Interkommunale Abstimmung (§ 2 Abs. 2 BauGB), verfahrensrechtliche Begleitung und Prüfergebnisse der Stadt Hamm zum geplanten Rechenzentrum im Industriegebiet Westfalen (Bebauungsplan Nr. 19 der Gemeinde Lippetal)
✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Antrag AT-91/26 hat ein Mitglied der Fraktion Die Linke die Bezirksvertretung Hamm-Uentrop dazu aufgefordert, im Rahmen der interkommunalen Abstimmung gemäß § 2 Abs. 2 BauGB gegenüber der Gemeinde Lippetal sowie den zuständigen Genehmigungsbehörden bestimmte Prüfinteressen einzubringen. Gegenstand der Anfrage ist das geplante Rechenzentrum im Industriegebiet Westfalen (Bebauungsplan Nr. 19 der Gemeinde Lippetal) sowie die damit verbundene Infrastruktur.
Die Antragstellerin bittet die Verwaltung der Stadt Hamm, auf eine vollumfängliche Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) sowie eine eigenständige FFH-Verträglichkeitsprüfung für das Gesamtvorhaben, welches auch eine Umspannanlage in Uentrop und Leitungsstrukturen umfasst, hinzuwirken. Zudem soll die Verwaltung im Dialog mit Amprion und den Stadtwerken Hamm die Auswirkungen der zeitlichen Differenz zwischen der geplanten Inbetriebnahme des Rechenzentrums und der Fertigstellung der HGÜ-Trasse Korridor B prüfen. Dabei sollen die Vorgaben des Energieeffizienzgesetzes ohne Verdrängungseffekte für lokale Verbraucher und ohne Mehrbelastungen durch Redispatch-Maßnahmen sichergestellt werden.
Des Weiteren wird die Erarbeitung von Schutzkonzepten für den Stadtbezirk Uentrop gefordert, die Themen wie Grundwasserabsenkung, Lärm- und Infraschallschutz, die Lkw-Verkehrsführung über die B 475 sowie Schadstoffeinträge, insbesondere Stickoxide aus Testläufen von Notstromaggregaten im angrenzenden Vogelschutzgebiet „Lippeaue“, abdecken. Der Antrag sieht zudem eine Weiterleitung zur Beratung an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität vor.
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- 01.10.2026anstehend