Verkehrsversuch in der Fichtestraße – Auswirkungen auf Fußverkehr, Barrierefreiheit, Anwohnerschutz, Rettungswege und Verkehrssicherheit
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Anfrage AF-93/26-ST zur Stellungnahme zur Bezirksvertretung Hamm-Uentrop erläutert, dass die Markierungsarbeiten in der Fichtestraße als ein einjähriger Verkehrsversuch durchgeführt werden. Ziel der Maßnahme ist es, durch versetztes und aufgeschultertes Parken eine Gehwegbreite von 1,20 m bis 1,30 m sicherzustellen, da durch das Fehlen einer optischen Trennung zwischen Parkbereich und Gehweg in der Vergangenheit Engstellen entstanden. Die Anordnung erfolgte auf Grundlage von § 45 Abs. 3 StVO.
Die Verwaltung führt aus, dass die Parkordnung durch die Markierungen nicht verändert, sondern lediglich bestehende Regelungen hervorgehoben wurden. Die Evaluierung des Versuchs erfolgt nach einem Jahr anhand von Kriterien wie der tatsächlichen Gehwegbreite, der Verbesserung für den Fußverkehr, der Aufteilung des Parkraums sowie der Einhaltung und Verständlichkeit der Regelungen.
Hinsichtlich der Verkehrssicherheit und Erreichbarkeit gibt die Verwaltung an, dass durch vorhandene Zufahrten ein Ausweichen im Begegnungsverkehr möglich bleibt und die Durchfahrt für LKW sowie größere Fahrzeuge und Rettungsdienste bei beidseitiger Beparkung gewährleistet ist. Die Erreichbarkeit aller Häuser bleibt bestehen. Bezüglich der Parkflächen über Anschlüssen und Unterflurversorgungen wird auf die geltende Regelung verwiesen, wonach das Parken über Schachtdeckeln unzulässig ist. Die Einhaltung der zulässigen Gesamtmasse von 2,8 Tonnen beim Gehwegparken soll durch Halterabfragen im Rahmen von Kontrollen überprüft werden.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026kein Ergebnis hinterlegt
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