Interkommunale Abstimmung (§ 2 Abs. 2 BauGB), verfahrensrechtliche Begleitung und Prüfergebnisse der Stadt Hamm zum geplanten Rechenzentrum im Industriegebiet Westfalen (Bebauungsplan Nr. 19 der Gemeinde Lippetal)
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Anfrage AF-106/26 hat ein Mitglied der Fraktion Die Linke die Bezirksbürgermeisterin von Hamm-Uentrop um eine schriftliche Stellungnahme zu den Auswirkungen des geplanten Rechenzentrums im interkommunalen Gewerbegebiet an der Oskerheide gebeten. Das Vorhaben, das im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens der Gemeinde Lippetal realisiert werden soll, wirft laut Anfrage Fragen zu ökologischen, verkehrlichen, energiewirtschaftlichen und finanziellen Aspekten auf.
Im Bereich des Wasserhaushalts werden Informationen zu prognostizierten Wassermengen für die Verdunstungskühlung, zu den geplanten Entnahmestellen sowie zum Schutz des FFH-Gebietes „Lippeaue“ und der Trinkwasserversorgung angefordert. Hinsichtlich der Infrastruktur werden Details zum erwarteten Schwerlastverkehr in der Bau- und Betriebsphase sowie zur Absicherung von Sanierungskosten durch städtebauliche Verträge erfragt.
Die Anfrage umfasst zudem die energetische Versorgung und die finanziellen Folgen für die Stadt. Hierbei geht es um die Bewertung der Zeitlücke bis zur Fertigstellung der HGÜ-Trasse Korridor B, die Auswirkungen auf die Strompreise und den Netzausbau sowie um die Prognose der Gewerbesteuereinnahmen. Des Weiteren werden Informationen zur Abwärmenutzung für die lokale Wärmeplanung, zum Immissionsschutz bezüglich Lärm und Stickoxid sowie zur Einbindung der Stadt Hamm in das interkommunale Abstimmungsverfahren verlangt. Ziel der Anfrage ist die Schaffung einer Informationsgrundlage für die Beratungen in der Bezirksvertretung Hamm-Uentrop.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026anstehend