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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- 1.Eröffnung der Sitzung
- 2.Verpflichtung eines neuen Mitglieds der Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 3.Einwohnerfragestunde
- 4.Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 25.06.2026
- 5.Mündliche Berichte
- 5.1Vorstellung der neu bestellten Naturschutzbeauftragten für den Stadtbezirk Hamm Uentrop
- 5.2Tempo 30 im Stadtbezirk Hamm-Uentrop
- 5.2Mündlicher Bericht zum Neubaugebiet Richardstraße
- 5.2Tempo 30 im Stadtbezirk Hamm-Uentrop
- 6.Beschlüsse
- 6.1Austausch der Kunststoffrasenbeläge (Groß- und Kleinspielfeld) auf der Alfred-Krabs-Sportanlage des Vfl MarkZur Vorlage · BV-144/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Erneuerung der Kunststoffrasenbeläge auf der Alfred-Krabs-Sportanlage des VfL Mark vorgelegt. Das Vorhaben umfasst den Austausch der Beläge auf dem Großspielfeld sowie dem Kleinspielfeld. Die Maßnahme ist notwendig, da die seit 2016 genutzten Flächen aufgrund der hohen Nutzungsintensität deutliche Verschleißerscheinungen, Lückenbildungen im Flor sowie Spalten an den Nahtverbindungen aufweisen, was die Verkehrssicherheit und die sportliche Nutzbarkeit beeinträchtigt.
Das geplante Sanierungskonzept sieht den Ausbau des alten Systems vor, wobei die Bestandteile sortenrein getrennt und verwertet werden sollen. Die elastische Tragschicht bleibt nach Prüfung der DIN-Konformität erhalten. Als neuer Belag soll eine moderne Generation von Kunststoffrasen verlegt werden, die durch eine spezielle Fasergeometrie und eine mineralische Verfüllung mit Quarzsand gekennzeichnet ist.
Die Kosten für den Austausch belaufen sich auf insgesamt 410.000 Euro, wovon 290.000 Euro auf das Großspielfeld und 120.000 Euro auf das Kleinspielfeld entfallen. Die Finanzierung der Maßnahme ist durch einen Investitionszuschuss aus dem NRW-Infrastrukturgesetz 2025–2036 gesichert, sodass für die Stadt Hamm keine Eigenanteile an den Investitionskosten anfallen. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Empfehlung des Ausschusses für Schule, Ausbildung, Sport und Freizeit sowie der gesicherten Finanzierung.
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Beratungsfolge
- 08.10.2026 · Ausschuss für Schule, Ausbildung, Sport und Freizeit
- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 6.2Änderung von Haltestellen des BücherbussesZur Vorlage · BV-190/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtbücherei Hamm hat eine Beschlussvorlage (BV-190/26) vorgelegt, die eine Änderung der Haltestellen des Bücherbusses im Stadtbezirk Uentrop sowie in angrenzenden Gebieten vorsieht. Die Änderung soll mit Wirkung ab dem Jahr 2027 umgesetzt werden.
Hintergrund der Vorlage ist die Neugestaltung des Fahrplans, um die Nutzung der Angebote zu optimieren. Seit einer Fahrplanüberarbeitung im Jahr 2019 werden einige Haltepunkte nur im zweiwöchentlichen Turnus angefahren. Laut der Sachdarstellung der Stadtbücherei weisen diese 14-tägigen Haltestellen im Zeitraum von 2023 bis 2025 deutlich geringere Ausleihzahlen auf als die wöchentlich bedienten Punkte. Ziel der Neuregelung ist es, alle Haltestellen wieder in einen wöchentlichen Turnus zu überführen.
Im Zuge dieser Anpassung werden fünf bisher zweiwöchentlich bediente Haltestellen gestrichen, darunter vier im Stadtbezirk Bockum-Hövel und eine im Stadtbezirk Mitte. Demgegenüber stehen drei neue Haltestellen, die im Stadtbezirk Bockum-Hövel und im Stadtbezirk Uentrop eingerichtet werden. Zudem sind Anpassungen der Haltezeiten an bestehenden Standorten, wie der Bodelschwingh-Schule und der Kappenbusch-Schule, vorgesehen. Die Verwaltung gibt an, dass durch diese Maßnahmen die Erreichbarkeit der Zielgruppen verbessert werden soll. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 7.Empfehlungen
- 7.1Fahrbahnerneuerungen auf Wirtschaftswegen im Hammer Stadtgebiet 2027 bis 2029Zur Vorlage · BV-27/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-27/26 des Tiefbauamtes sieht die Durchführung von Fahrbahnerneuerungsmaßnahmen an Wirtschaftswegen im Stadtgebiet Hamm für den Zeitraum von 2027 bis 2029 vor. Die Umsetzung der Maßnahmen ist an die Sicherstellung der Finanzierung gebunden. Die geplanten Gesamtauszahlungen belaufen sich auf 1.790.000 Euro, wobei sich die Kosten auf 310.000 Euro im Jahr 2027, 980.000 Euro im Jahr 2028 und 500.000 Euro im Jahr 2029 verteilen. Zur Deckung der Kosten werden Einzahlungen in Höhe von 500.000 Euro aus dem NRW-Infrastrukturgesetz erwartet. Für das Jahr 2028 wird zudem eine Förderung durch die Richtlinie FöRL Wirtschaftswege in Höhe von bis zu 500.000 Euro angestrebt. Sollte diese Förderung ausbleiben, sind für das Jahr 2028 Ersatzmaßnahmen vorgesehen.
Die Maßnahmen für das Jahr 2027 umfassen die Teinertstraße, Längde, Auf dem Brauk und die Uedinghoffstraße. Im Jahr 2028 sind die Baumstraße, Im gelben Schlot, zwei Abschnitte der Kumper Heide sowie der Holthöfener Weg geplant. Für das Jahr 2029 umfasst der Plan die Bereiche Im Nachtigallental, Am Tünner Berg, Holtumer Weg, Langelandweg, Kobbenskamp, Romberger Straße und Starkenberg. Die Vorlage enthält insgesamt 32 Anlagen, welche die spezifischen Standorte sowie die zugehörigen Berechnungen der Folgekosten für die genannten Wirtschaftswege dokumentieren. Der Beratungszyklus der Vorlage umfasst die zuständigen Bezirksvertretungen sowie den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität und den Haupt-, Personal- und Finanzausschuss.
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Beratungsfolge
- 12.10.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 07.10.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 30.09.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 29.09.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 29.09.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 7.2Straßensanierungsprogramm von PflasterstraßenZur Vorlage · BV-105/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage BV-105/26 des Tiefbauamtes sieht ein Straßensanierungsprogramm für Pflasterstraßen in verschiedenen Stadtbezirken von Hamm vor. Das Programm umfasst die grundhafte Erneuerung der Pflasterflächen in sechs ausgewählten Abschnitten, um Schäden wie Verdrückungen und Spurrillen zu beheben. Die geplanten Maßnahmen betreffen die Eylertstraße im Bezirk 1, die Erich-Ollenhauer-Straße sowie den Friedrich-Gruß-Weg im Bezirk 2, den Weg-RH-c06 im Bezirk 3 sowie den Möwenweg und die De-Wendel-Straße im Bezirk 4. Die Reihenfolge der aufgeführten Straßen stellt dabei keine Priorisierung dar.
Die Durchführung der Maßnahmen ist an die gesicherte Finanzierung der kommenden Jahre gebunden. Die Verwaltung plant für die Auszahlungen ein Volumen von 1.052.000 Euro ein, wobei Einzahlungen in Höhe von 720.000 Euro vorgesehen sind. Der städtische Eigenanteil beläuft sich auf 332.000 Euro. Die Deckung der Kosten soll primär aus den Mitteln des Dezernates Wohnen und Mobilität erfolgen, wobei der Mittelabfluss des gesamten Haushalts unterjährig beobachtet wird.
Aufgrund der gesetzlichen Regelungen des Kommunalabgabengesetzes NRW entfallen für die beschlossenen Ausbaumaßnahmen keine Beiträge. Für die Straßen Eylertstraße, Erich-Ollenhauer-Straße, Friedrich-Gruß-Weg, Möwenweg und De-Wendel-Straße wird ein Erstattungsanteil von 80 Prozent des Aufwandes gemäß der Straßenausbaubeitrag-Erstattungsverordnung NRW geltend gemacht.
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Beratungsfolge
- 12.10.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 07.10.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 29.09.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 29.09.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 7.3Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: Fahrbahnerneuerungen auf Wirtschaftswegen im Hammer Stadtgebiet 2026 und 2027 hier: Kostenerhöhung geförderter Wirtschaftswege (gemäß Wirtschaftswegekonzept)Zur Vorlage · BV-148/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung bezüglich der Fahrbahnerneuerungen auf Wirtschaftswegen im Stadtgebiet von Hamm für die Jahre 2026 und 2027 vorgelegt. Aufgrund ergänzender Vorgaben der Fördermittelgeberin hinsichtlich notwendiger Verbreiterungen an den Wirtschaftswegen Ennigerweg, Auf der Breite und Baumstraße haben sich die Kosten für diese Projekte verändert. Die bisher veranschlagten 725.000 Euro erhöhen sich auf insgesamt 1.103.000 Euro. Die Finanzierung wird durch Fördermittel nach dem FöRL Wirtschaftswege sowie durch Mittel aus dem NRW-Infrastrukturgesetz sichergestellt.
Für das Projekt „Kumper Heide“ ist eine Verschiebung in das Haushaltsjahr 2027 vorgesehen. Da die technischen Auflagen der Fördermittelgeberin zur Verbreiterung und Verstärkung an dieser Stelle nicht umsetzbar sind, wird die Maßnahme mit Eigenmitteln finanziert. Ein entsprechender separater Beschluss soll zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
Die Dringlichkeit der Entscheidung begründet sich durch die Notwendigkeit, die baulichen Maßnahmen sowie die Abrechnung der förderfähigen Sanierungen im Jahr 2026 abzuschließen. Um das erforderliche Vergabeverfahren rechtzeitig einleiten zu können, wird die Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung vor der nächsten ordentlichen Sitzung des Hauptausschusses angestrebt.
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Beratungsfolge
- 12.10.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 07.10.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 29.09.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 7.443. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Hamm – Freizeitnutzungen Haaren – hier: 1. Aufhebung des Feststellungsbeschlusses vom 24.03.2026 2. Abwägung vorgebrachter Anregungen 3. FeststellungsbeschlussZur Vorlage · BV-163/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-163/26 des Stadtplanungsamtes behandelt die 43. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Hamm. Gegenstand der Planung ist die Umwidmung einer ehemals landwirtschaftlich genutzten Fläche, einer ehemaligen Gärtnerei im Stadtteil Haaren, zur Förderung von Freizeitnutzungen. Das Vorhaben sieht die Ausweisung eines Sondergebiets für Sport und Freizeit sowie Camping vor, um eine Adventure-Golf-Anlage, Wohnmobilstellplätze und Glamping-Unterkünfte zu ermöglichen. Die südlich angrenzende landwirtschaftliche Fläche soll als Grünfläche dargestellt werden. Zur Sicherstellung der Konformität mit den Zielen der Raumordnung wurde das Sondergebiet auf der Brachfläche der ehemaligen Gärtnerei verkleinert.
Der Beschlussvorschlag umfasst die Aufhebung des Feststellungsbeschlusses vom 24. März 2026 sowie die förmliche Beschlussfassung der Änderung inklusive der Begründung vom 18. August 2026. Dabei werden die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, darunter die Bezirksregierung Arnsberg, die Emschergenossenschaft/Lippeverband und der Regionalverband Ruhr, abgewägt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden fand in zwei Zeiträumen statt, wobei keine Anregungen eingingen.
Die Planungskosten werden durch Verträge mit Vorhabenträgern gedeckt, während Einzahlungen in Höhe von 8.900 Euro erwartet werden. Der Beratungsprozess sieht Termine in der Bezirksvertretung Hamm-Uentrop sowie in verschiedenen Ausschüssen vor und endet mit der Entscheidung durch den Rat am 13. Oktober 2026. Nach dem Feststellungsbeschluss werden die Unterlagen der Bezirksregierung Arnsberg zur Genehmigung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 13.10.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 12.10.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 07.10.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 06.10.2026 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 7.5Bebauungsplan Nr. 02.126 - Grünverbindung Ludwig-Teleky-Straße - hier: Beschluss zur ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · BV-167/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage BV-167/26 den Entwurf für den Bebauungsplan Nr. 02.126 zur Veröffentlichung beantragt. Das Planungsgebiet umfasst etwa 1,7 Hektar und betrifft die Grünverbindung Ludwig-Teleky-Straße. Ziel des Vorhabens ist es, bestehende städtebauliche Ziele planungsrechtlich verbindlich zu sichern und eine planungsrechtliche Lücke zwischen den angrenzenden Bebauungsplänen zu schließen.
Der Plan sieht die Festsetzung von öffentlichen und privaten Grünflächen sowie Teilbereichen mit Wald vor. Damit soll die Fortführung der Grünverbindung zwischen dem Bereich Burghügel Mark und dem Kurpark sowie die Anbindung an die großräumige Grünverbindung „Rhynern – Heessen“ aus dem Masterplan Freiraum realisiert werden. Die Planung umfasst zudem die Sicherung von Fuß- und Radwegeverbindungen innerhalb der Grünstrukturen.
Das Vorhaben wird als beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Die Begründung führt aus, dass das Gebiet eine hohe klimaökologische Bedeutung als Puffer- und Ausgleichsfläche besitzt und zur lokalen Belüftung sowie zur Klimaregulierung beiträgt. Die Verwaltung beantragt, die Ergebnisse der bisherigen Beteiligungsverfahren unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange zu beschließen und den Entwurf des Bebauungsplans inklusive der Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen, um die Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.
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Beratungsfolge
- 13.10.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 12.10.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 07.10.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 06.10.2026 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 7.6Bebauungsplan Nr. 02.036 - Sportzentrum Werries - 3. Änderung hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · BV-175/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-175/26 beantragt das Stadtplanungsamt die Aufstellung der dritten Änderung des Bebauungsplans Nr. 02.036 – Sportzentrum Werries. Das etwa 1,2 Hektar große Planungsgebiet liegt im Stadtbezirk Uentrop in der Gemarkung Werries. Die Änderung umfasst einen Teilbereich des seit 1975 rechtskräftigen Bebauungsplans und wird durch verschiedene Flurstücke begrenzt.
Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung an die aktuelle Baunutzungsverordnung anzupassen. Da der ursprüngliche Bebauungsplan auf der Fassung von 1968 basiert, sollen die Regelungen nun auf den heutigen Rechtsstand gebracht werden. Eine grundlegende Umnutzung der Flächen ist nicht vorgesehen; das Gebiet soll weiterhin als Mischgebiet gemäß § 6 BauNVO festgesetzt werden. Damit sollen die Nutzungsdurchmischung aus Wohnen, Gewerbe, Dienstleistungen und Versorgung sowie die städtebauliche Struktur erhalten bleiben. Zudem werden die Zielsetzungen des städtischen Steuerungskonzepts für Vergnügungsstätten berücksichtigt.
Im Rahmen des Verfahrens soll eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung durchgeführt werden. Die Aufstellung des Bebauungsplans ist zudem als klimarelevant eingestuft, weshalb im Zuge des Verfahrens Maßnahmen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung untersucht werden sollen. Der Rat der Stadt Hamm soll die Aufstellung beschließen und die Verwaltung mit der Durchführung des Planverfahrens beauftragen.
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Beratungsfolge
- 13.10.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 12.10.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 07.10.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 7.71. Änderung des Bebauungsplans Nr. 02.062 - östl. Kranstraße - hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · BV-209/26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-209/26 wird die Aufstellung der ersten Änderung des Bebauungsplans Nr. 02.062 im Bereich der östlichen Kranstraße beantragt. Das Planungsgebiet in der Gemarkung Uentrop umfasst eine Fläche von etwa 73.000 m². Ziel der Änderung ist die qualitative Aufwertung des Industriegebiets Uentrop Mitte sowie eine zukunftsorientierte gewerbliche Entwicklung. Dabei soll die Nutzung des Gebiets so angepasst werden, dass verkehrsintensive Logistik-, Speditions- und reine Lagerbetriebe ausgeschlossen werden, während stark emittierende Nutzungen beibehalten werden können.
Die Planung sieht eine Gliederung des Industriegebiets in zwei Teilbereiche vor, wobei die Einhaltung der Abstandsklassen gemäß dem Abstandserlass NRW 1990 berücksichtigt wird. Zudem umfasst die Vorlage die Umsetzung des Zentren- und Einzelhandelskonzepts sowie die Integration von Klimaschutz-, Klimafolgenanpassungs- und Umweltschutzzielen, wie etwa Vorgaben zur Dach- und Fassadenbegrünung. Entlang der Grenzen zu den westlichen, nördlichen und östlichen Verkehrsanlagen sind Pflanzungen vorgesehen. Die Erschließungsstruktur soll zudem auf den Bedarf an kleineren, emissionsintensiven Grundstücken überprüft werden.
Das Verfahren sieht eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen einer Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung vor. Die Beratung der Vorlage durch die zuständigen Gremien ist für den Zeitraum zwischen dem 1. Oktober und dem 12. Oktober 2026 geplant, wobei die abschließende Entscheidung im Rat für den 13. Oktober 2026 vorgesehen ist. Finanzielle Auswirkungen werden nicht verzeichnet. Federführend ist das Stadtplanungsamt.
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Beratungsfolge
- 13.10.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 12.10.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 07.10.2026 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 07.10.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 06.10.2026 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 8.Anträge
- 8.1Antrag zur Instandsetzung und Aufwertung des Bolzplatzes in Hamm-NorddinkerZur Vorlage · AT-42/26 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Uentrop hat mit dem Antrag AT-42/26 die Instandsetzung und Aufwertung des Bolzplatzes im Ortsteil Hamm-Norddinker beantragt. Die Verwaltung soll beauftragt werden, Unebenheiten auf der Spielfläche zu beseitigen, den Boden fachgerecht zu nivellieren und den Rasen- bzw. Bodenbelag nachhaltig zu verbessern. Darüber hinaus wird eine Prüfung der vorhandenen Großfeldtore gefordert, um diese durch altersgerechte Kleinfeldtore mit einer Größe von etwa 5 mal 2 Metern zu ersetzen oder die Anlage entsprechend zu ergänzen.
Die Begründung des Antrags führt aus, dass der derzeitige Zustand der Spielfläche eine regelmäßige Nutzung erschwert. Durch die Bodenbeschaffenheit und den beschädigten Rasen bestehe ein Risiko für Verletzungen wie Stolper- oder Umknickunfälle. Zudem wird angeführt, dass die aktuellen Tore aufgrund ihrer Dimensionen für Kinder und Jugendliche nur eingeschränkt geeignet seien. Die Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Attraktivität des Platzes als Freizeitangebot im Stadtteil zu steigern. Eine zeitnahe Umsetzung der Arbeiten wird angestrebt, um die Nutzbarkeit der Anlage bereits für den kommenden Sommer sicherzustellen.
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- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 8.2Geschwindigkeitsbegrenzungen auf der OstwennemarstraßeZur Vorlage · AT-48/26 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Bezirksfraktion Hamm-Uentrop hat mit der Vorlage AT-48/26 einen Antrag gestellt, die Geschwindigkeitsbegrenzungen auf der Ostwennemarstraße zu überprüfen. Die Fraktion fordert die Straßenverkehrsbehörde dazu auf, den Straßenabschnitt zwischen dem Alten Uentroper Weg und der Lippestraße außerhalb der geschlossenen Ortschaft durchgängig mit einer Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h zu befahren.
Der betroffene Abschnitt umfasst eine Länge von 700 Metern und weist derzeit verschiedene Geschwindigkeitsregelungen auf. Während die Reduzierung der Geschwindigkeit in Teilen des Bereichs von 70 km/h auf 50 km/h von der Fraktion unterstützt wird, hinterfragt die Fraktion die Anordnung einer 30 km/h-Zone im Bereich der Brücke über den Datteln-Hamm-Kanal. Laut dem Antrag stellt sich die Frage nach der rechtlichen Grundlage dieser Begrenzung, da für eine solche Anordnung außerhalb geschlossener Ortschaften besondere Sicherheitsaspekte und Gefährdungslagen vorausgesetzt werden müssten. Die Fraktion weist auf die vorhandenen Rad- und Gehwege, Leitplanken sowie bestehende Querungshilfen hin und verweist zudem auf die Möglichkeit einer kreuzungsfreien Überquerung der Straße unterhalb der Brücke.
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- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 8.2.1Geschwindigkeitsbegrenzungen auf der OstwennemarstraßeZur Vorlage · AT-48/26-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in einer Stellungnahme zum Antrag AT-48/26-ST die Anpassung der Geschwindigkeitsbegrenzungen auf der Ostwennemarstraße befürwortet. Der Antrag der SPD-Bezirksfraktion Hamm-Uentrop sieht vor, dass die Straßenverkehrsbehörde die bestehenden Regelungen auf dem Abschnitt zwischen dem Alten Uentroper Weg und der Lippestraße überprüft. Ziel der Anfrage ist es, außerhalb der geschlossenen Ortschaft eine durchgängige Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h anzuordnen.
Die zuständige Fachabteilung hat im Rahmen der Stellungnahme erklärt, dem Antrag zu folgen. In der Folge wird die Beschilderung auf dem genannten Straßenabschnitt entsprechend angepasst. Die Entscheidung über den Antrag wird in der Bezirksvertretung Hamm-Uentrop in der Sitzung am 25. Juni 2026 beschließend behandelt, während die Information über das Ergebnis in der Sitzung am 1. Oktober 2026 zur Kenntnis genommen wird. Federführend für die Vorlage ist das Tiefbauamt.
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- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 8.3Prüfung einer sicheren Fuß- und Radverkehrsanbindung zum Niederwerrieser Weg und zum geplanten Pop-up-CaféZur Vorlage · AT-78/26 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Bezirksfraktion Hamm-Uentrop hat mit der Vorlage AT-78/26 einen Antrag eingereicht, die Verwaltung zur Prüfung von sichereren Fuß- und Radverkehrsanbindungen zum Niederwerrieser Weg aufzufordern. Ziel ist es, die Erreichbarkeit der dortigen Örtlichkeiten, insbesondere des geplanten Pop-up-Cafés auf dem Gelände eines Bauernhofes, zu gewährleisten.
Der Antrag, unterzeichnet von Rüdiger Brand und Dr. Arne Elias, bittet um eine Untersuchung, inwieweit die bestehende Radwegverbindung südlich der Lippestraße zwischen der Ostwennemarstraße und dem Neubaugebiet Friedrichsfeld verlängert oder ergänzt werden kann. Darüber hinaus soll die Verwaltung darlegen, welche aktuellen Planungen zur Sicherung des Fuß- und Radverkehrs auf der Lippestraße im genannten Abschnitt bestehen und ob Maßnahmen wie eine Querungshilfe am Niederwerrieser Weg oder kurzfristige bauliche und markierungstechnische Anpassungen vorgesehen sind.
Zudem sollen temporäre Lösungen, etwa provisorische Radwege auf angrenzenden Grundstücken, Markierungen oder Beschilderungen, geprüft werden. Die Fraktion weist darauf hin, dass der Niederwerrieser Weg als Verbindung zwischen Uentrop und Heessen sowie als Naherholungsgebiet an Bedeutung gewinnt. Im Hinblick auf eine mögliche Verlängerung des Radwegs mit wassergebundener Deckschicht wird erwähnt, dass Anwohner bereits Teile des Bewuchses auf einer potenziellen Trasse entfernt haben. Hierbei sollen auch die Möglichkeiten einer Pachtung entsprechender Wegstücke durch die Stadt Hamm geprüft werden.
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- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 8.3.1Prüfung einer sicheren Fuß- und Radverkehrsanbindung zum Niederwerrieser Weg und zum geplanten Pop-up-CaféZur Vorlage · AT-78/26-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Bezirksfraktion Hamm-Uentrop hat mit dem Antrag AT-78/26-ST die Prüfung einer sichereren Fuß- und Radverkehrsanbindung zum Niederwerrieser Weg sowie zum geplanten Pop-up-Café auf einem Bauernhof beantragt. Im Fokus steht dabei die mögliche Verlängerung oder Ergänzung der Radwegverbindung südlich der Lippestraße zwischen der Ostwennemarstraße und dem Neubaugebiet Friedrichsfeld. Zudem sollen aktuelle Planungen zur Verkehrssicherung auf der Lippestraße sowie kurzfristig umsetzbare Maßnahmen wie Markierungen oder temporäre Führungen dargestellt werden.
Die Verwaltung nimmt dazu Stellung und weist darauf hin, dass der betreffende Abschnitt der Lippestraße L 736 unter der Zuständigkeit des Landesbetriebs Straßenbau NRW steht. Eine bauliche Umsetzung von Radwegverbindungen wäre erst im Zuge einer langfristigen Deckensanierung realistisch. Da für eine aktuelle Umplanung beim Landesbetrieb die Kapazitäten fehlen, verfolgt die Stadt Hamm nicht das Ziel, auf eine Planung durch den Landesbetrieb zu warten.
Als kurzfristige Option wird die Anordnung eines durchgängigen beidseitigen Halteverbots zwischen Ostwennemarstraße und dem Baugebiet Lippestraße/Friedrichsfeld in Erwägung gezogen, um die Nutzung der Mehrzweckstreifen durch Radfahrende zu ermöglichen. Dies würde jedoch den Wegfall von Parkmöglichkeiten für Anliegende und Gäste des Cafés bedeuten. Mittel- bis langfristig prüft die Stadt die Möglichkeit eines eigenständigen Geh- und Radwegs abseits der Lippestraße, sofern die Voraussetzungen für Grunderwerb, Finanzierung, Personalkapazitäten und Artenschutzprüfung gegeben sind.
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- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 8.4Prüfung und Umsetzung von Tempo 30 am Knotenpunkt Soester Straße/Hohefeldweg auf Grundlage der novellierten StVOZur Vorlage · AT-82/26 · Antrag
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Mit dem Antrag AT-82/26 ersucht die Fraktion Die Linke die Bezirksvertretung Hamm-Uentrop um eine Prüfung der rechtlichen und verkehrlichen Voraussetzungen für eine Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 30 am Knotenpunkt Soester Straße/Hohefeldweg. Grundlage der Untersuchung sollen die novellierte Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vom Oktober 2024 sowie die dazugehörige Verwaltungsvorschrift (VwV-StVO) vom April 2025 sein.
Der Antrag fordert, dass bei der Prüfung die erweiterten Anordnungsgründe angewandt werden, die eine Umsetzung ohne den Nachweis einer qualifizierten Gefahrenlage ermöglichen. Dabei sollen insbesondere neue Schutzgüter wie der Klimaschutz, der Umweltschutz und die Gesundheit sowie die Unterstützung städtebaulicher Entwicklungen berücksichtigt werden. Die Verwaltung wird gebeten, über die Ergebnisse der Prüfung und die geplanten Umsetzungsschritte in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung zu berichten.
Die Begründung des Antrags führt aus, dass der Knotenpunkt Soester Straße/Hohefeldweg eine zentrale Verbindung für den Schul- und Alltagsverkehr sowie Teil einer Radhauptroute ist. Ziel der Prüfung ist es, die Verkehrssicherheit für Radfahrende und Fußgänger zu erhöhen und durch die Maßnahme zur Reduzierung von Lärm- und Abgasemissionen beizutragen.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 8.4.1Prüfung und Umsetzung von Tempo 30 am Knotenpunkt Soester Straße/Hohefeldweg auf Grundlage der novellierten StVOZur Vorlage · AT-82/26-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Hamm-Uentrop hat mit dem Antrag AT-82/26-ST die Prüfung und Umsetzung einer Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 30 am Knotenpunkt Soester Straße/Hohefeldweg beantragt. Die Antragstellerin fordert, die rechtlichen Voraussetzungen auf Basis der novellierten Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sowie der dazugehörigen Verwaltungsvorschrift zu untersuchen. Dabei sollen insbesondere die erweiterten Anordnungsgründe berücksichtigen werden, die ohne den Nachweis einer qualifizierten Gefahrenlage eine Beschränkung ermöglichen, etwa zum Schutz von Klima, Umwelt und Gesundheit. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit für Radfahrende und Fußgänger zu erhöhen und die städtischen Klimaschutzziele zu unterstützen.
Die Verwaltung nimmt in ihrer Stellungnahme dazu Stellung, dass durch bereits durchgeführte Maßnahmen, wie die Anpassung der Beschilderung und Rotmarkierungen, die Unfallhäufung an dieser Stelle behoben wurde und keine verkehrlichen Auffälligkeiten mehr vorliegen. Eine Anordnung von Tempo 30 sieht die Verwaltung für diesen Bereich nicht vor, da die Soester Straße als klassifizierte Straße mit besonderer Verkehrsbedeutung für den Nahverkehr eingestuft ist und eine Beschränkung die Funktion der Verkehrsverbindung beeinträchtigen würde. Der Knotenpunkt ist jedoch Teil des Maßnahmenprogramms für die Radhauptroute Braam-Ostwennemar. Die Umplanung der Querungshilfe und des Umfelds ist im Gange, wobei ein Förderantrag gestellt und eine entsprechende Zusage in Aussicht gestellt wurde.
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- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 8.5Erweiterung der Fläche Bürgerwald UentropZur Vorlage · AT-87/26 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Uentrop hat mit der Vorlage AT-87/26 einen Antrag an die Bezirksvertretung gestellt, um die Erweiterung der Fläche des Bürgerwalds Uentrop zu veranlassen. Die Fraktion beauftragt die Verwaltung hiermit, neue, geeignete Flächen für die Pflanzaktion „Bürgerwald“ zu identifizieren. Dabei soll die Verwaltung die Eignung dieser Flächen insbesondere im Hinblick auf die Bodenbeschaffenheit sowie die langfristigen Entwicklungsmöglichkeiten der Bäume prüfen.
Hintergrund des Antrags ist die Information, dass die im Jahr 2026 stattfindende 24. Pflanzaktion voraussichtlich die letzte große Aktion am bisherigen Standort sein wird. Für das Jahr 2027 stehe an der aktuellen Stelle nur noch eine geringe Fläche zur Verfügung, was die Aufnahme der derzeit hohen Anzahl an Baumspenden erschweren würde. Da die Aktion als fester Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens im Stadtbezirk gilt und zur Förderung des Umwelt- und Klimaschutzes dient, sieht die Fraktion die Notwendigkeit, die Suche nach einem Ersatzstandort frühzeitig einzuleiten. Neben der Flächengröße sollen die dauerhafte Eignung und die Bodenqualität im Fokus der Prüfung stehen, um eine nachhaltige Entwicklung der neu gepflanzten Bäume zu gewährleisten. Federführend für den Antrag ist das Bürgeramt Hamm-Uentrop.
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- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 8.6Verkehrssicherheit auf der Straße „Im Giesendahl“ – Prüfung von Geschwindigkeitsmessungen und verkehrsberuhigenden MaßnahmenZur Vorlage · AT-88/26 · Antrag
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Die CDU-Bezirksfraktion Hamm-Uentrop hat mit der Vorlage AT-88/26 einen Antrag an die Bezirksvertretung gestellt, um die Verkehrssicherheit in der Straße „Im Giesendahl“ zu überprüfen. Im Zentrum des Antrags steht die Forderung an die Stadtverwaltung, eine verdeckte Geschwindigkeitsmessung im Bereich der Einmündung des Rad- und Fußweges aus Richtung Richardstraße durchzuführen. Ziel dieser Maßnahme ist es, ein Bild über das tatsächliche Geschwindigkeitsniveau und etwaige Überschreitungen zu gewinnen.
Die Fraktion bittet zudem um eine Auswertung der Messergebnisse und eine Mitteilung über die daraus resultierenden Erkenntnisse für die Verkehrssicherheit. Sollten die Messungen eine erhöhte Geschwindigkeit bestätigen, wird die Prüfung von baulichen oder verkehrsberuhigenden Maßnahmen, wie etwa Bodenschwellen oder Fahrbahnerhöhungen im Bereich der Einmündung, beantragt. Darüber hinaus wird die Verwaltung um eine Einschätzung gebeten, ob weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Sichtbarkeit und Sicherheit des Rad- und Fußverkehrs an dieser Stelle erforderlich sind.
Als Begründung führt die Fraktion Hinweise aus der Bürgerschaft an, wonach die Verkehrssituation im Bereich der Verbindung zwischen Lippestraße und dem Uentroper Dorf als problematisch wahrgenommen wird. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und vorhandener Bäume sei die Sicht an der Einmündung teilweise eingeschränkt. Es wird darauf hingewiesen, dass es in diesem Bereich zu Situationen komme, in denen Fahrzeuge mit hoher Geschwindigkeit unterwegs seien, was die Sicherheit der querenden Fußgänger und Radfahrer beeinträchtige.
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- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 8.7Interkommunale Abstimmung (§ 2 Abs. 2 BauGB), verfahrensrechtliche Begleitung und Prüfergebnisse der Stadt Hamm zum geplanten Rechenzentrum im Industriegebiet Westfalen (Bebauungsplan Nr. 19 der Gemeinde Lippetal)Zur Vorlage · AT-91/26 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Antrag AT-91/26 hat ein Mitglied der Fraktion Die Linke die Bezirksvertretung Hamm-Uentrop dazu aufgefordert, im Rahmen der interkommunalen Abstimmung gemäß § 2 Abs. 2 BauGB gegenüber der Gemeinde Lippetal sowie den zuständigen Genehmigungsbehörden bestimmte Prüfinteressen einzubringen. Gegenstand der Anfrage ist das geplante Rechenzentrum im Industriegebiet Westfalen (Bebauungsplan Nr. 19 der Gemeinde Lippetal) sowie die damit verbundene Infrastruktur.
Die Antragstellerin bittet die Verwaltung der Stadt Hamm, auf eine vollumfängliche Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) sowie eine eigenständige FFH-Verträglichkeitsprüfung für das Gesamtvorhaben, welches auch eine Umspannanlage in Uentrop und Leitungsstrukturen umfasst, hinzuwirken. Zudem soll die Verwaltung im Dialog mit Amprion und den Stadtwerken Hamm die Auswirkungen der zeitlichen Differenz zwischen der geplanten Inbetriebnahme des Rechenzentrums und der Fertigstellung der HGÜ-Trasse Korridor B prüfen. Dabei sollen die Vorgaben des Energieeffizienzgesetzes ohne Verdrängungseffekte für lokale Verbraucher und ohne Mehrbelastungen durch Redispatch-Maßnahmen sichergestellt werden.
Des Weiteren wird die Erarbeitung von Schutzkonzepten für den Stadtbezirk Uentrop gefordert, die Themen wie Grundwasserabsenkung, Lärm- und Infraschallschutz, die Lkw-Verkehrsführung über die B 475 sowie Schadstoffeinträge, insbesondere Stickoxide aus Testläufen von Notstromaggregaten im angrenzenden Vogelschutzgebiet „Lippeaue“, abdecken. Der Antrag sieht zudem eine Weiterleitung zur Beratung an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität vor.
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- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 8.7.1Interkommunale Abstimmung (§ 2 Abs. 2 BauGB), verfahrensrechtliche Begleitung und Prüfergebnisse der Stadt Hamm zum geplanten Rechenzentrum im Industriegebiet Westfalen (Bebauungsplan Nr. 19 der Gemeinde Lippetal)Zur Vorlage · AT-91/26-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Hamm-Uentrop hat im Rahmen der interkommunalen Abstimmung gemäß § 2 Abs. 2 BauGB einen Antrag gestellt, der die Verwaltung der Stadt Hamm dazu auffordert, gegenüber der Gemeinde Lippetal und den zuständigen Genehmigungsbehörden bestimmte Prüfinteressen für ein geplantes Rechenzentrum im Industriegebiet Westfalen einzubringen.
Die Antragstellerin bittet darum, auf eine vollumfängliche Umweltverträglichkeitsprüfung sowie eine FFH-Verträglichkeitsprüfung für das Gesamtvorhaben, welches auch eine Umspannanlage und Leitungsstrukturen umfasst, hinzuwirken. Zudem wird eine Prüfung des energiewirtschaftlichen Timings gefordert, insbesondere im Hinblick auf die Zeitlücke zwischen der geplanten Inbetriebnahme des Rechenzentrums und der Fertigstellung der HGÜ-Trasse Korridor B. Dabei sollen die Einhaltung des Energieeffizienzgesetzes sowie die Vermeidung von Mehrbelastungen durch Redispatch-Maßnahmen sichergestellt werden. Des Weiteren sollen Schutzkonzepte zu Themen wie Grundwasserabsenkung, Lärmschutz, Lkw-Verkehrsführung und Schadstoffeinträgen, etwa durch Notstromaggregate im angrenzenden Vogelschutzgebiet, eingebracht werden. Der Antrag sieht zudem eine Weiterleitung an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität vor.
Die Verwaltung nimmt dazu Stellung und weist darauf hin, dass das planungsrechtliche Verfahren im Rahmen der hoheitlichen Verantwortung der Gemeinde Lippetal durchgeführt wird. Die dortige Verwaltung kooperiert hierbei mit Planungsbüros und Fachgutachtern sowie den Aufsichtsbehörden. Die im Antrag genannten Fragestellungen seien bereits im Rahmen der laufenden Genehmigungsverfahren nach geltendem Recht zu prüfen. Da die Stadt Hamm in die Verfahren zum Industriegebiet Westfalen einbezogen ist und eine kollegiale Zusammenarbeit mit der Gemeinde Lippetal besteht, betrachtet die Verwaltung den Antrag als erledigt.
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- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 8.8Prüfauftrag zur Umsetzung des Knotenpunktes Hohefeldweg / Soester Straße (B8) sowie die Erprobung von Tempo 30 zur Sicherung der Radhauptroute Braam- Ostwennemar, Bezug: Vorlage 0473/21, Ortstermin 2023, Stellungnahme AT-82/26-STZur Vorlage · AT-102/26 · Antrag
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Die Bezirksvertretung Hamm-Uentrop hat im Rahmen des Antrags AT-102/26 verschiedene Maßnahmen zur Verkehrsgestaltung am Knotenpunkt Hohefeldweg / Soester Straße (B8) sowie zur Sicherung der Radhauptroute Braam-Ostwennemar beschlossen. Die Vorlage bezieht sich auf die Stellungnahme der Verwaltung, wonach für die Umgestaltung der Querungshilfe bereits ein Förderantrag im Rahmen des Programms FöRi-Nah gestellt wurde.
Die Bezirksvertretung beauftragt die Verwaltung, einen verbindlichen Bau- und Ausführungsbeschluss spätestens bis zum ersten Quartal 2027 vorzulegen. Ziel ist es, die bauliche Umsetzung für den Sommer 2027 zu gewährleisten, da die Förderrichtlinien die Baureife und einen zeitnahen Baubeginn nach Bewilligung voraussetzen. Zudem wird die Verwaltung aufgefordert, schriftlich zu erläutern, weshalb der im Juni 2<0xC2>2023 vorgestellte Vorentwurf, der Maßnahmen wie eine Fahrbahneinschnürung und eine Roteinfärbung vorsieht, trotz der Zustimmung betroffener Anlieger bisher nicht finalisiert wurde.
Darüber hinaus soll die Verwaltung die Einrichtung einer temporären Tempo-30-Zone im Knotenpunktbereich als Übergangslösung prüfen. Dabei sind die rechtlichen Rahmenbedingungen der StVO-Novelle sowie der Erlass zu Verkehrsversuchen zu berücksichtigen. Abschließend wird die Verwaltung um eine Stellungnahme gebeten, wie die Ablehnung einer Geschwindigkeitsreduzierung mit der gesetzlichen Pflicht zur Gleichberechtigung des Fuß- und Radverkehrs auf einer offiziellen Radhauptroute gemäß FaNaG NRW vereinbar ist.
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- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 8.9Prüfung der Einrichtung eines Fußgängerüberwegs (FGÜ) / Zebrastreifen auf der Marker Dorfstraße in Höhe Feuerdornstraße 10 / Dille 2Zur Vorlage · AT-104/26 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Bezirksfraktion Hamm-Uentrop hat mit der Vorlage AT-104/26 einen Antrag gestellt, die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs auf der Marker Dorfstraße in Höhe der Feuerdornstraße 10 bzw. Dille 2 zu prüfen. Die Fraktion bittet die Verwaltung, die verkehrsrechtlichen sowie baulichen Voraussetzungen für einen Zebrastreifen an dieser Stelle zu untersuchen.
Im Rahmen der Prüfung soll die Verwaltung die Querungssituation für Fußgänger, insbesondere für Schüler, bewerten und dabei das Verkehrsaufkommen zu Schulbeginn sowie zu Schulende berücksichtigen. Zudem wird die Untersuchung der kurzfristigen Umsetzbarkeit sowie die Prüfung alternativer Maßnahmen wie Markierungen, Beschilderungen, baulicher Einengungen, Aufpflasterungen oder Sichtverbesserungen gefordert.
Die Begründung des Antrags führt aus, dass die Marker Dorfstraße eine wichtige Verbindung im Stadtteil Ostwennemar darstellt, die von motorisiertem Verkehr, Fußgängern und Radfahrenden genutzt wird. Es wird auf einen erhöhten Querungsbedarf für Kinder, ältere Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität hingewiesen. Ein Fußgängerüberweg soll die Aufmerksamkeit des motorisierten Verkehrs erhöhen und die Querung ordnen. Des Weiteren wird angeführt, dass das Sicherheitsgefühl für Radfahrer durch den Wegfall der Schutzspur abgenommen habe. Sollte die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs aus rechtlichen oder technischen Gründen nicht möglich sein, wird die Verwaltung gebeten, alternative Maßnahmen zur Verbesserung der Querungssicherheit darzustellen.
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- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 8.10Beschilderung des Parkstreifens an der Braamer Str. 69Zur Vorlage · AT-106/26 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Bezirksfraktion Hamm-Uentrop hat mit der Vorlage AT-106/26 einen Antrag gestellt, die Beschilderung zur Parkdauerbegrenzung am Standort Braamer Straße 69 zu entfernen.
Nach Angaben der Fraktion wurden die entsprechenden Verkehrszeichen auf Wunsch eines ehemaligen Gewerbetreibenden angebracht. In dem betreffenden Gebäude befand sich eine Metzgerei, deren Betrieb bereits seit längerer Zeit eingestellt wurde. Die Fraktion führt aus, dass durch die Schließung des Betriebs der ursprüngliche Grund für die zeitliche Befrächung der Parkdauer entfallen sei. Daher wird die Bezirksvertretung Hamm-Uentrop ersucht, die Entfernung der Schilder zu veranlassen. Der Antrag ist für die Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Uentrop am 1. Oktober 2026 zur abschließenden Beratung vorgesehen. Federführend für das Anliegen ist das Bürgeramt Hamm-Uentrop.
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- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 8.8.1Prüfauftrag zur Umsetzung des Knotenpunktes Hohefeldweg / Soester Straße (B8) sowie die Erprobung von Tempo 30 zur Sicherung der Radhauptroute Braam- Ostwennemar, Bezug: Vorlage 0473/21, Ortstermin 2023, Stellungnahme AT-82/26-STZur Vorlage · AT-102/26-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Hamm-Uentrop hat im Rahmen des Antrags AT-102/26-ST verschiedene Maßnahmen zur Umgestaltung des Knotenpunktes Hohefeldweg / Soester Straße (B8) sowie zur Sicherung der Radhauptroute Braam-Ostwennemar beauftragt. Im Zentrum steht die Forderung nach einem verbindlichen Zeitplan für den Bau- und Ausführungsbeschluss, der spätestens im ersten Quartal 2027 vorliegen soll, um die Umsetzung im Rahmen des Förderprogramms FöRi-Nah im Sommer 2027 zu ermöglichen. Zudem wurde die Verwaltung aufgefordert, die Gründe für die Verzögerung der Finalisierung des im Juni 2023 vorgestellten Vorentwurfs darzulegen.
Die Verwaltung teilte mit, dass der Baubeschluss bis zum ersten Quartal 2027 angestrebt wird. Verzögerungen seien unter anderem auf die Klärung der Finanzierung durch die ausstehende Mitteilung einer Förderzusage zurückzuführen, was erst die Durchführung weiterer Planungsschritte, wie etwa eines Baugrundgutachtens, ermöglichte.
Hinsichtlich der Prüfung einer temporären Tempo-30-Zone erklärte die Verwaltung, dass die Voraussetzungen für eine Geschwindigkeitsreduzierung, auch im Rahmen eines Verkehrsversuchs, nicht vorliegen. Bezüglich der rechtlichen Gleichberechtigung des Fuß- und Radverkehrs nach dem FaNaG NRW führte die Verwaltung aus, dass sich aus dieser Regelung keine allgemeine Verpflichtung zur Anordnung von Tempo 30 ableiten lasse. Die Funktion der Straße als leistungsfähige Verkehrsverbindung bleibe bei Entscheidungen über Geschwindigkeitsanpassungen ein wesentlicher Belang.
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- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 9.Anfragen
- 9.1Nachfrage zur Anfrage 42/26 – Entschlammung am BurghügelZur Vorlage · AF-48/26 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Linke hat im Rahmen der Anfrage AF-48/26 Fragen zur Entschlammungsmaßnahme am Burghügel Mark an die Bezirksbürgermeisterin Julia Vedder gerichtet. Im Zentrum der Anfrage steht die Bitte um eine nachvollziehbare Darstellung des Verfahrens, des Bauablaufs sowie der Abrechnung dieser Maßnahme.
Gunda Wienke bittet um Erläuterungen zu den zeitlichen Abläufen der Beschaffung. Dabei wird thematisiert, dass ein öffentliches Angebot bereits im August 2025 einging, die Entscheidung über eine Dringlichkeit jedoch erst im Oktober 2025 beantragt wurde. Zudem wird nach der Begründung für die Nutzung des Hinweises auf die 800-Jahr-Feier als Rechtfertigung für die Umgehung ordentlicher Ausschreibungswege gefragt.
Die Anfrage umfasst zudem Fragen zur vertraglichen Gestaltung, etwa ob ein Pauschal- oder Festpreisvertrag vorliegt und wie der Leistungsumfang geprüft wird. Es werden Unklarheiten bezüglich des Leistungsverzeichnisses sowie der Grundlage für die Abrechnung bei einem geschätzten Volumen von 1.920 Kubikmetern Schlamm angeführt. Des Weiteren werden Hinweise auf Abweichungen zwischen Planung und Ausführung thematisiert, darunter der Einsatz herkömmlicher Baggertechnik statt Spezialtechnik, das Aussparen von Teilflächen sowie ein etwa einmonatiger Baustellenstillstand. Abschließend wird nach der Verfügbarkeit von Nachweisen wie Wiegescheinen oder Entsorgungsbelegen sowie einer möglichen Beteiligung der Rechnungsprüfung gefragt.
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- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 9.1.1Nachfrage zur Anfrage 42/26 – Entschlammung am BurghügelZur Vorlage · AF-48/26-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Linke hat in der Bezirksvertretung Hamm-Uentrop Fragen zur Entschlammung am Burghügel Mark gestellt. Im Zentrum der Anfrage steht die Klärung des Vergabeverfahrens sowie des Bauablaufs. Die Anfrage thematisiert den zeitlichen Ablauf zwischen dem Eingang öffentlicher Angebote und der beantragten Dringlichkeitsentscheidung. Zudem wurden Fragen zum Vertragstyp, zur Grundlage der Abrechnung sowie zu möglichen Abweichungen zwischen der Planung und der tatsächlichen Ausführung, wie etwa dem Einsatz anderer Baumaschinen oder Baustopps, aufgeworfen.
Die Verwaltung erklärte, dass die ordentlichen Ausschreibungs- und Prüfwege eingehalten wurden. Die Verzögerung bei der Dringlichkeitsentscheidung wurde mit den verwaltungsinternen Bearbeitungswegen begründet, an denen verschiedene Stadtämter beteiligt sind. Als Begründung für die Maßnahme wurde auf die Vermeidung von Sauerstoffmangel und Geruchsbildung im Gewässer verwiesen. Ein Bezug zur 800-Jahr-Feier der Stadt erfolgte über die Durchführung des Westfälischen Musikfestivals am Burghügel im Juli 2026. Die vertragliche Grundlage bildet ein Rahmenvertrag auf Basis der Leistungsbeschreibung. Der Leistungsumfang wurde laut dem Tiefbauamt durch Wiegebelege und Kontrollmessungen dokumentiert. Da die Schlussrechnung noch nicht vorliegt, können keine Angaben zu den endgültigen Mengen gemacht werden. Eine Prüfung durch die örtliche Rechnungsprüfung erfolgt gemäß den geltenden Vergaberegeln für Aufträge ab einem geschätzten Wert von 30.000 Euro netto.
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- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 9.2Pflegezustand und Mähintervalle des Spielplatzes an der Baumstraße in Hamm-UentropZur Vorlage · AF-51/26 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion Hamm-Uentrop hat mit der Anfrage AF-51/26 Fragen zum Pflegezustand des Spielplatzes an der Baumstraße im Stadtbezirk Uentrop gestellt. Hintergrund sind Hinweise von Anwohnern auf zeitweise hohe Grasbestände, die etwa 20 Zentimeter oder mehr erreichten.
Die Fraktion bittet die Verwaltung um Auskunft darüber, wie häufig die Grünflächen auf diesem Spielplatz regulär gemäht werden und nach welchen Kriterien bzw. Intervallen die Pflege erfolgt. Zudem wird gefragt, ob für Spielplätze im Stadtbezirk Uentrop allgemeine Vorgaben zur maximalen Grashöhe oder zu den Pflegeintervallen existieren.
Des Weiteren möchte die Fraktion erfahren, ob der Pflegezustand des Spielplatzes an der Baumstraße in den vergangenen Monaten durch die Verwaltung überprüft wurde und welche Ergebnisse dabei vorliegen. Es wird zudem nach etwaigen Beschwerden oder Hinweisen von Bürgern zum Pflegezustand dieses Spielplatzes aus den letzten zwei Jahren gefragt sowie nach einem möglichen Bedarf an Verbesserungen bei den Kontrollen oder den Mähintervallen.
Die Fraktion begründet die Anfrage mit dem Ziel, das Erkennen von Gegenständen wie Glasscherben oder Hundekot im hohen Gras zu ermöglichen und auf ein mögliches Risiko durch Zecken hinzuweisen.
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- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 9.2.1Pflegezustand und Mähintervalle des Spielplatzes an der Baumstraße in Hamm-UentropZur Vorlage · AF-51/26-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Vorlage AF-51/26-ST zur Anfrage der AfD-Fraktion Hamm-Uentrop Stellungnahme zum Pflegezustand des Spielplatzes an der Baumstraße abgegeben. Hintergrund der Anfrage waren Hinweise von Anwohnern auf eine zeitweise hohe Grasbewuchs auf der Fläche.
Die zuständige Fachabteilung erläuterte, dass es keine festgelegten Mähintervalle gibt, da die Häufigkeit der Pflegedurchgänge von der Witterung und den verfügbaren Ressourcen abhängt. Spezifische Vorgaben zur maximalen Rasenhöhe für Spielplätze im Stadtbezirk Uentrop existieren nicht, da die Rasenhöhe für die Verkehrssicherheit keine Rolle spielt.
Hinsichtlich der Kontrolle gab die Verwaltung an, dass alle Spieleinrichtungen auf städtischen Spielplätzen wöchentlich auf Verkehrssicherheit geprüft werden. Sollten dabei Mängel an den Grünflächen festgestellt werden, erfolgt die Bearbeitung im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten. Für den betreffenden Spielplatz lagen in den vergangenen zwei Jahren keine Beschwerden vor.
Ein Verbesserungsbedarf bei der Kontrolle oder den Pflegeintervallen wird von der Verwaltung nicht gesehen, da die Verkehrssicherheit normenkonform gewährleistet ist. Eine Intensivierung der Pflege aus optischen Gründen sei zwar möglich, könne jedoch aufgrund fehlender finanzieller Ressourcen derzeit nicht umgesetzt werden.
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- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 9.3Verkehrssicherheit und Sichtbeziehungen am Sankt-Georgs-PlatzZur Vorlage · AF-70/26 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU- und SPD-Fraktionen der Bezirksvertretung Hamm-Uentrop haben eine Anfrage zur Verkehrssicherheit am Sankt-Georgs-Platz eingereicht. Hintergrund ist eine gemeinsame Ortsbegehung mit Anwohnerinnen und Anwohnern, bei der verschiedene Punkte zur Verbesserung der Sichtverhältnisse und der Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer, insbesondere für Fußgänger, festgestellt wurden.
Im Bereich der Einmündung Lippestraße zum Sankt-Georgs-Platz wird die Wahrnehmbarkeit einer Verkehrsinsel thematisiert. Die Fraktionen bitten die Verwaltung um eine Prüfung, ob die Anbringung eines Verkehrszeichens zur vorgeschriebenen Vorbeifahrt links sinnvoll und umsetzbar ist sowie welche weiteren Möglichkeiten zur optischen Hervorhebung der Insel bestehen.
Ein weiterer Punkt betrifft den Bewuchs auf dem Platz. Aufgrund stark gewachsener Sträucher sei die Sichtbarkeit von Fußwegen für einfahrende Fahrzeuge eingeschränkt. Hier wird die Verwaltung gefragt, ob ein Rückschnitt des Bewuchses kurzfristig möglich ist, um die Sicherheit zu erhöhen. Zudem wird die Parksituation im Bereich der Wendeschleife angesprochen. Da das Parken in der Kurve die Sicht auf ausfahrende Fahrzeuge einschränke, wurde die Prüfung einer Sperrfläche oder einer farblichen Markierung im Ausfahrtsbereich angefragt.
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- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 9.3.1Verkehrssicherheit und Sichtbeziehungen am Sankt-Georgs-PlatzZur Vorlage · AF-70/26-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksfraktionen der CDU und SPD der Bezirksvertretung Hamm-Uentrop haben im Rahmen einer Anfrage zur Vorlage AF-70/26-ST verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und der Sichtverhältnisse am Sankt-Georgs-Platz vorgeschlagen. Die Anfrage basiert auf einer Ortsbegehung, an der auch Anwohner beteiligt waren.
Ein zentraler Punkt der Anfrage betrifft die Verkehrsinsel im Einmündungsbereich der Lippestraße zum Sankt-Georgs-Platz. Es wurde angefragt, ob die Anbringung eines Verkehrszeichens zur vorgeschriebenen Vorbeifahrt links sinnvoll sei und welche weiteren Möglichkeiten zur optischen Hervorhebung der Insel bestehen. Die Verwaltung entgegnete, dass die Verkehrsinsel durch eine Leitplatte bereits ausreichend gekennzeichnet sei und eine zusätzliche Beschilderung auf der gegenüberliegenden Straßenseite den Fahrbahnverlauf verdeutliche.
Des Weiteren wurde die Sichtbarkeit von Fußgängern thematisiert, da stark gewachsene Sträucher die Sicht auf Personen auf den Fußwegen einschränken könnten. Ein Rückschnitt des Bewuchses zur Erhöhung der Sicherheit wurde angefragt. Die Verwaltung erklärte hierzu, dass die Sichtverhältnisse auf Höhe der Haltelinie in alle Fahrtrichtungen ausreichend seien und ein Rückschnitt außerhalb der regulären Pflegearbeiten nicht notwendig sei.
Zuletzt wurde die Parksituation im Bereich der Wendeschleife angesprochen. Es wurde die Möglichkeit einer Sperrfläche oder farblichen Markierung geprüft, um das Parken unmittelbar an der Ausfahrt zu unterbinden. Die Verwaltung teilte mit, dass der Einmündungstrichter ausreichend Platz für das Einbiegen biete und aufgrund des begrenzten Parkangebots im Umfeld keine Einschränkung der Parkmöglichkeiten vorgesehen sei.
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- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 9.4Big Packs/Pumpstation und Aufhöhung Alter Hohefeldweg; Beschlussvorlage BV 1706/24 und BV 147/25Zur Vorlage · AF-71/26 · Anfrage
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Die CDU-Fraktion Uentrop hat im Rahmen der Anfrage AF-71/26 bei Bezirksbürgermeisterin Julia Vedder um eine Sachstandsmitteilung zu verschiedenen Maßnahmen des Hochwasserschutzes gebeten. Im Fokus stehen die Umsetzung einer Pumpstation mit einem automatisierten Schieber sowie die Aufhöhung des Alten Hohefeldweges, wie sie in den Beschlussvorlagen BV 1706/24 und BV 147/25 vorgesehen sind. Zudem wird nach dem Zeitpunkt für die Vorhaltung von sogenannten Big Packs vor Ort gefragt.
Hintergrund ist die Anordnung der Unteren Wasserbehörde, eine Sanierung des Ahsedeiches im Bereich der Soester Straße durchzuführen, nachdem es im Dezember 2023 zu einem Hochwasserereignis gekommen war. Da eine vollständige Sanierung einen größeren Zeitrahmen beansprucht, wurde eine provisorische Lösung in Aussicht gestellt. Die CDU-Fraktion, vertreten durch den stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Thomas Korte und die Bezirksvertreterin Brigitte Laminski, weist darauf hin, dass die Big Packs, die als Provisorium bei Starkregenereignissen dienen sollten, bereits seit längerer Zeit nicht mehr vor Ort vorhanden sind. Zudem seien derzeit keine Fortschritte bei der Umsetzung der geplanten Pumpstation oder der Straßenaufhöhung erkennbar.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 9.4.1Big Packs/Pumpstation und Aufhöhung Alter Hohefeldweg; Beschlussvorlage BV 1706/24 und BV 147/25Zur Vorlage · AF-71/26-ST · Stellungnahme
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Vorlage AF-71/26-ST eine Stellungnahme zum aktuellen Stand der geplanten Maßnahmen im Bereich der Pumpstation sowie zur Aufhöhung des Alten Hohefeldwegs vorgelegt. Gegenstand der Anfrage der CDU-Fraktion Uentrop war die Klärung des Zeitplans für die Umsetzung der in den Beschlussvorlagen BV 1706/24 und BV 147/25 festgelegten Vorhaben. Diese umfassen unter anderem die Vorhaltung von Big Packs vor Ort, die Umsetzung einer Pumpstation mit einem automatisierten Schieber sowie die Aufhöhung des Alten Hohefeldwegs.
Nach Angaben des Tiefbauamtes ist das wasserrechtliche Genehmigungsverfahren für die entsprechenden Maßnahmen derzeit noch nicht abgeschlossen. Erst nach dem Abschluss dieses Verfahrens wird die Verwaltung die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen veranlassen und die entsprechenden Leistungen ausschreiben. Ein Teil der technischen Voraussetzungen ist jedoch bereits geschaffen, da die Stromversorgung für das Projekt bereits hergestellt wurde. Die Stellungnahme dient der Information der Bezirksvertretung Hamm-Uentrop im Rahmen der Sitzung am 25. Juni 2026.
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- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 9.5Verkehrsversuch in der Fichtestraße – Auswirkungen auf Fußverkehr, Barrierefreiheit, Anwohnerschutz, Rettungswege und VerkehrssicherheitZur Vorlage · AF-93/26 · Anfrage
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Die Fraktion Die Linke hat mit der Anfrage AF-93/26 Informationen zum Verkehrsversuch in der Fichtestraße angefordert. Gegenstand ist die Durchführung von Markierungsarbeiten, die von der Stadt Hamm als Verkehrsversuch deklariert wurden. Die Antragstellerin bittet die Verwaltung um Auskunft zu den Entscheidungsgrundlagen, der Ausgestaltung sowie zur Bewertung der sicherheitsrelevanten Folgen dieses Vorhabens.
Die Anfrage umfasst Fragen zur Zielsetzung des Versuchs und den zugrunde liegenden Daten. Es wird nach den Kriterien für eine spätere Auswertung gefragt, insbesondere im Hinblick auf die Verkehrssicherheit, die Barrierefreiheit sowie die Erreichbarkeit von Grundstücken. Zudem werden die Auswirkungen auf den Fußverkehr thematisiert, wobei die mögliche Nutzung der Fahrbahn durch Fußgänger aufgrund geänderter Parkordnungen zur Sprache kommt.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Durchfahrtssicherheit für Rettungsdienste, die Feuerwehr und Entsorgungsfahrzeuge bei einer beidseitigen Belegung der Straße mit parkenden Fahrzeugen. Die Verwaltung wird zudem um Informationen zur Prüfung von Unterflurversorgungen sowie zur Kontrolle der zulässigen Gesamtmasse beim Gehwegparken gebeten.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 9.6Interkommunale Abstimmung (§ 2 Abs. 2 BauGB), verfahrensrechtliche Begleitung und Prüfergebnisse der Stadt Hamm zum geplanten Rechenzentrum im Industriegebiet Westfalen (Bebauungsplan Nr. 19 der Gemeinde Lippetal)Zur Vorlage · AF-106/26 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Anfrage AF-106/26 hat ein Mitglied der Fraktion Die Linke die Bezirksbürgermeisterin von Hamm-Uentrop um eine schriftliche Stellungnahme zu den Auswirkungen des geplanten Rechenzentrums im interkommunalen Gewerbegebiet an der Oskerheide gebeten. Das Vorhaben, das im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens der Gemeinde Lippetal realisiert werden soll, wirft laut Anfrage Fragen zu ökologischen, verkehrlichen, energiewirtschaftlichen und finanziellen Aspekten auf.
Im Bereich des Wasserhaushalts werden Informationen zu prognostizierten Wassermengen für die Verdunstungskühlung, zu den geplanten Entnahmestellen sowie zum Schutz des FFH-Gebietes „Lippeaue“ und der Trinkwasserversorgung angefordert. Hinsichtlich der Infrastruktur werden Details zum erwarteten Schwerlastverkehr in der Bau- und Betriebsphase sowie zur Absicherung von Sanierungskosten durch städtebauliche Verträge erfragt.
Die Anfrage umfasst zudem die energetische Versorgung und die finanziellen Folgen für die Stadt. Hierbei geht es um die Bewertung der Zeitlücke bis zur Fertigstellung der HGÜ-Trasse Korridor B, die Auswirkungen auf die Strompreise und den Netzausbau sowie um die Prognose der Gewerbesteuereinnahmen. Des Weiteren werden Informationen zur Abwärmenutzung für die lokale Wärmeplanung, zum Immissionsschutz bezüglich Lärm und Stickoxid sowie zur Einbindung der Stadt Hamm in das interkommunale Abstimmungsverfahren verlangt. Ziel der Anfrage ist die Schaffung einer Informationsgrundlage für die Beratungen in der Bezirksvertretung Hamm-Uentrop.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 9.7Hundeauslauffläche Burghügel Mark - Sicherung und Erhalt des Wasserzugangs zur GräfteZur Vorlage · AF-107/26 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion in der Bezirksvertretung Hamm-Uentrop hat im Rahmen der Anfrage AF-107/26 Fragen zur Nutzungssituation der Hundeauslauffläche am Burghügel Mark sowie zum Erhalt des Wasserzugangs zur Gräfte gestellt. Im Zentrum der Anfrage steht die Klärung der tatsächlichen und rechtlichen Nutzung am Bereich der Marker Allee 88.
Die Fraktion weist darauf hin, dass die Fläche von Hundehaltern genutzt wird, wobei ein flacher Wasserzugang zur Gräfte als Zugangspunkt für Hunde dient. Gleichzeitig wird der Bereich von Anglern genutzt, was laut Anfrage zu Nutzungskonflikten führen kann. Insbesondere werden potenzielle Verletzungsgefahren für Hunde durch zurückgelassene Angelhaken, Angelschnüre oder Vorfächer thematisiert.
Die Anfrage fordert die Verwaltung auf, darzulegen, ob der bestehende Wasserzugang erhalten, instand gesetzt und unterhalten werden soll. Zudem wird nach Möglichkeiten gefragt, Gefahrenquellen durch regelmäßige Kontrollen zu beseitigen und ob eine räumliche Begrenzung oder ein Ausschluss des Angelns an dieser Stelle rechtlich möglich ist. Die Fraktion regt an, gemeinsam mit dem Sportfischerverein Hamm e. V. und der Fischereigenossenschaft Hamm Regelungen zu erarbeiten, die sowohl die Interessen der Hundehalter als auch die bestehenden Fischereirechte berücksichtigen. Es sollen zudem die konkreten Fischereirechte in diesem Bereich sowie Maßnahmen zur Vermeidung von Konflikten geklärt werden.
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- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 9.5.1Verkehrsversuch in der Fichtestraße – Auswirkungen auf Fußverkehr, Barrierefreiheit, Anwohnerschutz, Rettungswege und VerkehrssicherheitZur Vorlage · AF-93/26-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Anfrage AF-93/26-ST zur Stellungnahme zur Bezirksvertretung Hamm-Uentrop erläutert, dass die Markierungsarbeiten in der Fichtestraße als ein einjähriger Verkehrsversuch durchgeführt werden. Ziel der Maßnahme ist es, durch versetztes und aufgeschultertes Parken eine Gehwegbreite von 1,20 m bis 1,30 m sicherzustellen, da durch das Fehlen einer optischen Trennung zwischen Parkbereich und Gehweg in der Vergangenheit Engstellen entstanden. Die Anordnung erfolgte auf Grundlage von § 45 Abs. 3 StVO.
Die Verwaltung führt aus, dass die Parkordnung durch die Markierungen nicht verändert, sondern lediglich bestehende Regelungen hervorgehoben wurden. Die Evaluierung des Versuchs erfolgt nach einem Jahr anhand von Kriterien wie der tatsächlichen Gehwegbreite, der Verbesserung für den Fußverkehr, der Aufteilung des Parkraums sowie der Einhaltung und Verständlichkeit der Regelungen.
Hinsichtlich der Verkehrssicherheit und Erreichbarkeit gibt die Verwaltung an, dass durch vorhandene Zufahrten ein Ausweichen im Begegnungsverkehr möglich bleibt und die Durchfahrt für LKW sowie größere Fahrzeuge und Rettungsdienste bei beidseitiger Beparkung gewährleistet ist. Die Erreichbarkeit aller Häuser bleibt bestehen. Bezüglich der Parkflächen über Anschlüssen und Unterflurversorgungen wird auf die geltende Regelung verwiesen, wonach das Parken über Schachtdeckeln unzulässig ist. Die Einhaltung der zulässigen Gesamtmasse von 2,8 Tonnen beim Gehwegparken soll durch Halterabfragen im Rahmen von Kontrollen überprüft werden.
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- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 9.8Sanierung von Straßen im Stadtbezirk Hamm- Uentrop (Auf dem Südfelde, Graevinghoffstraße, Im Bauernkamp)Zur Vorlage · AF-141/26 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Bezirksfraktion Hamm-Uentrop hat im Rahmen der Anfrage AF-141/26 eine Befragung zur Sanierung bestimmter Straßen im Stadtbezirk gestellt. Konkret geht es um die Straßen Auf dem Südfelde, Graevinghoffstraße und Im Bauernkamp.
Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, aus welchen Gründen die Sanierung dieser Verkehrswege bislang nicht umgesetzt wurde. Zudem wird nach dem voraussichtlichen Zeitpunkt für die Durchführung der entsprechenden Maßnahmen gefragt. Die Anfrage begründet sich auf einem bereits beschlossenen Vorhaben der Fraktion zum Ausbau bzw. zur Sanierung der genannten Straßenabschnitte. Die Vorlage liegt der Bezirksvertretung Hamm-Uentrop zur Beratung vor, wobei eine abschließende Entscheidung in der Sitzung am 1. Oktober 2026 vorgesehen ist. Federführend für das Dokument ist das Bürgeramt Hamm-Uentrop.
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- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 9.9Grüner Pfeil für Rechtsabbieger im RadverkehrZur Vorlage · AF-142/26 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Bezirksfraktion Hamm-Uentrop hat im Rahmen der Anfrage AF-142/26 Informationen zur Umsetzung von Verkehrszeichen für Rechtsabbieger im Radverkehr angefordert. Hintergrund der Anfrage ist eine vorangegangene Stellungnahme der Verwaltung, wonach nach einer Prüfung aller Signalanlagen im Stadtgebiet durch eine Fachkommission, der unter anderem die Polizei und die Straßenverkehrsbehörde angehören, die Installation von Grünpfeilen an sechs Anlagen als möglich befunden wurde.
Die Fraktion bittet die Verwaltung um Auskunft darüber, ob eine dieser sechs Anlagen im Stadtbezirk Uentrop liegt und falls dies zutrifft, um die Benennung der entsprechenden Kreuzung sowie um Informationen zum geplanten Zeitpunkt der Anbringung der Verkehrszeichen. Zudem wird die Eignung der Ampelanlage an der Kreuzung Ostenallee, Soester Straße und Fährstraße für die Installation eines solchen Verkehrszeichens angefragt. Die Anfrage wird in der Bezirksvertretung Hamm-Uentrop in der Sitzung am 1. Oktober 2026 behandelt. Federführend für die Vorlage ist das Bürgeramt Hamm-Uentrop.
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- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 9.10Hitzeschutz auf SpielplätzenZur Vorlage · AF-143/26 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Bezirksfraktion Hamm-Uentrop hat im Rahmen der Anfrage AF-143/26 eine Anfrage an die Bezirksbürgermeisterin gestellt, die im Beschlussausschuss der Bezirksvertretung Hamm-Uentrop am 1. Oktober 2026 behandelt wird. Gegenstand der Anfrage ist die Umsetzung von Maßnahmen zum Hitzeschutz auf Spielplätzen im kommenden Jahr.
Die Fraktion erkundigt sich nach den Möglichkeiten der Verwaltung, Spielplätze punktuell und kurzfristig zu beschatten. Dabei wird explizit nach der Realisierbarkeit von Lösungen durch mobile Einrichtungen gefragt. Die Begründung der Anfrage bezieht sich auf die zunehmenden Hitzeperioden. Es wird darauf hingewiesen, dass Spielplätze ohne natürlichen Sonnenschutz durch Baumbestand während der vergangenen Sommerperiode kaum genutzt wurden. Die zuständige Fachabteilung soll darlegen, welche Optionen für eine kurzfristige Beschattung zur Verfügung stehen. Federführend für die Vorlage ist das Bürgeramt Hamm-Uentrop.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 10.Anregungen
- 10.1Vandalismus an der Schule zum Grünen WinkelZur Vorlage · AR-4/26 · Anregung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Belegfraktion Hamm-Uentrop hat mit der Vorlage AR-4/26 einen Antrag an die Bezirksbürgermeisterin Julia Vedder gestellt, um Maßnahmen gegen Vandalismus an der Schule im Grünen Winkel zu erwirken. Die Fraktion regt an, die Einfriedung des Schulhofgeländes kurzfristig so zu ergänzen, dass ein Betreten des Geländes außerhalb der regulären Nutzungszeiten unterbunden wird. Ergänzend oder alternativ werden die Installation von Überwachungsanlagen, wie etwa Bewegungsmeldern oder Videotechnik, vorgeschlagen, um unbefugte Personen abzuschrecken.
Als Begründung führt der Fraktionsvorsitzende Rüdiger Brand vor, dass das Schulgelände an Wochenenden sowie während der Osterferien wiederholt von unbefugten Personen aufgesucht wurde, was zu Sachschäden führte. Ein Faktor sei die bauliche Gestaltung des Geländes: Insbesondere der überdachte Außenbereich der Schule liege aufgrund der Baukörper so, dass eine soziale Kontrolle durch Anwohner oder Passanten nicht möglich sei.
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- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 10.1.1Vandalismus an der Schule zum Grünen WinkelZur Vorlage · AR-4/26-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Bezirksfraktion Hamm-Uentrop hat im Rahmen der Anregung AR-4/26-ST eine Ergänzung der Einfriedung des Schulhofgeländes der Schule zum Grünen Winkel beantragt. Ziel der Anfrage ist es, das Gelände außerhalb der Nutzungszeiten so abzusichern, dass ein unbefugtes Betreten verhindert wird. Hierzu wurden Maßnahmen wie die Installation von Überwachungsanlagen, beispielsweise durch Bewegungsmelder oder Videoüberwachung, vorgeschlagen.
In einer Stellungnahme nimmt die Verwaltung zu diesem Anliegen Stellung. Laut der zuständigen Fachabteilung ist das Schulgelände in seiner Gesamtheit eingezäunt, wobei die Zäune unterschiedliche Höhen aufweisen. Zwar wird bestätigt, dass es an schulfreien Tagen vereinzelt zu Vandalismusschäden gekommen ist, die bisher meist durch den Hausmeister ohne externe Firmenbeteiligung behoben werden konnten. Ein im Vergleich zu anderen städtischen Liegenschaften erhöhtes Aufkommen an Vandalismus wird von der Verwaltung jedoch nicht bestätigt.
Aufgrund dieser Einschätzung sieht die Verwaltung zum aktuellen Zeitpunkt keine Notwendigkeit für eine Veränderung der bestehenden Einzäunung oder die Einführung einer zusätzlichen Videoüberwachung. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass eine Erneuerung der Einfriedung in Teilbereichen aufgrund des altersbedingten Zustands mittelfristig geplant ist.
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- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 10.2Antrag auf Einrichtung einer Tempo-30-Zone in der Ostwennemarstraße — Bereich Hausnummer 16 / Kreuzung Ostwennemarstraße (Netto) — Lange ReiheZur Vorlage · AR-8/26 · Anregung
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Anregung AR-8/26 wird die Einrichtung einer Tempo-30-Zone in der Ostwennemarstraße beantragt. Der Antrag umfasst den Bereich vor der Hausnummer 16 sowie die Kreuzung zur Langen Reihe im Bereich des Netto-Marktes. Das Ersuchen wurde an die Bezirksbürgermeisterin Julia Vedder gerichtet.
Ein Bürger begründet das Anliegen mit der Verkehrssituation an der genannten Kreuzung und verweist auf eine erhöhte Unfallgefahr für alle Verkehrsteilnehmenden, insbesondere für Fußgänger und Radfahrer. Da sich in der direkten Umgebung eine Grundschule sowie zwei Kindergärten befinden, soll durch die Geschwindigkeitsreduzierung der Schutz für Kinder beim Überqueren der Straße verbessert werden. Zudem wird auf die Gefährdung von Radfahrenden auf dem dortigen Radweg hingewiesen. Ein weiterer Aspekt des Antrags ist die Lärmbelastung durch Fahrzeuge sowie das Auftreten von überhöhtem Tempo, vor allem in den Abendstunden. Die Einführung der Zone soll zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und zur Reduzierung der Lärmbelastung für die Anwohner beitragen.
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- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 9.10.1Hitzeschutz auf SpielplätzenZur Vorlage · AF-143/26-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
In einer Stellungnahme der Verwaltung zur Anfrage der SPD-Bezirksfraktion Hamm-Uentrop (Vorlagennummer AF-143/26-ST) werden die Möglichkeiten zur Beschattung von Spielplätzen im kommenden Jahr erläutert. Gegenstand der Anfrage war die Prüfung, ob durch mobile Einrichtungen eine punktuelle und kurzfristige Beschattung realisiert werden kann.
Die Verwaltung führt im Rahmen des Spielraumentwicklungsplans aus, dass eine effektive Beschattung ein wesentliches Element zur Erhöhung der Spiel- und Aufenthaltsqualität darstellt. Als primäres Ziel wird die Schaffung einer nachhaltigen und natürlichen Beschattung durch standortgerechte Baumpflanzungen verfolgt. Diese Methode wird gegenüber technischen Systemen als wirtschaftlichere und nachhaltigere Lösung bewertet, da Bäume im Gegensatz zu Sonnensegeln auch zur Abkühlung der Umgebungsluft beitragen.
Hinsichtlich technischer Lösungen wie Sonnensegeln weist die Verwaltung darauf hin, dass diese die direkte Sonneneinstrahlung zwar reduzieren, jedoch das Risiko eines Wärmestaus unter den Segeln bergen können. Da neu gepflanzte Bäume eine mehrjährige Anwachsphase benötigen, bevor sie ausreichend Schatten spenden, sieht die Verwaltung den Einsatz von Sonnensegeln auf öffentlichen Spielplätzen lediglich als Übergangslösung vor. Es wird zudem festgehalten, dass in der Stadt Hamm regelmäßig neue Baumstandorte auf Spielplätzen geschaffen und Bäume nachgepflanzt werden.
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- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 10.2.1Antrag auf Einrichtung einer Tempo-30-Zone in der Ostwennemarstraße — Bereich Hausnummer 16 / Kreuzung Ostwennemarstraße (Netto) — Lange ReiheZur Vorlage · AR-8/26-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Hamm-Uentrop hat im Rahmen der Anregung AR-8/26-ST die Einrichtung einer Tempo-30-Zone in der Ostwennemarstraße beantragt. Der beantragte Bereich umfasst die Höhe der Hausnummer 16 sowie die angrenzende Kreuzung zur Langen Reihe. Die Antragstellerin führt für diese Maßnahme eine unübersichtliche Verkehrssituation und eine erhöhte Unfallgefahr an. Zudem wird auf den Schutz von Kindern aus nahegelegenen Grundschulen und Kindergärten sowie auf die Sicherheit der Nutzer des Radwegs verwiesen. Des Weiteren werden eine Zunahme von Lärmbelästigungen durch Fahrzeuge sowie die Einhaltung der Verkehrsregeln als Gründe für die Geschwindigkeitsreduzierung angeführt.
In einer Stellungnahme des Tiefbauamtes wird die Umsetzung des Antrags zum aktuellen Zeitpunkt abgelehnt. Die Verwaltung stellt fest, dass derzeit keine Voraussetzungen für eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h vorliegen. Die Unfalllage im betreffenden Bereich wird als unauffällig bewertet und lässt keine besondere örtliche Gefahrenlage im Vergleich zur geltenden Geschwindigkeit von Tempo 50 erkennen. Für den Fuß- und Radverkehr seien durchgehend gesicherte Verkehrsflächen sowie zahlreiche Querungsmöglichkeiten vorhanden. Aus den vorliegenden Erkenntnissen ergeben sich laut der Verwaltung keine Anhaltspunkte für eine Änderung der bestehenden Verkehrsregelungen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung weiterer Tempo-30-Abschnitte für das Stadtgebiet derzeit läuft und die Bezirksvertretungen hierüber in einer separaten Vorlage informiert werden.
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- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 10.3Kühltürme als Werbefläche für die IGA 2027Zur Vorlage · AR-10/26 · Anregung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Bezirksfraktion Hamm-Uentrop hat mit der Vorlage AR-10/26 den Antrag gestellt, die Kühltürme des Kraftwerks Westfalen im Jahr 2027 als Werbefläche zu nutzen. Die Anregung sieht vor, die Internationale Gartenausstellung (IGA) 2027, die Stadt Hamm sowie den Maximilianpark über diese Flächen zu bewerben. In diesem Zusammenhang wird die Verwaltung gebeten, eine entsprechende Vereinbarung mit dem Unternehmen RWE zu treffen.
In der Begründung der Fraktion führt der Fraktionsvorsitzende Rüdiger Brand die hohe Sichtbarkeit der Kühltürme an. Insbesondere für die Nutzer der Autobahn A 2 seien Projektionen auf den Türmen weithin erkennbar. Da Hamm mit dem Maximilianpark als östliches Tor zur IGA fungiert, sollen durch die Werbeaktionen auswärtige Gäste begrüßt und für das Stadtgebiet sowie den Park geworben werden.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 10.3.1Kühltürme als Werbefläche für die IGA 2027Zur Vorlage · AR-10/26-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Hamm-Uentrop hat die Anregung eingebracht, die Kühltürme des Kraftwerks Westfalen im Jahr 2027 als Werbefläche für die Internationale Gartenausstellung (IGA), die Stadt Hamm sowie den Maximilianpark zu nutzen. Hierzu wurde die Verwaltung gebeten, eine entsprechende Vereinbarung mit dem Energieunternehmen RWE zu treffen.
In einer Stellungnahme zur Vorlage AR-10/26-ST bewertet die Verwaltung die Idee einer öffentlichen Werbung an diesem Standort als positiv, da die Kühltürme als prominentes Eingangssymbol zum Ruhrgebiet und als östliches Tor der IGA 2027 fungieren könnten. Da die Anlagen im Eigentum der RWE stehen, sei zunächst die Zustimmung des Unternehmens erforderlich.
Hinsichtlich der Finanzierung weist die Verwaltung darauf hin, dass die zu erwartenden Kosten für die Installation, Vorhaltung und den Betrieb im Zeitraum von März bis Oktober 2027 voraussichtlich nicht vollständig von der Stadt Hamm und dem Maximilianpark getragen werden können. Eine finanzielle Beteiligung der Stadt Hamm sei grundsätzlich denkbar, könne jedoch nur ergänzend und im Rahmen der verfügbaren Mittel erfolgen. Die Abstimmung mit der Geschäftsführung des Maximilianparks sowie die Einbindung des Büros für Kultur und Tourismus sind vorgesehen. Die Verwaltung befindet sich zudem im Austausch mit der IGA-Gesellschaft in Essen bezüglich des grundsätzlichen Interesses und einer möglichen Kostenbeteiligung sowie in Kontakt mit der RWE.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 11.Mitteilungen
- 11.1Fortsetzung des Projektes „Stelen zur Stadtgeschichte“Zur Vorlage · MI-21/26 · Mitteilungsvorlage
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Das Stadtarchiv informiert über den aktuellen Stand und die Fortsetzung des Projektes „Stelen zur Stadtgeschichte“. Mit der Errichtung von vier Stelen an Standorten wie dem Hans-Böckler-Platz, der Weststraße, dem Marktplatz und dem Karlsplatz im Jahr 2026 wurde die aktuelle Projektphase abgeschlossen. Die Stelen ermöglichen in Verbindung mit dem städtischen Internetportal individuelle Geschichtsrundgänge.
Auf Grundlage eines Ratsbeschlusses vom 24. März 2026 soll das Projekt ab dem Jahr 2027 mit einem Budget von 10.000 Euro in die mittelfristige Finanzplanung aufgenommen werden. Die Kosten belaufen sich auf 3.700 Euro pro Stele sowie 1.000 Euro pro Wandtafel, wobei die Kosten die grafische Vorbereitung und Montage beinhalten. Ergänzend wurden im DIN-A3-Format Wandschilder für kleinteiligere Themen konzipiert. Aufgrund des Recherche- und Erstellungsaufwands durch das Stadtarchiv ist die Umsetzung auf maximal zwei Stelen und zwei Wandtafeln pro Jahr begrenzt.
Für die Jahre 2027 und 2028 wurden neue Standorte mit historischer Bedeutung erarbeitet. Für 2027 sind Themen wie das Brauwesen am Alleecenter sowie die Geschichte des Nahverkehrs am ehemaligen Straßenbahndepot vorgesehen. Für 2028 sind die Militärgeschichte nahe dem Westentor sowie das Thema Pilsholz an einem Haupteingangsweg geplant. Als Wandtafeln sollen zudem Informationen zu historischen Personen am ehemaligen Pfarrhaus in der Mark sowie zur Pädagogischen Hochschule an der Adenauerallee angebracht werden.
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Beratungsfolge
- 07.10.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 07.10.2026 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 30.09.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 29.09.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 29.09.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 29.09.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 12.Mitteilungen der Bezirksbürgermeisterin
- 13.Verschiedenes
- 11.2Errichtung öffentlicher Trinkbrunnen in HammZur Vorlage · MI-30/26 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung und die Stadtwerke Hamm planen die sukzessive Errichtung öffentlicher Trinkbrunnen im gesamten Stadtgebiet. Dieses Vorhaben ist Bestandteil des im März 2026 beschlossenen Hitzeaktionsplans der Stadt Hamm. Ziel der Maßnahme ist es, durch die Bereitstellung von kostenfreiem Trinkwasser die öffentliche Daseinsvorsorge zu stärken und zur Kühlung des Stadtklimas beizutragen. Die Umsetzung erfolgt in enger Abstimmung zwischen der Verwaltung und den Stadtwerken Hamm, wobei die Stadtwerke für die Einhaltung der Trinkwasserverordnung im zentralen Leitungsnetz verantwortlich sind.
Grundlage für die Planung ist die Auswertung eines Pilotprojekts auf dem Marktplatz in der Innenstadt. Die Erfahrungen mit dem dort installierten Brunnen aus Edelstahl führten zu der Entscheidung, weiteren Brunnen desselben Typs zu beschaffen. Dieser Brunnen nutzt eine App-gesteuerte Technik, die Wasserverlust minimiert und durch automatische Intervallspülungen die Hygiene sicherstellt. Die Kosten für die Herstellung und Lieferung eines einzelnen Brunnens werden mit 11.600 Euro brutto veranschlagt, zuzüglich etwa 4.300 Euro für den Anschluss und die Oberflächenanpassung.
Für das Jahr 2026 werden verschiedene Standorte in den Stadtbezirken präferiert, darunter der Friedrich-Ebert-Park, der Höveler Markt, der Hessener Markt, der Herringer Markt, der Selbachpark, die Kreuzung Alte Salzstr./Unnaer Str./Reginenstr. sowie das Stadtteilzentrum „Alte Schule“. Ab 2027 ist eine weitere Aufstellung weiterer Standorte beabsichtigt, sofern die Finanzierung durch Förderprogramme wie Klimaanpassung.Kommune.NRW gesichert ist.
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Beratungsfolge
- 13.10.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 12.10.2026 · Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
- 07.10.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 06.10.2026 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 30.09.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 29.09.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 29.09.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 29.09.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum