Geschwindigkeitsbegrenzungen auf der Ostwennemarstraße
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Bezirksfraktion Hamm-Uentrop hat mit der Vorlage AT-48/26 einen Antrag gestellt, die Geschwindigkeitsbegrenzungen auf der Ostwennemarstraße zu überprüfen. Die Fraktion fordert die Straßenverkehrsbehörde dazu auf, den Straßenabschnitt zwischen dem Alten Uentroper Weg und der Lippestraße außerhalb der geschlossenen Ortschaft durchgängig mit einer Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h zu befahren.
Der betroffene Abschnitt umfasst eine Länge von 700 Metern und weist derzeit verschiedene Geschwindigkeitsregelungen auf. Während die Reduzierung der Geschwindigkeit in Teilen des Bereichs von 70 km/h auf 50 km/h von der Fraktion unterstützt wird, hinterfragt die Fraktion die Anordnung einer 30 km/h-Zone im Bereich der Brücke über den Datteln-Hamm-Kanal. Laut dem Antrag stellt sich die Frage nach der rechtlichen Grundlage dieser Begrenzung, da für eine solche Anordnung außerhalb geschlossener Ortschaften besondere Sicherheitsaspekte und Gefährdungslagen vorausgesetzt werden müssten. Die Fraktion weist auf die vorhandenen Rad- und Gehwege, Leitplanken sowie bestehende Querungshilfen hin und verweist zudem auf die Möglichkeit einer kreuzungsfreien Überquerung der Straße unterhalb der Brücke.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026anstehend
- 25.06.2026kein Ergebnis hinterlegt