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Stellungnahme

Prüfung und Umsetzung von Tempo 30 am Knotenpunkt Soester Straße/Hohefeldweg auf Grundlage der novellierten StVO

AT-82/26-ST 01.10.2026 Tiefbauamt

🟡 In Beratung Nächste Station: 01.10.2026 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop

✦ KI-Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung Hamm-Uentrop hat mit dem Antrag AT-82/26-ST die Prüfung und Umsetzung einer Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 30 am Knotenpunkt Soester Straße/Hohefeldweg beantragt. Die Antragstellerin fordert, die rechtlichen Voraussetzungen auf Basis der novellierten Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sowie der dazugehörigen Verwaltungsvorschrift zu untersuchen. Dabei sollen insbesondere die erweiterten Anordnungsgründe berücksichtigen werden, die ohne den Nachweis einer qualifizierten Gefahrenlage eine Beschränkung ermöglichen, etwa zum Schutz von Klima, Umwelt und Gesundheit. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit für Radfahrende und Fußgänger zu erhöhen und die städtischen Klimaschutzziele zu unterstützen.

Die Verwaltung nimmt in ihrer Stellungnahme dazu Stellung, dass durch bereits durchgeführte Maßnahmen, wie die Anpassung der Beschilderung und Rotmarkierungen, die Unfallhäufung an dieser Stelle behoben wurde und keine verkehrlichen Auffälligkeiten mehr vorliegen. Eine Anordnung von Tempo 30 sieht die Verwaltung für diesen Bereich nicht vor, da die Soester Straße als klassifizierte Straße mit besonderer Verkehrsbedeutung für den Nahverkehr eingestuft ist und eine Beschränkung die Funktion der Verkehrsverbindung beeinträchtigen würde. Der Knotenpunkt ist jedoch Teil des Maßnahmenprogramms für die Radhauptroute Braam-Ostwennemar. Die Umplanung der Querungshilfe und des Umfelds ist im Gange, wobei ein Förderantrag gestellt und eine entsprechende Zusage in Aussicht gestellt wurde.

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