Die Bedarfsplanung wird gemäß den gesetzlichen Vorgaben jährlich fortgeschrieben und dem Rat zur Entscheidung vorgelegt. Die Mitglieder der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege wurden vorab über den Plan zur Beratung informiert.
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Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 05.12.2022 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 3.Sozialbericht 2022Zur Vorlage · 0979/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat dem Rat den Sozialbericht 2022 vorgelegt, der als erste Veröffentlichung eines kontinuierlich fortzuschreibenden Monitoring-Verfahrens im Dezernat IV dient. Der Bericht konzentriert sich schwerpunktmäßig auf das Thema Armut und soll als Entscheidungsgrundlage für die kommunale Sozial- und Bildungspolitik fungieren. Ziel ist es, durch die Verknüpfung verschiedener Datenbereiche eine transparente Übersicht über die soziale Lage der Bevölkerung zu schaffen.
Die Daten des Berichts zeigen, dass die Armutsindikatoren in Hamm in den vergangenen Jahren einen Rückgang verzeichneten. Die Mindestsicherungsquote sank innerhalb von sechs Jahren um etwa vier Prozentpunkte auf 10,6 Prozent. Auch die Kinderarmutsquote ging von 23 auf 18,1 Prozent zurück. Gleichzeitig stieg das preisbereinigte Pro-Kopf-Einkommen der privaten Haushalte an, während die Arbeitslosigkeit sowie die Unterbeschäftigung abnahmen.
Demografische Entwicklungen im Stadtgebiet weisen auf eine alternde Bevölkerung und einen steigenden Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund hin. Die Zahl der Einwohner hat sich von einem Tiefstand von 178.000 auf etwa 181.000 stabilisiert. Bei den Haushaltsstrukturen machen Ein-Personenhaushalte etwa 41 Prozent aus. Der Bericht stellt zudem fest, dass Armut innerhalb des Stadtgebietes ungleich verteilt ist und sich in bestimmten Wohnbereichen konzentriert. Ein besonderer Fokus liegt auf der Situation von Alleinerziehenden, deren Armutsgefährdung deutlich über der von Nicht-Alleinerziehenden liegt. Der Rat hat den Bericht zur Kenntnis genommen.
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Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 05.12.2022 · ASG, AGV und AFKJ
- 4.Aktueller Stand und Weiterentwicklung der Frühen Hilfen in HammZur Vorlage · 0943/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0943/22_VL der Stadtverwaltung Hamm befasst sich mit dem aktuellen Stand und der Weiterentwicklung der Frühen Hilfen. Der Rat soll die Strukturangebote und Standardprogramme der Frühen Hilfen zur Kenntnis nehmen und diese bei gesicherter Finanzierung dauerhaft vorhalten. Eine Überprüfung sowie eine erneute Vorlage zur Beschlussfassung durch die Träger ist alle zwei Jahre vorgesehen. Die finanziellen Aufwendungen und der städtische Eigenanteil belaufen sich auf 739.000 € für das Jahr 2023 und 758.000 € für das Jahr 2024. Zu den neu zu beschließenden Maßnahmen gehören die Schreisprechstunde, das Lotsenangebot sowie Willkommensbesuche. Weitere geförderte Angebote sind die Hammer Hausbesuche, die Aufsuchende Elternhilfe und das Angebot „Die Kleinen Knirpse“. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage.
Das Netzwerk Frühe Hilfen führt verschiedene Aktivitäten durch, darunter die Einrichtung von Stillgelegenheiten, die Kampagne „Heute schon mit ihrem Kind gesprochen“, einen Leitfaden zur „Krise rund um die Geburt“, eine kollegiale Fallberatung für Fachkräfte sowie die Broschüre „Familienstart in Hamm“. Zudem dient das Online-Portal „Gut aufwachsen in Hamm“ als Informationsquelle. Seit 2012 ist ein Anstieg der Kinderzahlen im Alter von 0 bis 3 Jahren um etwa 17 % zu verzeichnen. Zudem werden eine Zunahme psychischer Belastungen sowie eine Zunahme geflüchteter Familien festgestellt. Das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“ adressiert pandemiebedingte Risiken. Ein Gesetzesentwurf des Bundesrates sieht zudem eine Erhöhung der Bundesstiftungsmittel für die Jahre 2023 bis 2025 vor.
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Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 5.Gründung einer „Ausbildungs-, Beschäftigungs- und Service gGmbH“ als Servicegesellschaft der UKBSZur Vorlage · 0955/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm legt mit der Vorlage 0955/22_VL den Beschluss zur Gründung einer „Ausbildungs-, Beschäftigungs- und Service gGmbH“ vor. Die neue Gesellschaft soll als Servicegesellschaft der Unnaer Kreis- Bau- und Siedlungsgesellschaft mbH (UKBS) fungieren, an der die Stadt Hamm mit einem Anteil von 6,6 % mittelbar beteiligt ist. Ein gleichberechtigter Gesellschafter der neuen gGmbH ist die Werkstatt im Kreis Unna GmbH.
Der Zweck der neuen Gesellschaft ist die Erbringung spezifischer Dienstleistungen für die UKBS, darunter Hausmeisterdienste inklusive Winterdienst, die Pflege des Wohnumfeldes sowie einfache Malerarbeiten. Das Konzept sieht vor, dass bis zu acht Jugendliche aus dem Bereich der Langzeitarbeitslosigkeit sowie Auszubildende diese Tätigkeiten unter der Anleitung von zwei Meistern ausführen. Damit soll ein Beitrag zu den Bildungszielen des Kreises Unna geleistet werden, die die Ausbildungsfähigkeit von Jugendlichen und die Stärkung des Wirtschaftsstandortes anstreben.
Die gesellschaftsvertragliche Ausgestaltung ist darauf ausgelegt, den Zugang zu Förderprogrammen zu ermöglichen und die Gemeinnützigkeit sicherzustellen. Die Leistungen der gGmbH sollen ausschließlich als interne Service für die UKBS erbracht werden, ohne eine Tätigkeit am freien Markt zu verfolgen. Der Rat wird angehalten, der Gründung auf Basis des beigefügten Gesellschaftsvertrags zuzustimmen und die Vertreter der Stadt Hamm in den Gremien der UKBS zur entsprechenden Zustimmung anzuweisen.
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Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 07.12.2022 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 6.Umsetzung des Förderprogrammes „Kommunales Integrationsmanagement“ des Landes Nordrhein-Westfalen (KIM NRW) und dessen Bausteine 1 bis 3 im Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2023Zur Vorlage · 0956/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0956/22_VL befasst sich mit der Umsetzung des Förderprogrammes „Kommunales Integrationsmanagement“ (KIM NRW) des Landes Nordrhein-Westfalen für den Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023. Das Programm gliedert sich in drei Bausteine: den strategischen Overhead, das individuelle Case-Management sowie die rechtliche Verstetigung der Integration. Der Rat soll die Umsetzung unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung beschließen.
Die personelle Umsetzung sieht insgesamt 15 Vollzeitäquivalente vor. Davon entfallen 3,0 Stellen auf den ersten Baustein, 9,0 Stellen auf das soziale Fallmanagement im zweiten Baustein sowie 3,0 Stellen auf die Einbürgerungs- und Ausländerbehörde im dritten Baustein. Organisatorisch ist das Vorhaben im Amt für Integration, Ausländer- und Flüchtlingsangelegenheiten angesiedelt, wobei die Abteilung Integrationsmanagement die Koordination übernimmt. Für den zweiten Baustein ist eine Weiterleitung von Mitteln an die Freie Wohlfahrtspflege vorgesehen.
Finanziell stehen Auszahlungen in Höhe von 1.141.100 Euro Einzahlungen von 883.100 Euro gegenüber, was einen städtischen Eigenanteil von 258.000 Euro zur Folge hat. Die Verwaltung beantragt die vollständige Förderung durch das Land. Als Steuerungsgremium soll die Geschäftsführungsrunde Integrationskonzept zur Lenkungsgruppe KIM beauftragt werden.
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Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 01.12.2022 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- 30.11.2022 · Integrationsrat
- 7.Weiterführung des Stadtteilbüros Hammer Westen in Trägerschaft des Katholischen Sozialdienstes e.V. in 2023Zur Vorlage · 0963/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat hat die Weiterführung des Stadtteilbüros Hamm-Westen in der Trägerschaft des Katholischen Sozialdienstes e.V. für das Jahr 2023 beschlossen. Die Entscheidung erfolgt unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung. Da die Zuwendungen des Landes aus dem Programmbereich „Soziale Stadt“ zum 31. Dezember 2022 enden, übernimmt die Stadt Hamm den bisherigen Landesförderanteil für das Quartiersmanagement aus kommunalen Mitteln.
Die Gesamtförderung für das Jahr 2023 beläuft sich auf 451.500 Euro. Dieser Betrag umfasst 210.000 Euro für das Quartiersmanagement, welches Aufgaben wie die Bewohnerbeteiligung, die Netzwerkentwicklung sowie die Förderung der Quartiersentwicklung übernimmt. Weitere 241.500 Euro werden für die Stadtteilarbeit bereitgestellt, die Schwerpunkte in der Elternberatung, der sozialen Arbeit mit Familien sowie der Integration von Zuwanderern setzt. Die Finanzierung umfasst jeweils die Kosten für pädagogische Fachkräfte sowie anteilige Sach-, Gemein- und Betriebskosten.
Die vorliegende Regelung dient als Übergangslösung, um die bestehenden Strukturen im Stadtteil zu sichern. Die Verwaltung wurde beauftragt, gemeinsam mit dem Träger und weiteren Beteiligten eine konzeptionelle Neuausrichtung der Stadtteilarbeit für die Zeit ab 2024 vorzubereiten. Ziel ist es, die Angebote im Rahmen des Neubaus des Stadtteilzentrums an der Wilhelmstraße dauerhaft zu etablieren und dem Rat eine neue Entscheidungsvorlage vorzulegen.
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Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 8.Gewährung eines Zuschusses an das DRK, Kreisverband Hamm e.V., bezüglich des Projektes „Meine Heimat –meine Zukunft“ für Asylbewerber und Flüchtlinge in Hamm.Zur Vorlage · 0981/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Gewährung eines Zuschusses an den DRK, Kreisverband Hamm e.V., beschlossen. Die Förderung bezieht sich auf das Projekt „Meine Heimat – meine Zukunft“, welches die Rückkehrberatung für Asylbewerber und Flüchtlinge in der Stadt umfasst. Die finanzielle Unterstützung erfolgt als Anteilsfinanzierung über den Zeitraum vom 30. Juni 2022 bis zum 29. Juni 2025.
Die geplanten Auszahlungen belaufen sich auf bis zu 12.500 Euro im Jahr 2022, jeweils bis zu 25.000 Euro in den Jahren 2023 und 2024 sowie bis zu 12.500 Euro im Jahr 2025. Der städtische Eigenanteil wird mit insgesamt 75.000 Euro beziffert. Die Zusage steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung sowie der Zustimmung und Einbeziehung etwaiger Korrekturbescheide des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge im Auftrag des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds der Europäischen Union (AMIF).
Das Projekt dient der Unterstützung der freiwilligen Rückkehrbereitschaft von Personen, denen kein dauerhaftes Bleiberecht zusteht. Durch die Beratungsarbeit des DRK sollen die Ausreisevorbereitungen begleitet und die Reintegration in den Herkunftsländern unterstützt werden. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die entsprechenden Haushaltsmittel für die genannten Jahre zur Verfügung stehen. Das Rechnungsprüfungsamt hat die Vorlage ohne Bedenken geprüft.
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Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 07.12.2022 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 05.12.2022 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 01.12.2022 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- 9.Trägerhaus Hamm GrundsatzbeschlussZur Vorlage · 0974/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat der Errichtung eines sogenannten „Trägerhaus Hamm“ grundsätzlich zugestimmt. Das Projekt sieht die Schaffung eines gemeinsamen Standorts für verschiedene soziale Einrichtungen auf der Brachfläche „Kleine Alleestraße 4“ vor. Zu den geplanten Nutzern gehören die Hammer Tafel e.V., der ASB Hamm mit einem Kontaktcafé sowie eine Tagesstätte für psychisch kranke Menschen und die Aidshilfe Hamm. Die Bündelung der Angebote soll Synergieeffekte nutzen und den steigenden Bedarf an sozialen Dienstleistungen abdecken.
Die Verwaltung wurde beauftragt, die Planungen zu konkretisieren und Planungsleistungen an Fachingenieure zu vergeben, sofern die Finanzierung gesichert ist und der Haushaltsplan 2024 die Genehmigung findet. Zudem sollen Fördermittel, unter anderem aus der Städtebauförderung für das Sanierungsgebiet Innenstadt 2030, beantragt werden. Eine Machbarkeitsstudie hat ergeben, dass der Standort aufgrund seiner zentralen Lage und der guten Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln geeignet ist. Das Gebäude soll energetische Standards erfüllen und einen städtebaulichen Beitrag zur Entwicklung der südlichen Innenstadt leisten.
Die finanziellen Auswirkungen für das Jahr 2023 belaufen sich auf Auszahlungen in Höhe von 300.000 Euro, wobei der städtische Eigenanteil 36.000 Euro beträgt. Die detaillierte Planung inklusive einer belastbaren Kostenschätzung soll im dritten Quartal 2023 zur erneuten Beschlussfassung vorgelegt werden.
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Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 06.12.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 05.12.2022 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 10.Förderung der Stadtteilarbeit Rhynern, Quartier Westtünnen; hier Zuwendungen an den VKM-Hamm e.V. als TrägerZur Vorlage · 1014/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Dezember 2022 beschlossen, die quartiers- und stadtteilorientierte Arbeit in den Stadtteilen Rhynern und Westtünnen weiter zu fördern. Als Träger der Maßnahmen wird der Verein für körper- und mehrfachbehinderte Menschen Hamm e. V. (vkm) unterstützt. Die Förderung umfasst für das Jahr 2023 die Finanzierung einer 0,5-Stelle mit 19,25 Wochenstunden sowie die Übernahme der zugehörigen Sachkosten.
Die Grundlage für die Förderung ist die Fortführung bestehender Projekte, darunter ein inklusives Wohnprojekt in Westtünnen, das seit 2019 durch die SeWo gGmbH und die Stiftung Wohlfahrtspflege unterstützt wurde. Da die Finanzierung durch die Stiftung zum Ende des Jahres 2022 ausläuft, sieht die Vorlage eine kommunale Übernahme der Kosten vor. Der finanzielle Aufwand für die Stadt beläuft sich im Jahr 2023 auf insgesamt 31.250 Euro. Dieser Betrag setzt sich aus den kalkulierten Bruttojahrespersonalkosten von etwa 26.000 Euro sowie einer Sach- und Overheadpauschale von 5.250 Euro zusammen. Die Mittel werden im Budget des Jugendamtes oder des zuständigen Dezernats durch erwartete Minderausgaben oder Mehreinnahmen gedeckt.
Die Verwaltung wurde beauftragt, im Rahmen von Qualitätsdialogen die Ziele, Leistungen und Inhalte der Arbeit gemeinsam mit dem Verein zu vereinbaren. Ziel ist es, die Angebote kontinuierlich an die Bedarfe anzupassen und eine Finanzierungsperspektive für die Folgejahre ab 2024 anzustreben. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
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Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 11.Verkaufsoffene Sonntage 2023 im Stadtbezirk Hamm-MitteZur Vorlage · 0941/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die ordnungsbehördlichen Verordnungen für verkaufsoffene Sonntage im Stadtbezirk Hamm-Mitte für das Jahr 2023 beschlossen. Die Grundlage für die Entscheidung bildet die Planung der IMPULS. Die Hammer Wirtschaftsagentur GmbH -Stadtmarketing-, die für vier Termine Veranstaltungen mit einer Ladenöffnung zwischen 13:00 Uhr und 18:00 Uhr beantragt hat.
Die geplanten Termine umfassen den 26. März (3. Mobilitätstag), den 24. September (6. Hammer GenussFest), den 29. Oktober (Hamms Bunter Herbst) sowie den 17. Dezember (Familien-Weihnachten). Die Verwaltung hat die Anträge auf Grundlage des Ladenöffnungsgesetzes Nordrhein-Westfalen geprüft. Dabei wurde festgestellt, dass die gesetzlichen Vorgaben zur Anzahl der zulässigen Sonntagsöffnungen sowie die Ausnahmen für bestimmte Feiertage eingehalten werden. Die Verwaltung sah die Voraussetzungen für die Öffnungen als erfüllt an, da die Veranstaltungen dem öffentlichen Interesse an der Belebung der Innenstadt und der Stärkung des Einzelhandels dienen.
Im Vorfeld der Entscheidung fand ein runder Tisch mit lokalen Akteuren statt, darunter Gewerkschaften, Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände, Kirchen sowie die Industrie- und Handelskammer und die Handwerkskammer. Die Stellungnahmen dieser Beteiligten wurden in den Entscheidungsprozess einbezogen. Das Ordnungsamt bestätigte nach Prüfung der Sachgründe die Zulässigkeit der beantragten Sonntagsöffnungen.
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Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 07.12.2022 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 12.Klimarelevanzprüfung von politischen BeschlüssenZur Vorlage · 0970/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0970/22 festgelegt, dass alle städtischen Beschlussvorlagen künftig hinsichtlich ihrer stadtklimatischen Folgen bewertet werden. Die einreichende Stelle ist dazu angehalten, die Klimarelevanz im Rahmen des Beteiligungsverfahrens abzufragen. Falls eine Klimarelevanz festgestellt wird, müssen die durchgeführten Abwägungen sowie mögliche Kompensationsmaßnahmen in der Vorlage erläutert werden.
Sollten Auswirkungen auf die Klimarelevanz identifiziert werden, ist das für den Klimaschutz zuständige Dezernat in den Mitzeichnungsprozess einzubeziehen. Die Verwaltung wurde beauftragt, dieses Prozedere zum 1. Januar 2023 in der Stadtverwaltung und ab dem 1. Januar 2024 in den jeweiligen Verantwortungsbereichen des Stadtkonzerns einzuführen. Laut Vorlage entstehen durch diese Maßnahme keine zusätzlichen Kosten.
Die Grundlage für diese Regelung bilden der Beschluss zum Klimanotstand aus dem Jahr 2019 sowie das Klimafolgenanpassungskonzept. Ziel des Verfahrens ist es, die Auswirkungen politischer Entscheidungen auf das Stadtklima transparent zu machen und die langfristigen Ziele der Klimaneutralität bis 2035 sowie die Anforderungen des Pariser Klimaschutzabkommens zu berücksichtigen. Zur Überprüfung der Umsetzung soll das Klimadezernat eine jährliche Statistik erstellen, welche die gefassten Beschlüsse und deren Relevanz für das Klima zusammenfasst.
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- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 06.12.2022 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 13.Änderung der Repräsentationsrichtlinien hier: § 1 Ziff. 3.2 der RepräsentationsrichtlinienZur Vorlage · 0987/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0987/22_VL eine Änderung der Repräsentationsrichtlinien beantragt. Konkret geht es um eine Anpassung des § 1 Ziff. 3.2 dieser Richtlinien, welche die finanziellen Rahmenbedingungen für Gratifikationen regelt.
Der Vorschlag sieht vor, die bisherigen Wertgrenzen für Geschenke anzuheben. Die Beträge von 12,50 € und 15,00 € sollen auf jeweils 20,00 € angehoben werden. Diese Änderung betrifft die Gratulationen zum 85. und 90. Geburtstag sowie die Gratulationen ab dem 95. Geburtstag.
Als Begründung für die Anpassung führt die Verwaltung die Bitte der Bezirksbürgermeisterinnen und Bezirksbürgermeister an. Zudem wird die aktuelle Preisentwicklung angeführt, welche eine Erhöhung der Wertgrenzen notwendig mache. Eine Auswertung der bereits durchgeführten Gratulationen nach einer vorangegangenen Anhebung der Altersgrenzen ergab laut der Vorlage, dass die Erhöhung der Präsentwerte keine höheren Kosten für die Stadt verursacht.
Die Vorlage wurde im Hauptausschuss am 12. Dezember 2022 beraten und im Rat am 13. Dezember 2022 mit Zustimmung des Oberbürgermeisters beschlossen.
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- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 14.Zuschuss an die Freie Jugendkunstschule der Kulturwerkstatt Oberonstraße e.V. für das Jahr 2023Zur Vorlage · 0949/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Rat der Stadt Hamm einen Beschlussvorschlag vorgelegt, nach dem die Freie Jugendkunstschule der Kulturwerkstatt Oberonstraße e.V. für das Jahr 2023 einen Zuschuss in Höhe von 55.000,00 Euro erhalten soll. Die Förderung ist als institutionelle Förderung konzipiert und dient der Absicherung des laufenden Betriebs der Einrichtung.
Die Freie Jugendkunstschule ist laut Verwaltung im Bereich der kulturellen Bildung tätig und arbeitet unter anderem in Kooperationen bei Veranstaltungen wie den „Offenen Ateliers“, den h4 Veranstaltungstagen oder der Kulturnacht mit. Die Personalstruktur der Einrichtung umfasst eine hauptamtliche Leitung, zehn Honorarkräfte im künstlerischen Bereich sowie eine externe EDV-Kraft.
Die finanziellen Auswirkungen der Vorlage belaufen sich auf einen städtischen Eigenanteil von 55.000,00 Euro. Die entsprechenden Mittel wurden in der Haushaltsplanung für das Jahr 2023 berücksichtigt. Die Zusage des Zuschusses steht unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung durch die Haushaltsmittel. Investitionen oder Instandsetzungsmaßnahmen sind nicht Bestandteil dieser Förderung. Die Einzelheiten zur Bewilligung sollen in einem separaten Bescheid geregelt werden. Das Rechnungsprüfungsamt hat gegenüber der Vorlage keine Bedenken geäußert.
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- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 07.12.2022 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 15.Verlängerung des Zuschuss- und Finanzierungsvertrages für die Maximilianpark Hamm GmbHZur Vorlage · 0985/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat der Verlängerung des Zuschuss- und Finanzierungsvertrages für die Maximilianpark Hamm GmbH bis zum 31. Dezember 2023 zugestimmt. Mit diesem Beschluss wurde zudem der kommunale Vertreter in der Gesellschafterversammlung ermächtigt, der Verlängerung zuzustimmen, sofern die Finanzierung gesichert ist.
Die Stadt Hamm hält eine Beteiligung von 58,3 % an der Gesellschaft, während der Regionalverband Ruhr (RVR) die restlichen 41,7 % hält. Beide Gesellschafter leisten jährliche Zuschüsse im Verhältnis ihrer Anteile, wobei die Stadt Hamm zusätzlich einen Sonderzuschuss in Höhe von 300.000 € gewährt. Für das Jahr 2023 belaufen sich die geplanten Aufwendungen der Stadt Hamm auf 1.477.700 €. Der RVR trägt einen Anteil von 952.300 € an den Gesamtforderungen in Höhe von 2.430.000 €.
Die Notwendigkeit der Verlängerung ergibt sich aus dem Auslaufen des bisherigen Vertrages zum 31. Dezember 2022 sowie aus gestiegenen Aufwänden durch Tariferhöhungen und die Anpassung des Mindestlohns. Im Haushaltsplan 2023 waren bislang 1,4 Millionen Euro vorgesehen. Um den Differenzbetrag zu decken, wird die Budgetentwicklung im Rahmen der unterjährigen Bewirtschaftung durch das zuständige Dezernat beobachtet. Eine Evaluierung der finanziellen Situation soll im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für die Jahre 2024/2025 erfolgen.
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- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 07.12.2022 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 16.Anpassung des Gesellschaftsvertrages der Hammer Gemeinnützigen Baugesellschaft mbHZur Vorlage · 0991/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Sitzung am 13. Dezember 2022 der Anpassung des Gesellschaftsvertrages der Hammer Gemeinnützigen Baugesellschaft mbH (HGB) zugestimmt. Ziel der Änderungen ist die Modernisierung und Digitalisierung der Gremienbetreuung innerhalb der Gesellschaft.
Durch die Neufassung des Vertrages werden die elektronische Einladung zu Sitzungen, die Durchführung digitaler Versammlungen sowie die digitale Beschlussfassung rechtlich ermöglicht. Konkret sind hiervon verschiedene Paragrafen betroffen, die unter anderem die Einberufung des Aufsichtsrates und der Gesellschafterversammlung regeln. Die Einladung kann künftig neben dem Postweg auch auf elektronischem Wege erfolgen. Zudem wird festgelegt, dass die ordentliche Gesellschafterversammlung als virtuelle Sitzung stattfinden kann. Für die Beschlussfähigkeit der Gesellschafterversammlung wurde ergänzt, dass die Vertretung des Stammkapitals auch durch Zuschaltung im Sinne der digitalen Sitzungsform erfolgen kann.
Der Rat hat zudem die Vertreter in den Gremien der HGB beauftragt, die erforderlichen Beschlussfassungen zur Umsetzung der Änderungen vorzunehmen. Nach Rücksprache mit der Bezirksregierung Arnsberg ist für diese Vertragsänderung keine Anzeige bei der Kommunalaufsicht gemäß § 115 GO NRW erforderlich. Finanzielle Auswirkungen der Anpassungen werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 07.12.2022 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 17.Stadtwerke Hamm GmbH: Ausweitung der Projektentwickklungsaktivitäten der Trianel Energieprojekte GmbH & Co. KG auf Österreich und Gründung der Trianel Energieprojekte Österreich GmbHZur Vorlage · 0996/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat der Ausweitung der Projektentwicklungsaktivitäten der Trianel Energieprojekte GmbH & Co. KG (TEP) auf den österreichischen Markt zugestimmt. Mit dieser Entscheidung wird die Anpassung des Unternehmensgegenstands sowie der Gesellschaftsverträge der TEP befürwortet, um die Errichtung von Anlagen für erneuerbare Energien über die bisherige Grenze Deutschlands hinaus zu ermöglichen.
Im Zuge dieser Erweiterung wird die Gründung der Trianel Energieprojekte AT GmbH als hundertprozentige Tochtergesellschaft der TEP unterstützt. Diese neue Gesellschaft soll als Holding für den österreichischen Markt fungieren und sich mit einer Eigenkapitaleinlage von 3.000.000 Euro beteiligen. Zudem wurde die Gründung der TEP AT Projektverwaltungs GmbH mit einer Eigenkapitaleinlage von 35.000 Euro beschlossen. Die TEP AT soll künftig weitere Beteiligungsgesellschaften zur Realisierung von Projekten in Österreich gründen oder erwerben, sofern die festgelegten Investitionskriterien erfüllt sind.
Die Verwaltung begründet das Vorhaben mit der Möglichkeit zur geografischen Diversifizierung des Erzeugungsportfolios und der Nutzung des attraktiven österreichischen Marktes für Photovoltaik- und Windprojekte. Für die Stadtwerke Hamm ergibt sich durch die Struktur eine mittelbare Beteiligung an der neuen österreichischen Gesellschaft in Höhe von 1,12 %. Die Finanzierung der Eigenkapitaleinlagen erfolgt aus vorhandenen Mitteln der TEP, sodass kein zusätzliches Kapital durch die Stadtwerke bereitgestellt werden muss. Die Kommunalaufsicht hat das Vorhaben bereits als genehmigungsfähig bewertet.
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- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 07.12.2022 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 18.Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel für die Kapitalzuführung an den Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb Hamm (ASH) und die Impuls. Die Hammer Wirtschaftsagentur GmbH im Haushaltsjahr 2022Zur Vorlage · 0995/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0995/22_VL sieht die Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel im Haushaltsjahr 2022 vor, um Kapitalzuführungen an zwei städtische Unternehmen zu leisten. Der Rat der Stadt Hamm soll dem Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb Hamm (ASH) eine Summe von 1,0 Millionen Euro sowie der Impuls. Die Hammer Wirtschaftsagentur GmbH einen Betrag von 1,366 Millionen Euro zur Verfügung stellen.
Die Kapitalzuführung an den Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb Hamm dient der Stärkung des Eigenkapitals des Unternehmens. Für die Impuls. Die Hammer Wirtschaftsagentur GmbH ist die Bereitstellung der Mittel mit der Sicherstellung der Liquidität begründet. Die Agentur fungiert als Dachorganisation für das Liquiditätsmanagement ihrer Tochtergesellschaften. Im Rahmen des sogenannten 5-Standorte-Programms wurden bereits Projekte entwickelt, für die teilweise Zuwendungsbescheide vorliegen oder eine besondere Förderwürdigkeit durch den NRW-Stärkungsrat festgestellt wurde, etwa für die Agenturen „Wasserstoffallianz“ und „Nachhaltige Güterverkehrswirtschaft“. Da für die Kofinanzierung dieser Projekte ein Bedarf von bis zu 10 Prozent besteht und die förmliche Bewilligung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) noch aussteht, ist die kurzfristige Stärkung der Liquidität der Agentur vorgesehen.
Die Gesamtausgaben belaufen sich auf 2.366.000 Euro. Die Finanzierung der Mittel kann im Rahmen der Gesamtdeckung innerhalb des Investitionsbudgets durch freie Mittel aus dem Dezernat VI (Stadtplanung, Bauwesen, Wohnen und Mobilität) erfolgen.
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- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 07.12.2022 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 19.Feststellung des Wirtschaftsplans 2023 für den Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb Hamm (ASH)Zur Vorlage · 1007/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Sitzung am 13. Dezember 2022 den Wirtschaftsplan 2023 für den Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb Hamm (ASH) beschlossen. Die Grundlage für diesen Beschluss bilden die Bestimmungen der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sowie die Betriebssatzung des ASH, welche dem Rat die Zuständigkeit für die Feststellung des Wirtschaftsplans übertragen.
Der Aufgabenbereich des Betriebes umfasst die Straßenreinigung, die Abfallsammlung, den Betrieb der städtischen Deponie sowie der Kompostierungsanlage. Zudem werden der Betrieb des städtischen Fuhrparks sowie verschiedene gewerbliche Leistungen in den Bereichen Entsorgung, alternative Energien und Werkstattleistungen für Dritte wahrgenommen.
Der Wirtschaftsplan umfasst neben dem Erfolgsplan für das Jahr 2023 auch eine Übersicht der Betriebszweige, eine Mittelfristplanung für die Jahre 2022 bis 2026, einen Vermögensplan, einen Finanzplan sowie eine Stellenübersicht. Die geplanten Erlöse und Aufwendungen resultieren primär aus Gebührenbedarfsrechnungen. Die größten Aufwendungen im Erfolgsplan entfallen auf den Personalaufwand in Höhe von circa 11.483 T€ sowie auf die Entsorgung mit rund 8.934 T€.
Im Vermögensplan sind investive Auszahlungen für Sachanlagen in Höhe von 11.543 T€ vorgesehen, die vor allem Neubauten sowie Ersatzbeschaffungen von Fahrzeugen und technischen Anlagen umfassen. Zur Finanzierung dieser Investitionen ist die Aufnahme eines Darlehens in Höhe von 8.500 T€ vorgesehen. Zudem wurden Verpflichtungsermächtigungen für die Jahre 2024 bis 2026 veranschlagt. Die Stellen des Personals im Bereich der tariflich Beschäftigten wurden aus dem Stellenplan der Stadt Hamm in den Wirtschaftsplan des ASH übergeleidet.
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- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 07.12.2022 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 20.Änderung der Gebührensatzung der Städtischen MusikschuleZur Vorlage · 0989/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die 8. Änderungssatzung zur Gebührensatzung der Städtischen Musikschule mit Wirkung zum 1. Januar 2023 beschlossen. Die Anpassung der Satzung erfolgt primär aufgrund veränderter rechtlicher Rahmenbedingungen im Umsatzsteuerrecht.
Nach Angaben der Verwaltung sind Überlassungsgebühren für Instrumentenausleihen, sofern kein dazugehöriger Fach- oder Ensembleunterricht belegt wird, ab dem genannten Zeitpunkt umsatzsteuerpflichtig. Für diese Fälle wird eine zusätzliche Erhebung der gesetzlichen Umsatzsteuer in Höhe von 19 % vorgesehen, die an das Finanzamt abzuführen ist. Die Verwaltung führt dazu aus, dass diese Änderung keine finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt hat.
Neben der steuerrechtlichen Anpassung umfasst die Vorlage weitere inhaltliche Änderungen. So wurde das Angebot der 10er-Karte für Erwachsene erweitert und die Gebühren für elementaren Tanz- sowie Musikunterricht neu geregelt. Zudem wurde die Möglichkeit verankert, gebührenfreie Projekte anzubieten, sofern diese durch Landes- oder Bundesmittel gefördert werden. Redaktionelle Anpassungen betreffen zudem die Terminologie innerhalb der Satzung, etwa die Ersetzung des Begriffs Fachbereichsleitung durch Fachgruppenkoordination. Das Rechnungsprüfungsamt hat die Vorlage ohne Bedenken bewertet.
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- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 07.12.2022 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 07.12.2022 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 21.Benutzungsgebühren im Rettungsdienst der Stadt Hamm ab 01.01.2023Zur Vorlage · 0998/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Dezember 2022 die Erhöhung der Gebührensätze für den Rettungsdienst ab dem 1. Januar 2023 beschlossen. Die Anpassung betrifft die Gebühren für Krankentransporte, Rettungstransporte sowie Notarzteinsätze. Konkret steigt der Satz für Krankentransporte von 212,50 Euro auf 213,00 Euro, während die Gebühr für Rettungstransporte von 600,50 Euro auf 693,50 Euro und die Kosten für Notarzteinsätze von 618,50 Euro auf 771,00 Euro angehoben werden. Die Gebühr pro Kilometer für Fahrten über das Stadtgebiet hinaus bleibt unverändert bei 3,00 Euro.
Die Verwaltung begründet die Neukalkulation mit allgemeinen Kostensteigerungen, insbesondere bei den Personalkosten und Sachkosten für medizinische Geräte. Zudem werden ein zusätzlicher Rettungswagen sowie ein Notarzteinsatzfahrzeug in den Dienst gestellt. Auch interne Verrechnungen mit anderen Stadtämtern führten zu höheren Kosten. Um die gesetzlich vorgeschriebene Kostendeckung gemäß dem Kommunalabgabengesetz NRW zu gewährleisten, war eine Anpassung der Sätze notwendig.
Im Zuge des Beschlusses wurden zudem die Anlagen 13.5 und 13.6 zum Rettungsdienstbedarfsplan der Stadt Hamm aktualisiert, um die Personalplanung für Notfallsanitäter sowie die Neubeschaffung von Fahrzeugen abzubilden. Parallel dazu wurde die 3. Änderungssatzung zur Satzung über den Rettungsdienst verabschiedet. Das Rechnungsprüfungsamt hat die Vorlage ohne Bedenken geprüft. Die Krankenkassenverbände wurden im Rahmen des Verfahrens beteiligt.
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- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 07.12.2022 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 22.Abfallgebührensatzung 2023: Gebühren für Voll- und Holservice 2023Zur Vorlage · 1004/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat dem Rat der Stadt Hamm die Abfallgebührensatzung für das Jahr 2023 zur Beschlussfassung vorgelegt. Gegenstand der Vorlage ist die Anpassung der Gebühren für den Holservice und den Vollservice der Abfallentsorgung.
Nach Angaben der Verwaltung beruhen die geplanten Änderungen auf tarifbedingten Personalkostensteigerungen, die nicht durch Einsparungen ausgeglichen werden können. Die Gebühren für diese Leistungen wurden seit dem Jahr 2012 stabil gehalten. Im Rahmen der Gebührengerechtigkeit wird zwischen Leistungen bis zu einer Entfernung von 20 Metern und Wegen, die darüber hinausgehen, unterschieden.
Beim Holservice werden die Behälter vom Grundstück abgeholt und nach der Leerung nicht zurückgestellt, während beim Vollservice die Behälter nach der Leerung wieder am ursprünglichen Platz platziert werden. Für die 2-rädrigen MGB bei einer 4-wöchentlichen Leerung erhöht sich die Gebühr von 14,50 Euro auf 16,25 Euro. Bei einer 14-täglichen Leerung steigt der Betrag von 29,00 Euro auf 32,50 Euro. Im Vollservice erhöht sich die Gebühr für eine 14-tägliche Leerung von 58,00 Euro auf 65,00 Euro.
Für Wege über 20 Meter werden die Gebühren pro Meter und Abfuhr angepasst. Die Behältergebühren für Restmüll und Bioabfälle bleiben für das Jahr 2023 unverändert. Die Verwaltung empfiehlt die Annahme der vorliegenden Fassung der Gebührensatzung.
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- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 07.12.2022 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 23.Abwassergebührensatzung 2023 der Stadt HammZur Vorlage · 1005/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Neufassung der Abwassergebührensatzung 2023 sowie die Anpassung der Gebührensätze für die Abwasserbeseitigung mit Wirkung zum 1. Januar 2023 beschlossen. Die Neuregelung basiert auf einer neuen Gebührenkalkulation, die eine Kostendeckung gemäß dem Kommunalabgabengesetz NRW vorsieht.
Die Kalkulation für das Jahr 2023 zeigt, dass die Gesamtgebührensätze für einen beispielhaften Vier-Personen-Haushalt unverändert bleiben. Dies wird durch die Verwendung eines Sonderpostens aus positiven Ergebnissen der Vorjahre ermöglicht, der etwa 5 Millionen Euro umfasst. Dieser Ausgleich dient dazu, Kostensteigerungen abzufangen. Zu den identifizierten Kostensteigerungen gehören eine Erhöhung der Verbandsumlage um insgesamt 1,3 Millionen Euro, was primär auf gestiegene Energiepreise zurückzuführen ist, sowie ein Anstieg der Kosten für den Netzbetrieb beim Lippeverband um 0,5 Millionen Euro und bei den städtischen Kosten um 0,2 Millionen Euro.
Obwohl die Gesamtsumme für den Musterhaushalt stabil bleibt, ergeben sich Verschiebungen innerhalb der einzelnen Gebührentatbestände, was Auswirkungen auf einzelne Gebührenzahler haben kann. Die Verwaltung weist darauf hin, dass etwaige Über- oder Unterdeckungen in den Folgejahren im Gebührenhaushalt ausgeglichen werden und somit haushaltsneutral bleiben. Das Rechnungsprüfungsamt hat die Vorlage ohne Bedenken geprüft.
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- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 07.12.2022 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 24.Gebührensatzung für die Benutzung der Grünabfallkompostierungsanlage 2023Zur Vorlage · 1008/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat dem Rat eine Beschlussvorlage zur Gebührensatzung für die Benutzung der Grünabfallkompostierungsanlage für das Jahr 2023 vorgelegt. Die Vorlage basiert auf einer aktuellen Gebührenkalkulation, die die Kosten- und Erlöserwartungen für das kommende Wirtschaftsjahr berücksichtigt.
Laut der Sachdarstellung resultieren die Anpassungen aus gestiegenen Betriebs- und Entsorgungskosten, die laut Verwaltung nicht durch Einsparungen ausgeglichen werden können. Zudem wurde eine Kostenunterdeckung aus dem Jahr 2019 gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes NRW in die Berechnung einbezogen.
Die Gebührenänderungen betreffen ausschließlich gewerbliche Anlieferer. Die Anlieferung von Kleinmengen aus Privathaushalten bleibt weiterhin gebührenfrei. Für sortenreinen Grünabfall erhöht sich der Preis von 45,00 Euro auf 54,00 Euro pro Tonne. Die Gebühr für Wurzelstöcke und Stammholz bleibt mit 75,00 Euro pro Tonne unverändert. Zusätzlich werden Laub mit einer Gebühr von 52,00 Euro pro Tonne sowie Mähgut mit 88,00 Euro pro Tonne in die Satzung aufgenommen. Der Rat hat der Vorlage in der Sitzung am 13. Dezember 2022 zugestimmt.
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Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 07.12.2022 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 25.Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe und Friedhofshallen der Stadt Hamm für das Jahr 2023Zur Vorlage · 1010/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat dem Rat eine Beschlussvorlage zur 7. Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der städtischen Friedhöfe und Friedhofshallen für das Jahr 2023 vorgelegt. Die Neuregelung basiert auf einer Gebührenbedarfsberechnung, die darauf abzielt, die Gebühren gemäß dem Kommunalabgabengesetz NRW kostendeckend zu erheben.
Die Kalkulation berücksichtigt Ergebnisse aus Vorperioden in Höhe von 172.686 Euro. Aufgrund von Überdeckungen aus den vergangenen Jahren ist für den Erwerb von Nutzungsrechten eine Gebührensenkung von 1,4 Prozent vorzunehmen. Im Gegensatz dazu sieht die Vorlage aufgrund von Unterdeckungen aus Vorjahren eine Erhöhung der Bestattungsgebühren um etwa 13,9 Prozent vor.
Trotz dieser unterschiedlichen Anpassungen bei den einzelnen Gebührentatbeständen ergibt sich für die Summe der kalkulierten Gebührensätze bei Standardbestattungen keine Veränderung zum Vorjahr. Die Gebühren für verschiedene Bestattungsformen, wie etwa Erdwahlgrabstätten, Urnenwahlgräber oder Baumbestattungen, bleiben in der Gesamtsumme stabil. Der städtische Eigenanteil umfasst dabei Aufwendungen, die nicht den Gebührenzahlern zugerechnet werden können, wie etwa die Pflege von Vorratsflächen oder Anteile an der Pflege des allgemeinen Grüns. Das Rechnungsprüfungsamt hat die Vorlage ohne Bedenken geprüft.
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Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 07.12.2022 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 26.13. Änderungssatzung zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Hamm vom 13.12.1978Zur Vorlage · 1019/22_VL · Beschlussvorlage
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Die Verwaltung der Stadt Hamm hat dem Rat eine Beschlussvorlage zur 13. Änderungssatzung der Straßenreinigungssatzung vom 13. Dezember 1978 vorgelegt. Der Entwurf umfasst neben der Änderungssatzung auch ein aktualisiertes Straßenreinigungsverzeichnis.
Die Anpassungen der Satzung und des Verzeichnisses sind laut Begründung notwendig geworden, da durch die Fertigstellung oder Ausweisung neuer Straßen und Straßenteile Ergänzungen sowie Berichtigungen im Verzeichnis erforderlich wurden. Zudem wurde das Verzeichnis an praktische Erfordernisse angepasst. Die Verwaltung gibt an, dass die zusätzlichen Reinigungsleistungen durch die bestehende personelle und maschinelle Ausstattung bewältigt werden können.
Der Entwurf enthält eine detaillierte Aufstellung der betroffenen Straßen und Straßenteile sowie die Zuordnung der jeweils zuständigen Bezirksvertretungen. Die Mitglieder der Bezirksvertretungen erhalten hierzu eine auf ihren Stadtbezirk begrenzte Liste der Änderungen. Die Umsetzung der Änderungen ist zum 1. Januar 2023 vorgesehen. Die Vorlage wurde im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen sowie im Hauptausschuss beraten.
Automatisch erzeugt durch
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Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 07.12.2022 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 27.Bestellung der sachverständigen Mitglieder des Umlegungsausschusses für die Amtszeit 2022 bis 2027Zur Vorlage · 0909/22_VL · Beschlussvorlage
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Der Rat der Stadt Hamm hat in seiner Sitzung am 13. Dezember 2022 die Bestellung der sachverständigen Mitglieder des Umlegungsausschusses für die Amtszeit vom 11. September 2022 bis zum 10. September 2027 beschlossen. Der Ausschuss ist für die Durchführung von Umlegungsverfahren nach dem Baugesetzbuch zuständig, die der Realisierung von Planungsrecht dienen. Die Mitglieder des Ausschusses sind unabhängig und verfügen über spezifische fachliche Qualifikationen.
Als Vorsitzender mit der Befähigung zum Richteramt oder zum höheren allgemeinen Verwaltungsdienst wurde ein ehemaliger Vorsitzender der Spruchstelle für Flurbereinigung des Landes Nordrhein-Westfalen bestellt. Die Stellvertretung des Vorsitzenden übernimmt ein Sachgebietsleiter für Recht und Liegenschaften aus der Stadt Warendorf.
Für die fachspezifischen Anforderungen wurden weitere Mitglieder bestimmt. Ein Mitglied mit der Befähigung zum höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst ist der Leiter des Fachbereichs Geoinformation und Kataster des Kreises Unna. Als stellvertretendes Mitglied mit entsprechender Qualifikation wurde ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur aus Warendorf bestellt. Zur Ermittlung von Grundstückswerten wurde die Leiterin der Abteilung Vermessung, Kartographie und Bodenordnung des Vermessungs- und Katasteramtes der Stadt Münster als sachverständiges Mitglied und ein Dezernent der Flurbereinigungsbehörde der Bezirksregierung Detmold als stellvertretendes Mitglied bestellt. Die Neubesetzung erfolgt aufgrund von Altersverzichten der bisherigen Mitglieder.
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Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 06.12.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 28.Entschädigungsregelung für die Mitglieder des UmlegungsausschussesZur Vorlage · 0914/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0914/22 eine Neuregelung der Entschädigungssätze für die Mitglieder des Umlegungsausschusses vorgeschlagen. Die Anpassung soll mit Wirkung zum 1. Januar 2023 erfolgen und basiert auf einer Erhebung des Deutschen Städtetages, wonach die bisherigen Sätze im Vergleich zu anderen Kommunlichkeiten in Nordrhein-Westfalen im unteren Bereich liegen.
Der Vorschlag sieht vor, die Vergütung von einer festen Stundenzahl auf eine Abrechnung in angefangenen Halbstunden umzustellen. Die Entschädigung für Mitglieder und deren Stellvertretungen soll künftig ein Drittel des Honorarsatzes nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) pro Halbstunde betragen. Für Mitglieder, die nicht in Hamm wohnhaft sind, ist zusätzlich eine Pauschale für die An- und Abfahrt in Höhe von zwei Dritteln des JVEG-Honorarsatzes vorgesehen. Auch für besondere Verrichtungen, wie etwa Ortsbesichtigungen oder die Erstellung von Gutachten, soll die Vergütung auf ein Drittel des JVEG-Honorarsatzes pro angefangener Halbstunde festgesetzt werden, ergänzt um die Erstattung von Fahrtkosten nach JVEG.
Durch die Kopplung an die JVEG-Honorarsätze soll eine regelmäßige manuelle Anpassung der Sätze entfallen. Die Verwaltung geht davon aus, dass die finanziellen Auswirkungen pro Sitzung etwa 250 Euro Mehrkosten betragen, wobei mit einer Anzahl von ein bis zwei Sitzungen pro Jahr zu rechnen ist. Die entsprechenden Mittel sind im Teilergebnisplan vorhanden.
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- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 29.Umbesetzung in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Mobilität Ruhr-LippeZur Vorlage · 0997/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0997/22 eine Neubesetzung in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Mobilität Ruhr-Lippe beantragt. Hintergrund der Vorlage ist der Ausscheiden eines ehemaligen Mitarbeiters der Stadtverwaltung aus dem Dienst.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, den stellvertretenden Leiter des Stadtplanungsamtes als persönliches stellvertretendes Mitglied in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Mobilität Ruhr-Lippe zu wählen. Diese Funktion soll die Vertretung des Stadtbaurates übernehmen.
Die Vorlage wurde im Hauptausschuss am 12. Dezember 2022 beraten und dem Rat am 13. Dezember 2022 zur Entscheidung vorgelegt. Finanzielle Auswirkungen durch diese personelle Änderung werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 30.Ausschuss für Familie, Kinder- und Jugendhilfe hier: Wahl eines beratenden und stellvertretenden beratenden MitgliedesZur Vorlage · 1011/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Familie, Kinder- und Jugendhilfe der Stadt Hamm wurde die Wahl neuer beratender Mitglieder vorgenommen. Die Beschlussvorlage der Verwaltung basiert auf einem Vorschlag des Jugendamtselternbeirates.
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des AG-KJHG sowie der Satzung für das Jugendamt der Stadt Hamm besteht die Regelung, dass dem Ausschuss für Familie, Kinder- und Jugendhilfe eine Vertretung des Jugendamtselternbeirates als beratendes Mitglied sowie eine stellvertretende Vertretung angehören. Aufgrund der Neuwahl des Jugendamtselternbeirates wurden die bisherigen Vertreterinnen durch neue Personen ersetzt.
Nach dem Beschluss des Rates am 13. Dezember 2022 wird eine Vertreterin des Jugendamtselternbeirates als beratendes Mitglied und eine weitere Vertreterin als stellvertretendes beratendes Mitglied in den Ausschuss berufen. Die entsprechenden personellen Änderungen wurden im Rahmen der Sitzung formal festgelegt. Finanzielle Auswirkungen aus dieser Neubesetzung sind nicht ersichtlich.
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- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 31.Umbesetzung im Verwaltungsrat der Sparkasse HammZur Vorlage · 1012/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 1012/22 der Stadtverwaltung Hamm wird eine Umbesetzung im Verwaltungsrat der Sparkasse Hamm thematisiert. Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Sitzung am 13. Dezember 2022 beschlossen, die personelle Veränderung in diesem Gremium vorzunehmen.
Hintergrund der Vorlage ist die Mitteilung der Sparkasse Hamm, dass das bisherige stellvertretende Mitglied des Verwaltungsrates sein Amt zum 31. Dezember 2022 niederlegt. Als Nachfolge wurde auf Grundlage eines Wahlvorschlags der Personalversammlung eine neue stellvertretende Person vorgeschlagen. Der Rat hat beschlossen, das bisherige Mitglied zum Jahresende 2022 abzuberafen und eine neue Person als stellvertretendes Mitglied zum 1. Januar 2023 zu entsenden.
Die Vorlage wurde zuvor im Hauptausschuss sowie im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen beraten. Finanzielle Auswirkungen aus dieser personellen Neubesetzung werden in dem Dokument nicht aufgeführt.
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- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 07.12.2022 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 32.Umbesetzung im Integrationsrat der Stadt HammZur Vorlage · 1013/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Rat der Stadt Hamm eine Beschlussvorlage zur Umbesetzung im Integrationsrat vorgelegt. Der Antrag auf personelle Änderung geht von der FDP-Fraktion aus.
Gegenstand des Beschlussvorschlags ist die Wahl eines neuen ordentlichen Mitglieds für den Integrationsrat. Ein Ratsmitglied soll als ordentliches Mitglied nachrücken und damit die Position eines ausgeschiedenen Ratsmitglieds übernehmen.
Mit der Vorlage wurden keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt Hamm verzeichnet. Der entsprechende Beschluss wurde im Hauptausschuss sowie im Rat der Stadt Hamm behandelt.
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- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 33.Umgang mit Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf dem Stadtgebiet der Stadt HammZur Vorlage · 0841/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 0841/22_VL wird eine Regelung für den Umgang mit Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Stadtgebiet von Hamm sowie eine Vereinheitlichung der Vorprüfung von Vorhaben angestrebt. Der Vorschlag legt Kriterien für die Einleitung von Bebauungsplanverfahren fest. Dabei sollen Naturschutz-, FFH- und Vogelschutzgebiete ausgeschlossen werden, während die Nutzung von Aufschütungen und Brachflächen vorrangig vorgesehen ist. Standorte entlang von Bundesautobahnen oder Schienenwegen sind zulässig, sofern die Errichtung maximal 500 Meter vom äußeren Fahrbahnrand entfernt erfolgt und die Flächen im Flächennutzungsplan als Landwirtschaftsflächen sowie im Regionalplan als Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich ausgewiesen sind.
Um die Ertragsfähigkeit der Böden zu sichern, sollen auf landwirtschaftlichen Flächen mit einer Bodenwertzahl von 55 oder höher keine Anlagen errichtet werden, wobei Ausnahmen bei Nachweis der Funktionsfähigkeit, etwa durch Agri-PV, möglich sind. Für Brachflächen oder Aufschüttungen soll eine Erweiterung des Kriterienkatalogs geprüft werden, während Siedlungsflächen für gewerbliche Zwecke reserviert bleiben. Zur Wahrung des Orts- und Landschaftsbildes ist die Einsehbarkeit der Anlagen zu minimieren. Vor Beginn eines Bebauungsplanverfahrens ist eine Einzelfallprüfung bezüglich regionaler Planung, Naturschutz, Bodendenkmälern und Überschwemmungsgebieten durchzuführen. Die Vorhabenträger müssen Nachweise erbringen, ein Konzept zur regionalen Wertschöpfung vorlegen und die Erdverkabelung sicherstellen. Eine Anpassung des Kriterienkatalogs bei Änderungen der Rechtsgrundlagen ist vorgesehen.
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- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 06.12.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 06.12.2022 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 23.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 34.9. Ergänzung zum Abwasserbeseitigungskonzept, 6. Fortschreibung 2018, zusätzliche MaßnahmenZur Vorlage · 0934/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0934/22_VL sieht eine Ergänzung des Abwasserbeseitigungskonzepts (ABK) 6. Fortschreibung 2018 vor. Ziel der Vorlage ist es, bislang nicht enthaltene Kanalbaumaßnahmen in das bestehende Konzept aufzunehmen, welches als verbindliche Arbeitsgrundlage für die Stadt Hamm und den Lippeverband Stadtentwässerung Hamm dient.
Konkret ist die Aufnahme der Maßnahme „RRB An der Von-Thünen-Halle“ vorgesehen. Aufgrund einer Einleitungserlaubnis vom September 2021 muss das dortige Regenrückhaltebecken in eine Ausleitstrecke umgebaut werden. Diese Anpassung erfolgt in Abstimmung mit der zuständigen Wasserbehörde.
Der Rat der Stadt Hamm hat beschlossen, das Abwasserbeseitigungskonzept um diese Maßnahme zu erweitern. Der Lippeverband wird damit beauftragt, die zusätzlichen Maßnahmen gemäß der bestehenden Ausführungsvereinbarung von 2003 in seine Wirtschaftspläne aufzunehmen und umzusetzen. Zudem sind die Verwaltung sowie der Lippeverband angewiesen, die für die Realisierung notwendigen Planungen zu erstellen und etwaige erforderliche Grunderwerbe durchzuführen. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung. Die Vorlage durchlief im Rahmen des Beschlussverfahrens die Beratung in der Bezirksvertretung Hamm-Rhynern sowie in den zuständigen Ausschüssen für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sowie für Klima, Umwelt und Naturschutz und im Hauptausschuss.
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- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 06.12.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 06.12.2022 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 35.7. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes 2021 der Stadt Hamm gem. § 8a Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW)Zur Vorlage · 0936/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die 7. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes 2021 beschlossen. Die Vorlage basiert auf § 8a des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen (KAG NRW), wonach Gemeinden verpflichtet sind, ein solches Konzept zu erstellen. Dieses dient dazu, die technische, rechtliche und wirtschaftliche Sinnhaftigkeit von geplanten Straßenunterhaltungsmaßnahmen sowie beitragsfähigen Straßenausbaumaßnahmen zu berücksichtigen.
Das Konzept ist auf einen Zeitraum von fünf Jahren der mittelfristigen Finanzplanung angelegt und muss mindestens alle zwei Jahre fortgeschrieben werden. Es stellt eine Übersicht über geplante Maßnahmen dar, ohne eine verbindliche Entscheidung über den tatsächlichen Ausbau zu treffen. Die Aufnahme von Maßnahmen in das Konzept ist zudem eine Voraussetzung, um am Förderprogramm des Landes zur Entlastung der Anlieger teilzunehmen. Durch die Aufnahme beabsichtigter, beitragspflichtiger Straßenausbaumaßnahmen sowie Maßnahmen an der technischen Beleuchtung können 100 Prozent des umlagefähigen Aufwandes über dieses Förderprogramm finanziert werden.
Die vorliegende 7. Fortschreibung umfasst geplante beitragsfreie Straßenunterhaltungsmaßnahmen ohne Änderungen sowie beabsichtigte beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen, teilweise einschließlich der Straßenbeleuchtung. Ebenfalls enthalten sind beabsichtigte Maßnahmen an der technischen Teileinrichtung der Beleuchtung. Die Darstellung erfolgt tabellarisch nach dem gesetzlich vorgeschriebenen Muster. Maßnahmen nach dem Baugesetzbuch, wie die erstmalige Herstellung von Straßen, sind nicht Bestandteil dieses Konzeptes.
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- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 06.12.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 23.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 36.39. Änderung des Flächennutzungsplanes – Gewerbepark Münsterstraße Ost – Hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 0930/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur 39. Änderung des Flächennutzungsplanes vorgelegt, die die Ausweisung des Gewerbeparks Münsterstraße Ost zum Ziel hat. Das Verfahren umfasst den Aufstellungsbeschluss für ein etwa 57.706 Quadratmeter großes Areal in der Gemarkung Hamm. Der Bereich, der derzeit überwiegend landwirtschaftlich genutzt wird, soll in der Darstellung als Gewerbefläche geändert werden.
Hintergrund der Planung ist die steigende Nachfrage nach gewerblich nutzbaren Grundstücksflächen für kleinteiliges Gewerbe im Siedlungsraum Hamm sowie der knappe Bestand an verfügbaren Flächen im Stadtbezirk Heessen. Parallel zum Flächennutzungsplanverfahren wird ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet. Im Rahmen der Planung soll geprüft werden, ob Teilflächen des Gebiets für eine Expansion des angrenzenden Gartencenters genutzt werden können, um dessen langfristige Standortsicherung zu unterstützen, sofern die handelswirtschaftliche Machbarkeit nachgewiesen wird.
Die städtebaulichen Ziele sehen eine gute Anbindung an das Hauptverkehrsnetz vor, wobei die Erschließung über den Alfred-Weber-Weg erfolgen soll, um keine weiteren Zu- und Abfahrten an der Münsterstraße zu schaffen. Die Planung muss die Vorgaben des Rahmenplanes Heessen sowie die Standards zum Klimaschutz berücksichtigen. Zudem ist sicherzustellen, dass die bestehenden Wohnhäuser im Planbereich nicht unzumutbar beeinträchtigt werden. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß Baugesetzbuch soll in Form einer Bürgerversammlung durchgeführt werden.
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- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 06.12.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 37.Bebauungsplan Nr. 07.109 – Gewerbepark Münsterstraße Ost – Hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 0931/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 0931/22_VL wird das Bebauungsplanverfahren Nr. 07.109 für den Gewerbepark Münsterstraße Ost sowie die gleichzeitige 39. Änderung des Flächennutzungsplanes vorgelegt. Ziel des Verfahrens ist die Ausweisung von etwa 57.706 m² Fläche für kleinteiliges Gewerbe in der Gemarkung Hamm. Die betroffenen Flächen in Flur 9 werden derzeit überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Das Verfahren wird als qualifiziertes Bebauungsplanverfahren gemäß § 8 (3) BauGB als Parallelverfahren geführt. Im Rahmen des Prozesses soll zudem geprüft werden, ob Teilflächen für eine Erweiterung des angrenzenden Gartencenters genutzt werden können.
Der Entwurf sieht vor, die vom Rat beschlossenen Klima-Standards durch textliche und zeichnerische Festsetzungen im Bebauungsplan zu integrieren. Ergänzt werden diese Vorgaben durch eine Checkliste sowie entsprechende Informationen in der Begründung. Zur Untersuchung der ökologischen Auswirkungen werden ein Artenschutzgutachten und ein Umweltbericht erstellt. Für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB ist die Durchführung einer Bürgerversammlung vorgesehen. Diese soll dazu dienen, über die Ziele, Lösungen und Auswirkungen des Vorhabens zu informieren und Erörterungsmöglichkeiten zu bieten. Als Grundlage für die Planung dienen ein Übersichtsplan, ein Auszug aus dem Flächennutzungsplan sowie ein Luftbild. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 07.12.2022 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 06.12.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 38.Bebauungsplan Nr. 06.097 – Schulstraße – Hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 0937/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0937/22 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 06.097 – Schulstraße – beantragt. Das Plangebiet befindet sich in der Gemarkung Bockum-Hövel und umfasst das Flurstück 229. Die Fläche wird im Westen durch die Schulstraße und im Süden durch die Ermelinghofstraße begrenzt.
Ziel des Verfahrens ist eine städtebauliche Nachverdichtung auf einer etwa 2.500 Quadratmeter großen Fläche. Auf dem Grundstück, das bisher mit einem Einfamilienhaus und einer Garage bebaut war, sollen barrierefreie Wohnungen sowie optional eine Tagespflegeeinrichtung entstehen. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen hierfür zu schaffen, soll der bestehende Bebauungsplan Nr. 06.017 – Römerstraße – aus dem Jahr 1969 überplant werden. Die geplante Änderung sieht vor, die Festsetzung von einem reinen Wohngebiet zu einem allgemeinen Wohngebiet zu ändern und eine maximal dreigeschossige Bebauung zu ermöglichen.
Das Verfahren soll als beschleunigtes Bebauungsplanverfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden. Im Rahmen der Planung ist zudem ein Erhaltungsgebot für eine Blutbuche auf dem Grundstück sowie für die Straßenbäume in der Schulstraße vorgesehen. Die Verwaltung beantragt zudem, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung durchzuführen. Eine Änderung des Flächennutzungsplans ist nicht erforderlich, da dieser das Gebiet bereits als Wohnbaufläche ausweist.
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- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 06.12.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 23.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 39.Bebauungsplan Nr. 05.081 - Nachnutzung Bergwerk Heinrich Robert I - hier: 1. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 23.03.2021 2. Neufassung des Aufstellungsbeschlusses mit verändertem Geltungsbereich 3. Kenntnisnahme der bisherigen Beteiligungsergebnisse 4. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 5. OffenlegungsbeschlussZur Vorlage · 0944/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0944/22_VL befasst sich mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 05.081 zur Nachnutzung des ehemaligen Bergwerksgeländes Heinrich Robert in der Gemarkung Herringen. Der Beschlussvorschlag sieht die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 23.0<0xE2><0x80><0xAF>03<0xE2><0x80><0xAF>2021 sowie eine Neufassung mit einem veränderten Geltungsbereich vor. Ziel der Planung ist die Schaffung von Planungsrecht für Einzelhandelsnutzungen als Sondergebiet, um das Nahversorgungszentrum Pelkum-Wiescherhöfen zu ergänzen. Das geplante Gebiet umfasst etwa 51.647 m², wobei Flächen für Gewerbe, Verkehr und private Grünflächen vorgesehen sind.
Die Planung integriert Klimaschutzstandards, darunter eine energieautarke Versorgung durch ein Blockheizkraftwerk, Erdkollektoren, Wärmepumpen sowie Photovoltaikanlagen. Zudem sind Vorgaben zur Fassadenbegrünung, zur Nutzung von Flachdächern und zur Regenwasserkanalisation enthalten. Die Erschließung soll zentral über die Kamener Straße erfolgen.
Im Rahmen des Verfahrens wurden Stellungnahmen verschiedener Institutionen berücksichtigt. Die Bezirksregierung Arnsberg, der Geologische Dienst NRW und die Untere Bodenschutzbehörde lieferten Hinweise zu bergbaulichen Belangen und Methanausgasungen, die in die Baugrundhinweise eingearbeitet wurden. Vorgaben des Lippeverbandes und des Landesbetriebs Straßenbau NRW zur Entwässerung und zum Verkehr wurden berücksichtigt. Zudem führten Analysen zur Einzelhandelsentwicklung zu Beschränkungen bei Sortiment und Flächengrößen, um die zentrale Versorgung zu wahren. Der Entwurf des Bebauungsplans soll gemäß den gesetzlichen Vorgaben öffentlich ausgelegt werden.
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- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 06.12.2022 · ASWM, AKUN, AWA, BVPelkum, BV Herringen
- 40.Bebauungsplan Nr. 04.077 - Nachnutzung Bergwerk Heinrich Robert II - hier: 1. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 23.03.2021 2. Neufassung des Aufstellungsbeschlusses mit verändertem Geltungsbereich 3. Kenntnisnahme der bisherigen Beteiligungsergebnisse 4. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 5. OffenlegungsbeschlussZur Vorlage · 0945/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0945/22_VL der Stadtverwaltung Hamm befasst sich mit der Neufassung des Bebauungsplans Nr. 04.077 zur Nachnutzung des ehemaligen Bergwerks Heinrich Robert II in der Gemarkung Herringen. Das Vorhaben sieht die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 23.03.2021 sowie eine Neufassung mit einem veränderten Geltungsbereich vor. Das geplante Plangebiet umfasst etwa 107.831 m², wobei der Schwerpunkt auf der Schaffung von ca. 70.786 m² Wohnfläche liegt. Ergänzt wird die Planung durch Sondergebiete, Verkehrsflächen, Grünflächen sowie Versorgungsflächen.
Ziel der Planung ist die Konversion des Areals zur Entwicklung von Wohnquartieren mit Einfamilienhäusern und Geschosswohnungsbau sowie die Bereitstellung von Flächen für Gewerbe, Einzelhandel und Kultur. Die energetische Versorgung soll durch ein Blockheizkraftwerk, Erdkollektoren, Wärmepumpen und Photovoltaik-Anlagen erfolgen. Zudem sind Maßnahmen zur Regenwasserrückhaltung und Dachbegrünung vorgesehen, um die kommunalen Klimaschutzziele zu unterstützen.
Die Vorlage schlägt vor, die bisherigen Beteiligungsergebnisse zur Kenntnis zu nehmen, auf eine erneute frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zu verzichten und den Entwurf nebst Begründung ab dem 27.10.2022 öffentlich auszulegen. In vorangegangenen Beteiligungsverfahren haben verschiedene Institutionen, darunter die Bezirksregierung Arnsberg, der Lippeverband und der NABU, Hinweise zu bergbaulichen Belangen, Entwässerung und Artenschutz eingebracht. Auch die IHK und Handwerkskammer Dortmund regten Schallschutzmaßnahmen an. Die Planung erfolgt im Rahmen eines Vollverfahrens und ist mit einer Änderung des Flächennutzungsplans verknüpft.
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Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 06.12.2022 · ASWM, AKUN, AWA, BVPelkum, BV Herringen
- 41.Bebauungsplan Nr. 05.082 - Nachnutzung Bergwerk Heinrich Robert III - hier: 1. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 23.03.2021 2. Neufassung des Aufstellungsbeschlusses mit verändertem Geltungsbereich 3. Kenntnisnahme der bisherigen Beteiligungsergebnisse 4. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 5. OffenlegungsbeschlussZur Vorlage · 0946/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0946/22_VL sieht die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 23.03.2021 sowie die Neuausstellung des Bebauungsplans Nr. 05.082 zur Nachnutzung des ehemaligen Bergwerks Heinrich Robert vor. Ziel der Planung ist die Entwicklung eines sogenannten „CreativQuartiers“ in der Gemarkung Herringen, das Wohnen, Gewerbe, Kultur, Gastronomie sowie Bildungs- und Versorgungseinrichtungen umfassen soll. Der neue Geltungsbereich umfasst etwa 220.676 m², wovon rund 22,5 Hektar auf dem ehemaligen Zechenstandort liegen. Die Flächennutzung ist unter anderem auf urbane Gebiete, private Grünflächen und Versorgungsflächen ausgelegt.
Die Neufassung dient der Anpassung der Geltungsbereichsgrenzen zwischen den Bebauungsplänen Nr. 05.081, Nr. 04.077, Nr. 05.082 und Nr. 05.083. Im Rahmen der energetischen Planung sind ein Blockheizkraftwerk, ein Nahwärmenetz sowie Wärmespeicher vorgesehen. Zudem sind Flächen für Erdkollektoren, Photovoltaik- und Thermie-Anlagen sowie ein Landschaftsbauwerk geplant.
Die Vorlage umfasst die Kenntnisnahme bisheriger Beteiligungsergebnisse von Behörden, Institutionen und Nachbargemeinden. Dabei wurden Aspekte des Bergbaus, der Entwässerung, des Denkmalschutzes sowie der Energieversorgung berücksichtigt. Ein Verzicht auf eine erneute frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen, da bereits Beteiligungsverfahren und eine Bürgerinformation stattgefunden haben. Der Entwurf des Bebauungsplans soll gemäß den gesetzlichen Vorgaben öffentlich ausgelegt werden, um der Öffentlichkeit die Möglichkeit zur Stellungnahme zu geben. Parallel dazu ist eine Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Hamm vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 06.12.2022 · ASWM, AKUN, AWA, BVPelkum, BV Herringen
- 42.Bebauungsplan Nr. 05.083 - Nachnutzung Bergwerk Heinrich Robert IV - hier: 1. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 23.03.2021 2. Neufassung des Aufstellungsbeschlusses mit verändertem Geltungsbereich 3. Kenntnisnahme der bisherigen Beteiligungsergebnisse 4. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 5. OffenlegungsbeschlussZur Vorlage · 0947/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0947/22_VL der Verwaltung der Stadt Hamm befasst sich mit der Neufassung des Bebauungsplans Nr. 05.083 zur Nachnutzung des nördlichen Teilbereichs des ehemaligen Bergwerksgeländes Heinrich Robert in der Gemarkung Herringen. Der Plan sieht vor, den Aufstellungsbeschluss vom 23.0<0xE2><0x80><0xAF>03.<0xE2><0x80><0xAF>2021 aufzuheben und durch einen neuen Beschluss mit angepasstem Geltungsbereich zu ersetzen. Die Fläche umfasst etwa 161.647 m², wovon rund 16,5 Hektar auf das ehemalige Zechengelände entfallen. Die geplante Flächennutzung umfasst Gewerbe mit etwa 19,9 %, Grünflächen mit 20,9 %, Wald mit 19,4 % sowie Wohnbau mit etwa 12,0 %.
Ziele der Planung sind die Schaffung von Planungsrecht für Gewerbe- und Wohnflächen sowie die Integration von Klimaschutzstandards, etwa durch ein Nahwärmenetz, Blockheizkraftwerke und Photovoltaikanlagen. Zudem ist die Errichtung eines Regenrückhaltebeckens vorgesehen. Die Festsetzungen beinhalten eine Begrenzung der Gebäude im Wohngebiet WA 1 auf maximal 120 m² Grundfläche sowie spezifische Grundflächenzahlen für die Gebiete WA 2 und Gewerbegebiet.
Die Vorlage dokumentiert die Ergebnisse der bisherigen Beteiligungsverfahren. Stellungnahmen der Behörden und Verbände, unter anderem zur Entwässerung, zu Methan-Ausgasungen sowie zu Verkehrsfragen, wurden in die Planung eingearbeitet. Zur Vermeidung von Lärmkonflikten wurde eine Einschränkung der Betriebszeiten einer Grubengasverwertungsanlage vereinbart. Die Verwaltung schlägt vor, auf eine erneute frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zu verzichten und die öffentliche Auslegung des Entwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB einzuleiten.
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Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 06.12.2022 · ASWM, AKUN, AWA, BVPelkum, BV Herringen
- 43.Bebauungsplan Nr. 01.074 - Martin-Luther-Straße - / 1. Änderung hier: 1. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses 2. Neuer Aufstellungsbeschluss 3. OffenlegungsbeschlussZur Vorlage · 0952/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0952/22_VL behandelt die erste Änderung des Bebauungsplans Nr. 01.074 für die Martin-Luther-Straße im Stadtbezirk Hamm-Mitte. Ziel der Planung ist die städtebauliche Schließung der Ecksituation an der Martin-Luther-Straße, dem Martin-Luther-Platz und der Nassauerstraße durch ein Gebäudeensemble mit Schwerpunkt auf Wohnnutzung. Das rund 800 m² große Plangebiet soll durch den Abriss und Neubau eines Gebäudes sowie die Erweiterung der überbaubaren Fläche um einen westlichen Grünstreifen neu geordnet werden.
Der Beschlussvorschlag sieht die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 29.06.2021 sowie die Neufassung eines Aufstellungsbeschlusses gemäß § 13a BauGB vor, um eine geringfügige Erweiterung des Geltungsbereichs formal zu berücksichtigen. Die Gebietskategorie soll von einem besonderen Wohngebiet in ein Urbanes Gebiet geändert werden. Die planungsrechtlichen Festsetzungen beinhalten eine Grundflächenzahl von 1,0, eine Geschossflächenzahl von 4,0 sowie eine maximale Anzahl von fünf Vollgeschossen. Die Gebäudehöhen sind auf eine Firsthöhe von 85,00 m NHN und eine Traufhöhe von 75,00 m NHN begrenzt. Zudem sind Vorgaben zur Dachbegrünung und zur Installation von Photovoltaikanlagen vorgesehen.
Im Rahmen der bisherigen Behördenbeteiligung wurden fachliche Hinweise zu Themen wie Bergbau, Entwässerung, Denkmalschutz und Artenschutz eingerebracht. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung verlief ohne einwendende Anregungen. Die öffentliche Auslegung des Entwurfs ist für den 25.10.2022 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 06.12.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 44.Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 07.105 - Am Beisenort - hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 0961/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0961/22_VL betrifft den Satzungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 07.105 „Am Beisenort“ in Hamm-Heessen. Ziel der Planung ist die Entwicklung einer etwa 5.000 m² großen Brachfläche zu einem Mischgebiet, das Wohn- und Bürogebäude umfasst. Das Vorhaben wird als Vorhaben- und Erschließungsplan gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Geplant ist ein straßenbegleitender Baukörper mit drei Vollgeschossen und einem Staffelgeschoss, wobei das Erdgeschoss gewerblich genutzt werden soll und die oberen Etagen der Wohnnutzung dienen. Die Planung sieht eine Kombination aus freifinanzierten und öffentlich geförderten Wohneinheiten sowie eine Stellplatzanlage vor.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Satzung sowie die Begründung vom 25.10.2022 zu verabschieden. Dabei werden die Stellungnahmen der unteren Naturschutzbehörde, des Lippeverbandes, des Geologischen Dienstes NRW, der Bezirksregierung Arnsberg, des Polizeipräsidiums Hamm und des Landschaftsverbandes Westfalen Lippe berücksichtigt. Die Verwaltung hat Anpassungen bezüglich des Artenschutzes, der Entwässerung, der Erdgeschossfußbodenhöhen und der Grundflächenzahl in die Planung integriert. Zudem wurden redaktionelle Ergänzungen zu Methanausgasungen, zum Hochwasserschutz und zu einem Rechtsabbiegegebot vorgenommen. Die Mitteilung der Stadtwerke zur Versorgungssicherheit und Glasfasererschließung wurde zur Kenntnis genommen. Mit der Rechtskraft des neuen Bebauungsplans treten die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 07.073 im Geltungsbereich außer Kraft.
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- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 06.12.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 45.Bebauungsplan Nr. 07.110 - An der Brökermersch - hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 0992/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0992/22_VL sieht die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 07.110 „An der Brökermersch“ in Hamm-Heessen vor. Das Verfahren soll als beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden. Gegenstand der Planung ist eine Fläche von insgesamt 17.843 m², die durch die Insolvenz der Firma Boss V + V GmbH & Co. KG brachfällt. Ziel der Neunutzung ist es, städtebaulich unerwünschte Nutzungen, wie etwa zentrenrelevanten Einzelhandel oder Vergnügungsstätten, auszuschließen und Mischstrukturen auf den Betriebsgrundstücken zu sichern. Der neue Bebauungsplan soll den bestehenden Plan Nr. 07.038 überlagern.
Das Plangebiet befindet sich südöstlich der Kreuzung Heessener Straße / Brökermersch. Während der aktuelle Flächennutzungsplan für diesen Bereich eine Mischbaufläche ausweist, ist für eine gewerbliche Weiterführung die Festsetzung eines Gewerbegebietes oder Sondergebietes vorgesehen. Da dies von der derzeitigen Darstellung im Flächennutzungsplan abweicht, kann eine entsprechende Berichtigung im Rahmen des Aufstellungsverfahrens erfolgen. Die Vorlage umfasst zudem den Vorschlag, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung durchzuführen. Zur Veranschaulichung der Planung liegen ein Übersichtsplan, ein Auszug aus dem Flächennutzungsplan sowie ein Luftbild vor.
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- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 06.12.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 22.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 46.Denkmalbereich Markgrafenufer hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 0994/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Aufstellung einer Denkmalbereichssatzung für das Gebiet „Markgrafenufer“ vorgelegt. Ziel des Verfahrens ist die Unterschutzstellung eines etwa 15.438 Quadratmeter großen Bereichs in der Gemarkung Hamm (Flur 21) gemäß § 10 des Denkmalschutzgesetzes NRW. Der geplante Bereich umfasst verschiedene Flurstücke, darunter Wohngrundstücke, Verkehrsflächen sowie öffentliche Grünflächen.
Das Ensemble umfasst primär freistehende Villenbauten aus der Zeit um 1930, die sich entlang des Markgrafenufer zwischen der Marker Allee und der Ahse befinden. Die Bebauung ist durch eine sachliche Schlichtheit und charakteristische Walmdächer geprägt. Neben den Gebäuden sollen auch die zugehörigen Gartenflächen, Einfassungsmauern sowie die Straße Markgrafenufer mit ihrem Baumbestand und eine ovale Grünfläche als Bestandteile des Denkmalbereichs geschützt werden.
Die Vorlage begründet die Maßnahme mit dem Ziel, das äußere Erscheinungsbild dieses zusammenhängenden Gebäudeensembles als Zeugnis der Stadtbaugeschichte zu erhalten. Der Geltungsbereich umfasst unter anderem die Hausnummern 11 bis 24. Planungsrechtlich ist das Gebiet im bestehenden Bebauungsplan als reines Wohngebiet mit maximal zweigeschossiger, offener Bauweise festgesetzt. Die Aufstellung der Satzung soll das kulturelle Erbe der Anlage für die Zukunft sichern.
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Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Hauptausschuss
- 06.12.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
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